Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
ETFManfred

Wertpapierherausgabe im Konkursfall? - Vom Pfand- und Verrechnungsrecht

Empfohlene Beiträge

ETFManfred

Guten Abend zusammen,
im Rahmen der derzeitigen Nachrichtenlage über diverse Bankenpleiten macht man sich natürlich Gedanken um sein Wertpapierdepot. Eigentlich ging ich bis dato davon aus, dass die Wertpapiere von einer Bankenpleite nicht betroffen sind, da diese zum Sondervermögen zählen und nicht in die Konkursmasse einfließen. Ich kann die Wertpapierherausgabe also einfordern und diese einfach auf ein Depot einer anderen Bank umziehen.

 

Dachte ich....

 

Jetzt habe ich jedoch gelesen, dass man darauf achten soll, dass die Bank kein vertragliches Pfand- oder Verrechnungsrecht hat, also meine Wertpapiere z.B. als Sicherheit für ein anderes Bankgeschäft dienen. In diesem Fall würden die Wertpapiere wohl im Konkursfall nicht herausgegeben werden. So habe ich das jedenfalls verstanden. ( Letzter Abschnitt: https://www.derbund.ch/was-passiert-mit-meinen-aktien-bei-einem-bankkonkurs-445304609992 )

So, nun ist mir ziemlich mulmig zumute. Ich bin bei Scalable Capital und mein Depot ist daher bei der Baader Bank. Und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ( https://www.baaderbank.de/media/public/db/media/1/2016/06/92/90.100_07_2021_0004_de.pdf ) liest man jetzt unter Punkt 14 von einer „Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank“.

 

Da ich nicht in der Lage bin die folgenden Unterpunkte richtig zu deuten, frage ich mich, ob dieses hier erwähnte Pfandrecht mit dem Sachverhalt aus dem Artikel zu tun hat und ich mein Depot lieber zu einer anderen Bank, und weg von SC ziehen soll? Oder ob es sich bei dem Abschnitt 14 um eine ganz andere Sachlage handelt und ich doch beruhigt schlafen kann, da meine Wertpapiere im Konkursfall nicht betroffen wären?

 

Ich wäre Euch mehr als dankbar, wenn Ihr aus dem Paragraphen Kauderwelsch schlauer werdet als ich es tue und mir etwas Nachhilfe geben könntet.

 

Besten Dank im Voraus,
Manfred

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Die Abschnitte 13 und 14 von Baader regeln den Fall, dass die Bank Ansprüche gegen dich hat (z. B. Lombard oder sonstiger Kredit). Nur für diesen Fall ist ein Pfandrecht der Bank gegen deine Depots und Depositen vereinbart. Keine Kredite - kein Pfandrecht.

 

Der CH-Link behandelt einen anderen Fall: Abgesondertes Vermögen - kein Zugriff der Gläubiger im Insolvenzfall (vermutlich nach Schweizer Recht, in DE aber auch nicht groß anders).

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ETFManfred
vor 16 Minuten von vanity:

Die Abschnitte 13 und 14 von Baader regeln den Fall, dass die Bank Ansprüche gegen dich hat (z. B. Lombard oder sonstiger Kredit). Nur für diesen Fall ist ein Pfandrecht der Bank gegen deine Depots und Depositen vereinbart. Keine Kredite - kein Pfandrecht.

 

Der CH-Link behandelt einen anderen Fall: Abgesondertes Vermögen - kein Zugriff der Gläubiger im Insolvenzfall (vermutlich nach Schweizer Recht, in DE aber auch nicht groß anders).

 

 

Hallo vanity,

herzlichsten Dank für die schnelle und präzise Erklärung. Manchmal macht man sich doch zu sehr verrückt. Ich jedenfalls kann wieder beruhigt schlafen :-)

 

Also vielen Dank nochmals und beste Grüße,

Manfred

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...