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Quasan

Vorabpauschale: Zwei Verständnisfragen

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Quasan
vor 1 Minute von Fondsanleger1966:

comdirect-Steuersimulator?

Bin aber nicht bei der Comdirect... ich habe mal versucht in meinem vorherigen Beitrag eine Rechnung aufzumachen. Ich hoffe, das passt so.

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west263
vor einer Stunde von Quasan:

Im Prinzip geht es darum, die aus der Vorabpauschale resultierende Steuerlast pro Stück zu ermitteln.

Wenn z.B. für 2023 auf Basis der Vorabpauschale eine Steuer von 100 Euro angefallen ist, teilt man diese 100 Euro durch die Anzahl der Stücke um die "Steuer pro Stück" zu ermitteln. Unterjährige Verkäufe können dabei ignoriert werden. Unterjährige Käufe müssen anteilig berücksichtigt werden, also z.B. 6/12 bei einem Kauf im Juli.

Du bemisst dem ganzen viel zu viel Bedeutung

 

Ein Beispiel für 2020 gezahlt.

M&G Global Themes, 354,946 Stück gekauft Ende 2007 und liegt seit dem der bei der comdirect. @chirluhat ja für 2019 einen Basiszins von 0,52% angegeben. bezahlte Steuer 26,13€.

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chirlu
vor 1 Stunde von Quasan:

Wenn z.B. für 2023 auf Basis der Vorabpauschale eine Steuer von 100 Euro angefallen ist, teilt man diese 100 Euro durch die Anzahl der Stücke um die "Steuer pro Stück" zu ermitteln. Unterjährige Verkäufe können dabei ignoriert werden.

 

Ich würde nie mit dem Steuerbetrag rechnen, das lädt Schwierigkeiten geradezu ein. (Vielleicht – sogar wahrscheinlich – wird ein Teil der Vorabpauschale durch den Freibetrag abgedeckt? Vielleicht nutzt du mal die Günstigerprüfung? Vielleicht trittst du zwischenzeitlich aus einer Kirche aus oder in eine andere ein, so dass zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Steuersätze gelten?) Rechne immer mit dem steuerpflichtigen Betrag selbst, hier also der Vorabpauschale.

 

Davon abgesehen (also unterstellt kein Freibetrag, immer derselbe Steuersatz usw.) kommt deine Rechnung hin, denke ich.

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Quasan
vor 39 Minuten von chirlu:

Rechne immer mit dem steuerpflichtigen Betrag selbst, hier also der Vorabpauschale.

Die Aussage finde ich interessant, weil ich sehr bewusst mit dem Steuerbetrag gerechnet habe. Unter "Steuerbetrag" verstehe ich die anfallende Steuer, unabhängig davon ob sie durch den Freibetrag gar nicht bezahlt werden muss.

 

Nach meinen Verständnis wird die Vorabpauschale doch mit dem zu dem Zeitpunkt geltenden Steuerrecht abgerechnet. Nehmen wir das Beispiel Kirchensteuer.

Ich bin beispielsweise über Jahre hinweg in der Kirche und zahle Kirchensteuer auf die Vorabpauschale. Nun trete ich aus der Kirche aus und verkaufe Anteile. Dann fällt ja keine Kirchensteuer an, aber die bereits gezahlt Kirchensteuer müsste doch trotzdem angerechnet werden oder verstehe ich das falsch?

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Sapine

Eigentlich muss die Vorabpauschale auf den Verkauf angerechnet werden und nicht die Steuern, die du bezahlt hast darauf. Die könnten sich ja noch oft ändern in den nächsten Jahrzehnten.

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Quasan
vor 8 Minuten von Sapine:

Eigentlich muss die Vorabpauschale auf den Verkauf angerechnet werden und nicht die Steuern, die du bezahlt hast darauf

Macht tatsächlich Sinn, ja. Dann also die Vorabpauschale ohne Berücksichtigung der Teilfreistellung von 30%, denn das könnte sich ja auch ändern bis die Anteile verkauft werden.

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chirlu
vor 11 Minuten von Quasan:

Ich bin beispielsweise über Jahre hinweg in der Kirche und zahle Kirchensteuer auf die Vorabpauschale. Nun trete ich aus der Kirche aus und verkaufe Anteile. Dann fällt ja keine Kirchensteuer an, aber die bereits gezahlt Kirchensteuer müsste doch trotzdem angerechnet werden oder verstehe ich das falsch?

 

Ja, das verstehst du in der Tat falsch.

 

vor 45 Minuten von Quasan:

Nach meinen Verständnis wird die Vorabpauschale doch mit dem zu dem Zeitpunkt geltenden Steuerrecht abgerechnet.

 

Richtig: Die Steuer auf die Vorabpauschale wird mit dem geltenden Steuerrecht für den Zuflusszeitpunkt berechnet; also beispielsweise die Vorabpauschale für 2023 im Jahr 2024 (Zufluss am 2. Januar 2024), mit dem dann geltenden Steuersatz, der geltenden Kirchensteuer, dem Freibetrag usw. Wenn du aber irgendwann 2030 deine Anteile verkaufst, dann wird gerechnet: Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Vorabpauschalen ergibt den steuerpflichtigen Gewinn; und der Gewinn wird mit den für 2030 geltenden Regeln besteuert.

 

vor 20 Minuten von Quasan:

Dann also die Vorabpauschale ohne Berücksichtigung der Teilfreistellung von 30%, denn das könnte sich ja auch ändern bis die Anteile verkauft werden.

 

Ich würde in der Tat die Teilfreistellung auch erst am Ende berücksichtigen, aber falls sich der Teilfreistellungssatz ändert, findet zu dem Termin ein fiktiver Verkauf statt, so wie Ende 2017 bei der Einführung der derzeitigen Regeln.

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Quasan
· bearbeitet von Quasan

Danke für eure sehr hilfreichen Erläuterungen.

 

Der Vollständigkeit halber passe ich mein Rechenbeispiel nochmal an. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass einigen Lesern helfen könnte. Weißt mich bitte unbedingt auf Fehler hin. Danke!
 

Die jeweilige Vorabpauschalen (2023: 170 Euro; 2024: 360 Euro; 2025: 500 Euro) sind rein fiktiv und dienen nur dazu ein Beispiel mit konkreten Zahlen zu haben.

 

1. Januar 2023: Kauf von 100 Stück (Tranche 1)

1. Januar 2024: Vorabpauschale für 2023: 170 Euro. Da 100 Stück vorhanden sind, sind das 1,70 Euro pro Stück.

1. Januar 2024: Kauf von 100 Stück (Tranche 2)

1. Januar 2025: Vorabpauschale für 2024: 360 Euro. Da 200 Stück vorhanden sind, sind das 1,80 Euro pro Stück.

1. Juli 2025: Kauf von 100 Stück (Tranche 3)

1. Januar 2026: Vorabpauschale für 2025: 500 Euro. Da die 100 Stück in 2025 im Juli gekauft wurden, werden sie nur zu 50% angerechnet. Entsprechend bezieht sich die Vorabpauschale auf 250 Stück, also 2,00 Euro pro Stück.

1. Juli 2026: Verkauf von 200 Stück (Tranche 1 & 2).
Für 2023 wurden pro Stück 1,70 Euro Vorabpauschale versteuert. Da wir zu dem Zeitpunkt nur 100 Stück (Tranche 1) hatten, wurden 170 Euro (100 * 1,70 Euro) versteuert.
Für 2024 wurden pro Stück 1,80 Euro Vorabpauschale versteuert. Zu dem Zeitpunkt hatten wir 200 Stück (Tranche 1 & 2), es wurden also 360 Euro (200 * 1,80 Euro) versteuert.

Für 2025 wurden pro Stück 2,00 Euro Vorabpauschale versteuert. Da nur 200 Stück (Tranche 1 & 2) verkauft werden, müssen nur diese berücksichtigt werden, also 400 Euro (200 * 2,00 Euro).

 

Demnach sinkt bei einem Verlauf am 1. Juli 2026 der zu versteuernde Betrag um 930 Euro. Die Teilfreistellungsquote von 30% wird erst auf die Differenz angerechnet, so dass sich daraus der zu versteuernde Betrag beim Verkauf berechnet.

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