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morini

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren

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morini
· bearbeitet von morini

Hallo an alle,

 

da ab dem ab dem 1. Juli 2024 das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wegfällt und Mieter sich ab dann trotz anders lautender Regelungen des Mietvertrages von den Kosten für den Kabelanschluss (siehe Nebenkostenabrechnung) befreien lassen können, würde mich mal interessieren, wie die Kabelnetzbetreiber sicherstellen wollen, dass von der Kabelgebühr befreite Mieter keinen Zugang zum Kabel-TV haben werden.

 

Dass es, wie unter folgendem Link beschrieben, rechtens ist, dass gegebenenfalls in der Wohnung eine entsprechende Sperrdose gesetzt wird (wenn die Hausverkabelung über die "Baumstruktur" erfolgt ist), kann ich mir kaum vorstellen: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/fernsehen/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330

 

Schließlich dürften die Kabelnetzbetreiber nicht verlangen können, dass Mieter, die das Kabel-TV in der Vergangenheit nicht genutzt haben und die Steckdose mit einem Schrank zugestellt haben, den Schrank von seinem Platz entfernen, damit dem Kabelnetzbetreiber der Zugang zur Kabel-TV-Dose ermöglicht wird, um diese sperren zu können.

 

Wie seht ihr das?

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 6 Stunden von morini:

da ab dem ab dem 1. Juli 2024 das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wegfällt und Mieter sich ab dann trotz anders lautender Regelungen des Mietvertrages von den Kosten für den Kabelanschluss (siehe Nebenkostenabrechnung) befreien lassen können, würde mich mal interessieren, wie die Kabelnetzbetreiber sicherstellen wollen, dass von der Kabelgebühr befreite Mieter keinen Zugang zum Kabel-TV haben werden.

So wie vorher auch: Sie können mit der Sperrdose drohen, da das Vodafone aber echtes Geld kostet (im Gegensatz zu einem Schwarzseher wenn der Rest im Haus zahlt), machen sie das nur in sehr hartnäckigen Fällen wo zB die ganze WEG nicht bezahlt. Als Student so 2008 rum kannte ich einige die "schwarz" Kabel-Fernsehen geschaut haben. Wird vermutlich so laufen wie damals mit der GEZ - einfach lange genug die Briefe und Leute an der Tür ignorieren, dann zahlt man auch nichts und wenn dann der Technikertermin angekündigt ist, dann zahlt man eben doch ;) 

 

Ich finde die Regelung aber längst überfällig. Ich habe seit >7 Jahren meinen Fernseher nicht an der Kabeldose angeschlossen, obwohl wir es mit Nebenkosten zahlen müssen. Bisher war uns lineares Fernsehen den Aufwand nicht wert, ein Koaxial-Kabel im Mediamarkt oder online zu kaufen. Wenn ich ab und an mal was vom ÖR schauen will, tut es auch der Chromecast mit Mediathek. Fernsehen mit Werbung schaue ich mir sowieso nicht mehr an, RTL und Konsorten sind eine Beleidigung fürs Gehirn. Ich habe meiner Vermieterin auch schon angekündigt, dass ich die Nebenkosten nicht zahle und sie gerne Fernsehen kündigen kann.

 

Leider gibt es gar keine Kabel-Verträge ohne Fernsehen, Vodafone ist ja nicht dumm. Vodafone macht einfach die Verträge 5€ teurer, dann sind die Nebenkosten wieder drin: Vodafone: Festnetztarife für Bestandskunden werden teurer - DER SPIEGEL

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chirlu
vor 19 Minuten von slowandsteady:

Leider gibt es gar keine Kabel-Verträge ohne Fernsehen

 

Doch, es gibt reine Internet-Verträge über Kabel. (Ich habe einen. Er ist durch einen Tarifwechsel auch noch in einer 24-Monate-Mindestlaufzeit, wahrscheinlich deswegen habe ich keine Preiserhöhung bekommen.)

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 15 Minuten von chirlu:

Doch, es gibt reine Internet-Verträge über Kabel.

Du hast recht, ich habe auch einen ohne. Ich meinte eigentlich Festnetz, heutzutage für mich genauso sinnlos wie Fernsehen.

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chirlu
vor 7 Minuten von slowandsteady:

Ich meinte eigentlich Festnetz, heutzutage für mich genauso sinnlos wie Fernsehen.

 

Ach so, das stimmt; ungenutzten Telefonanschluss habe ich auch.

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ImperatoM

Ich gebe zu bedenken, dass digitale Kabelanlagen (analoges Kabel ist mittlerweile weitgehend abgeschaltet) zweirichtungsfähig sind und ein Fernseher auch Daten zurücksendet über das Kabel. Insofern wird man möglicherweise identifizieren können, wer das Kabel nutzt. Ob tatsächlich die einzelne Dose oder nur das Haus auf diese Weise identifiziert werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis, insofern wird man vielleicht dann auch nicht "entdeckt". Vergesst aber nicht, dass das Erschleichen von Leistungen eine Straftat darstellt. Vielleicht nutzt Ihr stattdessen einfach DVB-T.

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Laser12

Der Fernseher lässt sich z.B. über Meta-Daten oder die MAC-Adresse eindeutig identifizieren.

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Nostradamus
vor 54 Minuten von ImperatoM:

Vergesst aber nicht, dass das Erschleichen von Leistungen eine Straftat darstellt

Ich denke nicht, dass das hier so gewertet werden kann. Bei mir (Miete) läuft es schon seit Jahren so, dass weder meine Vermieterin noch ich den Kabelanschluss zahlen. Der Fernseher wird kaum genutzt, aber wenn man ihn anmacht, ist normales Programm da. Wenn der Anbieter fragen würde, ob man den Anschluss verplomben soll, meinetwegen ja. Macht er aber nicht, es scheint niemanden zu interessieren.  Ich sehe es solange als kostenfreie Werbemonate an.

P.S : Es ist auch nicht so, dass ich lachend vorm Fernseher sitze. Es hat sich nur einfach niemand um dieses Thema gekümmert, weder ich noch der Kabelanbieter.

PPS: Ich bin gerne an guten Quellen interessiert, die belegen, dass das kostenfreie Nutzen eines vorhandenen Kabelanschlusses eine Straftat darstellt.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor einer Stunde von Nostradamus:

Macht er aber nicht, es scheint niemanden zu interessieren.

Das macht er nicht, weil es ihn das Verplomben Geld kosten wuerde. Wenn du schwarz schaust, entgeht ihm zwar etwas Geld was du eigentlich zahlen muesstest, aber es entstehen i.d.R. keine weiteren Kosten. Er wird also erst taetig werden, wenn es ihm zu bunt wird. Und dann hat er immer noch die Gefahr, dass der Kunde 1 Tag nach Verplombung dann einen TV-Vertrag abschliesst und es entstehen ein zweites Mal Technikerkosten.

vor 1 Stunde von Laser12:

Der Fernseher lässt sich z.B. über Meta-Daten oder die MAC-Adresse eindeutig identifizieren.

Und woher weiss ein Kabelanbieter, welche MAC-Adresse mein Fernseher hat? Ist ja nicht so, dass jeder echte Kunde dem Kabelanbieter meldet, welche MAC der gerade gekaufte Fernseher hat. Beim puren Fernsehschauen (kein IP-TV und Fernseher auch nicht ans Internet angebunden) wird meines Wissens auch nichts zurueckgesendet. Man kann ja die existierende Koaxial-Hausverkabelung zB auch auf ein von einer zentralen Satellitenanlage auf dem Hausdach eingespeistes Signal umruesten.

 

Die MAC Adresse braucht man nur fuer Internetrouter, die haben natuerlich einen Upload-Kanal.

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whister
· bearbeitet von whister
vor 15 Stunden von morini:

Hallo an alle,

 

da ab dem ab dem 1. Juli 2024 das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wegfällt und Mieter sich ab dann trotz anders lautender Regelungen des Mietvertrages von den Kosten für den Kabelanschluss (siehe Nebenkostenabrechnung) befreien lassen können, würde mich mal interessieren, wie die Kabelnetzbetreiber sicherstellen wollen, dass von der Kabelgebühr befreite Mieter keinen Zugang zum Kabel-TV haben werden.

Nach meinem Verständnis muss man sich davon nicht befreien lassen. Der Vermieter kann die Kosten des Anschlusses ab dem Zeitpunkt nicht mehr auf die Mieter umlegen & es könnte sein dass er deswegen den Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber kündigt. Dann müsste jeder Mieter selbst einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber schließen wenn man den Anschluss weiterhin nutzen möchte.

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 48 Minuten von slowandsteady:

Das macht er nicht, weil es ihn das Verplomben Geld kosten wuerde. Wenn du schwarz schaust, entgeht ihm zwar etwas Geld was du eigentlich zahlen muesstest, aber es entstehen i.d.R. keine weiteren Kosten. Er wird also erst taetig werden, wenn es ihm zu bunt wird. Und dann hat er immer noch die Gefahr, dass der Kunde 1 Tag nach Verplombung dann einen TV-Vertrag abschliesst und es entstehen ein zweites Mal Technikerkosten.

Ja, das mag alles sein. Ich verstehe aber auch nicht, warum ich nicht mal angeschrieben werde. Ich habe vom Anbieter auch einen Kabelrouter plus Vertrag fürs Internet, es ist also nicht so arg weit hergeholt, dass ich den Anschluss auch zum Fernsehen nutze (plus die eventuelle technische Möglichkeit, das überprüfen zu können). Aber der Anbieter ist ja anscheinend nicht daran interessiert, mich vor die Wahl "Fernsehgebühr zahlen oder der Anschluss wird verplombt" zu stellen... Ich denke nicht, dass ich die große Ausnahme bin. Habe ähnliches auch schon mal von anderen gehört.

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cjdenver
vor 17 Stunden von morini:

Schließlich dürften die Kabelnetzbetreiber nicht verlangen können, dass Mieter, die das Kabel-TV in der Vergangenheit nicht genutzt haben und die Steckdose mit einem Schrank zugestellt haben, den Schrank von seinem Platz entfernen, damit dem Kabelnetzbetreiber der Zugang zur Kabel-TV-Dose ermöglicht wird, um diese sperren zu können.

 

Warum sollte das nicht verlangt werden duerfen? 

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Ramstein
vor 4 Minuten von cjdenver:

 

Warum sollte das nicht verlangt werden duerfen? 

Art 13 GG?

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morini
· bearbeitet von morini
vor 8 Stunden von cjdenver:

 

Warum sollte das nicht verlangt werden duerfen? 

 

Es kann doch wohl kein Kabelnetzbetreiber von einem Mieter erwarten, dass dieser einen Schrank abbaut bzw. mühsam zur Seite schiebt, damit die Kabel-TV-Dose gesperrt werden kann. 

 

Ich gehe fest davon aus, dass sich ab kommendem Jahr viele Mieter von der Kabelgebühr befreien lassen werden und anschließend den Kabelnetzbetreiber nicht in die Wohnung lassen werden, falls er es denn überhaupt möchte.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 13 Stunden von whister:

Der Vermieter kann die Kosten des Anschlusses ab dem Zeitpunkt nicht mehr auf die Mieter umlegen & es könnte sein dass er deswegen den Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber kündigt. Dann müsste jeder Mieter selbst einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber schließen wenn man den Anschluss weiterhin nutzen möchte.

Interessant wird es halt, wenn der Mieter (so wie ich) mit Vodafone einen Vertrag über Festnetz&Internet hat, nicht aber über Fernsehen (WEG). Verplomben geht dann nicht wirklich - aber ich vermute, dass Vodafone in Zukunft einfach keine "fernsehlosen" Verträge mehr anbieten wird und Bestandskunden zur Umstellung zwingt.

vor 2 Stunden von morini:
vor 10 Stunden von cjdenver:

Warum sollte das nicht verlangt werden duerfen? 

Es kann doch wohl kein Kabelnetzbetreiber von einem Mieter erwarten, dass dieser einen Schrank abbaut bzw. mühsam zur Seite schiebt, damit die Kabel-TV-Dose gesperrt werden kann. 

Ob die Dose im Wohnzimmer Eigentum von Vodafone ist, weiß ich nicht. Allerdings auf jeden Fall die Hausverteilung, da steht bei uns sowas wie "Eigentum von Vodafone, Eingriffe untersagt" dran. Bei einer Sternverteilung kann Vodafone auch einfach dort abklemmen, dann brauchen sie nicht in die Wohnung des Mieters gehen. Und selbst wenn: Sobald der Techniker sieht, dass da ein 5m breiter Wandschrank aus Echtholz vor der Kabeldose steht, wird ihm das wohl reichen als "wird nicht genutzt" und er braucht wohl auch nicht plombieren ;)

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CorMaguire
Am 29.3.2023 um 05:20 von morini:

....da ab dem ab dem 1. Juli 2024 das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wegfällt und Mieter sich ab dann trotz anders lautender Regelungen des Mietvertrages von den Kosten für den Kabelanschluss (siehe Nebenkostenabrechnung) befreien lassen können, würde mich mal interessieren, wie die Kabelnetzbetreiber sicherstellen wollen, dass von der Kabelgebühr befreite Mieter keinen Zugang zum Kabel-TV haben werden....

Ähhhmmm .... ist das dem Kabelnetzbetreiber nicht egal? Sein Vertragspartner ist doch der Vermieter/WEG/Verwalter der das ganze Haus angemeldet hat und bezahlt (und ggf. auf einem Teil der Kosten sitzenbleibt).

Also wenn, dann würde doch der Vermieter/Verwalter einen Monteur zur Sperrdosenmontage schicken.

Und gibt's nicht auch eine Mitwirkungspflicht des Mieters, oder?

Oder stehe ich gerade auf dem Kabel?

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chirlu
vor 12 Minuten von slowandsteady:

aber ich vermute, dass Vodafone in Zukunft einfach keine "fernsehlosen" Verträge mehr anbieten wird und Bestandskunden zur Umstellung zwingt.

 

Glaube ich nicht. Kabel-Internet-Verträge konkurrieren mit DSL & Co.; mit Zwangskombis würde Vodafone also Kunden an die (DSL-)Konkurrenz verlieren.

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Rubberduck
vor 20 Stunden von whister:

Nach meinem Verständnis muss man sich davon nicht befreien lassen. Der Vermieter kann die Kosten des Anschlusses ab dem Zeitpunkt nicht mehr auf die Mieter umlegen & es könnte sein dass er deswegen den Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber kündigt. Dann müsste jeder Mieter selbst einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber schließen wenn man den Anschluss weiterhin nutzen möchte.

 

Jeder Vermieter der bei Verstand ist wird sofort kündigen und den Mieter auffordern das selbst zu regeln.

vor 7 Stunden von slowandsteady:

Interessant wird es halt, wenn der Mieter (so wie ich) mit Vodafone einen Vertrag über Festnetz&Internet hat, nicht aber über Fernsehen (WEG). Verplomben geht dann nicht wirklich - aber ich vermute, dass Vodafone in Zukunft einfach keine "fernsehlosen" Verträge mehr anbieten wird und Bestandskunden zur Umstellung zwingt.

 

Dem Vermieter darf aber egal sein, was der Mieter an weiteren Verträgen abgeschlossen hat. Wie die Kabelbetreiber ihre Dienste anbieten ist deren Sache.

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Nostradamus

Aus dem oben verlinkten Artikel der Verbraucherzentrale "Vorsicht bei sogenannten "Medienberater:innen" an der Haustür oder am Telefon. Diese versuchen mit teilweise unseriösen Mitteln zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen."

Ich kann mich erinnern, dass so einer kurz nach meinem Einzug seine Karte am schwarzen Brett des Hauses hinterlassen hat und andere Mieter auch genervt hat (ich war nicht zu Hause und hätte auch niemanden reingelassen). Vielleicht wird die Strategie größtenteils so aussehen, dass man mit solchen "Medienberatern" versucht, die dann zahlreichen "schwarzen Schafe" einzufangen?

 

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Cairol

Wir haben eine Satellitenanlage auf dem Dach, deren Kosten zwanghaft auf alle Mieter umgelegt werden. Die neue Regulierung bezieht sich wohl aber nur auf Kabelanschlüsse?

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morini
· bearbeitet von morini
vor 11 Stunden von Rubberduck:

Jeder Vermieter der bei Verstand ist wird sofort kündigen und den Mieter auffordern das selbst zu regeln.

 

Ob das alle Vermieter kapiert haben, ist fraglich. In 2024 werden wohl einige Vermieter aus allen Wolken fallen, wenn ihre Mieter kurzfristig die Zahlung von Kabelgebühren verweigern.

 

Da die Vermieter aufgrund von Verträgen mit den Kabelnetzbetreibern längerfristig gebunden sind und nicht von heute auf morgen aus den Verträgen herauskommen, werden sie wohl zeitweise auf den Kabelgebpühren sitzen bleiben und diese selber tragen müssen.

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morini
vor 19 Stunden von slowandsteady:

Bei einer Sternverteilung kann Vodafone auch einfach dort abklemmen, dann brauchen sie nicht in die Wohnung des Mieters gehen. Und selbst wenn: Sobald der Techniker sieht, dass da ein 5m breiter Wandschrank aus Echtholz vor der Kabeldose steht, wird ihm das wohl reichen als "wird nicht genutzt" und er braucht wohl auch nicht plombieren ;)

 

Bei der vor über 20 Jahren üblichen Verkabelung über die sogenannte "Baumstruktur" sieht die Sache wiederum ganz anders aus.

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Rubberduck
vor 13 Stunden von Cairol:

Wir haben eine Satellitenanlage auf dem Dach, deren Kosten zwanghaft auf alle Mieter umgelegt werden. Die neue Regulierung bezieht sich wohl aber nur auf Kabelanschlüsse?

Nein. Das ist wohl ähnlich zu sehen. Bei unserer WEG wird das nicht mehr umgelegt. 

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WOVA1
vor 9 Stunden von morini:

Da die Vermieter aufgrund von Verträgen mit den Kabelnetzbetreibern längerfristig gebunden sind und nicht von heute auf morgen aus den Verträgen herauskommen, werden sie wohl zeitweise auf den Kabelgebpühren sitzen bleiben und diese selber tragen müssen.

Nur wenn sie ihr Sonderkündigungsrecht verpennen:

 

novelle-des-telekommunikationsgesetzes-generelle-umlagefaehigkeit-von-tv-kosten-auf-mieter-wird-abgeschafft

 

Zitat

Erst ab dem 1. Juli 2024 können die TV-Kosten für Bestandskunden nicht mehr wie bisher auf die Mieter umgelegt werden. Im Gegenzug erhalten Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht des TV-Bezugsvertrages, mit dem der Vertrag zum Ablauf des 30. Juni 2024 gekündigt werden kann.

 

 

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