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Vogelhaus

In Deutschland angestellt, theoretisch dauerhaft im Ausland

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Vogelhaus
· bearbeitet von Vogelhaus

Hallo,

 

Vielleicht hat jemand eine Idee. Ich habe einen deutschen unbefristeten Arbeitsvertrag. Dort ist als Arbeitsort meine Wohnung definiert.

Was wäre eigentlich, wenn ich z.B. meinen dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlagern würde. Beispielsweise Sofia Bulgarien.

 

Zahlt man dann bulgarische Steuern/Sozialabgaben oder deutsche? Der Arbeitgeber führt das ja ab. Ist es ihm zuzumuten? Vermutlich nicht ;)

 

 

 

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phlp112

Daraus können je nach Position sehr unschöne Steuer- und SV-rechtliche Konsequenzen für deinen Arbeitgeber resultieren. Spätestens, wenn du deinem Arbeitgeber deine neue Adresse mitteilst, werden die rechtlichen Fragen geklärt. 
 

Deine Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. 

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Churgast

Weil es für den normalen deutschen Arbeitgeber so schwierig ist, gibt es Dienstleister mit dem nötigen Länder know-how, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben. Man wird dann vom Dienstleister im Wohnland angestellt, und der Dienstleister schickt dem deutschen Arbeitgeber eine Rechnung.

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Vogelhaus
vor 3 Minuten von Churgast:

Weil es für den normalen deutschen Arbeitgeber so schwierig ist, gibt es Dienstleister mit dem nötigen Länder know-how, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben. Man wird dann vom Dienstleister im Wohnland angestellt, und der Dienstleister schickt dem deutschen Arbeitgeber eine Rechnung.

Wie nennt man solche Firmen?

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Churgast
vor 1 Minute von Vogelhaus:

Wie nennt man solche Firmen?

Das ganze heisst "Employer of Record (EOR) Lösung". Ein Anbieter (keine Empfehlung) ist z.B. WorkMotion. Angeblich können Unternehmen damit Mitarbeiter in über 160 Ländern ohne lokale Niederlassung einstellen.

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Vogelhaus
vor 2 Minuten von Churgast:

Employer of Record (EOR) Lösung

Besten Dank!!

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days

Solche Modelle sind natürlich kritikwürdig, da dem Land dadurch Kaufkraft abhanden kommt - was dem Wirtschaftswachstum hierzulande abträglich ist. Aus AN-Sicht wird wohl darauf spekuliert, das hohe deutsche Gehalt mit ins Ausland nehmen zu können, z.B. aus familiären Gründen oder um von günstigeren Lebenshaltungskosten im Ausland profitieren zu können.

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Vogelhaus
· bearbeitet von Vogelhaus
vor 20 Minuten von Glory_Days:

Solche Modelle sind natürlich kritikwürdig, da dem Land dadurch Kaufkraft abhanden kommt - was dem Wirtschaftswachstum hierzulande abträglich ist. Aus AN-Sicht wird wohl darauf spekuliert, das hohe deutsche Gehalt mit ins Ausland nehmen zu können, z.B. aus familiären Gründen oder um von günstigeren Lebenshaltungskosten im Ausland profitieren zu können.

Es ist klassische Geo-Arbitrage.

Alternativ kann man auch zum Schein eine Meldeadresse in der BRD beibehalten und trägt "nur" sein Netto ins Ausland. Vorteil wäre natürlich das sichere Sozialsystem der BRD...

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ToTheTop
vor 37 Minuten von Vogelhaus:

Es ist klassische Geo-Arbitrage.

Alternativ kann man auch zum Schein eine Meldeadresse in der BRD beibehalten und trägt "nur" sein Netto ins Ausland. Vorteil wäre natürlich das sichere Sozialsystem der BRD...

Kommt natürlich auf das “Ausland” und die dort geltende Rechtslage an, aber ein Synonym zu Steuerhinterziehung findet sich in den meisten Rechtssystemen.

 

Das Problem in diesem Fall ist ja nicht Deutschland und die hiesigen Finanzämter, sondern dass man in einen anderen Land steuerpflichtig wird. 
Und dieses- zu recht - seinen Teil vom Kuchen haben will.

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Vogelhaus
vor 10 Minuten von ToTheTop:

Kommt natürlich auf das “Ausland” und die dort geltende Rechtslage an, aber ein Synonym zu Steuerhinterziehung findet sich in den meisten Rechtssystemen.

 

Das Problem in diesem Fall ist ja nicht Deutschland und die hiesigen Finanzämter, sondern dass man in einen anderen Land steuerpflichtig wird. 
Und dieses- zu recht - seinen Teil vom Kuchen haben will.

Du kannst den dauerhaften Aufenthalt kurzfristig unterbrechen, um die Steuer zu vermeiden...

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ToTheTop
vor 28 Minuten von Vogelhaus:

Du kannst den dauerhaften Aufenthalt kurzfristig unterbrechen, um die Steuer zu vermeiden...

Wie meinst du das?

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Vogelhaus
vor 19 Minuten von ToTheTop:

Wie meinst du das?

Wenn der gewöhnliche Aufenthalt <181 Tage im Jahr ist (glaube ich), dann kann dich der aufnehmende Staat nicht mit deinem (deutschen) Einkommen besteuern.

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chirlu
vor 6 Minuten von Vogelhaus:

Wenn der gewöhnliche Aufenthalt <181 Tage im Jahr ist (glaube ich), dann kann dich der aufnehmende Staat nicht mit deinem (deutschen) Einkommen besteuern.

 

Das stimmt so allgemein nicht. Es hängt von der Rechtslage in Bulgarien und von einem möglichen Doppelbesteuerungsabkommen ab. In jedem Fall würde ich aber eine Unterbrechung von 185 Tagen nicht als kurz ansehen …

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ToTheTop
vor 5 Minuten von Vogelhaus:

Wenn der gewöhnliche Aufenthalt <181 Tage im Jahr ist (glaube ich), dann kann dich der aufnehmende Staat nicht mit deinem (deutschen) Einkommen besteuern.

Fast ;)

 

Im Steuerrecht muss man sich Fälle immer individuell ansehen, es gibt viele Sonderkonstellationen. Die 181-Tage-Regel wird von den meisten Staaten angewandt um den gewöhnlichen Aufenthaltsort zu bestimmen und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht auszulösen. Das kann aber auch schon viel früher der Fall sein.

Die 181 Tage sind aber auch rollierend über die letzten 12 Monate zu betrachten, du kannst also nicht nach 180 Tagen ausreisen und 2 Tage später wiederkommen um wieder 180 Tage dran zu hängen.

 

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Theobuy

Wenn der Arbeitgeber exakt deine Dienstleistung will und er solche Veränderungen mitmacht, kannst du auch im Ausland (Bulgarien) eine eigene jur. Person gründen und darüber deinem Arbeitgeber deine Arbeit in Rechnung stellen. Die jur. Person würde dich dann anstellen bzw. sie würde dir einen Gewinn auszahlen. Dann entfallen ja all die Abgaben, die normalerweise anfallen, weil kein Arbeitsvertrag, sondern ein Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag besteht. Du verzichtest dann aber ggf. auf Kündigungsschutz etc. Expat-Seiten bieten hier in der Regel gute erste Hinweise was Steuern und sonstige praktische Fragen angeht.

 

Grds. zu bedenken sind Krankenversicherung und die Frage einer Rentenversicherung - wieviel musst du in die ausländische einzahlen, was bekommst du raus und was machst du mit der deutschen? Als praktischer Tipp, da ich in einer ähnlichen Situation bin - solange du eine deutsche Meldeadresse hast, noch Verträge bei Banken und Brokern abschließen, bevor du den Wohnsitz aufgibst. Häufig darfst du dort weiter Kunde bleiben.

vor 4 Stunden von Vogelhaus:

Vielleicht hat jemand eine Idee. Ich habe einen deutschen unbefristeten Arbeitsvertrag. Dort ist als Arbeitsort meine Wohnung definiert.

Was wäre eigentlich, wenn ich z.B. meinen dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlagern würde. Beispielsweise Sofia Bulgarien.

 

Homeoffice muss übrigens nicht zwingend Ausland heißen - eine Kollegin von mir hätte es gerne so, aber wohl u.a. aus versicherungsrechtlichen Gründen kann sie ihren Wohnsitz nicht im Ausland haben. Also unbedingt abklären...

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ToTheTop
vor 1 Minute von Theobuy:

Wenn der Arbeitgeber exakt deine Dienstleistung will und er solche Veränderungen mitmacht

Sind noch sehr wenige Firmen, die sowas tatsächlich mitmachen. Die besten Chancen hat man sicherlich falls es in dem Wunsch-Land bereits eine Niederlassung gibt, dann muss man nur noch durchbekommen, dass man auch weiterhin ein Gehalt in Höhe des deutschen bekommt.

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Vogelhaus

Meiner Meinung nach muss man das alles inoffiziell machen. Kann mir nicht vorstellen, dass mein Chef sich da die Mühe machen wird... 

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ToTheTop
vor 22 Minuten von Vogelhaus:

Meiner Meinung nach muss man das alles inoffiziell machen. Kann mir nicht vorstellen, dass mein Chef sich da die Mühe machen wird... 

ist mit den Tipps hier aber etwas schwierig, weil zumindest nach deutschen Maßstäben wäre das eine Straftat. (Wenn theroretisch Steuerpflicht in BG ausgelöst werden würde und eventuell auch ein Kündigungsgrund weil du gegen deinen Arbeitsvertrag verstößt..)
 

Aber den Konjunktiv bemühend - wäre ich in deiner Situation, wäre ich auch geneigt zu denken, dass aufgrund der Schengenfreiheit niemand weiß wo ich mich grade tatsächlich aufhalten könnte…

zumindest sofern man einen VPN sein eigen nennt. 
 

Ehrlich gesagt, so etwas kann lange gut gehen und wird es auch in 99% der Fälle. Die Konsequenzen können aber heftig sein und dem musst du dir klar sein.

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hattifnatt
vor 7 Minuten von ToTheTop:

wäre ich auch geneigt zu denken, dass aufgrund der Schengenfreiheit niemand weiß wo ich mich grade tatsächlich aufhalten könnte…

Nur dass Bulgarien nicht zum Schengen-Raum gehört ...

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Vogelhaus
Gerade eben von hattifnatt:

Nur dass Bulgarien nicht zum Schengen-Raum gehört ...

Ist doch Wurscht. Niederlassungsfreiheit hat man doch als EU-Bürger verbrieft.

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ToTheTop
vor 5 Minuten von hattifnatt:

Nur dass Bulgarien nicht zum Schengen-Raum gehört ...

Danke. Wieder was gelernt. 

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chirlu
vor 21 Minuten von Vogelhaus:

Ist doch Wurscht.

 

Es ist dir Wurscht, dass in deinem Steuerhinterziehungsprozess genau nachgeschaut werden kann, wann du das Schengen-Gebiet verlassen und wieder betreten hast?

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Vogelhaus
vor 12 Minuten von chirlu:

 

Es ist dir Wurscht, dass in deinem Steuerhinterziehungsprozess genau nachgeschaut werden kann, wann du das Schengen-Gebiet verlassen und wieder betreten hast?

Du scheinst noch nicht über eine bulgarische Grenze gelangt zu sein... 

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Flowmaster

Das kann auch noch ein Thema auch für deinen Arbeitgeber werden. Die 180 Tage Grenze ist ja eine grobe Richtschnur. Es gibt genug Länder die viel schneller davon aus gehen, das du vor Ort arbeitest und dadurch davon ausgehen, dass dein Arbeitgeber somit auch einen Standort in dem Land hat und mitunter dann sehr schnell sind in dem Land auch Abgaben etc etc. haben zu wollen. 

 

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Vogelhaus
· bearbeitet von Vogelhaus

Als weitere absurde Idee gäbe es den "immerwährenden Reisenden".  Man ist in jedem Land unter sagen wir 120Tage.

Sagen wir man mietet sich in 3 Ländern jeweils für 122 Tage eine AIRBNB Whg an.

Oder besser in 4 Ländern zu je 90 Tagen.

 

Ich habe allerdings die starke Vermutung, dass das alles im Angestelltenverhältnis schwieriger umzusetzen ist (Weisungsempfänger...) als wenn man selbstständig/auf eigene Rechnung unterwegs ist.

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