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Questionable

Keine Verlustverrechnung bei ig.com mehr möglich (?)

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Questionable

Guten Tag,

 

ich habe gerade die Steuerbescheinigung für 2022 von ig.com erhalten. Eine Verlustbescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG ist nicht ausgewiesen, da ich - wie die Jahre zuvor - meine Verluste aus 2022 in 2023 verrechnen lassen wollte und ich deswegen auch keine beantragt hatte. 

 

Doch in diesem Jahr wurden realisierte Gewinne (CFDs) voll mit Steuer + Soli berechnet. Eine Antwort vom Support im Januar vertröstete mich auf die erwähnte Steuerbescheinigung; dort werden angeblich die Verluste trotzdem ausgewiesen, obwohl ich eben keine Verlustbescheinigung angefordert hatte:

"Ein Verrechnung findet bei den CFDs leider überhaupt nicht statt. Die angefallenen Verluste bekommen Sie jedes Jahr ausgewiesen und erhalten dann die überbezahlte KESt. vom Finanzamt zurückerstattet. Genauswenig können Verluste aus den Vorjahren mitgenommen und dann intern auf Banken oder Brokerebene gegengerechnet werden. 

 

Komplette Verrechnung (auch unterjährig) ist nur noch bei Stillhaltergeschäften sowie den Turbozertifikaten möglich"

 

Müsste ig.com aber nicht aber doch die Verluste aus 2022 verrechnen (bis zu 20.000 EUR) gem. § 20 Abs. 6 S. 5 EStG, auch wenn deren Support was anderes behauptet?

 

DANKE im Voraus für Antworten!!

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chirlu
vor 36 Minuten von Questionable:

Müsste ig.com aber nicht aber doch die Verluste aus 2022 verrechnen (bis zu 20.000 EUR)

 

Nein, dann könntest du ja die 20000 Euro mehrfach bei unterschiedlichen Anbietern ausnutzen.

 

vor 38 Minuten von Questionable:

die erwähnte Steuerbescheinigung; dort werden angeblich die Verluste trotzdem ausgewiesen

 

Und, ist es nicht so?

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Questionable
vor 31 Minuten von chirlu:

Nein, dann könntest du ja die 20000 Euro mehrfach bei unterschiedlichen Anbietern ausnutzen.

Ich bin aber nur bei einem einzigen Anbieter.

 

vor 22 Minuten von chirlu:

Und, ist es nicht so?

Ja, aber ohne die explizite Verlustbescheinigung sind diese Angaben fürs Finanzamt doch wertlos, nicht?

 

Meiner Meinung nach ist eine Bank / Broker sogar verpflichtet die Verluste ins Folgejahr zu übernehmen, wenn keine Verlustbescheinigung angefordert wurde. Und wie schon erwähnt hat das die letzten Jahre auch problemlos geklappt. Ich habe keine Quellen gefunden, dass das nicht mehr möglich sein soll; sogar ig.com selbst schreibt das so: https://www.ig.com/de/hilfe-und-support/konten-und-kundengelder/statements/verlustbescheinigung

 

 

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west263
· bearbeitet von west263
vor 5 Minuten von Questionable:

 

Da lag ich wohl leicht daneben

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chirlu
vor 9 Minuten von Questionable:

Ich bin aber nur bei einem einzigen Anbieter.

 

Du musst bei einer Fahrkartenkontrolle im Zug deinen Fahrschein vorlegen, auch wenn du einen hast. Der Gesetzgeber glaubt, dass dein Anbieter nicht hellsehen kann.

 

vor 10 Minuten von Questionable:

Ja, aber ohne die explizite Verlustbescheinigung sind diese Angaben fürs Finanzamt doch wertlos, nicht?

 

Nö.

 

vor 11 Minuten von Questionable:

wie schon erwähnt hat das die letzten Jahre auch problemlos geklappt.

 

Da galt die Verrechnungsbeschränkung noch nicht.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Müsste ig.com aber nicht aber doch die Verluste aus 2022 verrechnen (bis zu 20.000 EUR)

Nein, das ist unzulässig.

 

Zitat

Ich bin aber nur bei einem einzigen Anbieter.

Und woher soll der Broker das wissen, bzw. wie kann er das sicherstellen?

Die Finanzbehörde könnte über sowas wie einen Freistellungsauftrag für Terminverluste nachdenken, aber bisher ist mir nichts derartiges bekannt. Aber vermutlich kippt das ganze Konstrukt sowieso schon vorher.

 

Zitat

Ja, aber ohne die explizite Verlustbescheinigung sind diese Angaben fürs Finanzamt doch wertlos, nicht?

Natürlich nicht. Verluste sind Verluste, egal ob in der normalen Steuerbescheinigung oder in einer Verlustbescheinigung ausgewiesen.

 

Zitat

Meiner Meinung nach ist eine Bank / Broker sogar verpflichtet die Verluste ins Folgejahr zu übernehmen, wenn keine Verlustbescheinigung angefordert wurde.

Aber nicht bei Terminverlusten (KAP Zeile 24). Was soll das auch bringen? Auch im nächsten Jahr dürfte damit nicht verrechnet werden.

 

Es ist ausdrücklich kein Antrag auf eine Verlustbescheinigung nötig, solche(!) Verluste müssen immer ausgekehrt und bescheinigt werden (ich hab dazu irgendwo noch ein Schreiben, ich glaube vom Finanzministerium).

 

Zitat

Und wie schon erwähnt hat das die letzten Jahre auch problemlos geklappt.

Der Vergleich mit anderen Rechtslagen bringt aber nichts.

 

Stefan

 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 18 Stunden von Questionable:

Komplette Verrechnung (auch unterjährig) ist nur noch bei Stillhaltergeschäften sowie den Turbozertifikaten möglich"

Wobei Optionsscheine/Zertifikate schon seit Mitte 2021 steuerlich nicht mehr als Termingeschäft gelten.

Deren Verluste zählen ebenso, wie Verluste aus Stillhaltergeschäften zu "sonstigen" Verlusten und können

ohne Begrenzung mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Also auch mit Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne -das geschieht auf Ebene des Brokers.

 

Hast Du nun Verluste aus Termingeschäften (=Long-Position, die mit einem Verkauf geschlossen wurde), dann

bekommst Du diese auf der Steuerbescheinigung automatisch ausgewiesen.

Im Gegenzug steht auch auf der Steuerbescheingung, wieiviel Du an Gewinnen aus Stillhaltergeschäften und Termingeschäften hast (§20 Abs 1 Nr.11 EStG).

(Und ich betone- Emittentenprodukte, wie Turbos... zählen hier nicht mit).

 

Auf Ebene des Finanzamtes werden diese Gewinne bis zur Höhe von 20.000€ p.a. mit den Verlusten verrechnet und für darüberhinaus gehende Beträge

bekommst Du einen Bescheid über einen Verlustvortrag nach §10d Abs. 4 EStG über Termingeschäfte gemäss § 20 Abs. 6 S. 5 EStG

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 9 Minuten von B.Axelrod:

Wobei Optionsscheine/Zertifikate schon seit Mitte 2021 steuerlich nicht mehr als Termingeschäft gelten.

Deren Verluste zählen ebenso, wie Verluste aus Stillhaltergeschäften zu "sonstigen" Verlusten und können

ohne Begrenzung mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Also auch mit Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne -das geschieht auf Ebene des Brokers.

 

Optionsscheine, Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne dürfte es bei IG alles nicht geben.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wobei Optionsscheine/Zertifikate schon seit Mitte 2021 steuerlich nicht mehr als Termingeschäft gelten.

Und genau deshalb sind sie ja noch verrechenbar. Und genau das stand in dem zitierten Text.B-)

 

Stefan

 

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B.Axelrod

Ich wollte es nur verständlich aufdröseln.:)

 

Die Derivate-Lobby ist ja damals Sturm gelaufen, weil mit den 20k Verlustverrechnungsbegrenzung wäre der Emittentenmarkt praktisch tot gewesen,

da man nur die Long-Position als Kunde einnehmen kann.

Obwohl- wenn man so darüber nachdenkt- wenn man Kleinanleger "schützen" will, wäre die 20k-Regel bei Optionsscheinen deutlich

angebrachter gewesen, als bei Optionen.

Der Emittenrenkram ist ja nicht umsonst in USA verboten.

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Questionable

Ich danke euch allen für die nützlichen Infos!

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