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Simon121

Trading Portal & Steuern

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Simon121

Hallo zusammen,

 

wenn man ein Konto bei einem ausländischen Trading Portal hat, welches auch dem automatischen Informationsaustausch unterliegt, werden dann alle meine Daten inkl. Gewinne/Verluste automatisch an die Steuerbehörden bzw. das Finanzamt weitergeleitet? 
 

danke Euch! 

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SlowHand7

Sicherlich.

Dafür wurde das ja eingerichtet damit niemand mehr so einfach Steuern hinterziehen kann.

 

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reckoner

Hallo,

 

soweit ich weiß wird nur gemeldet, dass da ein Konto besteht.

 

Stefan

 

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CorMaguire
vor 11 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

soweit ich weiß wird nur gemeldet, dass da ein Konto besteht.

 

Stefan

 

Das ist doch CRS oder?

 

Die von den Finanzinstituten an das BZSt zu meldende Daten sind:

  • Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Steuerlicher Wohnsitz
  • Kontonummer
  • Name und Identifikationsnummer des meldenden deutschen Finanzinstituts
  • Kontosaldo oder -wert zum Ende des betreffenden Kalenderjahres
  • Bei Verwahrkonten jeweils der Gesamtbruttoertrag der Zinsen, der Dividenden und anderer Einkünfte, die mittels der Vermögenswerte dieses Kontos erzielt und diesem gutgeschrieben wurden
  • Bei Einlagekonten der Gesamtbruttoertrag der Zinsen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden
  • Bei allen anderen Konten der Gesamtbruttobetrag, der in Bezug auf das Konto an den Kontoinhaber gezahlt oder diesem gutgeschrieben wurde und für den das meldende deutsche Finanzinstitut Schuldner ist. Die Gesamthöhe aller im Meldezeitraum geleisteten Einlösungsbeträge ist einzuschließen
  • Bei Verwahrkonten die Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Vermögensgegenständen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden und für die das Finanzinstitut als Verwahrstelle, Makler, Bevollmächtigter oder anderweitig als Vertreter für den Kontoinhaber tätig war.

--> https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/CommonReportingStandard/Verfahren/verfahren_node.html#js-toc-entry4

 

Im Ausland wirds wohl genauso sein.

 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Laut BZSt wird von deutschen Instituten neben den Stammdaten gemeldet:

 

Zitat
  • Kontosaldo oder -wert zum Ende des betreffenden Kalenderjahres
  • Bei Verwahrkonten jeweils der Gesamtbruttoertrag der Zinsen, der Dividenden und anderer Einkünfte, die mittels der Vermögenswerte dieses Kontos erzielt und diesem gutgeschrieben wurden
  • Bei Einlagekonten der Gesamtbruttoertrag der Zinsen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden
  • Bei allen anderen Konten der Gesamtbruttobetrag, der in Bezug auf das Konto an den Kontoinhaber gezahlt oder diesem gutgeschrieben wurde und für den das meldende deutsche Finanzinstitut Schuldner ist. Die Gesamthöhe aller im Meldezeitraum geleisteten Einlösungsbeträge ist einzuschließen
  • Bei Verwahrkonten die Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Vermögensgegenständen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden und für die das Finanzinstitut als Verwahrstelle, Makler, Bevollmächtigter oder anderweitig als Vertreter für den Kontoinhaber tätig war.

Das wird umgekehrt genauso sein, da ja alles auf Gegenseitigkeit beruht. Dürfte also schon einigermaßen wasserdicht sein. (Nachtrag: @CorMaguire war schneller.)

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire

Eigentlich wäre es doch gut wenn die ausländischen Institute ihren Kunden mitteilen würden was sie an ihre Finanzbehörde gemeldet haben. Oder dürfen die das nicht?

 

Hat vielleicht schon mal bei seinem ausländischen Bank/Broker jemand nachgefragt?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von CorMaguire:

Eigentlich wäre es doch gut wenn die ausländischen Institute ihren Kunden mitteilen würden was sie an ihre Finanzbehörde gemeldet haben. Oder dürfen die das nicht?

Hrrr. Warum sollten Finanzinstitute ihre gesetzlichen Meldepflichten ihren Kunden erklären? Die werden darauf nur antworten, wenn sie gefragt werden oder gleich sagen: Lies das Gesetz!

 

Vergleich das mit den Verkaufsshops in der Duty-Free-Zone der internationalen Flughäfen. Da erklärt Dir auch keiner, wieviel Zigaretten/Alkohol oder Parfüm man zollfrei in die EU einführen darf.

 

Es ist teilweise sogar so, dass Sie keine steuerliche Beratung machen dürfen, weil dies RÄ/StB vorbehalten ist.

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CorMaguire
vor 11 Minuten von MeinNameIstHase:

Hrrr. Warum sollten Finanzinstitute ihre gesetzlichen Meldepflichten ihren Kunden erklären? ...

"Erklären" habe ich nicht gemeint. Für Erklärung kann man natürlich gerne an Gesetz/Berater verweisen.

Ich meine einfach die Mitteilung der gemeldeten Beträge. Also wie der AG dem AN früher die gemeldeten SV-Beiträge mitgeteilt hat (oder vielleicht noch tut).

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chirlu
vor 3 Minuten von CorMaguire:

Also wie der AG dem AN früher die gemeldeten SV-Beiträge mitgeteilt hat (oder vielleicht noch tut).

 

Noch tut. Der Unterschied ist einfach: Die Mitteilung der SV-Meldung ist vorgeschrieben, die Mitteilung der CRS-Meldung (jedenfalls in Deutschland) nicht.

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B3n
vor 5 Stunden von CorMaguire:

"Erklären" habe ich nicht gemeint. Für Erklärung kann man natürlich gerne an Gesetz/Berater verweisen.

Ich meine einfach die Mitteilung der gemeldeten Beträge. Also wie der AG dem AN früher die gemeldeten SV-Beiträge mitgeteilt hat (oder vielleicht noch tut).

Das wird nicht gemacht, da es sich nur um eine Kontrollmeldung handelt. Wenn die Banken die gemeldeten Daten direkt mitteilen, würden das 99% der Kunden als Mitteilung der im Ausland Steuerpflichtigen Erträge verstehen. 
Das ist aber nicht der Meldeinhalt. Zum einen sind die laufenden Kapitalerträge ( Dividenden, Fondserträge) nach nationalem Recht ermittelt und im Ausland nicht oder in anderer Höhe steuerpflichtig ( z.B deutsche Fondsbesteuerumg). Zum anderen werden für Veräußerungen nur die Erlöse ( Kurswert nach Abzug der Gebühren) nicht die Kursgewinne/Verluste gemeldet.

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