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MichaelMueller

Diverse Fragen zur dt. Rentenversicherung

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MichaelMueller

Ich habe ein sehr gutes berufliches Angebot aus der Schweiz und überlege es anzunehmen und mich in der Schweiz anzumelden.
Ich habe nun einiges gelesen sowohl zu Deutschland als auch Schweiz, aber ob ich wirklich alles verstanden, gilt es nun zu prüfen.

Um einen deutschen Rentenanspruch zu haben, muss ich 35 Versicherungsjahre erreicht haben. Mit meinen Anrechnungszeiten, fehlen mir noch ein paar Jahre.
Kann man diese irgendwie auffüllen, durch freiwillige Zahlungen? Kann man durch einen Minijob in Deutschland weitere Jahre sammeln? Sonstige Möglichkeiten.

Wenn ich das Schweizer Rentensystem richtig verstanden habe, muss ich dort 1 Jahr voll einzahlen und habe dann schon einen (Teil-) Rentenanspruch.

Kann man aus 2 Systemen überhaupt Rente beziehen? Müsste ich die Schweizer Rente in Deutschland (wenn Deutschland Wohnsitz wieder ist) versteuern?

 

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 32 Minuten von MichaelMueller:

Um einen deutschen Rentenanspruch zu haben, muss ich 35 Versicherungsjahre erreicht haben. Mit meinen Anrechnungszeiten, fehlen mir noch ein paar Jahre.
Kann man diese irgendwie auffüllen, durch freiwillige Zahlungen? Kann man durch einen Minijob in Deutschland weitere Jahre sammeln? Sonstige Möglichkeiten.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/04_leistungen/01_rente/mindestversicherungszeit.html

vor 33 Minuten von MichaelMueller:

Kann man aus 2 Systemen überhaupt Rente beziehen?

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-zeiten-detailseite.html

vor 32 Minuten von MichaelMueller:

Müsste ich die Schweizer Rente in Deutschland (wenn Deutschland Wohnsitz wieder ist) versteuern?

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/internationales-steuerrecht-grenzueberschreitende-renten-7122-altersvorsorge-in-der-schweiz_idesk_PI20354_HI2933742.html

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chirlu
vor 28 Minuten von MichaelMueller:

Um einen deutschen Rentenanspruch zu haben, muss ich 35 Versicherungsjahre erreicht haben.

 

Nein, 5 Beitragsjahre.

 

vor 29 Minuten von MichaelMueller:

Kann man aus 2 Systemen überhaupt Rente beziehen?

 

Ja.

 

vor 29 Minuten von MichaelMueller:

Müsste ich die Schweizer Rente in Deutschland (wenn Deutschland Wohnsitz wieder ist) versteuern?

 

Ja.

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chirlu
vor 39 Minuten von MichaelMueller:

Ich habe nun einiges gelesen

 

Insgesamt war das ja eher wenig erfolgreich, da du die Grundprinzipien offensichtlich nicht mitgenommen hast (insbesondere die Zusammenrechnung von Voraussetzungszeiten, die separate Zahlung von Renten; von den Voraussetzungen für eine deutsche Rente mal ganz abgesehen). Vielleicht ist die einführende Broschüre der DRV zum Thema hilfreicher: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/leben_und_arbeiten_in_europa.html

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Glory_Days
chirlu
vor 4 Minuten von Glory_Days:

Etwas Schweiz-spezifischer ist vielleicht:

 

Da geht es allerdings ausschließlich um das Schweizer Rentensystem, nicht um das Zusammenwirken von Rentenzeiten aus Deutschland und der Schweiz.

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 20 Minuten von chirlu:

Da geht es allerdings ausschließlich um das Schweizer Rentensystem, nicht um das Zusammenwirken von Rentenzeiten aus Deutschland und der Schweiz.

War nur als Ergänzung gemeint.

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MichaelMueller

Top, danke sieht doch alles halb so schlimm als gedacht...

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hilflos

da die 35 Jahre erwähnt wurden, ab denen gilt man als langjährig Versicherter und  man kann mit 63 Jahre Rente beantragen, mit Abschlägen.

ab 45 Jahre ist man besonders langjährig Versicherter und kann mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente. Ich glaube /vermute zu den 45 Jahren zählen die Schweizer Zeiten nicht  

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Die 5 Jahre, 35 Jahre und 45 Jahre meinen alle unterschiedliche Arten von Zeiten.

 

vor 54 Minuten von hilflos:

Ich glaube /vermute zu den 45 Jahren zählen die Schweizer Zeiten nicht

 

Ich fände das Gegenteil plausibel (habe aber auch keine Lust, nachzuforschen). Hilft das irgendwem weiter? :-*

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hilflos
· bearbeitet von hilflos
vor 5 Stunden von chirlu:

 

Ich fände das Gegenteil plausibel (habe aber auch keine Lust, nachzuforschen). Hilft das irgendwem weiter? :-*

meiner Meinung macht es einen Unterschied ob ich mit 65 oder 67 Jahren in Rente darf ohne Abzug. Wenn man durch minimale freiwillige Beiträge das erreichen kann, macht es Sinn den Betrag regelmäßig zu zahlen. Denn später nachholen kann man es nicht. Mir z.B. fehlen 20 Monate von einem Aufbaustudium, für die ich damals gezahlt hätte, wenn ich es gewusst hätte

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