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Moinmoin

Captrader Fremdwährungskonto - Schuldentilgung = keine steuerelevante Veräußerung von Fremdwährungsguthaben?

Empfohlene Beiträge

Moinmoin
· bearbeitet von Moinmoin

Sicher kam das Thema schon öfters, habe die zugehörige Passage leider nicht im Forum gefunden, sofern sie exisitert..

 

Zum Thema Fremdwährungsgeschäfte ist mir die Variante, wie unten aufgeführt, so nicht ganz klar, was da passiert bzw. der negative Betrag im Verrechnungskonto i. d. Sinne bei CapTrader bzw. Interactive Brokers zu werten ist. 

 

Folgender Sachverhalt:

 

US-Aktie soll gekauft werden.

 

Variante:  US-Aktie wird vorher gekauft und danach die negative US-Dollarschuld im Verrechnungskonto (lt. Broker als Kredit einzustufen und man konnte mir nicht sagen, wie das in der Abrechnung gewertet wird) ausgegelichen bzw. geschlossen.

=> Ergebnis: Steuerrelevante Anschaffung steht einer nicht steuerrelevanten Veräußerung von US-Dollar, da das Geld als Darlehenstilgung gilt, gegenüber?

=> Ist das so richtig, den wenn man US-Dollar kauft um damit ein Darlehen in US-Dollar zu tilgen, ist das doch eine nicht steuerrelevante Veräußerung von US-Dollar mit Tilgung?

 

Danke im Voraus!

            

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chirlu
vor 2 Stunden von Moinmoin:

Sicher kam das Thema schon öfters

 

 

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Moinmoin

Sorry, aber diese endlosen Romane sind unbrauchbar. Es ist nur eine spezifische Frage, die immer noch nicht beantwortet ist. Ein Verweis auf Artikel von denen Du offenbar selber nicht weißt ob die Antwort darin enthalten ist, warum überhaupt darauf so antworten, dann müsstest Du es ansonsten doch so beantworten können.?

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chirlu
vor 32 Minuten von Moinmoin:

Sorry, aber diese endlosen Romane sind unbrauchbar. Es ist nur eine spezifische Frage, die immer noch nicht beantwortet ist.

 

Wenn du keine Lust hast, ein gewisses Maß an Mühe für die Beantwortung deiner spezifischen Frage aufzuwenden, wird sie dir sicher ein Steuerberater gern (gegen Bezahlung) beantworten. :-*

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DancingWombat
Am 17.5.2023 um 11:07 von Moinmoin:

 

Folgender Sachverhalt:

 

US-Aktie soll gekauft werden.

 

Variante:  US-Aktie wird vorher gekauft und danach die negative US-Dollarschuld im Verrechnungskonto (lt. Broker als Kredit einzustufen und man konnte mir nicht sagen, wie das in der Abrechnung gewertet wird) ausgegelichen bzw. geschlossen.

=> Ergebnis: Steuerrelevante Anschaffung steht einer nicht steuerrelevanten Veräußerung von US-Dollar, da das Geld als Darlehenstilgung gilt, gegenüber?

=> Ist das so richtig, den wenn man US-Dollar kauft um damit ein Darlehen in US-Dollar zu tilgen, ist das doch eine nicht steuerrelevante Veräußerung von US-Dollar mit Tilgung?

 

Danke im Voraus!

            

Bei einem reinen Kauf von USD gegen EUR kann kein Gewinn entstehen. Unterstellt man, dass zwischen Aktienkauf und Währungstausch eine Wechselkursänderung stattgefunden hat, kann hier eine steuerpflichtige Gewinn oder Verlust entstanden sein. 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Aus dem Grund tut man gut daran, Währung sehr zeitnah zu wechseln, da das Finanzamt sonst auf den Trichter kommen könnte,

daraus ein Aktien- und ein Fremdwährungsgeschäft zu machen.

Am 17.5.2023 um 11:07 von Moinmoin:

=> Ist das so richtig, den wenn man US-Dollar kauft um damit ein Darlehen in US-Dollar zu tilgen, ist das doch eine nicht steuerrelevante Veräußerung von US-Dollar mit Tilgung?

Hmm- ich denke nicht.

Du kaufst Aktien in USD- das Finanzamt sieht das als Anschaffung in USD (zum entsprechend gültigen Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung=das FA rechnet in Euro).

Ob Du da einen Kredit in USD drauf hast, ist dem Finanzamt herzlich egal, da nicht relevant für Werbungskosten.

Verkaufst Du die Aktien wieder- werden die USD (theoretisch in Euro umgewandelt), um Gewinn/Verlust für den Verlusttopf Aktien zu berechnen.

Also so, wie der deutsche Broker das bei einer US-Order auch macht.

Tauschst Du nicht zeitnah den USD-Erlös um, wird daraus bei späterem Umtausch ein getrenntes Währungsgeschäft.

Gleiches gilt auch für die Anschaffung -

Beispiel:

Du kaufst für 10.000 USD Aktien zum Kurs von 1:1.

Tauschst Du erst später zu einem anderen Kurs günstiger die Euros um, hättest Du einen Währungsgewinn, wenn Du dem Finanzamt

nur den Aktienkauf zum korrekten Wechselkurs des Aktienkauf- Tages angibst.

Am 17.5.2023 um 11:07 von Moinmoin:

=> Ist das so richtig, den wenn man US-Dollar kauft um damit ein Darlehen in US-Dollar zu tilgen, ist das doch eine nicht steuerrelevante Veräußerung von US-Dollar mit Tilgung?

Das wäre ein Problem auf einem Depot-Verrechnungskonto- hier sind alle Währungsgewinne/Verluste steuerlich relevant.

https://www.private-banking-magazin.de/unbewusst-in-die-steuerverkuerzung-oder-steuerhinterziehung-wegen/

Zitat

Nicht gelten soll dies dahingegen, sofern die Währungsgewinne und -verluste aus Fremdwährungsguthaben auf Zahlungsverkehrskonten, Kreditkarten und sonstigen digitalen Zahlungsmitteln beruhen. In diesem Fall fehle es an einer tatbestandsmäßig erforderlichen Einkünfteerzielungsabsicht. 

Kannst Du bei einem Depot-Verrechnungskonto also vergessen.

 

Dabei darfst Du Dich dann noch mit FIFO auseinandersetzen.

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