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MarkusB.

Anleihe Polen/Spanien Quellensteuer?

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MarkusB.
· bearbeitet von MarkusB.

Bei mir wurde ebenfalls auf den Zinskupon 19% Quellensteuer einbehalten.
Kann es sein das Du "Cat für Kater" doch eine Vorabbefreiung/Freistellung bei deiner Bank eingereicht hast?


Meiner ! nachträglichen ! Recherche war der Quellensteuerabzug fast schon vorprogrammiert.

Zitat Consorbank https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Steuer#quellensteuer
"Einige Länder (z. B. Italien, Spanien oder Portugal) erheben auch bei Zinskupons von Anleihen eine Quellensteuer."

 

Auch Zinspilot schreibt bei Zinserträgen von Spanien 19% Quellensteruer wenn nicht eine Befreiung bzw. Reduzierung beantragt wurde.
https://www.zinspilot.de/steuer/quellensteuer

 

Auf Weltsparen.de steht: https://www.weltsparen.de/bank/banco-finantia-spain/
In Spanien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 19 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage des spanischen Steuerformulars („Declaración de Residencia Fiscal”) auf 0 % reduziert werden.

 

Auf finanzen.net kann man eine Spanische Anleihe mit Kupon eingegeben, wenn man nach unter scrollt steht bei Steuertyp: "Voller Quellensteuerabzug".

Bei einer Spanischen null Kupon Anleihe steht allerdings bei Steuertyp: "Kein Quellensteuerabzug"

https://www.finanzen.net/anleihen/a1zctc-spanien-anleihe

https://www.finanzen.net/anleihen/a4setx-spanien-anleihe


In dem Doppelbesteuerungsabkommen pfd vom Bundeszentralamt für Steuern steht zwar bei Spanien Zinsen 0 jedoch ist in dem pdf auf der Seite 2 zu lesen:
"Dabei wurde für Staaten, in denen z.B. aufgrund der berücksichtigung von werbungskosten oder freibeträgen eine vollstangige oder teilweise erstattung der Quellensteuer möglich ist, 0% vermerkt"

 

Beim Bundeszentralamt für Steuern findest man eine deutsche Anleitung wie man das Formular 210 ausfüllt und nach Spanien schickt und welche Dokumente dazu alles nötig sind um den Abzug zurückzufordern.
Habe das Formular schon ausgefüllt jedoch kann man es erst im Jahr 2025 einreichen um Steuer zurückfordern die 2024 angefallen sind, ob das aber mit dem Formular auch wirklich klappt und wann man das Geld vom Spanischen Staat überwiesen bekommt ist sowieso fraglich.
https://www.bzst.de/DE/Service/SteuerlichesInfocenter/Ausl_Formulare/auslaendische_formulare.html#js-toc-entry1

 

Zitat

Ich kämpfe gerade mit meiner Bank und die ist sich aktuell auch nicht 100%ig sicher, hat es aber bisher bei dem Abzug belassen.

Ich bin mir nicht ganz sicher aber meinem verständniss nach hat nicht die Bank in meinem fall die ING das Geld abgezogen sondern schon die Wertpapierlagerstelle/Abrechnungsstelle (z.b. Clearstream) und von da wird man das Geld auch durch "reklamation" bei der Hausbank nicht wiederstehen.

Falls das jedoch bei Dir doch funktioniert sag bitte bescheid!

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 56 Minuten von MarkusB.:

Bei mir wurde ebenfalls auf den Zinskupon 19% Quellensteuer einbehalten.
Kann es sein das Du "Cat für Kater" doch eine Vorabbefreiung/Freistellung bei deiner Bank eingereicht hast?

 

Es gibt doch eine viel offensichtlichere Erklärung.

 

vor 7 Stunden von Cat für Kater:

Ich habe im Okt. 2023 noch Zinsen aus Spanien (Staatsanleihe) ohne QS Abzug erhalten.

 

vor 6 Stunden von Andreas R.:

Das Problem tritt erst seit 1.1.2024 auf.

 

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MarkusB.
· bearbeitet von MarkusB.
vor 13 Stunden von chirlu:

Es gibt doch eine viel offensichtlichere Erklärung.

Ich will damit sagen das Anleger die keine Vorabbefreiung/Freistellung beantragt haben sowieso Quellensteuer fällig wird, nun kommt aber noch hinzu das anscheinend es ab 2024 neu ist das Anleger auf einen Spanischen Zinskupon Quellensteuer abgezogen wird obwohl sie eine Vorabbefreiung/Freistellung beantragt haben.

 

Jedenfalls hat am 3. Juli 2023 "Cat für Kater" geschreiben, dass er annimmt keine freistellung für Quellesteuer gestellt zu haben.
Vielleicht hat er aber doch eine Freistellung und die Bank hat das auch für das Familiendepot als "Unterdepot" ebenfalls übernommen.

Falls ein Freistellung vorlagt wurde deswegen am Okt. 2023 "noch" nichts abgezogen.

Laut der information von Andreas R. wird das aber beim nächsten Kupontermin anders aussehen und es wird Quellensteuer fällig.

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Andreas R.

Spanien hatte meines Wissens nach noch nie eine Vorabbefreiung ermöglicht. Ich hab für meine Zinspapiere zumindest nie eine beantragt und auch keine Quellensteuer gezahlt. Sind aber alle schon länger fällig gewesen, vor 2024.

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Cat für Kater
Am 19.2.2024 um 00:15 von MarkusB.:

Bei mir wurde ebenfalls auf den Zinskupon 19% Quellensteuer einbehalten.
Kann es sein das Du "Cat für Kater" doch eine Vorabbefreiung/Freistellung bei deiner Bank eingereicht hast?

 

 

Beim Bundeszentralamt für Steuern findest man eine deutsche Anleitung wie man das Formular 210 ausfüllt und nach Spanien schickt und welche Dokumente dazu alles nötig sind um den Abzug zurückzufordern.
Habe das Formular schon ausgefüllt jedoch kann man es erst im Jahr 2025 einreichen um Steuer zurückfordern die 2024 angefallen sind, ob das aber mit dem Formular auch wirklich klappt und wann man das Geld vom Spanischen Staat überwiesen bekommt ist sowieso fraglich.
https://www.bzst.de/DE/Service/SteuerlichesInfocenter/Ausl_Formulare/auslaendische_formulare.html#js-toc-entry1

 

@MarkusB:  Ich halte spanische Anleihen (Staat und Madrid) in 3 Depots (verschiede Inhaber) bei einer Bank im DZ Bereich. Bei keinem Depot würde in 2023 QS einbehalten bei Bonds wie auch nicht in den Vorjahren. Beim Depot vom Sohn gehe ich davon aus, dass mit großer Sicherheit keine Befreiung für Spanien vorliegt mit Ansässigkeitsnachweis vom Finanzamt. (außer die Bank hat an Spanien als Depotinhaber dt. Steuerpflichtigen 'formlos' gemeldet - muss dann aber 10 Jahre zurückliegen). Bei Dividenden wurden mir 2021 - 2023 19% QS in meinem Depot abgezogen.

 

Hattest u früher schon Zinsen aus Spanien erhalten ohne QS Abzug?

 

Mich wundert, dass bei den Ausfüllhilfen zwischen vor Ende 2017 und ab 2018 unterschieden wird und jetzt 2024 ein Problem auftaucht. Dieses hätte doch dann schon 2018 auftreten müssen - oder will Spanien neue 7 aktuelle Ansässigkeitsnachweis vom Finanzamt?

 

Danke für den Hinweis mit der Ausfüllhilfe -  hast Du das Formular 210 über die Ausfüllhilfe ca. 2. letzte Seite verwendet?

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MarkusB.
· bearbeitet von MarkusB.
Am 12.2.2024 um 21:45 von Andreas R.:

Ganz grob, die Abrechnungsstellen wissen momentan nicht, wie sie mit der Vorabbefreiung umgehen sollen.

Am 19.2.2024 um 18:13 von Andreas R.:

Spanien hatte meines Wissens nach noch nie eine Vorabbefreiung ermöglicht.

Irgendwie widerspricht sich das jetzt ein wenig.

Eine Quelle wo steht das es eine Änderung gegeben hat wäre natürlich gut, ich habe dazu nichts gefunden.

 

Zitat

Hattest u früher schon Zinsen aus Spanien erhalten ohne QS Abzug?

Das war meine erste spanische Anleihe. (einmal und nie wieder)

Nur das wir vom gleichen reden, ich meine immer Anleihen mit Kupon.

Bei null Kupon Anleihen sollte es keinen QS Abzug geben.

 

Zitat

Mich wundert, dass bei den Ausfüllhilfen zwischen vor Ende 2017 und ab 2018 unterschieden wird und jetzt 2024 ein Problem auftaucht. Dieses hätte doch dann schon 2018 auftreten müssen - oder will Spanien neue 7 aktuelle Ansässigkeitsnachweis vom Finanzamt?

Die verwirrung ist sowieso komplett.

Warum schreib z.b. die Consorsbank (siehe Beitrag oben) das einige Länder darunter Spanien auf zinskupons QS erheben.

 

Die lehre aus der Sache für mich ist nur noch Anleihen zu kaufen die aus Deutschland kommen.

Eine andere Möglichkeit wäre einen Anleihen ETF zu kaufen, wo sich das Managment um solche QS Sachen kümmert.

Die interessanteste Anlage zur zeit finde ich die iBonds von iShares die eine Endfälligkeit haben, somit hat man die Möglichkeit zu spekulieren in Bezug auf EZB Zinssenkungen und bei einem guten Kurs zu verkaufen aber hat auch die Option bis zu Endfälligkeit zu halten.

z.b.: https://www.ishares.com/de/professionelle-anleger/de/produkte/332875/ishares-ibonds-dec-2026-term-corp-ucits-etf?switchLocale=y&siteEntryPassthrough=true

ISIN: IE000WA6L436

 

 

Zitat

Danke für den Hinweis mit der Ausfüllhilfe - hast Du das Formular 210 über die Ausfüllhilfe ca. 2. letzte Seite verwendet?

Ich verstehe jetzt nicht ganz was Du meinst aber das Formular findest du folgendermaßen:

1.) "Spanien - Ausfüllanleitung Zinsen ab 2018" downloaden

2.) auf seite 9 auf den Link klicken: https://www2.agenciatributaria.gob.es/wlpl/OV17-M210/index.zul

3.) in dem neu geöffnetem Tab oben rechts wo "ES" steht klicken und English auswählen.

4.) auf die frage "Si continúa se borrarán los datos de la declaración." mit "Si" bestätigen.

5.) dann kann man schon mit dem ausfüllen anfangen, einfach der Anleitung ab Seite 12 folgen.

 

 

Zitat

Bei Dividenden wurden mir 2021 - 2023 19% QS in meinem Depot abgezogen.

Du kannst dir also Theoretisch die 4% alle abgezogene QS auf Dividenden seit 2021 zurückholen, die Verjährung beträgt 3 Jahre in Spanien.

Mehr als das Porto für einen Brief nach Spanien und die Zeit für das Ausfüllen kostet es ja nicht.

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Andreas R.
vor 41 Minuten von MarkusB.:

Irgendwie widerspricht sich das jetzt ein wenig.

Eine Quelle wo steht das es eine Änderung gegeben hat wäre natürlich gut, ich habe dazu nichts gefunden.

 

Korrekt, im oberen Zitat müsste es Anrechenbarkeit heißen.

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Cat für Kater
Am 18.2.2024 um 18:22 von Andreas R.:

Das Problem tritt erst seit 1.1.2024 auf.

Ich habe mit der low Kupon Anleihe COMUNIDAD AUTONOMA DE MADRID EO-BONOS 2015(30) ES0000101677 (A1ZYC2) einen Testkauf ausgeführt, um für andere span Anleihen eine aktuelle QS Steuer Abrechnung als Entscheidungshilfe Verkauf/ Rückforderung span. QS zu erhalten. Zinstermin war 12.3.24.

 

Meine Bank gehört der DZ-Gruppe an.

Die Antwort (aus 03-2024) der DZ auf Nachfrage durch meine Depotbank zur aktuellen QS Problematik mit Spanien ist nicht aussagekräftig (etwa so:  span. Gesetzgebungsproblem mag existieren) - Daher hatte ich parallel den Testkauf ausgeführt um klare Aussage zu haben bevor nennenswerte Kupons kommen.

 

Es wurde keine span QS einbehalten bei Zinszahlung am 12.03.2024.

Damit könnte das span. / Clearstream QS Problem verschwunden (gelöst) sein

Ich hoffe dass kein Storno wegen fehlerhafter QS erfolgt in den nächsten Tagen.

 

Damit (ohne QS Abzug) werde ich die andern Bonds aus Spanien weiter halten.

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Cat für Kater
Am 13.3.2024 um 12:35 von Cat für Kater:

Meine Bank gehört der DZ-Gruppe an.

Weitere Infos meiner Bank machen den Sachverhalt jetzt klarer.

Für meine Depots liegt eine Offenlegung / Vorabbefreiung vor.

 

Meine Zinszahlung vom 12.3.24 erfolgte ohne QS Abzug mit Laderstelle Clearstream.

 

Das entspricht auch der Bank-Mitteilung, dass die verschiedenen Lagerstellen wohl derzeit unterschiedliche Vorgehensweisen haben:

und dass   Lagerstelle Clearstream   keine Einschränkungen bei der Quellensteuervorabbefreiung bei Anleihen hat      

Lagerstelle BNP: 
Bei Industrieanleihen: seit 01.01.2024 ist keine vereinfachte Quellensteuervorabbefreiung mehr möglich. Zusätzliche Anforderungen zur Offenlegung der Depotinhaber werden gestellt.

Bei Staatsanleihen: Quellensteuervorabbefreiung soll weiterhin möglich.

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