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jensuschmidt@web

Fonds verkaufen

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ANDREJ_
vor 27 Minuten von Cai Shen:

Eigentlich müssten durch den Übertrag alle steuerlichen Anschaffungsdaten der neuen Bank über das Taxbox-Verfahren übermittelt worden sein.

Bei Käufen vor 2009 dürfte das nicht funktionieren. Eigentor.

Bei Käufen vor 2009 wurden auch keine Anschaffungsdaten gespeichert, weil sie uninteressant waren und sind. Kein Datum gespeichert -> kein Steuerabzug.

 

Bei vielen Depotbanken kann man die "steuerliche Kaufstaffel" online abrufen. Ansonsten bei deiner aktuellen Depotbank schriftlich anfragen.

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jensuschmidt@web

Ich hab mein Depot bei der consorsbank

Sorry mit Salamitechnik, aber ich habe nicht an die Steuern gedacht, als ich meine Frage stellte, dachte, steuerlich relevant sind nur die Gewinne seit der Erbschaft. 

Ich werde mit dem Verkauf von Fonds mit Gewinnen noch warten, bis ich die Daten habe.

Vielen Dank

 

 

 

 

 

 

 

ikc

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jensuschmidt@web

Hallo,

ich wieder. Habe in der letzten Zeit viel gelesen, die Rentenfonds verkauft und will nun in ETFs (MSCI World) investieren. Das habe ich wohl verstanden, auch mit den Depots etc.

Mit den Steuern ist mir das noch nicht so klar, weshalb ich bitte, mir das an meinem konkreten Beispiel zu erklären. Ich habe einen Fonds LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-INVEST WKN 532009. Davon wurden 66 Stück 2006 (Stückpreis ca. 42 Euro), 22 Stück 2007 (Stückpreis ca. 60 Euro) und 131 Stück 2011 (ca. 50 euro) gekauft. Wenn ich die Anteile verkaufe (Stückpreis offenbar 68,96 Euro) fallen dann Steuern an für die vor 2009 gekauften Anteile, wie hoch ist die Steuer auf die 2011 gekauften Stücke.

Die Wertentwicklung ist nicht sehr toll, ich glaube daher, dass es besser ist zu verkaufen und in ETFs zu investieren. Was meint ihr?

Vielen Dank

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west263

Wie schaut es mit dem FSA, Freistelllungsauftrag aus? 

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west263
vor 2 Stunden von jensuschmidt@web:

Davon wurden 66 Stück 2006 (Stückpreis ca. 42 Euro),

steuerfrei

 

vor 2 Stunden von jensuschmidt@web:

22 Stück 2007 (Stückpreis ca. 60 Euro)

steuerfrei

 

vor 2 Stunden von jensuschmidt@web:

131 Stück 2011 (ca. 50 euro)

6550€ gekauft

9034€ verkauft

2484€ Gewinn

-30% Teilfreistellung

1739€ steuerpflichtiger Gewinn

-26,375% Abgeltungssteuer

459€ zu bezahlende Steuer

 

leicht gerundet und ohne Gewähr

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jensuschmidt@web

Das klingt sehr gut, habe ich wohl jetzt auch verstanden, konnte mir nicht vorstellen, dass Gewinne von vor 2009 gekauften Papieren steuerfrei sind. Der Freistellungsauftrag ist weitgehend gebunden durch Tagesgeld, aber durch den Verkauf der beiden Rentenfonds habe ich einen Verlust von 2500 Euro, der sich so ja gut ausgleicht. Dann werde ich die Fonds mal verkaufen und dann weitersehen.

Vielen Dank

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west263
Gerade eben von jensuschmidt@web:

Dann werde ich die Fonds mal verkaufen und dann weitersehen.

am Ende des Tages ist es egal, ob man zuerst mit Gewinn und dann den Verlust verkauft. Irgendwann wird es schon miteinander verrechnet.

Wenn ich aber die Wahl habe, da beides zeitnah verkauft werden soll, würde ich immer zuerst den Verlust realisieren und dann erst den Fonds mit Gewinn verkaufen.

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odensee
vor einer Stunde von west263:

steuerfrei

Sicher? War da nicht was ab 2018(?) mit einem Freibetrag von 100.000 Euro? (Was natürlich dann auch "steuerfrei" ist, nur muss man aktiv werden soweit ich mich erinnere)

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west263
vor 18 Minuten von odensee:

Sicher? War da nicht was ab 2018(?) mit einem Freibetrag von 100.000 Euro?

ja das gibt es auch noch, für die Gewinne ab 2018 bis zum Verkauf. Da aber keine Zahlen genannt wurde für Ende 2017 wäre es stochern im Nebel gewesen, da weiter drauf einzugehen.

Diese anfallenden Steuern holt man sich über die Steuererklärung zurück.

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor 2 Stunden von west263:

steuerfrei

 

steuerfrei

 

6550€ gekauft

9034€ verkauft

2484€ Gewinn

-30% Teilfreistellung

1739€ steuerpflichtiger Gewinn

-26,375% Abgeltungssteuer

459€ zu bezahlende Steuer

 

leicht gerundet und ohne Gewähr

 

vor 1 Stunde von odensee:

Sicher? War da nicht was ab 2018(?) mit einem Freibetrag von 100.000 Euro? (Was natürlich dann auch "steuerfrei" ist, nur muss man aktiv werden soweit ich mich erinnere)

Ja, Gewinne ab 2018 sind immer steuerpflichtig, auch für Altbestand - könnte man gegen den Freibetrag von 100.000€ beim Finanzamt freistellen lassen.

Am 29.12.2017 lag der KAG-Kurs bei 72,79€ (lt. Ariva).

Wenn heute für 69€ verkauft wird, gibt es keine steuerflichtigen Gewinne für die Anteile von 2006 und 2007.

Vielmehr gibt es sogar noch leichte Verluste von rund 88x 3€ = 264€, die von den 131x 19€ = 2489€ Gewinn abgehen, danach Teilfreistellung etc. siehe @west263

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ANDREJ_
vor 10 Minuten von moonraker:

 

Ja, Gewinne ab 2018 sind immer steuerpflichtig, auch für Altbestand - könnte man gegen den Freibetrag von 100.000€ beim Finanzamt freistellen lassen.

 

Nein, die Steuer auf Altbestand wird auf jeden Fall von der Bank einbehalten, und man muß sie sich über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Und bei den Fondsanteilen von 2011 wird der Gewinn/Verlust bis 2017 voll besteuert, ab 2018 dann mit 30% Teilfreistellung. Da ist dann nix mit Freibetrag. Ist dann blöd, wenn der erste Teil Gewinn und der zweite Teil Verluste in gleicher Höhe gemacht hat. In Summe bleibt trotzdem ein steuerlicher Gewinn übrig.

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jensuschmidt@web

Mensch Leute, wer soll das verstehen. Nur gut, dass es keinen Armen trifft. Allerdings werde ich wohl mal alles zusammenstellen, bevor ich über weitere Verkäufe nachdenke.

Allen vielen Dank

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alsuna

So schwierig ist das nicht, die Steuer vom Finanzamt zurück zu holen. Du nimmst Anfang des Jahres die Steuerbescheinigung des Brokers, tippst die Daten in die Anlage KAP ab und fertig. Oder lässt das deinen Steuerberater machen, wenn du die Einkommensteuererklärung nicht selber machst. 

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moonraker
vor 11 Stunden von alsuna:

So schwierig ist das nicht, die Steuer vom Finanzamt zurück zu holen. Du nimmst Anfang des Jahres die Steuerbescheinigung des Brokers, tippst die Daten in die Anlage KAP ab und fertig. Oder lässt das deinen Steuerberater machen, wenn du die Einkommensteuererklärung nicht selber machst. 

Normalerweise brauchst Du gar keine Anlage KAP machen, wenn Du alles bei einer Bank in Deutschland hast. Die verrechnet das alles korrekt. Höchstens bei den Altbeständen (vor 2009) wäre es nötig - hier gibt es aber gar keinen Gewinn zu versteuern...

vor 13 Stunden von ANDREJ_:

Nein, die Steuer auf Altbestand wird auf jeden Fall von der Bank einbehalten, und man muß sie sich über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Und bei den Fondsanteilen von 2011 wird der Gewinn/Verlust bis 2017 voll besteuert, ab 2018 dann mit 30% Teilfreistellung. Da ist dann nix mit Freibetrag. Ist dann blöd, wenn der erste Teil Gewinn und der zweite Teil Verluste in gleicher Höhe gemacht hat. In Summe bleibt trotzdem ein steuerlicher Gewinn übrig.

Danke für die Ergängung die die Anteile von 2011.

Aber warum zuerst so schroff "nein", natürlich muss ab 2018 alles versteuert werden... schreibst ja selbst nichts anderes...

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alsuna
vor 1 Stunde von moonraker:

Normalerweise brauchst Du gar keine Anlage KAP machen, wenn Du alles bei einer Bank in Deutschland hast. Die verrechnet das alles korrekt. Höchstens bei den Altbeständen (vor 2009) wäre es nötig - hier gibt es aber gar keinen Gewinn zu versteuern...

Es ging um das Zurückholen der Steuer für die Gewinne seit 2018 für den Altbestand. Diese Steuer führt die Bank nämlich ab, da der Freibetrag beim Finanzamt geführt wird. 

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ANDREJ_
vor 2 Stunden von moonraker:

Normalerweise brauchst Du gar keine Anlage KAP machen, wenn Du alles bei einer Bank in Deutschland hast. Die verrechnet das alles korrekt. Höchstens bei den Altbeständen (vor 2009) wäre es nötig - hier gibt es aber gar keinen Gewinn zu versteuern...

 

Bei geringem Einkommen lohnt sich auch die Günstigerprüfung über Anlage KAP. Denn dann zahlt man in Summe weniger als die abgezogene 26% Abgeltungssteuer.

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Sapine
Am 1.8.2023 um 19:59 von jensuschmidt@web:

Mensch Leute, wer soll das verstehen. Nur gut, dass es keinen Armen trifft. Allerdings werde ich wohl mal alles zusammenstellen, bevor ich über weitere Verkäufe nachdenke.

Gute Idee, eine Aufstellung zu machen. Tatsächlich dürften weitere Verluste beim Verkauf der Altanteile entstehen weil ab 2018 gerechnet wird (siehe Beitrag von moonraker). Wenn du zu viele Verluste realisierst, verfällt der Pauschbetrag womöglich, denn zuerst werden Verluste verrechnet. 

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jensuschmidt@web
· bearbeitet von jensuschmidt@web

So, jetzt bin ich wieder einen Schritt weiter. Bei zwei Verkäufen von alten Fonds habe ich ähnliche Abrechnungen erhalten, die ich nicht ganz verstehe. Bedeutet dies, dass auf den Gewinn keine Steuern anfallen? Bei den beiden anderen Verkäufen wurden Verluste von 2500 Euro bescheinigt. Somit könnte ich daran gehen und zunächst Anteile vom Fonds  Schroder ISF European Value A Acc EUR WKN 213706  ISIN LU0161305163. Er wurde 2015 gekauft, hat also einen Gewinn bis heute von etwa 20 Euro pro Anteil. Wenn ich das richtig sehe, ist der Gewinn nicht so toll, so dass es sinnvoll ist, sich zu trennen und weitere Vaguard ETFs MSCI All World zu kaufen. Wie seht ihr das?

Vielen Dank

 

VERKAUF_408124564_ord270079887_001_wknA1JVBM_dat20230717_id1258176811-1 sw.pdf

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Sapine

Würdest du noch die Isin und Stückzahl nennen und das Kaufdatum soweit herausgefunden. 

 

So wie es aussieht hattest du einen Verlust. Und ich vermute es ist ein Thesaurierer mit Kaufzeitpunkt vor 2018, weil akkumulierte Erträge ausgewiesen wurden zu Ende 2017. Wenn die in der Vergangenheit bereits erklärt wurden, könntest du noch etwas zurückholen über die Steuererklärung (fragt sich ob es den Aufwand wert ist). 

 

Du scheinst jetzt einen großen Verlusttopf zu haben. Wie sieht es mit Gewinnen deiner eigenen Positionen im Depot aus? Es wäre vielleicht eine gute Gelegenheit Gewinne steuerfrei zu realisieren. 

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jensuschmidt@web

ISIN LU0161305163, 147 Stück, gekauft 2015.

Sehe ich das richtig, dass die Steuer in der beigefügten Aufstellung 0 ist und nicht 3100...?

Dann hätte ich einen Verlust von 2500 aus dem Verkauf der beiden Verlustfonds und könnte dies in etwa durch den Verkauf der o.g. Papiere ausgleichen (etwa 20 Euro Gewinn x 147). Entsteht ein kleines Plus, das aber durch den allgemeinen Freibetrag abgedeckt ist.

Dann bliebe mir nur noch ein Fonds von DWS, den ich aufgrund der relativ hohen Gewinne und des noch nicht so lange zurückliegenden Verkaufs dann im kommenden Jahr verkaufe, wenn ich die Steuern sparen will.

Sehe ich das richtig?

Vielen Dank

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 12 Minuten von jensuschmidt@web:

ISIN LU0161305163, 147 Stück, gekauft 2015.

Sehe ich das richtig, dass die Steuer in der beigefügten Aufstellung 0 ist und nicht 3100...?

Dann hätte ich einen Verlust von 2500 aus dem Verkauf der beiden Verlustfonds und könnte dies in etwa durch den Verkauf der o.g. Papiere ausgleichen (etwa 20 Euro Gewinn x 147). Entsteht ein kleines Plus, das aber durch den allgemeinen Freibetrag abgedeckt ist.

Dann bliebe mir nur noch ein Fonds von DWS, den ich aufgrund der relativ hohen Gewinne und des noch nicht so lange zurückliegenden Verkaufs dann im kommenden Jahr verkaufe, wenn ich die Steuern sparen will.

Sehe ich das richtig?

Vielen Dank

In Deinem Verrechnungstopf stehen nach der Abrechnung jetzt 5,354,99 allgemeine Verluste die mit Gewinnen verrechnet werden können. Allein aus der gezeigten Abrechnung ja 3.117,54.

 

Wenn ich es richtig weiß werden erst die Verluste aufgebraucht und dann der Pauschbetrag in Anspruch genommen. Ich würde jetzt mal die nachträgliche Verlustverrechnung abwarten. Kann sein, dass dann der FSA wieder "da" ist.

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west263

Wir sehen hier eine halbe Abrechnung. 

Du redest von 2 verkauften Fonds und von zwei weiteren die verkauft werden sollen. 

 

Wie soll man dir mit solchen Infos helfen können und erst recht bei steuerlichen Dingen. und dann kommt noch das Wort Freibetrag dazu. Da scheint auch noch was verrechnet worden zu sein. 

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jensuschmidt@web

Tut mir Leid, dass ich  mich so blöd anstelle, ich fange an, das Formular zu verstehen. Demnach kann ich Fonds mit Gewinn und spätem Kaufdatum munter weiter verkaufen und muss mit keiner Steuer rechnen

Prima, danke

 

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SlowHand7
vor 42 Minuten von jensuschmidt@web:

Demnach kann ich Fonds mit Gewinn und spätem Kaufdatum munter weiter verkaufen und muss mit keiner Steuer rechnen

Prima, danke

 

Ja, jetzt kannst du munter 6400 Euro Gewinn realisieren.

Ansonsten wird dein Freibetrag nicht genutzt und verfällt am Jahresende.

Es sein denn du hast das Tagesgeld mit FSA bei einer anderen Bank.

 

 

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jensuschmidt@web

alles klar, vielen Dank

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