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Raphau

betriebliche Altersvorsorge baV

Empfohlene Beiträge

stagflation
vor 2 Minuten von odensee:

Dein permanentes Versicherungsbashing ist schon etwas nervig.

 

Dann setze mich doch einfach auf Deine Ignore-Liste! ;-)

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odensee
Gerade eben von stagflation:

Dann setze mich doch einfach auf Deine Ignore-Liste! ;-)

Im Gegenteil: ich muss ja vor deinen Beiträgen zu Versicherungsthemen warnen. :rolleyes:

:prost:

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 6 Minuten von odensee:

:prost:

 

Im Prinzip ist doch alles okay: hier gibt es ein paar Foristen, die sich eher positiv über Renten-Versicherungen für junge Menschen äußern - und ein paar wie mich, die eher abraten. Ziemlich ausgeglichen, würde ich sagen. :prost:

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lacerator1984
· bearbeitet von lacerator1984
vor 2 Stunden von Kastor:

Also @lacerator1984,

dann hätte ich wohl deiner Ansicht nach schreiben sollen: "Das dürften die üblichen Abschluss- und Vertriebskosten (2,3 % der Bruttobeitragssumme) sein, von denen das Gros als Courtage an den Allianz-Vertreter geht. Für Zuzahlungen (2,3 % je Zuzahlung) und Dynamiken (2,3 % der Summe der Erhöhungsbeiträge) gilt das entsprechend."

 

Was du mit einkalkuliert meinst, erschließt sich mir nicht. Die Abschluss- und Vertriebskosten werden aus dem zu zahlenden, monatlichen Beitrag entnommen - sie werden nicht gesondert erhoben. Dies ist aber trivial; es handelt sich nicht um eine Nettopolice.

Ebenso werden auch die laufenden Kosten des Vertrags aus dem Kapitalstock entnommen (2,25 % je Bruttobeitrag und Jahr zzgl. 0,3 % des Deckungskapitals, bei Zuzahlungen 1,5 % einmalig

Nein. In vielen Fällen sind die Provisionen höher als die Abschlusskosten. Angenommen, man hat 2,3% Abschlusskosten, es werden trotzdem oft 4-5 % Provision bezahlt. Die Provision weicht fast immer deutlich ab von den Abschlusskosten.

Ob das jetzt ein Kostenreduzierter Vertrag ist, wäre interessant.

vor 2 Stunden von Kastor:
 

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Kastor
vor 3 Stunden von Raphau:

Abschlussgebühr wäre ca. 1.500€.

 

vor 8 Minuten von lacerator1984:

Ob das jetzt ein Kostenreduzierter Vertrag ist, wäre interessant.

Es wäre schön, wenn du für den TE auch einen sinnvollen Beitrag leisten könntest, als dich in allgemeine Phrasen zu stürzen.

Der "normale" vertretergebundene, kostenreduzierte Gruppenvertrag in der bAV für das Konzept Perspektive (Tarif STRSKU1UZ(U)) hat genau diese 2,3 % Abschluss- und Vertriebskosten auf die Bruttobeitragssumme. Jetzt kannst du dem TE, @Raphau, vorschlagen, dass er das anonymisierte Angebot hochlädt. Dann hättest du die vollständige Antwort.

Hast du aber nicht vorgeschlagen.

 

Mit den o.g. Variablen kannst du jedoch abschätzen, ob meine Annäherung richtig ist:

36 Jahre Laufzeit (Endalter 67 - 31)

160 EUR monatlicher Beitrag (im Beispiel der o.g. Abschlussgebühr, 100 EUR AN, 30+30 EUR AG)

69.120 EUR Bruttobeitragssumme

davon 2,3 % Abschluss- und Vertriebskosten -> 1.589,76 EUR

 

Schau gerne selbst unter https://tarifrechner-leben.allianz.de/ nach. Sag mir, inwiefern die tatsächliche Courtage, die der Vertreter aufgrund seines Status hat, eine Relevanz für den Vertrag besitzt.

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lacerator1984
· bearbeitet von lacerator1984
vor 9 Minuten von Kastor:

 

Es wäre schön, wenn du für den TE auch einen sinnvollen Beitrag leisten könntest, als dich in allgemeine Phrasen zu stürzen.

Der "normale" vertretergebundene, kostenreduzierte Gruppenvertrag in der bAV für das Konzept Perspektive (Tarif STRSKU1UZ(U)) hat genau diese 2,3 % Abschluss- und Vertriebskosten auf die Bruttobeitragssumme. Jetzt kannst du dem TE, @Raphau, vorschlagen, dass er das anonymisierte Angebot hochlädt. Dann hättest du die vollständige Antwort.

Hast du aber nicht vorgeschlagen.

 

Mit den o.g. Variablen kannst du jedoch abschätzen, ob meine Annäherung richtig ist:

36 Jahre Laufzeit (Endalter 67 - 31)

160 EUR monatlicher Beitrag (im Beispiel der o.g. Abschlussgebühr, 100 EUR AN, 30+30 EUR AG)

69.120 EUR Bruttobeitragssumme

davon 2,3 % Abschluss- und Vertriebskosten -> 1.589,76 EUR

 

Schau gerne selbst unter https://tarifrechner-leben.allianz.de/ nach. Sag mir, inwiefern die tatsächliche Courtage, die der Vertreter aufgrund seines Status hat, eine Relevanz für den Vertrag besitzt.

Ja, hat es. Und zwar entstehen kollektive Abschlusskostenverluste als Teil des übrigen Ergebnisses, wenn die Provision höher ist als die kalkulierten Abschlusskosten. Diese Verluste muss das gesamte Kollektiv über die niedrigere Überschussbeteiligung tragen. Ausgeglichen werden die Verluste oft durch Gewinne bei den Verwaltungskosten.

 

Die im Angebot ausgewiesenen Kosten sind immer nur ein Teil der Wahrheit.

 

Das sind keine Phrasen, sondern ich korrigiere nur Ungenauigkeiten in der Argumentation.

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Kastor
vor 28 Minuten von lacerator1984:

Ausgeglichen werden die Verluste oft durch Gewinne bei den Verwaltungskosten.

Nicht nur, man denke auch an Stornogewinne, die zum Unternehmensüberschuss beitragen.

Allerdings erneure ich meine Bitte, dass du für den TE auch einen sinnvollen Beitrag leisten könntest, als dich in allgemeine Phrasen zu stürzen. Wir sollten nicht versuchen, in einen Thread, in dem es um drei konkrete bAV-Tarife geht, die Kalkulationsgrundlagen der Lebensversicherung zu erörtern.

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Raphau
vor 13 Stunden von Kastor:

Falls dies das Angebot des Arbeitgebers ist, dann wäre es ok. 110 EUR mtl. Beitrag, davon 60 EUR durch den AG finanziert.

Den Differenzbetrag zu den 4 % der BBG RV (292 EUR mtl. im Jahr 2023) würde ich - an deiner Freundins Stelle - monatlich gleich via Dauerauftrag auf ein Depotkonto überweisen und damit einen Zusatzbeitrag zur Altersvorsorge leisten.

 

ganz grobe Beispielrechnung bei 182 EUR Einzahlung p.M. bis 67 Jahre, AA des ETFs ungünstige 1,5 % auf den Nettoanlagebetrag, Kurszuwachs 5,0 % p.a., Kosten des ETFs 0,2 % p.a.:

Überschlagsrechnung bei Endwert: 285.015,83 Euro

Gewinn: 159.869,55 Euro

Einzahlungen gesamt (432 monatliche Sparraten): 125.146,29 Euro

Gebühren gesamt: -8.747,33 Euro

Effektive Rendite: 4,714 % p.a. 

 

PS: Steuersituation habe ich bei diesem groben Überschlag ignoriert, da werden auch andere Faktoren eine Rolle spielen. Kann der Pauschbetrag in den ersten Jahren ausgenutzt werden, fällt die Nachsteuerrrendite auf etwa 4,2 %. Dürft ihr selbst ausrechnen. B-)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Was meinst du genau mit dem Differenzbetrag von den 4%? Was hat es damit auf sich? Ist das einfach als Beispiel gedacht?
Allgemein: Ich wollte hier auch keine Diskussion über die Abschlussgebühren provozieren. Ich tendiere derzeit dazu, trotz der hohen Kosten, diesen abzuschließen, da die Förderung ja doch recht hoch ist.

Meiner Rechnung nach würde ich ja Netto ca. 25€ in den Vertrag einbezahlen. Wenn ich dies aus meinem Netto über den gleichen Zeitraum in einen ETF anlege (natürlich dann ungefördert), komme ich auf deutlich geringere Beträge. Deshalb scheint es sich ja schon zu lohnen?

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Cauchykriterium
vor 5 Minuten von Raphau:

Meiner Rechnung nach würde ich ja Netto ca. 25€ in den Vertrag einbezahlen. Wenn ich dies aus meinem Netto über den gleichen Zeitraum in einen ETF anlege (natürlich dann ungefördert), komme ich auf deutlich geringere Beträge. Deshalb scheint es sich ja schon zu lohnen?

Ich dachte immer, es geht um Deine Freundin? Warum zahlst Du dann "ein"?

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Kastor
vor 1 Minute von Raphau:

Was meinst du genau mit dem Differenzbetrag von den 4%? Was hat es damit auf sich? Ist das einfach als Beispiel gedacht?

Hallo @Raphau,

 

es wäre ja nun so, dass nur das notwendige Minimum in den Vertrag eingezahlt wird, um die volle Förderung zu erhalten (50 EUR Arbeitnehmer, 30 plus 30 EUR Arbeitgeber).

In einen bAV-Vertrag kann man jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (7.300 Euro im Monat, 87.600 p.a.) einzahlen und mindert dadurch die Steuer und Sozialabgaben. Nochmal weitere 4 % der BBG RV könnte man einzahlen und dadurch die Steuerlast mindern. Eine Einzahlung von bis zu 292 EUR im Monat mindert bei deiner Freundin also (eventuell) die Abgaben zur RV und zur AV sowie die Steuerlast. Falls sie dann wirklich über 87.600 EUR im Jahr verdient, dann bleibt nur die Steuerentlastung übrig.

 

Wenn in den Vertrag nur das notwendige Minimum eingezahlt wird, dann würde ich trotzdem die Differenz zu den 292 EUR p.M. gleich aus dem Nettoeinkommen in einen ETF-Sparplan packen. Damit erliegt man Versuchen, das Geld auszugeben.

 

@Cauchykriterium hat recht, es ist inzwischen unklar, wessen bAV-Vertrag hier eigentlich gemeint ist.

 

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Someone
vor 24 Minuten von Kastor:

@Cauchykriterium hat recht, es ist inzwischen unklar, wessen bAV-Vertrag hier eigentlich gemeint ist.

Ist das denn für den bAV-Vertrag relevant?

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Kastor
vor einer Stunde von Someone:

Ist das denn für den bAV-Vertrag relevant?

Ja, ist es, um den Cutoff zu ermitteln, wann und wie es sich rentiert:

Es macht hinsichtlich der gesparten Sozialversicherung einen Unterschied, ob derjeniger der in den Vertrag einzahlt, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (4.987,50 EUR mtl.), zwischen BBG KV und Rentenversicherung (7.300 EUR mtl.) oder oberhalb der BBG der RV verdient.

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Raphau
· bearbeitet von Raphau
vor 2 Stunden von Cauchykriterium:

Ich dachte immer, es geht um Deine Freundin? Warum zahlst Du dann "ein"?

Es ist für meine Freundin! Gehalt: 95.000€ (Sorry für die Verwirrung)
Sie spart sowieso noch einen guten Teil in einen ETF-Sparplan (ca. 800-1.000€ monatlich).
Sie wollte lediglich wissen, ob sich das Konstrukt, trotz der Recht hohen Kosten, rentiert. Unser Gefühl ist inzwischen ja; da es ja entsprechend gefördert wird und wir bei der Vergleichrechnung (Netto selber 25€ ansparen) auf einen deutlich niedrigeren Betrag kamen.

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Kastor

Das hört sich gut an, @Raphau.

Falls ihr ein/mehrere Angebot(e) von der Allianz-Agentur habt (und du es/sie anonymisiert hochlädst), dann kann man anhand des Tarifkürzels in der Berechnung sehen, ob es ein kostenreduzierter Vertrag ist. Mit der minimalen Einzahlung und der maximalen AG-Förderung wird es sich voraussichtlich lohnen.

Dass sie darüber hinaus privat (= ungefördert) vorsorgt, ist umso besser.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ist nicht noch die Frage offen, ob die VL auch anderweitig verwendet werden darf? Wenn man damit auch einen  ETF VL besparen darf, wäre diese Zahlung aus der bAV Gleichung zu streichen.

 

Nur wenn die VL zwangsweise nur dann ausgezahlt wird, wenn man eine bAV abschließt, nur dann gehört Sie in die Gleichung als "Zwangs-Beitrag"/Zuschuss.

 

So richtig verstanden habe ich auch immer noch nicht, ob es 30 EUR Pauschal zzgl. 15% gibt. Denn die 15% gelten ja z.B. auch nur, sofern der AG überhaupt tatsächlich SV Beiträge einspart. Das muss bei 95.000 EUR Bruttoeinkommen nicht so sein.

 

Wenn man 50 EUR Brutto mindestens selber einzahlen muss UND 30 EUR VL dort zwangsweise rein müssen UND man 30 EUR pauschal kriegt, dann würde ich das trotz Provisionstarif machen. Für 25 EUR Nettogehaltsverlust (ca.) 110 EUR Sparbetrag zu kriegen, passt schon. Wenn es dann sogar noch die Kröten (15%) gäbe, auch ok.

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