Lumpi1 Dezember 2, 2024 2 hours ago, slowandsteady said: Ist auch meine Meinung, wobei ich nicht ganz zustimme. Als "ueberzeugter Single", der kein FIRE machen will und wenn man die Beitraege zuruecklegt kann man denke ich Null auf Null bei besserer Leistung als GKV rauskommen - aber man muss wirklich alle Kosten der PKV einrechnen, zB auch Selbstbeteiligung, Krankentagegeld, schlechtere steuerliche Absetzbarkeit, hoehere BU-Beitraege (BU muss hoeher sein) usw. Das mit dem Single liest man immer wieder, stimmt aber zum Beispiel nicht wenn der Partner verbeamtet ist und man deswegen für die Kinder Beihilfe erhält. Dann bekommt man vom AG noch einen Zuschuss auf den Beitrag der Kinder und landet effektiv bei etwa 20 € monatlichen Mehrbeitrag pro Kind. Die nächste Frage ist natürlich ob man denn unbedingt auf "Null auf Null" raus kommen muss. Ich persönlich gebe lieber ein wenig mehr Geld für meine Gesundheit aus, anstatt da zu sparen und mir z.B. ein dickes Auto kaufen zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Dezember 3, 2024 · bearbeitet Dezember 3, 2024 von dev vor 22 Stunden von s1lv3r: Das glaube ich tatsächlich auch. Aber das funktioniert halt nur, wenn man tatsächlich jahrzehntelang strikt die Überschüsse aus den anfänglich niedrigeren Beiträgen hoch rentierlich anlegt. Das kann für einen sehr begrenzten Personenkreis (von denen überdurchschnittlich viele hier im WPF aktiv sein dürften) funktionieren, aber für 99% der Bevölkerung ist das halt nur Theorie und überhaupt kein tatsächlich gangbarer Weg ... Ich finde das hier das WPF mal wieder übertreibt. Gleichzeitig denken viele nur als AN, aber der AG denkt nat. nicht wie ein AN, sondern muß die gesamten Sozialabgaben abführen und hat somit das Gesamtbrutto eines AN vor Augen. Somit sehe ich die Herangehensweise, den Anteil zahlt der AG/GRV als Milchmädchenrechnung. Ein AN zahlt unterhalb der JAEG ~20,30% ( AG-Brutto-Netto-Rechner ) des AN-Bruttos als Beitrag für GKV/PV. Für jeden AN hoffe ich, das er ab und zu Gehaltserhöhungen bekommt, bei der auch diese ~20,3% als GKV-Beitrag anfallen. P.S. der AG führt ~16,8% des Gesamtbruttos an die GKV/PV ab Wenn dann die GRV sich hälftig beteiligt, ist es doch genauso als wenn sich meine private Vorsorge beteiligt. Denn in beiden Fällen hat man selbst diese Renten erarbeitet. Wenn man dann also mit diesen ~16,8% kalkuliert und die Ansprüche einiger hier berücksichtigt, ist die Standard-PKV nicht teurer als die GKV. In beiden kann man sich Luxus hinzubuchen. Meiner Meinung nach, kann man mit den in jungen Jahren gesparten Beiträgen, locker mindestens die Hälfte der späteren Beiträge erwirtschaften. Denn es ist langfristig so, das bei sehr vielen Unternehmen die Gewinne und somit auch die Kurse ( auch die Dividenden ) langfristig oberhalb der Inflation steigen, teilweise auch oberhalb der Gesundheitsinflation. Beispiel 250€ Sparrate, 2% Steigerung über 30 Jahre liefert eventuell nach 30 Jahren 1031€ mtl. mit einer Ennahmedynamik von 5% ( den Rechner kann man auch auf 35 Jahre sparen anpassen, denn Zeit ist ein enormer Faktor ) Wenn man also also 1000€ PKV und 16,8% GKV vergleicht, liegt man bei ~6000€ Gesamtbrutto ( also ~5000 An-Brutto/Rente ). Und hierbei wird ein GKV-Standardtarif mit einem besserem PKV-Tarif verglichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Dezember 3, 2024 vor 13 Minuten von dev: Meiner Meinung nach, kann man mit den in jungen Jahren gesparten Beiträgen, locker mindestens die Hälfte der späteren Beiträge erwirtschaften. Absolut richtig. Viele Verkäufer von PKV vermitteln den jungen Leuten das aber nicht so. Da wird das frei werdende Geld verjubelt. Und wenn ich das mache, dann kommt später das große Erwachen. Nutze ich die Ersparnis beim Wechsel GKV->PKV voll oder zum größten Teil, um damit Anlagen zu füllen und Rendite zu generieren, ist das genau der richtige Weg. Den aber beileibe nicht jeder geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
antman Sonntag um 19:45 Am 15.8.2023 um 22:38 von Okabe: Nein. Spätestens bei der Änderung der JAEG wirst du dann (in der Praxis) wieder versicherungspflichtig WENN du unter der JAEG liegst UND mehr als 50% arbeitest. @Okabe hast du dafür eine Quelle? Ich habe lange recherchiert, wie @Herr H. bereits sagt, ist dieser Fall aus dem § 8Abs.1 Ziff. 3 SGB V nicht eindeutig und ich habe auch kein Urteil zu einem solchen Fall gefunden. Insbesondere die hier nochmal aufgezeigte, in zeitlicher Reihenfolge geordnete Konstellation ist sehr interessant, wie @Herr H. bereits ausgeführt hat: 1. Angestellter über JAEG - > PKV versichert seit über 5 Jahren 2. Angestellter lässt sich dann nach § 8Abs.1 Ziff. 3 SGB V beim gleichen Arbeitgeber wegen Reduzierung der Arbeitsstunden auf die Hälfte oder weniger als die reguläre Wochenarbeitszeit von der Versicherungspflicht befreien - > PKV bleibt 3. Angestellter wechselt nach einigen Jahren auf über die Hälfte der Wochenenarbeitszeit, z. B. 80% oder wechselt sogar in Vollzeit, immer beim gleichen Arbeitgeber (in beiden Fällen unter der JAEG). Wird hier Versicherungspflicht ausgelöst, sprich Wechsel in die GKV, weil der Tatbestand der ursprünglichen Befreiung in Punkt 2. endet oder wirkt die Befreiung nach, da die Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber bestehen bleibt? Genau hier ist der Knackpunkt, den ich nirgendwo belegt bekomme. -> GKV oder PKV??? Sollte in Punkt 3. Versicherungspflicht ausgelöst werden, hätte man somit eine elegante Möglichkeit geschaffen seinen Verbleib in der PKV mit kontrolliertem exit in die GKV zu steuern trotz Unterschreiten der JAEG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jny Montag um 13:45 · bearbeitet Montag um 13:49 von jny @antmanDiese Frage kann ich dir glaube beantworten, ich hatte vor circa einem Jahr dazu recherchiert und mir das zum Glück kopiert. Ich hatte zu folgendem Fall recherchiert: 1) PKV, 2) Teilzeit => unter JAEG => Befreiung, um in der PKV zu bleiben 3) Vollzeit, damit logisch PKV 4) irgendwann wieder Teilzeit => unter JAEG => ist GKV möglich? Das weicht etwas von deiner Konstellation ab, beantwortet dies trotzdem deine Frage? Meine Quelle war "Becker/Kingreen, SGB V, 9. Auflage 2024". Ich zitiere hier ausschnittsweise: "Die Befreiung (...) bleibt demnach erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis fortdauert, selbst wenn in der Folge die JAE-Grenze wieder überschritten wird. Sinkt das JAE erneut unter die maßgebliche Grenze, tritt keine Versicherungspflicht ein (BSG 8.12.1999 - B12 KR 12/99 R). Str. ist, ob dies auch bei einem Wechsel des ArbGeb gilt (...)" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
antman Donnerstag um 10:38 @jny danke, aber dein Fall weicht von meiner Frage ab. In deinem Fall wirkt die Befreiung von der Versicherungspflicht für den selbigen Grund nach, so hätte ich es auch erwartet. In einem Artikel von 2014 auf Haufe https://www.haufe.de/personal/entgelt/befreiung-von-der-krankenversicherungspflicht_78_232192.html heißt es: "Die Befreiung wirkt nicht weiter, wenn im Anschluss an das Ende der Beschäftigung eine Versicherungspflicht wegen eines anderen Tatbestandes eintritt. Das ist z. B. der Fall, wenn nach Beschäftigungsende der Bezug von Arbeitslosengeld eine Krankenversicherungspflicht auslöst (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)." Ich habe mittlerweile bei meiner letzten GKV angefragt und auch beim Arbeitgeber und bei einem PKV Versicherungsmakler. Ich warte teilweise noch auf Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
antman Donnerstag um 13:59 Ich habe hier in den Kommentaren unten meine Frage platziert und eine Antwort vom Makler erhalten. Den ungeklärten Status habe ich befürchtet. https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/befreiung-von-der-versicherungspflicht-wie-kann-ich-in-der-pkv-bleiben/?unapproved=64868&moderation-hash=cfefa8b9a60a341c06fbc025b7d0b4b5#comment-64868 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag