chirlu November 8, 2025 vor 35 Minuten von Enton: Deine Rechnung verstehe ich leider nicht. Z. B. wie du auf 740 € Verkaufsgewinn kommst. Ich komme auf 740 Euro Erlös beim Verkauf. Davon werden die Anschaffungskosten abgezogen, und heraus kommt der Gewinn (von 235 Euro). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Enton November 8, 2025 vor 1 Stunde von chirlu: Ich komme auf 740 Euro Erlös beim Verkauf. Davon werden die Anschaffungskosten abgezogen, und heraus kommt der Gewinn (von 235 Euro). Wie gesagt, verstehe ich leider nicht. Anschaffungskosten waren insgesamt 15 €. Die Daten waren: Kauf 5 St. zu je 100 € = 500 (+ 5 € Gebühren) Verkauf 5 St. zu je 150 € = 750 (+ 10 € Gebühren) Ohne Gebühren 750-500 = 250 Erlös = je St. 50 Mit Gebühren 760-505 = 255 Erlös = je St. 51 Deine 235 Erlös = 47 je St. (235/5 St.). Mir war wichtig, ob auch die Vorabpauschale berücksichtigt/angerechnet wird, die mit dem FSA oder Verlusttopf verrechnet wurde. Und laut User Yerg ist das anscheinend so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 8, 2025 Du musst die Verkaufsgebühren abziehen und nicht addieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hamster92 November 9, 2025 Am 6.11.2025 um 14:57 von moonraker: Die Bank bekommt die Daten zur Vorabpauschale in einem standardisierten Format geliefert. Sie darf dort keine Nachkommastellen runden oder abschneiden, und schon gar keine "beliebigen" Kurse zugrunde legen... https://finanzideen.berlin/vorabpauschale/ https://www.wmaccess.com/vorabpauschale.jsp In welchem Gesetz oder welcher Verordnung steht, dass WM Datenservice praktisch eine Monopolstellung hätte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien November 9, 2025 vor 22 Minuten von Hamster92: In welchem Gesetz oder welcher Verordnung steht, dass WM Datenservice praktisch eine Monopolstellung hätte? Das steht selbstredend in keinem Gesetz/Verordnung, doch de facto hat WM Datenservice in D normative Kraft. Alle Banken/Broker übernehmen das, was WM vorgibt. Falls Du als Kunde eines Brokers in D damit ein Problem hast, bleibt Dir nur, die WM Vorgehensweise in der ESt-Erklärung gegenüber dem Finanzamt argumentativ als falsch zu identifizieren, die Deiner Meinung nach die korrekte Vorgehensweise zu erläutern und dies dann mit dem FA auszufechten. Wenn man Privatier ist, könnte dies für manche ein attraktiver Zeitvertreib sein, für mich ist das nichts, ich bin allerdings auch kein Privatier und empfinde Zeit als kostbares Gut, das ich mit aus meiner Sicht sinnvolleren Aktivitäten verbringe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hamster92 November 9, 2025 vor 31 Minuten von Belgien: Das steht selbstredend in keinem Gesetz/Verordnung, doch de facto hat WM Datenservice in D normative Kraft. Alle Banken/Broker übernehmen das, was WM vorgibt. Falls Du als Kunde eines Brokers in D damit ein Problem hast, bleibt Dir nur, die WM Vorgehensweise in der ESt-Erklärung gegenüber dem Finanzamt argumentativ als falsch zu identifizieren, die Deiner Meinung nach die korrekte Vorgehensweise zu erläutern und dies dann mit dem FA auszufechten. Wenn man Privatier ist, könnte dies für manche ein attraktiver Zeitvertreib sein, für mich ist das nichts, ich bin allerdings auch kein Privatier und empfinde Zeit als kostbares Gut, das ich mit aus meiner Sicht sinnvolleren Aktivitäten verbringe. Das ist nicht, worauf ich hinaus wollte. Ich habe nur ein paar Möglichkeiten genannt, warum die hier von einigen selbst berechnete Vorabpauschale in der x-ten Nachkommastelle von dem abweicht, was ihr Broker angibt. Mir wäre es auch zu mühselig, das nachvollziehen zu wollen, weil uns da einfach Informationen fehlen, die nur der Broker und/oder WM Datenservice haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 9, 2025 vor 12 Minuten von Hamster92: weil uns da einfach Informationen fehlen, die nur der Broker und/oder WM Datenservice haben. Wie bereits gesagt … Am 6.11.2025 um 15:03 von chirlu: Für die meisten Thesaurierer kann man es damit exakt nachrechnen. …, ist das bei den meisten Thesaurierern nicht der Fall, sondern man kann es exakt nachrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 2. Januar Die Bundesbank hat den Basiszins für die Vorabpauschale für 2026, die Anfang 2027 versteuert wird, ermittelt: 3,20%. Der Wert muss noch formell vom Finanzministerium verkündet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 2. Januar Das wird ne Menge negatives Cash Anfang 2027 bedeuten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mangalica 2. Januar vor 8 Minuten von Sapine: Das wird ne Menge negatives Cash Anfang 2027 bedeuten Gibt ja immer noch die Chance auf Kursverluste, die einem die Vorabpauschale ersparen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megatron 2. Januar vor 7 Stunden von Mangalica: Gibt ja immer noch die Chance auf Kursverluste, die einem die Vorabpauschale ersparen... Es gibt Steuersparmodelle auf die ich verzichten kann ;-) vor 7 Stunden von Sapine: Das wird ne Menge negatives Cash Anfang 2027 bedeuten Und jede Menge Anleger von Ausschüttern irritieren. Neulich war wieder ein Interview mit einem senioren Fondsmanager in der Zeitung, der felsenfest behauptet hat, bei Ausschüttern müsste nur der tatsächlich ausgeschüttete Betrag versteuert werden... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mangalica 2. Januar vor 47 Minuten von Megatron: Und jede Menge Anleger von Ausschüttern irritieren. Neulich war wieder ein Interview mit einem senioren Fondsmanager in der Zeitung, der felsenfest behauptet hat, bei Ausschüttern müsste nur der tatsächlich ausgeschüttete Betrag versteuert werden... Mein Traum weiterhin: Ein günstiger All-World-ETF mit einer Anteilsklasse "German Retail Tax Optimized", der jedes Jahresende exakt so viel ausschüttet, dass keine Vorabpauschale anfällt: Maximale Steuerstundung, ohne dass eine Vorabpauschale fällig wird, und es wird zum richtigen Zeitpunkt Geld aufs Verrechnungskonto gespült, sodass man die Vorabpauschale von anderen Fonds damit bezahlen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 4. Januar WM Datenservice wird die Vorabpauschalen-Daten voraussichtlich an folgenden Tagen an die Broker liefern (Quelle): 12.01.2026: Lieferung für Investmentfonds mit verfügbaren Kursen zum Jahresanfang/-ende 15.01.2026: Lieferung für Investmentfonds mit terminlich abweichenden Kursen 16.01.2026: Lieferung für Investmentfonds ohne verfügbare Kurse und somit "nicht ermittelbare" VAPs Letztes Jahr haben die ersten Broker bereits einen Tag nach der ersten Lieferung Steuern berechnet und abgebucht. Am 13.01.2026 dürfte es also losgehen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 4. Januar vor 15 Minuten von stagflation: Letztes Jahr haben die ersten Broker bereits einen Tag nach der ersten Lieferung Steuern berechnet und abgebucht. Am 13.01.2026 dürfte es also losgehen... Das ist ja in Ordnung. Was mich allerdings doch stört ist dass manche Banken wie die ING die Steuerbelastung wirklich zum 02.01. valutieren. Da durfte ich jetzt schon Silvester etwas Geld dafür auf dem Konto parken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DennyK 4. Januar Ich habe in der letzten Dezember Woche ein paar Überweisungen gemacht, damit bei den Depots ohne hinterlegten FSA genug auf dem Verrechnungskonto liegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
market anomaly 4. Januar vor 57 Minuten von DennyK: Ich habe in der letzten Dezember Woche ein paar Überweisungen gemacht, damit bei den Depots ohne hinterlegten FSA genug auf dem Verrechnungskonto liegt. Komisch, ich muss trotz FSA genug auf dem Verrechnungskonto haben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DennyK 4. Januar vor 2 Minuten von market anomaly: Komisch, ich muss trotz FSA genug auf dem Verrechnungskonto haben Ich kann aktuell auch noch einen größeren Teil des FSA meiner Frau mit nutzen, damit reicht es noch. Könnte aber in einem Jahr auch anders aussehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
garak 4. Januar Ist der comdirect-Informer immer noch die beste Quelle zur Ermittlung des NAV in Euro? Ich finde auf der Webseite nur historische Kursdaten von Tradegate und mache vermutlich einen Bedienungsfehler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rotten.demin 4. Januar Ja. Auf die Seite des Wertpapieres gehen > auf Fondsges. in EUR umstellen > Reiter Chart > Kursdaten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 4. Januar Eine andere Frage ist, ob die Nettoinventarwerte von Freitag überhaupt schon vorliegen. Kann natürlich je nach Fondsgesellschaft unterschiedlich sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rotten.demin 4. Januar Ich habe gerade mal geschaut. Für Vanguard, SPDR und Amundi liegen die NAVs vom 02.01. noch nicht vor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 4. Januar Für meine Berechnungen verwende ich die Werte vom 31.12., typischerweise aus dem Jahresdepotauszug. Dann habe ich einen kleinen Fehler. Dafür stelle ich am 2.1. ungefähr 10% mehr Geld für die Steuer bereit. Letztendlich ist es egal, weil die Steuer auf die Vorabpauschale keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene Steuer ist. Ob die nun etwas höher oder niedriger ist, ist mir egal. Wichtig ist, dass beim Verkauf die bereits abgeführten Steuern korrekt angerechnet werden. Das überprüfe ich dann schon sehr genau. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megatron 4. Januar Und nicht vergessen dass viele REITs und BDCs als alternativer Fonds und nicht als Aktie besteuert werden. Wobei da die Ausschüttung in der Regel höher ist als der Basiszins. Könnte aber nächstes Jahr mit 3,2% interessant werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlindesHuhn88 4. Januar vor 15 Minuten von stagflation: Letztendlich ist es egal, weil die Steuer auf die Vorabpauschale keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene Steuer ist. Ob die nun etwas höher oder niedriger ist, ist mir egal. Wichtig ist, dass beim Verkauf die bereits abgeführten Steuern korrekt angerechnet werden. Das überprüfe ich dann schon sehr genau. und wie genau prüfst du das? wie schreibst du dir die vorabpauschale mit pro investment und pro jahr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
garak 4. Januar Ich notiere mir (in Portfolio Performance als Notiz am jeweiligen Fonds) die Vorabpauschale je Anteil in Euro für das jeweilige Berechnungsjahr. Dies sollte dem von @chirlu hier eingeführten Faktor v entsprechen und wird z.B. von der ING auch in der Abrechnung ausgewiesen. Damit sollte es bei einem Verkauf möglich sein, alleine unter Berücksichtigung der ursprünglichen Kaufzeitpunkte der verkauften Anteile die anzurechnende VAP zu ermitteln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag