chirlu 1. November vor 1 Stunde von Enton: Beispiel: ETF thesaurierend. Es wurden Vorabpauschalen fällig, aber wegen des Freibetrages nicht bezahlt. Kauf 5 St. zu je 100 € + 5 € Gebühren = 505 € = Einstandspreis 101 € je Anteil. Verkauf nach 10 Jahren Verkauf 5 St. zu je 150 € + 10 € Gebühren = 760 € = 152 €. Gewinn: 51 € je 5 St. = 255 €. Steuer + Soli ca. 67,25 € Es wurden Vorabpauschalen fällig. 3. Jahr 10 € -> wurde mit FSA verrechnet 5. Jahr 12 € -> wurde abgeführt 8. Jahr 15 € -> wurde mit FSA verrechnet 9. Jahr 13 € -> wurde abgeführt Der steuerliche Verkaufsgewinn beträgt 740 Euro minus 505 Euro, also 235 Euro. Davon werden die 50 Euro Vorabpauschalen abgezogen. Somit bleiben 185 Euro zu versteuern. Darauf müssen 48,79 Euro Steuern bezahlt werden. Auf die Vorabpauschalen hast du früher schon 0 Euro, 3,17 Euro, 0 Euro, 3,43 Euro Steuern bezahlt. Falls es ein Aktienfonds war (mit 30% Teilfreistellung), waren von den Vorabpauschalen nur 70% steuerpflichtig. Entsprechend hast du dann im voraus nur 0 Euro, 2,22 Euro, 0 Euro, 2,40 Euro an Steuern bezahlt. Dann sind auch von den 185 Euro nur 70% steuerpflichtig, so dass nur 34,16 Euro Steuern beim Verkauf anfallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg 1. November · bearbeitet 1. November von Yerg vor 1 Stunde von Enton: Auch das verstehe ich nicht. Diese 30 % Abzug (Teilfreistellung) wird mir doch später nicht geschenkt. Das ist doch nur ein "Entgegenkommen" des Staates, dass er - je nach Anlageform - die vorab zu zahlende "fiktive" Steuer nicht voll erhebt. Du vermischt hier zwei verschiedene 30 %: Einmal gibt es die Teilfreistellung, die ist unabhängig von der Vorabpauschale. Die Teilfreistellung gibt es nur bei bestimmten Fonds (30 % sind es bei Aktienfonds) und dort dann auf alle Arten von steuerpflichtigen Erträgen, also Vorabpauschale, Ausschüttungen und Verkaufsgewinne. Unabhängig davon gibt es bei der Berechnung der Vorabpauschale eine Reduzierung des Basiszinssatzes um 30 %. Das ist quasi eine nicht voll erhobene Steuer, wenn du es so ausdrücken willst. Diese Reduzierung gibt es bei allen Fonds, auch bei solchen, die keine Teilfreistellung haben. vor 1 Stunde von Enton: Nach wie vor meine Frage. Wird beim Verkauf die effektiv ermittelte Vorabpauschale in voller Höhe angerechnet. Was du vermutlich wissen möchtest: wird beim Verkauf die Vorabpauschale auch dann angerechnet, wenn du auf diese effektiv gar keine Steuer gezahlt hast, weil sie mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet wurde? Die Antwort darauf ist ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ttrax12 2. November Wer ist eigentlich bei einem deutschen Broker rechtlich verantwortlich, dass die Vorabpauschale korrekt abgerechnet wird. Wenn mein Broker vergisst diese zu erheben, muss die Bank das dann selbst irgendwie (im Folgejahr?) korrigieren oder bin ich dann automatisch verpflichtet selbst eine Steuererklärung mit Anlage KAP auszufüllen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 2. November Bisher habe ich noch von keinem deutschen Broker gehört, der die Vorabpauschalen nicht besteuert hat. Bei einigen hat es allerdings teils länger gedauert und dann gerne mit rückdatierter Valuta. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 2. November · bearbeitet 2. November von CorMaguire vor 31 Minuten von ttrax12: Wer ist eigentlich bei einem deutschen Broker rechtlich verantwortlich, dass die Vorabpauschale korrekt abgerechnet wird.... Die Geschäftsleitung, Stichwort Organisationsverschulden. Es sei denn sie kann einen Angestellten "kreuzigen" vor 31 Minuten von ttrax12: ... Wenn mein Broker vergisst diese zu erheben, muss die Bank das dann selbst irgendwie (im Folgejahr?) korrigieren oder bin ich dann automatisch verpflichtet selbst eine Steuererklärung mit Anlage KAP auszufüllen? Im laufenden Jahr kann das korrigiert werden, evtl. auch bis zur Ausstellung der Steuerbescheinigung im Folgejahr. Letztlich bist aber Du für Deine korrekte Steuererklärung verantwortlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 2. November vor 32 Minuten von ttrax12: Wenn mein Broker vergisst diese zu erheben, muss die Bank das dann selbst irgendwie (im Folgejahr?) korrigieren oder bin ich dann automatisch verpflichtet selbst eine Steuererklärung mit Anlage KAP auszufüllen? Ja, was nicht abgeltend besteuert wurde (warum auch immer – realistischer wäre, dass kein Geld auf dem Konto lag), um das musst du dich selbst kümmern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ttrax12 2. November vor 36 Minuten von Sapine: Bisher habe ich noch von keinem deutschen Broker gehört, der die Vorabpauschalen nicht besteuert hat. Also bei mir hat es der "Service-König" TradeRepublik geschafft. Ich habe dort u.a. Xtrackers MSCI World (A1XB5U), der nun wahrlich kein Exot ist, aber dennoch wurde von ihm keine Vorabpauschale einbehalten, während alle anderen Positionen korrekt abgerechnet wurden. Um den Nachfragen gleich vorzugreifen, ich habe auch shcon - an den beiden verschiedenen Stellen in der App geschaut, an denen TR nach Lust und Laune die Bescheinigungen einstellt (dort finde ich auch die Abrechnungen der anderen Positionen) - den Kontostand nachgeprüft, ob vielleicht etwas, ohne in der App aufzutauchen, abgebucht wurde, aber Fehlanzeige - mir sogar die Mühe gemacht die gesamten steuerrelevanten Buchungen in diesem Jahr gegen den Freistellungauftrag sowie die Abbuchungen gegenzurechen (ein riesiger Pain bei den unbrauchen Abrechnungen von TR). Aaber auch das geht genau auf, wenn die Vorabauschale unterschlägt. vor 20 Minuten von chirlu: Ja, was nicht abgeltend besteuert wurde (warum auch immer – realistischer wäre, dass kein Geld auf dem Konto lag), um das musst du dich selbst kümmern. Das Konto war immer gedeckt, die anderen Positionen konnten die Vorabpauschale ja auch abbuchen. Aber wenn die rechtslage so ist, dass ich mich am Ende tatsächlich selbst drum kümmern muss, dann bleibt mir vermutlich nichts anderen übrig als irgendwie an dem KI-Chat vorbei zum Service vorzudringen, damit TR das noch nachberechnet. Denn die Anlage KAP will ich dieses Jahr auf jeden Fall vermeiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 2. November Bei nicht mal mehr zwei Monaten in diesem Jahr könnte das Vorhaben knapp werden. Keine Ahnung ob es hilft, aber ich denke es kann nicht schaden, eine Kopie der schriftlichen Beschwerde an die BAFIN zu geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 4. November · bearbeitet 4. November von stagflation Mittlerweile haben wir November. Ein guter Zeitpunkt für eine erste Planung der Vorabpauschale(n) für 2025, die am 2.01.2026 fiktiv zufließen werden! Und für die Steuern, die kurze Zeit später real von unseren Verrechnungskonten abfließen werden. Welche Vorabpauschalen werden bei welchem Broker anfallen? Wie viel Geld für die Steuern muss man auf dem (oder den) Verrechnungskonto/en für den 2.01.2026 bereitstellen? Wenn man im November eine erste Planung erstellt hat, bleibt noch genügend Zeit für evtl. nötige Buchungen und Korrekturmaßnahmen. Und? Wisst Ihr noch, wie man Vorabpauschalen und die darauf fälligen Steuern berechnet? Basiszins? Basisertrag? Teilfreistellung? Bahnhof? Ich gestehe, dass ich mich auch erst wieder einarbeiten muss. Der Basiszins für 2025 beträgt: 2,53%. Quelle: Schreiben des BMF vom 10.01.2025 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 4. November · bearbeitet 4. November von chirlu vor 9 Minuten von stagflation: Wisst Ihr noch, wie man Vorabpauschalen und die darauf fälligen Steuern berechnet? Ja. Ich habe auch im Januar schon den relevanten Jahresanfangskurs notiert und die daraus errechnete maximale Vorabpauschale, falls die Begrenzung bei schlechter Kursentwicklung nicht zum Zuge kommt. Also beispielsweise für den iShares Core MSCI World (IE00B4L5Y983): erster Nettoinventarwert des Jahres 104,5905 Euro, Vorabpauschale vor Teilfreistellung max. 1,85229775 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 4. November vor 5 Minuten von stagflation: Mittlerweile haben wir November. Ein guter Zeitpunkt für eine erste Planung der Vorabpauschale(n) für 2025, die am 2.01.2026 fiktiv zufließen werden! Und für die Steuern, die kurze Zeit später real von den Verrechnungskonten abfließen werden. Welche Vorabpauschalen werden bei welchem Broker anfallen? Wie viel Geld für die Steuern muss man auf dem (oder den) Verrechnungskonto/en für den 2.01.2026 bereitstellen? Und? Wisst Ihr noch, wie man Vorabpauschalen und die darauf fälligen Steuern berechnet? Basisertrag? Teilfreistellung? Bahnhof? Ich gestehe, dass ich mich auch erst wieder einarbeiten muss. Ich sehe in meinen Excel-Tabellen sofort was da fällig wird. Allerdings kann es immer mal Überraschungen geben. Ich hatte im Januar kein Geld auf dem Konto da der Freibetrag ausreichend gesen wäre. Nur leider gab es einen Tag vor der Buchung der VAP einen Aktienverkauf der den Freibetrag mehr als voll genutzt hat. Na ja, was heißt leider? Das war ein schöner Gewinn. Aber die Steuer auf die VAP konnte eben nicht eingezogen werden. Immerhin versucht Consors das dann nach 4 Wochen nochmal. Nicht wie die Comdirect die sofort beim FA petzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 4. November vor 9 Stunden von stagflation: Mittlerweile haben wir November. Ein guter Zeitpunkt für eine erste Planung der Vorabpauschale(n) für 2025, die am 2.01.2026 fiktiv zufließen werden! Und für die Steuern, die kurze Zeit später real von unseren Verrechnungskonten abfließen werden. Meine Planung für die Anfang 2026 fällige Vorabpauschale hat Anfang 2025 begonnen. Ich habe im Jahresverlauf den Anteil an thesaurierenden ETFs im Depot weiter reduziert. Insofern wird die Rechnung dieses Jahr kürzer. Mal schauen ob es ausreicht, den negativen Cash Flow zu Jahresbeginn zu vermeiden. Man sollte sich aber auch nicht verrückt machen, den Betrag Cent-genau auszurechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW 4. November vor 5 Stunden von Sapine: thesaurierenden ETFs Es kann auch die ausschüttenden Fonds treffen, wenn die Ausschüttung nicht die "Vorgabe" der Bundesbank erreicht. Da wir ein deutlich höheres Zinsniveau haben*, wird es 2026 noch anspruchsvoller werden; Hoch lebe der High Dividend. * Bitte die Zinsstrukturkurve noch 2 Monate weiter denken Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 4. November Vielleicht reicht ja dieser Rechner? https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/vorabpauschale/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 4. November · bearbeitet 4. November von chirlu vor 6 Minuten von PKW: Da wir ein deutlich höheres Zinsniveau haben Wenn heute Stichtag wäre, betrüge der neue Basiszins 2,96%. Entsprechend bräuchte es dann eine Ausschüttung von mehr als 2,07% des Jahresanfangskurses, um eine Vorabpauschale zu vermeiden (wenn die Kursentwicklung nächstes Jahr gut ist). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW 4. November vor 6 Minuten von hattifnatt: Vielleicht reicht ja dieser Rechner? https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/vorabpauschale/ Meine Tabellenkalkulation behauptet, dass er bei dem auf dem Konto vorzuhaltenden Betrag die Nachkommastelle abschneidet. Man sollte also eine Mark mehr auf dem V-Konto haben. Ansonsten good stuff vor 7 Minuten von chirlu: Wenn heute Stichtag wäre, betrüge der neue Basiszins 2,96%. Ja, wird dann eng für den A1JX52 und man kann dann im Gratisgeldfaden einen neuen Verwendungszweck diskutieren: Vorabpauschale Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 4. November Nachdem die Ausschüttung vermutlich Ende Dezember kommt, sollte das annähernd nahtlos passen. beim goldenen Gral. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Avendo 5. November Dafür wären fast 2,4 Eur Ausschüttung notwendig. Im Dezember würden noch 85 ct fehlen nach 43 ct letztes Jahr. Das wird nicht passieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity 5. November Es war wohl so gemeint, dass von der Ausschüttung Ende Dezember die Steuer auf die Vorabpauschale Anfang Januar gezahlt werden kann. Und das klappt, sofern die Ausschüttung wenigstens ca. 17 Cent pro Anteil beträgt. Die Silvesterraketen müssen dann halt am Boden bleiben. Man sieht, dass der Gral nicht nur Gratisgeld liefert, sondern auch noch seine Steuern selbst bezahlt und dazu noch umweltfreundlich ist. Triple-win! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hamster92 6. November Der Unterschied im Centbereich bei der Vorabpauschale kann sich schon daraus ergeben, dass die Bank mit mehr oder weniger Nachkommastellen rechnet, dass die nicht kaufmännisch gerundet, sondern einfach abgeschnitten wurden, dass ein leicht unterschiedlicher Wechselkurs verwendet wurde (nicht der Tagesschlusskurs sondern der Realtime-Kurs, der leicht abweicht), etc. Dürfte somit vergebene Mühe sein, dass punktgenau nachberechnen zu wollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker 6. November · bearbeitet 6. November von moonraker Die Bank bekommt die Daten zur Vorabpauschale in einem standardisierten Format geliefert. Sie darf dort keine Nachkommastellen runden oder abschneiden, und schon gar keine "beliebigen" Kurse zugrunde legen... https://finanzideen.berlin/vorabpauschale/ Zitat Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt für alle Fonds durch einen unabhängigen Datendienstleister (WM Datenservice®) und wird den Depotbanken zur Verfügung gestellt. Diese berechnen die Steuern und führen sie ans Finanzamt ab. https://www.wmaccess.com/vorabpauschale.jsp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 6. November WM-Daten bestimmt die Vorabpauschale auf 8 Nachkommastellen, wobei abgeschnitten wird, und verwendet, sofern vorhanden, die von den Fondsgesellschaften bekanntgegebenen Euro-Nettoinventarwerte. Für die meisten Thesaurierer kann man es damit exakt nachrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emitter 7. November Am 4.11.2025 um 15:48 von chirlu: Wenn heute Stichtag wäre, betrüge der neue Basiszins 2,96%. Entsprechend bräuchte es dann eine Ausschüttung von mehr als 2,07% des Jahresanfangskurses, um eine Vorabpauschale zu vermeiden (wenn die Kursentwicklung nächstes Jahr gut ist). Was meint ihr, wie hoch wird der nächste Basiszins, der Ende Januar veröffentlicht wird? Der Basiszins leitet sich von der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab (speziell die Rendite 15-jähriger Bundeswertpapiere), die von der Bundesbank zum ersten Börsentag des Jahres (also Anfang Januar 2026) gemessen wird. Sieht mir momentan auch nach um die 3 % aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 7. November · bearbeitet 8. November von stagflation Die Deutsche Bundesbank berechnet den maßgeblichen Wert täglich neu: Aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Bundeswertpapiere mit jährl. Kuponzahlungen / RLZ 15 Jahre / Tageswerte. Man kann sich die Entwicklung anzeigen lassen: Ich vermute auch, dass der Basiszins für 2026 um die 3% liegen wird. Bis zum 2. Januar sind es aber noch fast 2 Monate. Es kann noch viel passieren... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Enton 8. November Am 1.11.2025 um 17:04 von Yerg: Du vermischt hier zwei verschiedene 30 %: Einmal gibt es die Teilfreistellung, die ist unabhängig von der Vorabpauschale. Die Teilfreistellung gibt es nur bei bestimmten Fonds (30 % sind es bei Aktienfonds) und dort dann auf alle Arten von steuerpflichtigen Erträgen, also Vorabpauschale, Ausschüttungen und Verkaufsgewinne. Unabhängig davon gibt es bei der Berechnung der Vorabpauschale eine Reduzierung des Basiszinssatzes um 30 %. Das ist quasi eine nicht voll erhobene Steuer, wenn du es so ausdrücken willst. Diese Reduzierung gibt es bei allen Fonds, auch bei solchen, die keine Teilfreistellung haben. So habe ich das ja geschrieben. Zitat Was du vermutlich wissen möchtest: wird beim Verkauf die Vorabpauschale auch dann angerechnet, wenn du auf diese effektiv gar keine Steuer gezahlt hast, weil sie mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet wurde? Die Antwort darauf ist ja. Genau, das wollte ich wissen. Danke! @chirlu Danke für deine Mühe. Deine Rechnung verstehe ich leider nicht. Z. B. wie du auf 740 € Verkaufsgewinn kommst. Am 4.11.2025 um 01:24 von SlowHand7: Ich sehe in meinen Excel-Tabellen sofort was da fällig wird. Ich suche schon länger eine Exceltabelle wo ich z. B. abgeführte KAP, Verlusttöpfe, Berechnung der Vorabpauschalen eintragen und auswerten kann. Würdest du deine zur Verfügung stellen? Zum Thema WM-Datenservice und Intransparenz bei der Ermittlung der Werte für die Berechnung der Vorabpauschale. Ganz am Anfang in diesem Faden schrieben viele, dass ihre Bank die angesetzten Werte v. Jahresanfang und Jahresende nicht mitteilen. Also woher sie die Kurse nehmen und wie diese jeweils waren. Das finde ich nicht ok. Die meisten Banken holen diese Werte vermutlich von WM Datenservice. Aber es ist m. W. nicht der einzige, sondern es gibt verschiedene Marktinformationsdienstleister. Nach meinem Verständnis müsste der Kurs gelten, den der Emittent offiziell meldet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag