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chirlu
vor 12 Minuten von franko:

Wofür braucht man aktuell eigentlich die Werte vom 02.01.2026?

 

Um schon einmal den Maximalwert der Vorabpauschale für 2026 (die 2027 zufließt) zu ermitteln.

 

vor 9 Minuten von Megatron:

Gerechnet wird immer vom ersten Handelstag von Jahr 1 zum ersten Handelstag von Jahr 2

 

Nein, das stimmt nicht – die Wertentwicklung wird betrachtet vom ersten zum letzten Tag eines Jahres. (Richtig: Die Wertentwicklung zwischen dem letzten Tag eines Jahres und dem ersten Tag des Folgejahres spielt für die Vorabpauschalen keinerlei Rolle.)

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Emitter
Am 4.1.2026 um 16:31 von garak:

Genau so einen Fall meinte ich, wobei ich mich auf die Vorabpauschale vor Teilfreistellung bezog und es damit unerheblich ist, ob der betrachtete Fonds diese genießt oder nicht. Der Rechner von @Emitter ermittelt in diesem Fall jedenfalls eine VAP von 0 Euro, was offenbar falsch ist.

Welche Formel muss ich im Rechner korrigieren, damit es passt?

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Vogelhaus
vor 7 Stunden von chirlu:

Um schon einmal den Maximalwert der Vorabpauschale für 2026 (die 2027 zufließt) zu ermitteln.

du kennst den Basiszins schon? Ich vermute er wird 3,29%  sein.

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chirlu
vor 11 Minuten von Vogelhaus:

du kennst den Basiszins schon?

 

Natürlich.

 

vor 10 Minuten von stagflation:

Die Wikipedia stellt es anders dar

 

Nur so lange, bis es jemand korrigiert. :-* Es ist auch noch mehr ungenau daran.

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DennyK
vor 55 Minuten von Emitter:

Welche Formel muss ich im Rechner korrigieren, damit es passt?

Ich glaube du musst in dem Feld mit der Formel für "Wertzuwachs", oder "Wertzuwachs größer Basisertrag", noch zusätzlich die Ausschüttungen addieren.

Wo sollte eigentlich egal sein. Ich würde es bei "Wertzuwachs größer Basisertrag" machen und das Feld in "Wertzuwachs inkl. Ausschüttung größer Basisertrag" oder so umbenennen.

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whister
Am 4.1.2026 um 05:25 von SlowHand7:

Was mich allerdings doch stört ist dass manche Banken wie die ING die Steuerbelastung wirklich zum 02.01. valutieren.  :(

Mich stört das auch - insbesondere da die Banken das Geld auch erst nach der Ermittlung und Abbuchung vom Konto an das Finanzamt zahlen.

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