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Ramstein

Deutsche Bank maxblue wie letztes Jahr: Valuta 2.1.

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Geldhaber

Targobank: Buchung am 15.01.2026 mit Wertstellung am 02.01.2026 

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Ruhrtal

Wann müssen die Banken die einbehaltene Steuer an das Finanzamt weiterleiten? Sofort nach Buchung mit gleichem Valutadatum?

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chirlu
vor 24 Minuten von Ruhrtal:

Wann müssen die Banken die einbehaltene Steuer an das Finanzamt weiterleiten?

 

 

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LongtermInvestor

Comdirect, erste Buchungen trudeln gestern ein, Valuta 15.01.

Maxblue, Buchungen alle durch, Valuta 02.01.

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Padua
· bearbeitet von Padua

Flatex: erste Vorabpauschale in diesem Jahr.

 

Buchungsdatum: 16.01.26

Valutadatum: 16.01.26

Zuflussdatum: 02.01.26

 

Damit alles gut, da das Valutadatum nicht rückdatiert wurde.

 

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marxloh
· bearbeitet von marxloh

Mal was Neues. SBroker bucht Vorabpauschale für ausschüttende Fonds, deren Ausschütungserträge die Pauschale überschreitet. LU2572257124 und IE00BK1PV551. Eine Abrechnung für den thesaurierend ETF liegt dabei noch nicht vor.

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Tenno
vor 25 Minuten von marxloh:

Mal was Neues. SBroker bucht Vorabpauschale für ausschüttende Fonds, deren Ausschütungserträge die Pauschale überschreitet. LU2572257124 und IE00BK1PV551. Eine Abrechnung für den thesaurierend ETF liegt dabei noch nicht vor.

Ich glaube schon, daß das in Ordnung ist:

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Alle Kurse von Ariva in Euro (also nicht die offiziellen Kurse vom WM Datenservice)

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DennyK

Ich habe es nur für den ersten mal kurz und grob nachgerechnet und komme auf 0,3444€ Vorabpausschale pro Anteil, bei unterjährig gekauften entsprechend weniger. 

Ich hatte mit den Kurzen 101,3223 am Jahresanfang, 106,1664 am Jahresende und 1,45€ an Ausschüttungen gerechnet, wobei ich die Ausschüttung jetzt nur schnell von Divvydiary genommen und nicht weiter geprüft habe.


 

 

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marxloh
· bearbeitet von marxloh
vor 23 Minuten von DennyK:

Ich habe es nur für den ersten mal kurz und grob nachgerechnet und komme auf 0,3444€ Vorabpausschale pro Anteil, bei unterjährig gekauften entsprechend weniger. 

Ich hatte mit den Kurzen 101,3223 am Jahresanfang, 106,1664 am Jahresende und 1,45€ an Ausschüttungen gerechnet, wobei ich die Ausschüttung jetzt nur schnell von Divvydiary genommen und nicht weiter geprüft habe.


 

 

laut Abrechnung sind es 0,333 EUR VAP und 1,44€ Ausschütung umgerechnet. Also die obige Rechnung von Tenno passt imo nicht.

 

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marxloh
· bearbeitet von marxloh

Und grundsätzlich kann meines Erachtens nach bei einem moderat steigenden ETF und einem ganzjährig gleichbleibenden Anteil in keinem Szenario Vorabpauschale anfallen. Solange die Ausschützungrendite auf das Gesamtkapital in der Range der Vorabpauschale auf die Buchgewinne liegt. 2,53% von 10% sind halt immer kleiner als ca 1,33% von 100%.

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DennyK
· bearbeitet von DennyK

Die 1,70 Ausschüttung sind in Dollar, nicht in Euro.

Mit dem Wechselkurs 1,1637 vom 9.12.2025 kommt man so auf 1,4608576093€ an Ausschüttungen..

 

Wenn ich damit dann noch mal mit den oben genannten Kursen nachrechne komme ich auf 0,33356032€ pro Anteil, was sich mit den bei dir erwähnten 0,333€  bzw. den 0,33356033 von deinem Screenshot doch sehr genau deckt.

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marxloh
· bearbeitet von marxloh
vor 2 Minuten von DennyK:

Die 1,70 Ausschüttung sind in Dollar, nicht in Euro.

Mit dem Wechselkurs 1,1637 vom 9.12.2025 kommt man so auf 1,4608576093€.

 

Wenn ich damit dann noch mal nachrechne komme ich auf 0,33356032€ pro Anteil, was sich mit den bei dir erwähnten 0,333€ doch sehr genau deckt.

Sorry meinte die Rechnung von Tenno. War missverständlich formuliert. Hab oben den Eurowert ergänzt. Danke für den Hinweis.

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DennyK
vor 3 Minuten von marxloh:

Und grundsätzlich kann meines Erachtens nach bei einem moderat steigenden ETF und einem ganzjährig gleichbleibenden Anteil in keinem Szenario Vorabpauschale anfallen. Solange die Ausschützungrendite auf das Gesamtkapital in der Range der Vorabpauschale auf die Buchgewinne liegt. 2,53% von 10% sind halt immer kleiner als 1,7% von 100%.

Der LU2572257124 schüttet doch aber nur ca. 1,33% aus, weshalb somit eine Differenz als Vorabpauschale anfällt.

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marxloh
vor 3 Minuten von DennyK:

Der LU2572257124 schüttet doch aber nur ca. 1,33% aus, weshalb somit eine Differenz als Vorabpauschale anfällt.

Ist auch korrigiert. Ändert aber nichts an meiner Aussage. 

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DennyK
vor 1 Minute von marxloh:

Ist auch korrigiert. Ändert aber nichts an meiner Aussage. 

Doch natürlich. Denn wie man in den letzten Jahren bei den meisten ETFs sieht steigen die Kurse schneller als die Prozentualen Ausschüttungen. Die eh schon geringen Ausschüttungen sind inzwischen so gering, der Basiszins ist die letzten Jahre eher am steigen. Es gibt bei den breiten ETFs auf den MSCI World wohl aktuell keinen mehr, wo jene Vorabpauschale anfällt. Mir fällt jedenfalls keiner ein, welcher eine so hohe Ausschüttungsquote hat.

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Tenno
vor 6 Minuten von marxloh:

Sorry meinte die Rechnung von Tenno. War missverständlich formuliert. Hab oben den Eurowert ergänzt. Danke für den Hinweis.

ich habe ja als Disclaimer geschrieben, dass die Kurse von Ariva in Euro umgerechnet wurden. In den Screenshots habe ich aber auch nur den Ertrag pro Stück dargestellt ohne die Teilfreistellung von 30%

Ob nun 0,333 € oder 0,3244 € ist doch egal. Vom Grundsatz passt das schon, dass hier eine Vorabpauschale berechnet und belastet wird.

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marxloh
· bearbeitet von marxloh
vor 11 Minuten von Tenno:

ich habe ja als Disclaimer geschrieben, dass die Kurse von Ariva in Euro umgerechnet wurden. In den Screenshots habe ich aber auch nur den Ertrag pro Stück dargestellt ohne die Teilfreistellung von 30%

Ob nun 0,333 € oder 0,3244 € ist doch egal. Vom Grundsatz passt das schon, dass hier eine Vorabpauschale berechnet und belastet wird.

Die Aussage des letzten Satzes sehe ich nicht so. Ich habe bereits ca. 800€ ausgeschüttete Erträge nach TFS versteuert. Wieso soll ich dann nochmal 190€ VAP versteuern?

 

Was habe ich an "Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten" nicht verstanden?

 

Die vorliegende Abrechnung berücksichtigt gar keine Ausschüttung.

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Tenno
· bearbeitet von Tenno
vor 33 Minuten von marxloh:

Die Aussage des letzten Satzes sehe ich nicht so. Ich habe bereits ca. 800€ ausgeschüttete Erträge nach TFS versteuert. Wieso soll ich dann nochmal 190€ VAP versteuern?

 

Was habe ich an "Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten" nicht verstanden?

 

Die vorliegende Abrechnung berücksichtigt gar keine Ausschüttung.

Meine beiden Screenshots berücksichtigen die Ausschüttung aber schon. Wie gesagt, keine Ahnung was der richtige Umrechnungskurs ist.

Ich bleibe mal bei meinen Kursen für die Berechnung.

 

Der Amundi ist um 5,2% im Jahr 2025 gestiegen, das ist mit 5,246 € erst mal größer als der Basisertrag von 1,7864 € (Anfangskurs 100,8707 x 1,771% =1,7864)

 

Es gilt also für weitere Berechnungen der Basisertrag von 1,7864 €. Der Fonds hat ausgeschüttet, 1,462 €, welches den Basisertrag nicht übersteigt. Es bleiben immer noch 0,3244 € übrig pro Stück.

 

Nach Anwendung der Teilfreistellung von 30% sind davon 0,22708 € steuerpflichtig und auf diesen Betrag wird nunmal die Kapitalertragssteuer pro Stück erhoben.

 

Wenn unterjährig gekauft wurde, entsprechend anteilig.

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marxloh
· bearbeitet von marxloh
vor 32 Minuten von Tenno:

Meine beiden Screenshots berücksichtigen die Ausschüttung aber schon. Wie gesagt, keine Ahnung was der richtige Umrechnungskurs ist.

Ich bleibe mal bei meinen Kursen für die Berechnung.

 

Der Amundi ist um 5,2% im Jahr 2025 gestiegen, das ist mit 5,246 € erst mal größer als der Basisertrag von 1,7864 € (Anfangskurs 100,8707 x 1,771% =1,7864)

 

Es gilt also für weitere Berechnungen der Basisertrag von 1,7864 €. Der Fonds hat ausgeschüttet, 1,462 €, welches den Basisertrag nicht übersteigt. Es bleiben immer noch 0,3244 € übrig pro Stück.

 

Nach Anwendung der Teilfreistellung von 30% sind davon 0,22708 € steuerpflichtig und auf diesen Betrag wird nunmal die Kapitalertragssteuer pro Stück erhoben.

 

Wenn unterjährig gekauft wurde, entsprechend anteilig.

Danke für deine Mühe. Ich hatte mal wieder vergessen, dass der Basisertrag sich auf den Eröffnungskurs bezieht und nicht auf das Delta. D.h. der WM Wert ist schon um die Ausschüttung "gekürzt". Ohne das jetzt durchgerechnet zu haben, würde ich intuitiv sagen, dass der Broker mit dieser Nettosicht unterjährige Anteilskäufe nicht richtig versteuern kann ...

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Shylock
1 minute ago, marxloh said:

Danke für deine Mühe. Ich hatte mal wieder vergessen, dass der Basisertrag sich auf den Eröffnungskurs bezieht und nicht auf das Delta. D.h. der WM Wert ist schon um die Ausschüttung "gekürzt". Ohne das jetzt durchgerechnet zu haben, würde ich intuitiv sagen, dass der Broker mit dieser Nettosicht unterjährige Anteilskäufe nicht richtig versteuern kann ...

Wieso nicht? Bei unterjährigen Käufen betragt die Vorabpauschale x/12 des Wertes, den diese für das ganze Jahr betragt. Wenn ich die Vorabpauschale für das ganze Jahr kenne, kenne ich diese auch immer für unterjährige Käufe.

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marxloh
· bearbeitet von marxloh
vor 13 Minuten von Shylock:

Wieso nicht? Bei unterjährigen Käufen betragt die Vorabpauschale x/12 des Wertes, den diese für das ganze Jahr betragt. Wenn ich die Vorabpauschale für das ganze Jahr kenne, kenne ich diese auch immer für unterjährige Käufe.

Weil je nach Terminierung der Aussschütungen entspricht dies nicht dem zeitanteiligen Wert. Wenn ich am Ende des Jahres 120 Anteile halten, die ich gleimäßig über das Jahr gekauft habe, dann bekomme ich ja bei einer Ausschüttung Mitte Dezember für alle Anteile die Erträge und versteuere diese. In den Abzug des Basiserrtages geht aber bei dieser "Nettoberechnung" nur der zeitanteilig Wert ein.

Aber bestimmt will das deutsche Steuerrecht das genau so sinnfrei kalkuliert haben.

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Shylock
1 minute ago, marxloh said:

Aber bestimmt will das deutsche Steuerrecht das genau so sinnfrei kalkuliert haben.

Ob sinnfrei oder nicht es gelten die Vorschriften zu der Vorabpauschale und die wird dein Broker korrekt ermittelt haben. Dass das nicht mit einer fiktiven Vorabpauschale übereinstimmt die nur in deinem Kopf existier kann der Broker ja nichts.

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Flughafen

Die DKB hatte gestern die Ertragsabrechnungen in der Nacht vom 14 auf den 15.01 bereitgestellt (Erstallungsdatum der 14.01, Dokumente sichtbar am 15.01) und die Steuern mit Wertstellung zum 05.01 abgebucht. Zahlbarkeitstag auf der Abrechnung war 02.01.

 

Ich habe mich mit diesem Thema früher nicht beschäftigt und an Anfang Januar das erste Mal versucht, die Vorabpauschale in Excel zu berechnen. Hatte dabei übersehen, dass die Sparerpauschale für Gewinne und nicht für die Steuer gilt, d.h. der "Steuerpflichtige Ertrag nach Teilfreistellung" mit der Sparerpauschale verrechnet werden. :)

 

Für die Vorabsteuer wurden ca. 1000€ abgebucht, somit ist die Hälfte des Weihnachtsgeldes weg und die Frage, ob wir im Februar einen Urlaub machen oder nicht, auch erledigt. :) Weiß immer noch nicht, ob ich mich darüber ärgern oder freuen soll, an sich spart der wegfallende Urlaub viel Aufwand und die neune Reisepäße sind eh 6 Jahre gültig.

 

Für das nächste Jahr werde ich wahrscheinlich den Familien-Sparerfreibetrag 2000€ in zwei separate Freibeträge a 1000€ splitten. Die geteilten 2000€ bei der gleichen Bank (DKB) machen es unkalkulierbar, für welche Steuerzahlung welches ETFs aus welchem Depot der Sparerfreibetrag verbraucht wird und für welche Steuerzahlungen das Geld vom Girokonto eingezogen wird. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Nochmal der Hinweis, dass es sich bei der Steuer auf die Vorabpauschale nicht um eine zusätzliche Steuer handeln, sondern um eine vorgezogene Steuer, die beim Verkauf angerechnet wird.

 

Das ganze Thema ist ärgerlich und aufwändig. Keine Frage.

 

Aber man sollte es nicht übertreiben und behaupten, dass jetzt das Weihnachtsgeld weg wäre oder dass man nicht in den Urlaub fahren könne. Wenn man die ausschüttende Variante der ETFs genommen hätte, hätte es im Laufe des letzten Jahres Entnahmen über die Ausschüttungen gegeben. Bei einem thesaurierenden Fonds kann man jetzt ein paar Anteile verkaufen und davon die Steuer auf die Vorabpauschale bezahlen. 

 

Es gibt politische Kräfte, die eine Vermögenssteuer von 0,5% oder 1% einführen wollen. Überlegt mal, was das bedeuten würde. Das wäre ein höherer Betrag - und dieses Geld wäre tatsächlich weg und würde beim Verkauf nicht angerechnet werden. Da ist die Steuer auf die Vorabpauschale doch nun das kleinere Problem...

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