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Schadenfreiheitsklasse bei unterjähriger Hauptfälligkeit (KFZ-Haftpflicht)

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Hallo zusammen,

 

die liebe HUK24 bietet es seit kurzem leider nicht mehr an, die Hauptfälligkeit der KFZ-Haftpflichtversicherung auf den 1.1. zu legen, sondern bleibt bei einem unterjährigen Termin. Nach meinem Verständnis hat das negative Auswirkungen auf die SF-Klasse.

 

Nehmen wir folgendes Szenario an: Ich wurde zum 01.01.2022 in die SF10 eingestuft.

Zum 01.11.2022 habe ich ein neues KFZ versichert. Der neue Vertrag läuft daher von 01.11.2022 bis 31.10.2023 in SF10.

Von 01.11.2023 bis 31.10.2024 wäre ich dann in SF11. Das heißt ich, habe 10 Monate SF-Rabatt verloren, weil ich 22 Monate in der SF10 war.

 

Würde ich zum 01.11.2023 die Versicherung wechseln und dort wieder einen Vertrag mit Hauptfälligkeit am 01.01. schließen, käme ich laut telefonischer Auskunft zum 01.11.2023 in die SF11, aber erst zum 01.01.2025 in die SF12, weil ich am 01.01.2024 noch nicht 6 Monate in der SF11 wäre. Damit hätte ich dann ein ganzes Jahr schadenfreie Zeit bzw. eine SF-Klasse verloren.

 

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich nicht 10 bzw. 12 Monate schadenfreie Zeit "verliere"? ("verlieren" im Sinne von "nicht als schadenfreie Zeit anerkannt bekommen".)

 

Ich habe nicht verstanden, warum man sechs Monate in der SF-Klasse benötigt, um auf die nächste Stufe zu kommen und die Dame am Telefon konnte mir das auch nicht genauer erklären als "ist so". Ich konnte dazu in den AKB nichts finden. Kennt jemand den Hintergrund/die Grundlage?

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Cauchykriterium
· bearbeitet von Cauchykriterium

Magst Du das konkrete Bedingungswerk hochladen (oder verlinken)?

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dernpi

Das mit den 6 Monaten steht in den AKB, jeweils unter "I.3 Jährliche Neueinstufung".

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xolgo

Bei der HUK ja, aber für die Einstufung nach dem Wechsel (insbesondere zum 01.01.2024) wären ja die AKB der VHV relevant, dort steht: "I.3.2 Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft"

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dernpi

So wie ich das sehe, verlangt die VHV nicht nur 6 Monate, sondern das komplette Kalenderjahr zur Einstufung in die bessere Schadenfreiheitsklasse, es steht ja dort dass der Vertrag während dieser Zeit ununterbrochen bestanden haben muss. Unter I.4.1.1 wird das auch nochmal verdeutlicht:

"Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden"

Nur für Saisonkennzeichen gibt es eine Ausnahme, hier ebenfalls 6 Monate in I.3.3.

 

Ich kenne es auf jeden Fall auch von allen KFZ-Versicherungen, bei denen ich bisher einen Vertrag hatte, so, dass mindestens 6 Monate notwendig sind für eine bessere Einstufung.

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xolgo
vor 19 Minuten von dernpi:

So wie ich das sehe, verlangt die VHV nicht nur 6 Monate, sondern das komplette Kalenderjahr zur Einstufung in die bessere Schadenfreiheitsklasse, es steht ja dort dass der Vertrag während dieser Zeit ununterbrochen bestanden haben muss.

Zum einen würde das aber auch der telefonischen Auskunft widersprechen, zum anderen lese ich (in I.3.2 und I.4.1.1), dass Versicherungsschutz das ganze Jahr bestanden haben muss. Das muss ja nicht notwendigerweise ein Vertrag sein. Und Versicherungsschutz hatte ich das ganze Jahr...

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dernpi

Ja... keine Ahnung. Wenn man so argumentiert, müsstest du beim Wechsel am 1.11.2023 aber in SF10 bleiben, da ja hier nicht das ganze Kalenderjahr bereits Versicherungsschutz bestanden hat, und danach dann am 1.01.2024 in SF11 eingestuft werden, nachdem das ganze Kalenderjahr Versicherungsschutz bestanden hat. Ich glaube auf jeden Fall nicht, dass es eine Möglichkeit gibt, die verlorenen 10 Monate wieder reinzuholen.

Am Besten ist es wahrscheinlich, eine schriftliche Antwort von der VHV anzufordern, wenn man es ganz sicher und genau haben will.

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xolgo

I.6.3.2 könnte evtl. der Grund sein, wenn man den KFZ-Wechsel als Unterbrechung mit 0 Tagen interpretiert...

 

vor 6 Minuten von dernpi:

Wenn man so argumentiert, müsstest du beim Wechsel am 1.11.2023 aber in SF10 bleiben, da ja hier nicht das ganze Kalenderjahr bereits Versicherungsschutz bestanden hat

Ist die Frage wie das "vergangene Kalenderjahr" am 01.11.2023 zu verstehen ist. Man könnte darunter das Kalenderjahr 2022 verstehen, denn 2023 ist ja noch nicht vergangen.

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