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chris-87

Freiwilliges GKV-Mitglied - Elternzeitplanung

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chris-87

Hallo zusammen,

 

ich habe ein paar Verständnisfragen zum Thema freiwillige GKV, Beiträge aus Kapitalerträgen und Wechsel in die Pflichtversicherung.

Ich habe bereits die Suche hier bemüht, meistens geht es jedoch um den Wechsel von der PKV in die GKV oder um die KVdR.

 

Ist-Zustand:

Aktuell bin ich freiwillig gesetzlich versichert und plane die Elternzeit sowohl mit Teilzeit als auch 100% Elternzeit. Als erstes wechsel ich direkt für 1 Monat in Teilzeit bevor es danach wieder in Vollzeit geht.

 

Frage 1: Wenn ich direkt in die Teilzeit wechsel in einen Gehaltsbereich für die Pflichtversicherung (<2.000€ Brutto), wechsel ich dann mit dem Monat sofort in die Pflichtversicherung? Oder müssen mehrere Monate unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen bis man in die Pflichtversicherung gewechselt wird? Muss ich hierfür aktiv werden oder läuft es automatisch ab?

 

Nach dem einen Monat werde ich wieder in Vollzeit arbeiten und möchte dann einen zweiten Block Elternzeit nehmen. Angefangen mit 1 Monat Teilzeit (wie oben) gefolgt von mehreren Monaten 100% Elternzeit.

 

Frage 2: Wie zuvor: Werde ich durch den 1 Monat Teilzeit für die folgenden Monate Elternzeit dann pflichtversichert oder noch freiwillig versichert sein? Mein Gedanke war durch die Teilzeit zu Beginn die restlichen Monate in 100% Elternzeit keine Beiträge zahlen zu müssen, da ich hoffe pflichtversichert zu sein.

 

Falls ich freiwillig gesetzlich versichert bleiben sollte, geht es nun darum, ob ich beitragsfrei oder beitragspflichtig bin.

Frage 3: Wie zählen Weihnachts-, Urlaubs-, und andere Einmalzahlungen in die Grenze von 485€/Monat, ab der ich beitragspflichtig wäre? Wenn die Zahlungen durch 12 Monate verteilt werden, käme ich bereits über die Grenze.

Frage 4: Wie werden Kapitalerträge nachgewiesen? Rückwirkend anhand des Steuerbescheids oder muss man seine Einkünfte abschätzen? Die KV konnte mir hierzu nichts genaues sagen.

 

 

Allgemeine Frage Nr. 5:

Muss man als freiwillig gesetzlich versicherter Angestellter die Kapitalerträge der KV melden oder gilt das nur für Selbstzahler?

 

Danke und viele Grüße

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chirlu
vor 28 Minuten von chris-87:

Allgemeine Frage Nr. 5:

Muss man als freiwillig gesetzlich versicherter Angestellter die Kapitalerträge der KV melden oder gilt das nur für Selbstzahler?

 

Da freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte in allen Nicht-Spezialfällen über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, zahlen sie ohnehin den Höchstbeitrag. Eventuelles zusätzliches Einkommen ist dann egal.

 

Die anderen Fragen überlasse ich Leuten mit Elterngelderfahrung.

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Caveman8

Durch die Teilzeit müsstest du sofort wieder Pflichtversichert sein. So war es zumindest bei meiner Frau, die ohne Verzicht auf die Versicherungspflicht aus der PKV geflogen währe. 
 

Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssten zum laufenden Einkommen zugerechnet werden. (Jahres-)Bonus wurde bei uns nicht berücksichtigt. 


Bist du verheiratet? Wie ist dein Partner / Partnerin versichert? 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

  

vor 4 Stunden von chris-87:

Frage 1: Wenn ich direkt in die Teilzeit wechsel in einen Gehaltsbereich für die Pflichtversicherung (<2.000€ Brutto), wechsel ich dann mit dem Monat sofort in die Pflichtversicherung? Oder müssen mehrere Monate unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen bis man in die Pflichtversicherung gewechselt wird? Muss ich hierfür aktiv werden oder läuft es automatisch ab?

Normalerweise gibt es Ausnahmen für "nur kurzfristige Unterschreitung", siehe zB hier

Zitat

Ein vorübergehendes Unterschreiten der JAEG durch Entgeltreduzierungen ist bis maximal 3 Monaten anzunehmen und führen nicht zur Krankenversicherungspflicht. Unterschreitet das regelmäßige JAE die allgemeine oder besondere JAEG im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend (zum Beispiel Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit), endet die Versicherungsfreiheit sofort und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres. Versicherungspflicht tritt auch ein, wenn das Unterschreiten der JAEG auf die Anhebung der JAEG zurückzuführen ist.

Weil mir weder gesetzliche Krankenkasse, noch Allianz PKV, noch die Elterngeldstelle, noch mein Arbeitgeber verbindlich beantworten wollten ob bei Elternzeit auch die 3 Monatsgrenze gilt oder ob man schon mit 1 Monat Teilzeit durch Elternzeit pflichtversichert wird, habe ich (der wieder GKV-Mitglied werden wollte) daher 4 Monate Teilzeit gemacht und bin nun demnächst wieder pflichtversichert. So klappt es also, ob es mit zB 2 Monaten auch geklappt hätte weiß ich nicht.

Zum Ablauf: Ich habe Teilzeit in Elternzeit beantragt, mein Arbeitgeber hat mir eine Bestätigung über den Eintritt der Pflichtversicherung geschickt, danach bin ich damit zur Krankenkasse und habe einen Mitgliedsantrag gestellt. Nach Erhalt der Mitgliedsbescheinigung konnte ich die private dann kündigen.

 

vor 2 Stunden von Caveman8:

Bist du verheiratet? Wie ist dein Partner / Partnerin versichert? 

Das und das Einkommen des Partners ist extrem wichtig - auch für die Krankenkasse und den Versicherungsstatus der/des Partners in der GKV. Ohne kann man es nicht beantworten.

vor 4 Stunden von chris-87:

Frage 3: Wie zählen Weihnachts-, Urlaubs-, und andere Einmalzahlungen in die Grenze von 485€/Monat, ab der ich beitragspflichtig wäre? Wenn die Zahlungen durch 12 Monate verteilt werden, käme ich bereits über die Grenze.

Es zählen die jährlich garantierten Leistungen, also Urlaubs und Weihnachtsgeld, geteilt durch 12 Monate. Einmalzahlungen (Bonus) dagegen nicht. Es gilt aber auch nicht rückwirkend, d.h. es ist egal wie viel du bisher verdient hast - Hauptsache in Zukunft bleibst du unter der JAEG.

vor 4 Stunden von chris-87:

Frage 2: Wie zuvor: Werde ich durch den 1 Monat Teilzeit für die folgenden Monate Elternzeit dann pflichtversichert oder noch freiwillig versichert sein? Mein Gedanke war durch die Teilzeit zu Beginn die restlichen Monate in 100% Elternzeit keine Beiträge zahlen zu müssen, da ich hoffe pflichtversichert zu sein.

Hier würde ich beachten, dass du (je nach Einkommen) durch Teilzeit ggf. Elterngeld-Ansprüche verlierst und nur noch den Mindestbetrag bekommst. Für Gutverdiener lohnt sich Teilzeit also nicht bzgl. Elterngeld, denn du in den Teilzeit-Monaten im Worst Case  je nach Einkommen während der Teilzeit nur noch 150€/Monat statt 1800€/Monat und das ist entscheidender als die GKV-Beiträge zahlen oder nicht. Habe ich aber auch zu spät geschnallt - der Elterngeld-Antrag ist der komplizierteste Antrag den ich je gemacht habe. (ok, Bafög ist ähnlich, da hat man aber nicht so viele Möglichkeiten "suboptimal zu beantragen", sondern es kommt am Ende irgendwann Summe X raus)

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 4 Stunden von chris-87:

Frage 4: Wie werden Kapitalerträge nachgewiesen? Rückwirkend anhand des Steuerbescheids oder muss man seine Einkünfte abschätzen? Die KV konnte mir hierzu nichts genaues sagen.

Ich habe es in meinem Mitgliedsantrag mit der KAP-Jahressteuerbescheinigung von 2022 angegeben. Allerdings bin ich ja demnächst pflichtversichert und damit zählen meine Kapitalerträge nicht, sondern nur mein Einkommen, also hätte ich es vermutlich gar nicht angeben müssen. Gleiches gilt für mein Einkommen aus Gewerbebetrieb - das ist bei mir offensichtlich nur nebenberuflich und daher nicht relevant. 

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chris-87
· bearbeitet von chris-87

Danke für die hilfreichen Antworten. Der Reihe nach:

 

Stichwort Verheiratet: Ich bin verheiratet. Meine Frau ist aktuell gesetzlich pflichtversichert.

vor 5 Stunden von slowandsteady:

Das und das Einkommen des Partners ist extrem wichtig - auch für die Krankenkasse und den Versicherungsstatus der/des Partners in der GKV. Ohne kann man es nicht beantworten.

Wieso spielt das Einkommen der Frau eine Rolle für meinen Versicherungsstatus in Elternzeit? Denn für die beitragsfreie Familienversicherung, die ich in 100% Elternzeit anstrebe (darum geht es hier im Thread maßgeblich), zählt nur, ob ich Anspruch auf eine Familienversicherung hätte (Konjunktiv), nicht ob ich tatsächlich bei meiner Frau familienversichert sein werde.

Zitat meiner Krankenversicherung mit Bitte um verbindliche Aussagen: "Grundsätzlich ist es so, dass freiwillig versicherte Arbeitnehmer während der Elternzeit beitragsfrei versichert werden können, sofern ein theoretischer Anspruch auf Familienversicherung vorhanden ist. Ein Wechsel in die Familienversicherung ist dann aber nicht notwendig."

 

 

Stichwort: garantierte Sonderzahlungen

vor 5 Stunden von slowandsteady:

 Es zählen die jährlich garantierten Leistungen, also Urlaubs und Weihnachtsgeld, geteilt durch 12 Monate. Einmalzahlungen (Bonus) dagegen nicht. Es gilt aber auch nicht rückwirkend, d.h. es ist egal wie viel du bisher verdient hast - Hauptsache in Zukunft bleibst du unter der JAEG.

Kann es sein, dass ich alleine durch die Sonderzahlungen es nicht schaffen kann beitragsfrei freiwillig versichert in 100% Elternzeit gehen zu können, wenn sie durch 12 Monate geteilt werden?

Annahme: Wenn ich 3 Monate in 100% Elternzeit bin (bspw. September, Oktober, November) UND es nicht schaffen sollte rechtzeitig in die Pflichtversicherung zu kommen (durch 1 Monat Teilzeit im Vorfeld), d.h. ich bleibe freiwillig versichert UND meine Zulagen aus den anderen Monaten in Vollzeitarbeit mit Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, sonstige tarifliche Zusatzgelder sollten bereits die 6000€ (>12x485€) überschreiten, dann müsste ich alleine aus dem Grund Beiträge in den 3 Monaten Elternzeit einplanen. Ist das richtig oder übersehe ich etwas?

Aspekt Rückwirkend:

Und wenn etwa die Hälfte der Sonderzahlung VOR dem Eintritt in die Elternzeit ausgezahlt wird, zählt es danach in die 485 €/Monat hinein? Beispiel: Die Zahlungen werden im Frühling und Sommer ausgezahlt, ab Herbst beginnt die 100% Elternzeit für 3 Monate

 

Ergänzung zum Einkommen aus Kapitalerträgen:

Ich hatte gehofft, dass ich nur zusehen muss, dass die Kapitalerträge unter den 485€/Monat bleiben. Die machen optimiert für 2024 alleine etwa 350€/Monat Brutto aus. Optimiert heißt, dass die meisten Kapitalerträge erst 2025 ausgezahlt werden. Wenn ich dann noch garantierte Sonderzahlungen draufrechne, käme ich schnell über die Grenze.

 

 

 

Stichwort: Elterngeldanspruch und Kürzung

vor 5 Stunden von slowandsteady:

 Hier würde ich beachten, dass du (je nach Einkommen) durch Teilzeit ggf. Elterngeld-Ansprüche verlierst und nur noch den Mindestbetrag bekommst. Für Gutverdiener lohnt sich Teilzeit also nicht bzgl. Elterngeld, denn du in den Teilzeit-Monaten im Worst Case  je nach Einkommen während der Teilzeit nur noch 150€/Monat statt 1800€/Monat und das ist entscheidender als die GKV-Beiträge zahlen oder nicht.

Wieso lohnt es sich für Gutverdiener nicht? Vielleicht habe ich nicht klar genug gesagt, dass ich Elterngeld-Plus für die Teilzeitmonate wähle. D.h. ich erhalte nur die Hälfte des Elterngelds (900 €/Monat), kann aber noch bis zu 2 k€ hinzuverdienen. Mein Teilzeitanteil liegt bei max. 35% der Vollzeit, ab der die Elterngeldzahlungen von 900 €/Monat Elterngeld-Plus reduziert würden. Knapp unter diese Grenze lege ich mich auch mit meinem regelmäßigen monatlichen Einkommen (ohne der o.g. Sonderzahlungen).

Vollzeit arbeiten ist natürlich immer lukrativer, aber da tauscht man Zeit gegen Geld.

Passt das oder unterliege ich hier auch einem Denkfehler?

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Caveman8

Wenn du einen Monat TZ in EZ arbeitest, bist du wieder Pflichtmitglied in der GKV. Gehst du dann Vollzeit in EZ sollte eine kostenlose Familienversicherung möglich sein. Dann zählen in dem Zeitraum deine Einkünfte. Meiner Meinung nach müssten Einmalzahlungen aber unschädlich sein, da es nachgelagerte Zahlungen für zuvor erbrachte Leistungen sind. Für die Monate in EZ bekommst du ja auch anteilig das Weihnachtsgeld gekürzt. Demnach sollten eigentlich nur deine Kapitalerträge zählen. 
 

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chris-87
vor 9 Stunden von Caveman8:

Wenn du einen Monat TZ in EZ arbeitest, bist du wieder Pflichtmitglied in der GKV. Gehst du dann Vollzeit in EZ sollte eine kostenlose Familienversicherung möglich sein. Dann zählen in dem Zeitraum deine Einkünfte. Meiner Meinung nach müssten Einmalzahlungen aber unschädlich sein, da es nachgelagerte Zahlungen für zuvor erbrachte Leistungen sind. Für die Monate in EZ bekommst du ja auch anteilig das Weihnachtsgeld gekürzt. Demnach sollten eigentlich nur deine Kapitalerträge zählen. 
 

Genau das ist mein Wunsch und Ziel. Dafür suche ich jedoch Belege und Erfahrungsberichte von euch Schlachterprobten ;). Schließlich fällt es auch mir schwer das ganze zu durchdringen und verbindliche Aussagen von den Institutionen zu bekommen.

Kann jemand die Punkte bestätigen bzw. widerlegen?

  1. Wechsel zum Pflichtmitglied nach 1 Monat Teilzeit in Elternzeit?
  2. Garantierte Einmalzahlungen, die zuvor ausgezahlt wurden, fließen nicht mit in die 485 €/Monat

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Caveman8

Den ersten Punkt kann ich bestätigen. Zumindest die TK hat das ganz klar so gehandhabt. Meine Frau wollte nach der Geburt ein Projekt zu Ende bringen und ist erst zwei Monate in TZ während EZ zurückgekommen um dann 10 Monate in Vollzeit in EZ zu gehen. 
Dort währe sie ab dem ersten Arbeitstag wieder Pflichtmitglied gewesen. Das liegt wohl daran, da nicht der eigentliche Vertrag kurzzeitig runtergestuft wird, sondern mir der Beschäftigung in der EZ ein neues Verhältnis entsteht. So hat man uns das 2022 erklärt. Sie musste daher einen Antrag auf Verzicht der Versicherungspflicht stellen, um in der PKV zu bleiben. 
 

Der zweite Punkt ist meinerseits nur eine Vermutung. Kann ich demnach weder belegen, noch widerlegen. 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 14 Stunden von chris-87:

Wieso lohnt es sich für Gutverdiener nicht? Vielleicht habe ich nicht klar genug gesagt, dass ich Elterngeld-Plus für die Teilzeitmonate wähle. D.h. ich erhalte nur die Hälfte des Elterngelds (900 €/Monat), kann aber noch bis zu 2 k€ hinzuverdienen. Mein Teilzeitanteil liegt bei max. 35% der Vollzeit, ab der die Elterngeldzahlungen von 900 €/Monat Elterngeld-Plus reduziert würden. Knapp unter diese Grenze lege ich mich auch mit meinem regelmäßigen monatlichen Einkommen (ohne der o.g. Sonderzahlungen).

Als Gutverdiener (der du ja bist weil offensichtlich vorher >JAEG) musst du bedenken, dass bei Elterngeld-Plus das Teilzeiteinkommen gegengerechnet wird. Du darfst maximal 50% * 2770 Euro pro Monat verdienen und sämtliches Einkommen darüber reduziert dein Elterngeld. Wer vorher zB 5000€ netto hatte und 60% weiterarbeitet, der wird nur den Mindestbetrag 300/2=150€ im Elterngeld Plus bekommen. Im Basiselterngeld dagegen den Höchstbetrag 1800€. Aber so wie du es formuliert hast, hast du es ja schon auf dem Radar gehabt.

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chris-87
· bearbeitet von chris-87
vor 23 Stunden von slowandsteady:

Als Gutverdiener (der du ja bist weil offensichtlich vorher >JAEG) musst du bedenken, dass bei Elterngeld-Plus das Teilzeiteinkommen gegengerechnet wird. Du darfst maximal 50% * 2770 Euro pro Monat verdienen und sämtliches Einkommen darüber reduziert dein Elterngeld. Wer vorher zB 5000€ netto hatte und 60% weiterarbeitet, der wird nur den Mindestbetrag 300/2=150€ im Elterngeld Plus bekommen. Im Basiselterngeld dagegen den Höchstbetrag 1800€. Aber so wie du es formuliert hast, hast du es ja schon auf dem Radar gehabt.

Das stimmt nicht ganz, ich gebe jedoch zu, dass es ziemlich schwierig ist an zuverlässige Infos für den eigenen Anwendungsfall zu kommen. ;)

Soweit ich es verstanden habe: Vereinfacht kann man bis zur Hälfte seines vorherigen netto-Einkommens hinzuverdienen, ohne dass das Elterngeld-Plus (800 €/Monat) gekürzt wird. Wir hatten eine kostenpflichtige Elterngeldberatung und meine Zuverdienstgrenze ohne Kürzung läge demnach deutlich über den 50% * 2770€ = 1385€.

 

 

Thema Sonderzahlungen: Ich habe verbindliche Infos meiner KV erhalten.

Die Sonderzahlungen werden, wie oben bereits von @slowandsteady vermutet, durch 12 Monate geteilt und an die 485 €/Monat Einkommensgrenze angerechnet.

Das heißt wenn ich freiwillig beitragsfrei versichert sein möchte wird es schwierig, da ich mit den Kapitalerträgen mit schätzungsweise 350 €/Monat darunter, jedoch mit den Sonderzahlungen zusammen darüber liege. Ein Luxusproblem aber ärgerlich, wenn die Grenze leicht überschritten und dann 2xx €/Monat für KV-Beiträge fällig wird.

 

Hat noch jemand Hinweise für mich? Vielen Dank für den bisher sehr hilfreichen Austausch.

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slowandsteady
vor 12 Minuten von chris-87:

Sonderzahlungen

Bekommst du die denn überhaupt, wenn du 100% in Elternzeit bist? zB Bonus bekommt man bei uns nicht, wenn man länger abwesend ist und bei 0% Arbeitszeit sind (bei uns) auch die Sonderzahlungen 0%, ebenso der Urlaubsanspruch und damit das Urlaubsgeld?.

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chris-87
· bearbeitet von chris-87
vor 4 Minuten von slowandsteady:

Bekommst du die denn überhaupt, wenn du 100% in Elternzeit bist? zB Bonus bekommt man bei uns nicht, wenn man länger abwesend ist und bei 0% Arbeitszeit sind (bei uns) auch die Sonderzahlungen 0%, ebenso der Urlaubsanspruch und damit das Urlaubsgeld?.

Ich werde nur 3 Monate in voller Elternzeit sein, zusätzlich zu den 2-3 Teilzeitmonaten.

Das heißt ich erhalte die Sonderzahlungen schon, natürlich um 3/12 und die Teilzeitanteile reduziert aber sie entfallen nicht.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 45 Minuten von chris-87:

Das stimmt nicht ganz, ich gebe jedoch zu, dass es ziemlich schwierig ist an zuverlässige Infos für den eigenen Anwendungsfall zu kommen. ;)

Off-Topic: Ich habe das weitere "Optimieren des Elterngeldantrags" irgendwann gelassen als die wichtigsten Randbedingungen (gehe ich GKV oder nicht) klar waren.

Ich habe 1) keine 100% verbindlichen Infos gefunden, 2) hatte ich keine Lust mehr, 3) können wir es uns leisten mal ein paar Monate GKV-Beitrag zu zahlen und vor allem 4) wollte ich die Verteilung der Elternzeit nicht nur nach dem Geld richten . Wir wollten zB 2 Monate beide Teilzeit, damit der Wechsel von 100% Betreuung von Frau auf 100% Betreuung durch Mann für unseren Sohn einfacher ist, auch wenn das nicht 100% optimal so war.

Wir hatten aber auch den Worst-Case bzgl. Komplexität mit Heirat zwischen PKV Vater/GKV Mutter während Elterngeldbezugs (Kind wechselt GKV familienversichert-> GKV freiwillig versichert -> GKV familienversichert in den ersten 5 Monaten) und 2x selbstständiger Nebentätigkeit (Frau <500€/Jahr, ich Photovoltaik als Kommanditist). Jetzt sind wir weitgehend durch mit den Anträgen, aber mein Bedarf an Bürokratie ist gedeckt. Leider sind die Elterngeldbescheide nur vorläufig aufgrund des selbstständigen Einkommens, d.h. nächstes Jahr vermutlich wieder der ganze Spaß:narr: 

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paukenhauke01
· bearbeitet von paukenhauke01

Ich bin in der freiwilligen GKV versichert, meine Frau auch. Sie ist in Elternzeit. Ich hatte 2023 einen Monat Elternzeit und habe in 2024 einen Monat. 

 

Nun hatte mir vor einigen Wochen meine KV einen Fragebogen zu Einkünften während Elternzeit zugesendet. Diesen habe ich ausgefüllt. Nun wollen sie aufgrund von angegeben Kapitaleinkünften meine letzte Steuererklärung sehen... 

 

Nun meine Fragen (bin mit unschlüssig ob ich deren Fragebogen richtig ausgefüllt hab, am Telefon konnten die mir nicht weiterhelfen) :

Oben habe ich gesehen, dass 485€/Monat an Einkommen die Grenze für eine kostenlose Versicherung während Elternzeit ist. 

- Beziehen sich die 485€/Monat auf Durchschnittseinkünfte auf das gesamte Kalenderjahr gesehen oder nur auf Einkünfte, die während dem Monat in Elternzeit auch erzielt wurden? Meine ETFs schütten quartalsweise aus, daher gibt's Monate mit höheren Einkünfte und Monate mit keinen bzw wenigen... 

- Wie kann die KV eigentlich kontrollieren, ob das jemand richtig ausgefüllt hat? 

- Was bringt der KV mein Steuerbescheid von 2022? Elternzeit findet ja in 2023+2024 statt. Ne Idee? 

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chirlu
vor einer Stunde von paukenhauke01:

Wie kann die KV eigentlich kontrollieren, ob das jemand richtig ausgefüllt hat?

 

Hast du doch schon herausgefunden:

vor einer Stunde von paukenhauke01:

Nun wollen sie aufgrund von angegeben Kapitaleinkünften meine letzte Steuererklärung sehen... 

 

vor einer Stunde von paukenhauke01:

Was bringt der KV mein Steuerbescheid von 2022? Elternzeit findet ja in 2023+2024 statt. Ne Idee?

 

Hast du auch schon herausgefunden:

vor einer Stunde von paukenhauke01:

meine letzte Steuererklärung

 

Übrigens ist die Bezugsgröße zum Jahreswechsel gestiegen, und folglich auch ein Siebtel der Bezugsgröße (auf 505 Euro).

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