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Ben85

Verkauf und sofortiger/Taggleicher Rückkauf - Krypto - Steuern

Empfohlene Beiträge

Ben85

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und habe eine Frage bezüglich meiner Steuerberechnung. Im Jahr 2022 Anfang März habe ich etwa 6.400 € Gewinn durch den teilweisen Verkauf von Bitcoin (BTC) erzielt. Außerdem habe ich 3,5  ETH@~3000€ (ETH) im Wert von insgesamt 10.500 € gekauft.

Im Mai wollte ich mal versuchen etwas zu (day/swing-) traden, ich bin da auf so einen discord candlebot gestoßen der signale für buy/sell gibt… ja ich weiß, im Nachhinein ziemlich blöd und klar dass es nicht klappt.

Ich hab dann am 01.05.22 meine 3,5 ETH verkauft (Kurs: 2500€) und aus dem Erlös ca. 1 Stunde später mit ca. 3,38 ETH wieder gekauft (Kurs: 2050€), wollte natürlich, dass der Kurs weiter runter geht und ich mehr kaufen kann, allerdings ging es nach hinten los und der Kurs stieg sodass ich wieder getraded habe, da mir das Risiko zu groß war das es noch weiter steigt. Immerhin hatte der trade mich mit Kursverlusten + fees schon knappe 250€ gekostet.

Ich hatte das ganze dann in den nächsten Tagen/Woche insgesamt noch 3- oder 4-mal versucht (über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen). Also Taggleich gekauft und teils nach ein paar Minuten wieder verkauft, da die Kerze nicht runterging, so wie der bot es gesagt hat. Wieder verkauft, dabei hatte ich immer einen 20-50€ höheren Kauf- als Verkaufskurs, also mehr als Geld verbrennen (insgesamt waren es ca. 700€ Minus, nur durch die fees und unterscheide im kauf/Verkaufskurs) habe ich da nicht gemacht und es dann auch sein gelassen. Crypto /ETH ist während des Monats ganz schön abgeschmiert, immer weiter im Preis gefallen. Was mir tatsächlich erst hinterher in meiner Excel klar geworden ist, durch mein Trading habe ich mein 3000€ teures ETH zu 2500€ verkauft und dadurch einen Verlust realisiert von ~1.750€. Mit den nächsten Trades das gleiche, da der nächste Verkaufskurs immer geringer war als der vorherige Kaufkurs (Crypto ist die Monate komplett nach unten gegangen). Unterm Strich konnte ich damit sogar meine Gewinne komplett negieren (es wurden sogar noch Verluste), aber auch entsprechend viele Verluste gemacht durch den Crypto Untergang.

 

Das Kapitel hatte ich damit auch abgeschlossen. Neulich mal über Gestaltungsmissbrauch gestolpert, vorher noch nie was von gehört.

Ich gehe mal trotzdem der Annahme, dass meine Auffassung es so zu machen und zu verrechnen korrekt ist? Ich habe dazu das hier vom BFH gefunden: Urteil BFH

 

Zitat

Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tag in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO.

 

Das ist ja irgendwie ziemlich Eindeutig und das trifft ja ziemlich auf mich zu. Bei mir ist sogar noch mehr Varianz drin, da nie dieselbe Anzahl verkauft/gekauft wurde, es waren immer ein bisschen weniger pro trade. Zudem hatte ich auch immer einen unterschiedlichen Kurs. Es wurde halt nur Taggleich und ETH gehandelt.

Ich finde das passt so wie ich es damit annehme oder? Konkreteres konnte ich irgendwie nicht finden.

 

Meine Sorge ist nun das ich damit im Zweifeln Steuern hinterziehe, wie Handel ich sonst richtig, was würdet ihr machen? Ich finde keine Aussage ob es nun erlaubt oder nicht erlaubt ist. Das BFH Urteil sagt das es erlaubt ist - Also was ist hier der richtige Weg, es so anzunehmen wie ich, und wie im Urteil, es so zu verrechnen und dann schauen was das FA sagt (bzw. keine Angabepflicht meinerseits da unter 600€ Freigrenze, aber falls die es gemeldet bekommen von der Börse, kann ich es so nachweisen)? Ist es dann trotzdem Steuerhinterziehung, wenn in 5 Jahren rauskommt, dass man es nicht durfte? Es war ja keine Absicht und es ist auch irgendwie nicht klar definiert.

Zum Schluss: Angenommen es wird so nicht geduldet mit dem Verlust, was bedeutet das genau, diese Trades haben quasi nie stattgefunden und mein ETH wert pro Coin wird weiterhin bei den 3000€ gesehen? Denn, ich hatte hinterher im Jahr nochmal einen Trade gehabt, wo ich die hälfte verkauft habe (nur verkauft). Wenn die trades als Gestaltungsmissbrauch gesehen werden, bedeutet es quasi die haben nicht stattgefunden und welchen Wert nehme ich dann für meinen letzten Trade an? Den höheren Kaufpreis, weil FA sagt, der Verlust der Trades werden nicht betrachtet, oder trotzdem vom letzten verkauf/Rückkauf obwohl der Verlust/trades nicht beachtet wird.

 

Ist ein bisschen lang geworden, aber mache mich schon echt verrückt. Danke für eure Hilfe!!!

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PKW
vor 15 Minuten von Ben85:

Im Jahr 2022 Anfang März habe ich etwa 6.400 € Gewinn durch den teilweisen Verkauf von Bitcoin (BTC) erzielt.

Unterjährig oder Spekulationsfrist überschritten?

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Ben85
vor 1 Minute von PKW:

Unterjährig oder Spekulationsfrist überschritten?

Achso, ja die Gewinne waren unterjährig. Also der BTC verkauf nicht Steuerfrei. Kann es leider nicht editieren

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PKW

Dann machste dem Finanzamt eine schöne Tabelle mit Kaufdatum, Kaufpreis, Verkaufdatum, Verkaufpreis und Gewinn/Verlust und saldierst letzteres.
Es verbleiben dann 6.400 - 1.750 = 4.650€ an zu versteuerndem Einkommen für die Anlage SO.
Die Freigrenze ist kein Freibetrag, wenn die 600€ im Jahr überschritten werden, dann ist der ganze Betrag (4.650€) steuerpflichtig.
Es kann sein, dass das FA dann Belege zu den Käufen/Veräufen sehen möchte.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

@Ben85 Ein Problem bzgl. Gestaltungsmissbrauch sehe ich auch nicht. Wichtig ist halt nur, dass du die Gewinne/Verluste korrekt nach FIFO berechnest und dabei die Haltefrist beachtet wird. (Wann wurden die Anfang März 2022 mit Gewinn verkauften Coins angeschafft, gab es noch andere Coin-Transaktionen innerhalb des Depots die ggf. die Verwendungsreihenfolge beeinflussen?)

 

Wenn du keine Lust hast das per Hand auseinander zu friemeln, kannst du auch eines der Crypto-Steuertools benutzen (Cointracking,

Koinly, Accointing, etc.). Wenn es nicht soviele Transaktionen sind, reicht ggf. auch eine der kostenlosen Versionen.

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Ben85
vor 13 Minuten von PKW:

Dann machste dem Finanzamt eine schöne Tabelle mit Kaufdatum, Kaufpreis, Verkaufdatum, Verkaufpreis und Gewinn/Verlust und saldierst letzteres.
Es verbleiben dann 6.400 - 1.750 = 4.650€ an zu versteuerndem Einkommen für die Anlage SO.
Die Freigrenze ist kein Freibetrag, wenn die 600€ im Jahr überschritten werden, dann ist der ganze Betrag (4.650€) steuerpflichtig.
Es kann sein, dass das FA dann Belege zu den Käufen/Veräufen sehen möchte.

Danke für deine Antwort, Vielleicht hätte ich die Beispiele oben noch formulieren sollen, im grunde sind nach dem ersten trade mit -1750€ noch 4 weiter gefolgt, Bei dem nächsten trade war dann der Kurs eher schon bei 2100€. Also im Grunde wieder (2100€-2500€)*3,3 Stück = -1.320€ . Der nächste trade war dann Kaufpreis 2100€, Verkaufspreis 1500€ , also wieder ein minus von 1.xxx€ usw... Also das Asset ist bis auf 800€ runtergegangen, von 3000€ Kaufpreis, deswegen dieser große Verlust. Daher hab ich in summe einen größeren Verlust gehabt als Gewinn, daher auch keine Angabe bei beim FA nötig. Und daher auch die Annahme erlaubterweise die einzelnen Verluste gegengerechnet zu haben?

(In summe wurden es dann ungefähr 7000€ Verlust ~)

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Ben85

Also die weiteren Trades sind an anderen tagen erfolgt. 10.05, dann 15.05, 22.05, 15.06 um irgendwelche beispiele zu nennen. Bei jedem dieser trades wurden im Grunde verluste beim verkauf erzeugt, da der Coinkurs immer weiter abgestürzt ist in dieser Zeit. also schon -70% teilweise

 (Sorry, ich kann hier nicht editieren)

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Ben85
vor 27 Minuten von s1lv3r:

@Ben85 Ein Problem bzgl. Gestaltungsmissbrauch sehe ich auch nicht. Wichtig ist halt nur, dass du die Gewinne/Verluste korrekt nach FIFO berechnest und dabei die Haltefrist beachtet wird. (Wann wurden die Anfang März 2022 mit Gewinn verkauften Coins angeschafft, gab es noch andere Coin-Transaktionen innerhalb des Depots die ggf. die Verwendungsreihenfolge beeinflussen?)

 

Wenn du keine Lust hast das per Hand auseinander zu friemeln, kannst du auch eines der Crypto-Steuertools benutzen (Cointracking,

Koinly, Accointing, etc.). Wenn es nicht soviele Transaktionen sind, reicht ggf. auch eine der kostenlosen Versionen.

Danke dir für deine Antwort. Das finde ich schon mal gut zu hören das es bei taggleichem kauf/rückkauf passt zwecks der Verluste! FiFo wurde angewandt, es wurde auch quasi immer der gesamte bestand getradet, daher passt es automatisch, wollte nur ein paar candels traden, ging dann auch nicht gut aus Die Order war vorher zu 100% auch komplett durch, also auch ausgeschlossen das ich meine eigenen coins irgendwie zurückgekauft habe, denn das wäre ja washtrading soweit ich weiß. Es sind ja auch unterschiedliche Kurse jeweils.

Es waren tatsächlich mehr oder weniger die einzigen trades, daher sind es keine 15 Excelzeilen. Hatte auch keine anderen coins dazwischen getradet, Also noch recht überschaubar. 
Die der Coingewinn stammt aus Januar - März, also auch in dem selben jahr.

Also zusammengefasst: Gewinn aus Januar - März 2022: 6.400€
Verluste durch Verkauf/Ankauf an einzelnen Tagen. Bspw. mit fiktiven Daten: Trade1: 10.05, (-1.750€), Trade2: 15.05 (-1.300€), Trade3: 22.05 (-2.150€), Trade4: 15.06 (-1.400€) = - 6.600€ Der Coinkurs ging immer weiter runter von trade zu trade
Also in Summe ein Verlust von -200€, trotz des Gewinns, weil ich mit der Zeit jeweils zu niedrigeren Kursen verkaufen konnte, als den trade vorher gekauft hab, Crypto verlief in der Zeit, die ganze Zeit nach unten um ~-70-80% Seit meinem kauf. War mir nur nicht sicher mit dem taggleichem kauf/Rückkauf. Aber Daytrader machen ja nichts anderes im Grunde, nur mit Faktor 1000. Danke dir für deine Antwort

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PKW
vor 2 Minuten von Ben85:

Also in Summe ein Verlust von -200€,

Das gibt dann einen Verlustvortrag mit dem du hoffentlich nicht viel wirst anfangen können.
Warum hoffentlich?
Hoffentlich biste jetzt von der daytraderei geheilt.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 28 Minuten von Ben85:

War mir nur nicht sicher mit dem taggleichem kauf/Rückkauf. Aber Daytrader machen ja nichts anderes im Grunde, nur mit Faktor 1000. Danke dir für deine Antwort

 

Ja, sehe ich auch so. Beim Gestaltungsmissbrauch geht es ja auch darum, dass man bestimmte Handlungen auschließlich vornimmt um die eigenen Steuern zu optimieren. Das liegt bei dir ja ganz eindeutig nicht vor, da du eine Gewinnerzielungsabsicht hattest und es einfach nur nicht geklappt hat ...

 

So wie du den Vorgang beschrieben hast und sofern am Ende ein Verlust steht, sollte das steuerlich tatsächlich alles unproblematisch sein.

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Ben85
vor 3 Stunden von PKW:

Das gibt dann einen Verlustvortrag mit dem du hoffentlich nicht viel wirst anfangen können.
Warum hoffentlich?
Hoffentlich biste jetzt von der daytraderei geheilt.

hehe jo, seitdem man sich da ein mal mal verbrannt hat und gedacht hat man kann die nächste Kerze vorhersehen, sein gelassen :D

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Ben85
vor 5 Stunden von s1lv3r:

 

Ja, sehe ich auch so. Beim Gestaltungsmissbrauch geht es ja auch darum, dass man bestimmte Handlungen auschließlich vornimmt um die eigenen Steuern zu optimieren. Das liegt bei dir ja ganz eindeutig nicht vor, da du eine Gewinnerzielungsabsicht hattest und es einfach nur nicht geklappt hat ...

 

So wie du den Vorgang beschrieben hast und sofern am Ende ein Verlust steht, sollte das steuerlich tatsächlich alles unproblematisch sein.

Super, vielen Dank :)

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