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Tommy35

Bausparvertrag Schwäbisch Hall - Berechtigung Treueprämie

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Tommy35

Guten Tag,

 

ich melde mich zu meinem alten Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall mit einer vertraglich festgelegten Summe von 10.000€

 

Ich habe der Bausparkasse rechtzeitig mitgeteilt, dass ich das Darlehen nicht in Anspruch nehmen möchte und stattdessen rechtzeitig die Treueprämie beantragt.
Infolge wollte ich den Bausparvertrag bis knapp unter die Vertragssumme von 10.000€ besparen (Sparzinsen reingerechnet).

 

Nun erklärte mir mein Bankberater vor einigen Tagen, dass die Auszahlung der Treueprämie nur aus Kulanz erfolge, weil die Einzahlungsgrenze von 9.000€ überschritten wäre.
Mir ist nicht klar, weshalb die Grenze bei 9.000€ liegt. Es wurde mir etwas von einem Darlehensanspruch von 1.000€ erzählt, daraus werde ich jedoch nicht schlau - was bedeutet dies?

 

Gruß Tommy

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satgar
· bearbeitet von satgar

Bausparen soll ja dem darlehenserlang dienen. Letztlich sehen das auch höchste Gerichte so. Damit man laut diversen bausparbedingungen eine Treueprämie (kurz gesagt Bonus) erhält, muss man auf das Darlehen verzichten. MANCHE bausparbedingungen sehen ein mindestdarlehen von 1000 eur vor. Das Darlehen ist die Summe, die sich abzüglich deines Guthabens von der Bausparsumme ergibt. Hast du mehr als 9.000 eingezahlt und sind 1000€ Darlehen gar nicht mehr möglich, kannst du objektiv gar nicht mehr darauf verzichten, weil du es ja gar nicht mehr bekommen hättest. Dies haben wiederum auch Gerichte schon so bestätigt. Das du das aus Kulanz kriegst, ist also letztlich richtig und liegt am Verlust des Darlehensanspruchs durch zu viel Guthaben.

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cjdenver
vor 42 Minuten von satgar:

Das du das aus Kulanz kriegst, ist also letztlich richtig und liegt am Verlust des Darlehensanspruchs durch zu viel Guthaben.

 

Jein. Je nachdem was der OP getan hat als er 

 

vor einer Stunde von Tommy35:

[...] der Bausparkasse rechtzeitig mitgeteilt [hat], dass [er] das Darlehen nicht in Anspruch nehmen möchte und stattdessen rechtzeitig die Treueprämie beantragt.

 

Das könnte man nämlich schon als Willensbekundung auslegen und wenn die Bausparkasse das ignoriert dann wäre zumindest fraglich ob sie sich dann auf den Bonusverlust stützen könnte.

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