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DomeSW

Kündigung durch Rechtschutzversicherer - neue Versicherung ?

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DomeSW

Guten Abend,

 

ich wurde in meiner privaten Rechtsschutzversicherung aufgrund 5 Schadensfälle im letzten Jahr gekündigt ( diverese Gerichtsverfahren wegen Eheunterhalt, Sorgerecht, volles Paket einer Scheidung). Vertrag läuft aus.

 

Jetzt bin ich beim gleichen Anbieter mit meiner Firmenrechtschutz. Jetzt kann man in dieser den Inhaber mit einer Privatrechtschutz inkl. versichern. Es reicht in der Antragsstellung der Name. Frage nach Vorschäden/ Kündigungsgrund wird nicht gefragt.

 

Ist sowas möglich nachdem der andere Vertrag ausgelaufen ist, seine betriebliche RS mit privater Rechtschutz zu ergänzen ? 

 

Ich danke euch

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satgar

Wenn es genau der gleiche Anbieter ist, der dich gekündigt hat, dann wirst du diesen fragen müssen, ob er diesen Änderungsantrag annehmen wird/würde. Er darf ihn auch ablehnen. Ob er es aber macht, kann dir nur der Anbieter selbst sagen, hier niemand.

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DomeSW
vor einer Stunde von satgar:

Wenn es genau der gleiche Anbieter ist, der dich gekündigt hat, dann wirst du diesen fragen müssen, ob er diesen Änderungsantrag annehmen wird/würde. Er darf ihn auch ablehnen. Ob er es aber macht, kann dir nur der Anbieter selbst sagen, hier niemand.

Danke für die Rückmeldung.

 

Es sind unterschiedliche Versicherungsnummern. 

Mich einfach in der Firmenrechtschutz ergänzen geht online einfach. Es muss nur der Name eingetragen werden. 

Nach Versicherungsablauf in der privaten RS, die gewerbliche RS ergänzen .

 

Ich möchte ungern beim Versicherer anrufen und den Fall anfragen bzw. die Firmenrechtschutz zu einem Vermerk etc. bringen.

 

 

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satgar

Auch wenn du es online selbst machst, wird dadurch ein Versicherungsschein-Nachtrag erstellt. Da die Versicherer old school sind, wird das ein Mensch bearbeiten. Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, wenn du keine Pferde scheu machen willst, es einfach online zu probieren.

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cjdenver
vor 10 Minuten von satgar:

Auch wenn du es online selbst machst, wird dadurch ein Versicherungsschein-Nachtrag erstellt. Da die Versicherer old school sind, wird das ein Mensch bearbeiten.

 

Wird sowas wirklich noch manuell bearbeitet?

 

vor 10 Minuten von satgar:

Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, wenn du keine Pferde scheu machen willst, es einfach online zu probieren.

 

Ich würde es auch einfach probieren...

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satgar
vor 2 Minuten von cjdenver:

Wird sowas wirklich noch manuell bearbeitet?

Wenn bei der Alte Leipziger über deren App ein Fondswechswl beantragt wird, bearbeiten das Menschen im Hintergrund. Ja, das läuft bei denen allen noch so. Du wärest erschüttert….

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cjdenver
Gerade eben von satgar:

Wenn bei der Alte Leipziger über deren App ein Fondswechswl beantragt wird, bearbeiten das Menschen im Hintergrund. Ja, das läuft bei denen allen noch so. Du wärest erschüttert….

 

Bei der Alte Leipziger wundert mich das nicht, da kommt ja auch noch so ein schickes Heft inkl. getackertem Einband als Versicherungsschein per Post, inklusive Loch zum Durchgucken damit man die Policennummer von der zweiten Seite sehen kann. :D

 

Aber ob das überall Standard ist vermag ich nicht zu sagen. Andere Anbieter scheinen mir dagegen schon deutlich automatisierter (aber wenn du dich da auskennst dann nehm ich mal dein Wort).

 

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stagflation
vor 4 Minuten von satgar:

Wenn bei der Alte Leipziger über deren App ein Fondswechswl beantragt wird, bearbeiten das Menschen im Hintergrund. Ja, das läuft bei denen allen noch so. Du wärest erschüttert….

 

Wenn ich mir Meldungen wie diese ansehe, dann finde ich es sehr sympathisch, wenn eine Firma oder Behörde möglichst wenig Computer einsetzt...

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satgar

Der Großteil arbeitet unfassbar old school. Deren System“Ausdrucke“ sehen manchmal so aus wie die Software, die man aus Möbelhäusern kennt wo man sich mit der Tab-Taste durch die einzelnen Felder „klickt“. Grundgerüst Windows NT und dann nachgefrickelt, nachgefrickelt, nachgefrickelt. Nur so Versicherer wie neodigital, die das auf der grünen Wiese aufgezogen haben, bei denen passt der Name auch zum Programm. Aber ansonsten: Finsternis ^^

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oktavian
vor 11 Stunden von DomeSW:

aufgrund 5 Schadensfälle im letzten Jahr gekündigt

Kenne mich mit Rechtsschutz nicht aus.

Wäre dann selbst kündigen besser, damit man leichter eine neue Versicherung findet? Dass man gekündigt wurde, wird doch sicher abgefragt. Selbst gekündigt würde sich evtl. besser machen bei einer neuen Versicherung. Habe das mal bei Stiftung Warentest gelesen. 

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satgar
vor 8 Minuten von oktavian:

Kenne mich mit Rechtsschutz nicht aus.

Wäre dann selbst kündigen besser, damit man leichter eine neue Versicherung findet? Dass man gekündigt wurde, wird doch sicher abgefragt. Selbst gekündigt würde sich evtl. besser machen bei einer neuen Versicherung. Habe das mal bei Stiftung Warentest gelesen. 

In jedem Fall! Dafür ist der Vorgang hier aber schon zu alt. Wenn man so eine Kündigung erhielte muss man sofort reagieren und beim Versicherer "bitte-bitte" machen, dass er von seiner Kündigung Abstand nimmt, wann man diesem im Gegenzug sofort die eigene Kündigung per Mail schickt. Vielfach wissen die Versicherer um das Problem, eine neue Versicherung zu bekommen und lassen sich darauf ein. Ist die Kündigung aber schon rechtskräftig und Monate her, geht das natürlich nicht mehr. Das ist hier der Fall.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 11 Stunden von DomeSW:

ich wurde in meiner privaten Rechtsschutzversicherung aufgrund 5 Schadensfälle im letzten Jahr gekündigt ( diverese Gerichtsverfahren wegen Eheunterhalt, Sorgerecht, volles Paket einer Scheidung). Vertrag läuft aus.

 

Da die Versicherung dich aufgrund von 5 Schadensfällen gekündigt hast, wirst du vermutlich überhaupt keine neue Rechtsschutzversicherung erhalten können, da Kündigungen zentral abgespeichert werden. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird die zentrale Speicherung nach 5 Jahren gelöscht, wobei auch hierfür gewisse andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Vor Vertragsabschluss wird außerdem danach gefragt, ob du in den letzten 5 Jahren von deiner Rechtsschutzversicherung gekündigt worden bist.

 

Wenn du Glück hast, wirst du bei irgendeiner Versicherung vielleicht doch noch einen überteuerten Versicherungsvertrag mit hohem Selbstbehalt erhalten können.

 

Falls du bei einem zukünftigen Vertragsabschluss selbst bei Kleinigkeiten unehrlich sein solltet, wirst du im Schadensfall keinen Versicherungsschutz haben, wenn die Versicherung Nachforschungen anstellen sollte.

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Holgerli

Wie wäre es, in so einem Fall mal zu einem Versicherungs-Makler zu gehen und diesen zu befragen?

Vielleicht hat der ja eine Lösung.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 13 Minuten von Holgerli:

Wie wäre es, in so einem Fall mal zu einem Versicherungs-Makler zu gehen und diesen zu befragen?

Vielleicht hat der ja eine Lösung.

 

Gute Idee! Ein Versicherungs-Makler dürfte sich in diesem Fall gut auskennen.

 

Es sollte nur nicht der so gut wie aussichtslose Versuch unternommen werden, bei einer Rechtsschutzversicherung einen neuen Vertrag abzuschließen, da ein gescheiterter Versuch wiederum die 5-Jahres-Frist verlängern würde, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

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DomeSW
Am 10.11.2023 um 08:00 von morini:

 

Da die Versicherung dich aufgrund von 5 Schadensfällen gekündigt hast, wirst du vermutlich überhaupt keine neue Rechtsschutzversicherung erhalten können, da Kündigungen zentral abgespeichert werden. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird die zentrale Speicherung nach 5 Jahren gelöscht, wobei auch hierfür gewisse andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Vor Vertragsabschluss wird außerdem danach gefragt, ob du in den letzten 5 Jahren von deiner Rechtsschutzversicherung gekündigt worden bist.

 

Wenn du Glück hast, wirst du bei irgendeiner Versicherung vielleicht doch noch einen überteuerten Versicherungsvertrag mit hohem Selbstbehalt erhalten können.

 

Falls du bei einem zukünftigen Vertragsabschluss selbst bei Kleinigkeiten unehrlich sein solltet, wirst du im Schadensfall keinen Versicherungsschutz haben, wenn die Versicherung Nachforschungen anstellen sollte.

 

Ich wurde durch meinen Versicherungsmakler informiert, dass die Versicherung mich kündigen will. 

 

Somit habe ich taggleich die Kündigung zum Vertragsjahr abgeschickt, per Fax . 

 

1 Woche später kam die Kündigung der Versicherung per Einschreiben.

 

Für mich bedeutet, meine Kündigung ist dem Versicherer vor seiner Kündigung zugegangen, somit habe ich gekündigt. Richtig ?

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cjdenver
vor 27 Minuten von DomeSW:

Ich wurde durch meinen Versicherungsmakler informiert, dass die Versicherung mich kündigen will. 

In welcher Form wurdest du denn informiert, und welche genaue Bezeichnung hat der 'Makler'?

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DomeSW
vor 1 Stunde von cjdenver:

In welcher Form wurdest du denn informiert, und welche genaue Bezeichnung hat der 'Makler'?

Der Makler ( Bezeichnung) hat viele Versicherungen im Pool, laut Gedächtnis bei Vertragsabschluss.

 

 Er sagte, ich soll lieber selber kündigen innerhalb der nächsten 7 Tage oder der Versicherer kündigt dich. 

 

Ich habe innerhalb der 7 Tage gekündigt, am 7 Tag stand dann im Kundencenter der RS in meinem Vertrag gekündigt. 

 

1 Woche danach habe ich die Kündigung per Einschreiben im Briefkasten gehabt.

 

Meine Kündigung ist ja vorher beim Versicherer eingegangen . 

 

Welche Kündigung ist dann rechtens ?

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morini
· bearbeitet von morini
vor 6 Stunden von DomeSW:

 

Ich wurde durch meinen Versicherungsmakler informiert, dass die Versicherung mich kündigen will. 

 

Somit habe ich taggleich die Kündigung zum Vertragsjahr abgeschickt, per Fax . 

 

1 Woche später kam die Kündigung der Versicherung per Einschreiben.

 

Für mich bedeutet, meine Kündigung ist dem Versicherer vor seiner Kündigung zugegangen, somit habe ich gekündigt. Richtig ?

 

Es dürfte davon abhängen, ob du damals den Versicherer erfolgreich darum hast bitten können, seine Kündigung zurückzunehmen.

 

Wenn deine persönlichn Daten in diesem Zusammenhang erst einmal ins Hinweis- und Informationssystem ( HIS ) der Versicherungen eingetragen sind, könnte es bereits zu spät sein.

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satgar
vor 3 Minuten von morini:

Es dürfte davon abhängen, ob du damals den Versicherer erfolgreich darum hast bitten können, seine Kündigung zurückzunehmen.

Das ist hier nicht korrekt. Die Kündigung war dem Kunden noch nicht zugestellt worden. Da muss also nichts zurück genommen werden.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 3 Minuten von satgar:

Das ist hier nicht korrekt. Die Kündigung war dem Kunden noch nicht zugestellt worden. Da muss also nichts zurück genommen werden.

 

Das hört sich schon einmal sehr gut an. Wenn dem wirklich so ist, steht einem Vertragsabschluss wohl nichts im Wege.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 41 Minuten von morini:

 

Das hört sich schon einmal sehr gut an. Wenn dem wirklich so ist, steht einem Vertragsabschluss wohl nichts im Wege.

Das heißt erstmal nichts. Für die eigentliche Frage des TO zu Beginn ist das irrelevant.

 

Und für einen möglichen Wechsel zu einem alternativen Anbieter ist der Malus „Kündigung durch vorversicherung“ scheinbar gelöst. Allerdings wird trotzdem nach den vergangenen Schäden in Form einer schadenrenta gefragt. Ich habe selbst ohne vorversicherer Kündigung arge Zweifel, dass hier ein Versicherer einen Antrag annähme.

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morini
vor 2 Minuten von satgar:

Das heißt erstmal nichts. Für die eigentliche Frage des TO zu Beginn ist das irrelevant.

 

Und für einen möglichen Wechsel zu einem alternativen Anbieter ist der Mamis „Kündigung durch vorversicherung“ scheinbar gelöst. Allerdings wird trotzdem nach den vergangenen Schäden in Form einer schadenrenta gefragt. Ich habe selbst ohne vorversicherer Kündigung arge Zweifel, dass hier ein Versicherer einen Antrag annähme.

 

Okay, das ist dann wohl leider so. Wird eine solche Schadenaufstellung beim Vorversicherer oder aber beim Kunden angefordert?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 26 Minuten von morini:

 

Okay, das ist dann wohl leider so. Wird eine solche Schadenaufstellung beim Vorversicherer oder aber beim Kunden angefordert?

Man ginge so vor: man lässt sich beim aktuellen Versicherer , der einen kündigen wollte/gekündigt hat einen Renta der letzten 5 Jahre geben. Mit dieser fragt der Makler, den man idealerweise schon hat, bei mehreren Gesellschaften an, ob diese den Kunden mit seiner Schadenhistorie nehmen würde, und zu welchen Konditionen. Ein fremder Makler wird das mangels Erfolgsaussichten, dem Aufwand und dem mangelnden „Ertrag“ nicht machen. Es kostet viel Zeit für wenig Verdienst.

 

Stellt man einfach einen Antrag, wird auch dieser eine Vorversicherer-Anfrage machen, ob die Angaben im Antrag zu den vorschäden korrekt sind oder evtl. jemand gelogen hatte. Man sollte es aber so nicht einfach random ausprobieren. Weil manch ein Versicherer auch sowas fragt wie „wurden vor diesem Antrag schon andere Anträge bei anderen Versicherern abgelehnt?“. Und muss man da „ja“ sagen, kann das nachteilig sein. Also lieber den Makler vorab mit der Renta prüfen lassen.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 8 Stunden von satgar:

Man ginge so vor: man lässt sich beim aktuellen Versicherer , der einen kündigen wollte/gekündigt hat einen Renta der letzten 5 Jahre geben. Mit dieser fragt der Makler, den man idealerweise schon hat, bei mehreren Gesellschaften an, ob diese den Kunden mit seiner Schadenhistorie nehmen würde, und zu welchen Konditionen. Ein fremder Makler wird das mangels Erfolgsaussichten, dem Aufwand und dem mangelnden „Ertrag“ nicht machen. Es kostet viel Zeit für wenig Verdienst.

 

Stellt man einfach einen Antrag, wird auch dieser eine Vorversicherer-Anfrage machen, ob die Angaben im Antrag zu den vorschäden korrekt sind oder evtl. jemand gelogen hatte. Man sollte es aber so nicht einfach random ausprobieren. Weil manch ein Versicherer auch sowas fragt wie „wurden vor diesem Antrag schon andere Anträge bei anderen Versicherern abgelehnt?“. Und muss man da „ja“ sagen, kann das nachteilig sein. Also lieber den Makler vorab mit der Renta prüfen lassen.

 

Sehr hilfreiche Tipps, dankeschön!

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chocobo
Am 12.11.2023 um 22:03 von morini:

 

Wenn deine persönlichn Daten in diesem Zusammenhang erst einmal ins Hinweis- und Informationssystem ( HIS ) der Versicherungen eingetragen sind, könnte es bereits zu spät sein.

Darüber informiert der Versicherer dann aber. Nicht jeder meldet an HIS. 
 

Notfalls mal die Selbstauskunft ziehen. 
 

Auch ganz praktisch wenn man sich ein gebrauchtes KFZ kauft. 
Da kann mal mal sehen ob dort evtl. größere Schäden fiktiv abgerechnet wurden. 

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