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Noctus100

Verlustvortrag InteractiveBrokers | automatisch gemäß "Explanatory Notes"?

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Noctus100

Guten Tag Zusammen,

 

in meiner Steuererklärung 2022 mache ich Verluste aus Kapitalvermögen geltend. Grundlage hierfür ist der Informative Steuerbericht von InteractiveBrokers (German Tax Report).

 

Mein Finanzamt hat die Werte alle abgeglichen, verweist jetzt aber auf die "Explanatory Notes" des Informativen Steuerberichts von InteractiveBrokers.

Dort steht, dass die Verluste automatisch ins laufende bzw. nächste Jahr vorgetragen werden. Damit wäre eine steuerliche Berücksichtigung der Verluste ausgeschlossen.

 

Zitat

"We carry forward excess losses and unused restricted losses for use within any current and future year calculations . If you prefer that we do not carry forward such losses, for instance, if you are using these losses against other German income outside the account covered by this report, then please let us know."

 

Mein FA fragt, ob ich diesem Vortrag der Verluste widersprochen habe und ob mir eine (Verlust-)Bescheingung vorliegt.

Beides kann ich mit Nein beantowrten, bin jetzt aber verunsichert, was ich meinem FA am besten antworten soll.

 

Bisher habe ich geglaubt:

Mein CapTrader-Depot befindet sich rechtlich nicht in Deutschland/ dem Land meines Wohnsitzes, sondern bei InteractiveBrokers in Irland. CapTrader ist somit vom sog. „Vorab-Einbehalt“ befreit.

InteractiveBrokers als ausländisches Kreditinstitut kann weder eine Steuer- noch eine Verlustbescheinigung ausstellen. Die Verluste sind trotzdem anzuerkennen und der dem FA vorliegende Informative Steuerbericht sollte für die Anerkennung der Verluste genügen. §43a EStG ist nicht anwendbar.

 

Die oben erwähnten "Explanatory Notes" sehen das aber ganz offenbar anders.

 

Kennt sich hier jemand aus?

 

Da ich in 2022 eigentlich nichts relevantes an Gewinnen bei Deutschen Brokern habe, die ich sinnvoller Weise mit den IB-Verlusten verrechnen kann, macht es doch keinen Unterschied, wenn tatsächlich ein Verlustvortrag stattfindet, oder? Dachte halt nur immer, dass genau das bei ausländischen Brokern nicht funktioniert. Genauergenommen wäre es doch sogar vorteilhaft, sofern ich im nächsten Jahr vorgetragene Verluste mit dann erzielten Gewinnen verrechnen lassen möchte?!

 

Ich denke, ich sollte mir mal einen Steuerberater suchen, der sich auf Kapitalerträge spezialisiert hat. Ich steig da irgendwie langsam nicht mehr durch.

 

 

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MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von Noctus100:

InteractiveBrokers als ausländisches Kreditinstitut kann weder eine Steuer- noch eine Verlustbescheinigung ausstellen.

Antworte genau damit und gibt den Sitz des Kreditinstituts an. Das FA hat übersehen, dass es ein ausl. Kreditinstitut ist. Diese können keine Verlusttöpfe führen bzw. Verluste vortragen. Bei ausl. Kreditinstituten werden per Steuererklärung die Kapitalerträge ermittelt. Sind diese negativ und können nicht verrechnet werden, dann stellt das FA in einem gesonderten Feststellungsbescheid diese nicht verrechenbare Verluste fest. Es prüft im nächsten Jahr von Amts wegen, ob diese dann mit den Kapitaleinkünften, die du dann erklärst, verrechnet werden können und das Spiel geht von vorne los.

 

Aber rechne damit, dass das FA im Gegenzug den Tax-Report in Frage stellt. Denn offensichtlich ist er fehlerhaft, wenn er Schlüsselwörter des dt. Steuerrechts (losses carried forward) nutzt, die für das Kreditinstitut gar nicht relevant sein können. Die Gegenfrage lautet dann: Welcher Gewinn wird denn da überhaupt ermittelt und wie wird dieser zu anderen Jahren abgegrenzt.

 

Kurz: Ich würde als Sachbearbeiter Einzelbelege zu Veräußerungsgeschäfte von Dir verlangen: Jeweils Kauf und Verkaufsbeleg sauber aufgelistet in einer tabellarischen Übersicht aller Veräußerungsgeschäfte im Veranlagungsjahr.

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Hamster92
vor 3 Stunden von Noctus100:

Kennt sich hier jemand aus?

Der Absatz steht auch in meinem Steuerbericht, allerdings im Abschnitt wo es um die 20.000-Euro-Grenze in Bezug auf Termingeschäfte und Totalverluste geht.

Trotzdem ergibt das auch für mich keinen Sinn. Selbst wenn IB diese Verluste intern vortragen würde (wobei das wahrscheinlich rechtlich nicht in Ordnung wäre), müssten sie dir ja irgendwo informell ausweisen, wie hoch dieser Betrag wäre.

 

In meinem Steuerbericht 2021 steht übrigens das genaue Gegenteil, ohne, dass ich etwas beantragt hätte:

Zitat

It is assumed that any excess losses for the year will be utilised against income and/or gains made by you outside your investment management
account and therefore these losses are not carried forward within the system for offset against the gains of future years . If you would prefer that we do
carry forward excess losses within your future calculations then please let us know.

 

Eventuell mal bei IB bzw. Captrader nachfragen? Denn das was der Steuerbericht auf Seite 1 angibt, deckt sich mit meinen eigenen Berechnungen.

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Noctus100
vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Antworte genau damit und gibt den Sitz des Kreditinstituts an. Das FA hat übersehen, dass es ein ausl. Kreditinstitut ist. Diese können keine Verlusttöpfe führen bzw. Verluste vortragen. Bei ausl. Kreditinstituten werden per Steuererklärung die Kapitalerträge ermittelt. Sind diese negativ und können nicht verrechnet werden, dann stellt das FA in einem gesonderten Feststellungsbescheid diese nicht verrechenbare Verluste fest. Es prüft im nächsten Jahr von Amts wegen, ob diese dann mit den Kapitaleinkünften, die du dann erklärst, verrechnet werden können und das Spiel geht von vorne los.

Danke vorab.

vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Aber rechne damit, dass das FA im Gegenzug den Tax-Report in Frage stellt. Denn offensichtlich ist er fehlerhaft, wenn er Schlüsselwörter des dt. Steuerrechts (losses carried forward) nutzt, die für das Kreditinstitut gar nicht relevant sein können.

Ich hoffe der Aufwand lässt sich in Grenzen halten und das FA akzeptiert einfach meinen Widerspruch. Ich frage mich aber, weshalb man eine renomierte Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft einen Tax Report ausstellen lässt und dann solche Fehler einbaut. Man wundert sich.

vor einer Stunde von Hamster92:

Der Absatz steht auch in meinem Steuerbericht, allerdings im Abschnitt wo es um die 20.000-Euro-Grenze in Bezug auf Termingeschäfte und Totalverluste geht.

Danke. Unwahrscheinlich, dass es nur diesen Bereich betrifft (da genauso unlogisch).

vor einer Stunde von Hamster92:

In meinem Steuerbericht 2021 steht übrigens das genaue Gegenteil,

Das ist ja echt einfach zu krass. mal so - mal so - oder wie? Unfassbar. Glaubwürdig geht anders.

vor einer Stunde von Hamster92:

Eventuell mal bei IB bzw. Captrader nachfragen?

Habe jetzt CapTrader angeschrieben und damit konfrontiert. Schätze mal, die verweisen mich eh an IB direkt.

 

Natürlich möchte ich meinem FA fundierte Antworten geben und mich auf Tatsachen beziehen.

Mal sehen, ob das was wird. Ist aber schon echt nervig alles.

 

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Noctus100

Ich habe soweit folgenden Text an mein FA vorbereitet. Kann da bitte nochmal jemand draufschauen?:

Fehlt etwas Entscheidendes? Kann etwas weg?:

Zitat

... Mein CapTrader-Depot befindet sich rechtlich nicht in Deutschland/ dem Land meines Wohnsitzes, sondern bei InteractiveBrokers in Irland (Interactive Brokers Ireland Limited, North Dock One, 91/92 North Wall Quay, Dublin 1 D01 H7V7, Ireland).

InteractiveBrokers als ausländisches Kreditinstitut kann weder eine Steuer- noch eine Verlustbescheinigung ausstellen oder Verlusttöpfe führen bzw. Verluste vortragen.

Die Verluste sind trotzdem vom Finanzamt anzuerkennen und der Ihnen vorliegende Informative Steuerbericht (InteractiveBrokers German Tax Report ID xxx) sollte für die Anerkennung der Verluste genügen. §43a EStG ist nicht anwendbar.

 

Besteht natürlich dann immer noch die Gefahr, dass erneut auf den blöden Passus in den "Explanatory Notes" verwiesen wird, aber eigentlich sollte dem FA doch klar sein, dass das nicht richtig sein kann, weil ja eben ausl. Kreditinstitut.

 

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SlowHand7

Die Frage ist doch welche Erträge tatsächlich angefallen sind.

Vielleicht macht man für deutsche Kunden tatsächlich einen Verlustvortrag der dann verrechnet wird.

Warum sonst das Angebot einer Verlustbescheinigung?

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor 5 Stunden von Noctus100:

Habe jetzt CapTrader angeschrieben und damit konfrontiert. Schätze mal, die verweisen mich eh an IB direkt.

 

Natürlich möchte ich meinem FA fundierte Antworten geben und mich auf Tatsachen beziehen.

Mal sehen, ob das was wird. Ist aber schon echt nervig alles.

Captrader wird sich im dort nicht aus dem Fenster lehnen und sich darauf zurückziehen, dass sie keine Steuerberatung anbieten (dürfen).

 

Vergleiche zusätzlich hier: https://www.captrader.com/fileadmin/downloads/CapTrader/Kundeninformation-CapTrader.pdf

Du hast also gar kein Captrader-Depot sondern eins bei IB. Und IB ist kein eigentliches Kreditinstitut sondern ein Broker (wodurch sich übrigens auch die Unterschiede in der Einlagensicherung ergeben....).

 

Die Aussage

vor 3 Stunden von Noctus100:

Die Verluste sind trotzdem vom Finanzamt anzuerkennen und der Ihnen vorliegende Informative Steuerbericht (InteractiveBrokers German Tax Report ID xxx) sollte für die Anerkennung der Verluste genügen. §43a EStG ist nicht anwendbar.

könnte dem FA-Beamten schwer im Magen liegen. Ich würde lediglich auf die Nichtgültigkeit der entsprechenden Paragaphen für ausländische Firmen/Broker hinweisen. Vielleicht kannst Du den Informativen Steuerbericht zurückziehen und dafür eine "detailiertere Aufstellung" in Form eines Kontoauszugs anbieten?

 

Als Tipp für zukünftige Steuererklärungen: Ein (angepasster) Kontoauszug enthält alle Informationen, die das Finanzamt benötigt.

Es ist ein Fehler, dem Finanzamt diesen informativen "Steuerbericht" zu geben.

Begründung:

- Die Mitarbeiter im Finanzamt kennen sich meist nicht aus und nehmen das Ding (inklusive Fussnoten) für bare Münze mit den Dir jetzt bekannten Folgen.

- Der Report ist oft fehlerhaft.

- Er ist informativ und damit rechtlich nicht bindend, was bestimmt irgendwo in den Tiefen des Kleingedrucken steht.

 

Ach und IB trägt keine Verluste vor, warum sollten sie das auch tun?

 

 

 

SG

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Noctus100

OK, danke.

vor 11 Stunden von Norica:

Als Tipp für zukünftige Steuererklärungen: Ein (angepasster) Kontoauszug enthält alle Informationen, die das Finanzamt benötigt.

Es ist ein Fehler, dem Finanzamt diesen informativen "Steuerbericht" zu geben.

Was genau verstehst Du unter "angepasster" Kontoauszug?

 

Es gibt ja am Anfang des Jahres die Gesamt-Umsatzübersicht für das entsprechende Jahr.

Zusätzlich gibt es noch den Dividend-Report, der kommt später (und berücksichtigt dann beriets RoC).

Zuletzt gibt es den Informativen Steuerbericht.

 

Schlussendlich geht aus allen Reports etwas anderes hervor.

Welche Unterlagen sollte man also für die Steuererklärung nutzen? Wie macht Ihr das?

 

Monatlich im laufenden Jahr gibt es noch die Monatsauszüge (ActivityStatement).

 

Ich bin mittlerweile echt lost, sollte der Informative Steuerbericht einem das Leben doch erleichtern.

Mir graut schon vor der Erklärung 2023.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

@Noctus100

Wenn du bei einem ausl. Kreditinstitut Kapitalerträge erwirtschaftest, solltest du ein Minimalverständnis über die steuerliche Erfassung mitbringen.

Lies Dir den § 20 EStG durch und unterstreiche alle Wörter, die Dich betreffen können.

Z.B. Absatz 1

... Nr. 1 ... Dividenden

... Nr. 3 ... Investmenterträge (alle, d.h. Vorabpauschalen, Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne aus InvFs, ETFs)

... Nr. 7 ... Erträge aus sonst. Kapitalforderungen (z.B. Bankzinsen, Anleihezinsen, sprich Zinsen aus Geldforderungen ...)

Absatz 2

... Nr. 1 ... Veräußerungsgewinne/-verluste, getrennt nach Aktien, Rest (ohne InvF, da diese in Absatz 1 Nr. 3 schon erfasst werden)

 

Denke daran, dass das Steuerrecht "Bottom up" denkt. Einzelne Geschäftsvorfälle (nicht einzelne Aktien) addieren sich zu Jahressummen und landen in entsprechende Felder der Steuererklärung (Anlage KAP). Der Geschäftsvorfall ist die kleinste Einheit (Z.B. eine Kaufentscheidung über x Aktien, Zinsgutschrift usw).

Beispiel: Du bekommst an einem bestimmten Tag eine Dividende aus x Aktien im Depot in Höhe von xxx Euro. ... Also ein Fall von §20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Einen Monat später verkaufst du yyy Aktien aus dem Depot ... Der Veräußerungsgewinn = Erlös minus Anschaffungskosten (Fifo beachten) wird per § 20 Abs. 2 Nr. 1 erfasst.  Faustregel: Ein Geschäftsvorfall = Ein Umsatzposten auf dem Konto.

 

Erst wenn man seine Kapitalerträge kennt, kann man sich um den Sparerpauschbetrag, Steueranrechnung von bereits einbehaltenen Steuern (KapErtSt, ausl. QSt) und die Verlustverrechnung kümmern. 

 

Bankberichte muss man "verstehen", damit man sie nutzen kann. Verstehen bedeutet, dass man sie überprüfen können muss, ob sie stimmen. Ansonsten druckt man sich eine Jahresliste aller Kontoumsätze aus und markiert zu jedem Umsatz, ob es ein Fall von Kapitalertrag im obigen Sinne ist. Bei Verkäufen sucht man dann nach den Umsätzen des dazu gehörenden Kaufs, um den "Gewinn" des Verkaufs zu berechnen.

Damit hat man 90% aller Erträge. Jetzt fehlen nur noch die, die keine Kontoumsätze haben, z.B. Stockdividenden, wo man anstelle von Geld neue Aktien bekommt, und Kapitalmaßnahmen (Splits, Fusionen, Umschuldungen usw.) Diese findet man nur auf dem Depotauszug selbst. Wenn sich dort Wertpapierbestände ändern, obwohl kein Kauf oder Verkauf/Tilgung/Rückgabe vorliegt. Die machen am meisten Arbeit. Manche sind ohne steuerliche Auswirkung, wie z.B. Splits, andere fingieren einen Ertrag.

 

Technisch ist das wie das Führen eines Fahrtenbuchs für's Auto. Dort schreibt man auch jede Fahrt auf.

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SlowHand7
vor 36 Minuten von MeinNameIstHase:

@Noctus100

Wenn du bei einem ausl. Kreditinstitut Kapitalerträge erwirtschaftest, solltest du ein Minimalverständnis über die steuerliche Erfassung mitbringen.

 

Erst wenn man seine Kapitalerträge kennt, kann man sich um den Sparerpauschbetrag, Steueranrechnung von bereits einbehaltenen Steuern (KapErtSt, ausl. QSt) und die Verlustverrechnung kümmern. 

Wer dieses Verständnis nicht hat könnte auch einfach in Betracht ziehen bei einer deutschen Bank zu handeln.

Dann geht alles automatisch und man bekommt eine Steuerbescheinigung deren Daten man einfach übernehmen kann.

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Noctus100
vor einer Stunde von SlowHand7:

Wer dieses Verständnis nicht hat könnte auch einfach in Betracht ziehen bei einer deutschen Bank zu handeln.

Das ist aufgrund der gehandelten Papiere einfach leider nicht möglich. Es lassen sich beispielsweise CEF noch über Swissquote handeln (nicht mal mehr bei CapTrader). Meine ganzen Preferred Shares kann ich in Deutschland nicht handeln, dafür brauche ich CapTrader/Swissquote. Auch bekomme ich einige BDC, selbst REITs nicht in Deutschland. Würde ich also ausschließlich bei Deutschen Brokern handeln, wäre die Anlagestrategie nicht umsetzbar.

 

Ich gebe zu, ich habe in Sachen Steuerverständnis noch viel Luft nach oben. Dies gilt es sich anzueignen.

 

vor einer Stunde von SlowHand7:

Dann geht alles automatisch und man bekommt eine Steuerbescheinigung deren Daten man einfach übernehmen kann.

Naiv wie ich bin, habe ich mir exakt das vom Informativen Steuerbericht von InteractiveBrokers erhofft. Denn dieser weist ja eben exakt auf die relevanten Zeilen in der Deutschen Steuererklärung hin inkl. entsprechender Anlagen (KAP usw.).

 

vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Bankberichte muss man "verstehen", damit man sie nutzen kann. Verstehen bedeutet, dass man sie überprüfen können muss, ob sie stimmen. Ansonsten druckt man sich eine Jahresliste aller Kontoumsätze aus und markiert zu jedem Umsatz, ob es ein Fall von Kapitalertrag im obigen Sinne ist. Bei Verkäufen sucht man dann nach den Umsätzen des dazu gehörenden Kaufs, um den "Gewinn" des Verkaufs zu berechnen.

Damit hat man 90% aller Erträge. Jetzt fehlen nur noch die, die keine Kontoumsätze haben, z.B. Stockdividenden, wo man anstelle von Geld neue Aktien bekommt, und Kapitalmaßnahmen (Splits, Fusionen, Umschuldungen usw.) Diese findet man nur auf dem Depotauszug selbst. Wenn sich dort Wertpapierbestände ändern, obwohl kein Kauf oder Verkauf/Tilgung/Rückgabe vorliegt. Die machen am meisten Arbeit. Manche sind ohne steuerliche Auswirkung, wie z.B. Splits, andere fingieren einen Ertrag.

 

vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Technisch ist das wie das Führen eines Fahrtenbuchs für's Auto. Dort schreibt man auch jede Fahrt auf.

Danke für Deine ausführliche Antwort. Ich werde mich intensiv damit beschäftigen.

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Norica
vor 3 Stunden von Noctus100:

Was genau verstehst Du unter "angepasster" Kontoauszug?

Damit meine ich einen Jahreskontoauszug der alle Sachen enthält, die steuerlich von Interesse sind. Die sollte man natürlich schon kennen, wie andere hier schon angesprochen haben. Kostet vielleicht etwas Zeit sich da einmal einzuarbeiten, aber es lohnt sich.

 

Falls Du es wirklich noch nicht probiert hast:

So einen Auszug kann man sich über die Kontoverwaltung/Performance & Berichte/Kontoauszüge definieren. Einfach auf das + drücken bei Benutzerdefinierte Kontoauszüge, einen Namen vergeben und die Einstellungen bei Abschnitte vornehmen.

Anfangs muss man ein bisschen spielen und probieren, damit er auch das anzeigt, was Du willst. Ich habe z. Bsp. alle Einzeltrades (open/close) entfernt, es erscheint nur das Handelsinstrument und was rausgekommen ist. Die Summe über alle Aktivitäten des Jahres wird am Ende angezeigt usw.

Danach rechts auf den Pfeil klicken, benutzerdefinierter Zeitraum auswählen und von 1. bis zum letzten Handelstag des fraglichen Jahres einstellen und PDF downloaden.

Da der jetzt gespeichert ist, kannst Du das im Folgejahr oder für beliebige andere Zeiträume immer wieder verwenden.

Ich bearbeite das PDF meist noch und "schwärze" die unrealisierten G/V, damit das beim FA nicht zur Verwirrung führt:lol:.

 

 

SG

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Noctus100
vor 1 Minute von Norica:

Falls Du es wirklich noch nicht probiert hast:

So einen Auszug kann man sich über die Kontoverwaltung/Performance & Berichte/Kontoauszüge definieren. Einfach auf das + drücken bei Benutzerdefinierte Kontoauszüge, einen Namen vergeben und die Einstellungen bei Abschnitte vornehmen.

Vielen Dank, das werde ich ausprobieren. Danke.

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Hamster92
vor 3 Stunden von Norica:

Anfangs muss man ein bisschen spielen und probieren, damit er auch das anzeigt, was Du willst. Ich habe z. Bsp. alle Einzeltrades (open/close) entfernt, es erscheint nur das Handelsinstrument und was rausgekommen ist. Die Summe über alle Aktivitäten des Jahres wird am Ende angezeigt usw.

Ist aber auch nicht so ganz korrekt, weil IB den GuV bei Fremdwährungsaktien nicht "Verkaufspreis * Währungskurs am Verkaufsdatum - Kaufpreis * Währungskurs am Kaufdatum" rechnet, sondern einfach "(Verkaufspreis - Kaufpreis) * Währungskurs am Verkaufsdatum". In der Praxis wird's wohl niemanden interessieren, wenn du das so einreichst, aber ich sag nur. Der Steuerbericht berechnet das hingegen korrekt. Ich finde schon, dass der brauchbar ist, wenn man halt versteht, was drin steht, und die Fehler korrigieren kann.

 

 

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Noctus100
vor 31 Minuten von Hamster92:

Der Steuerbericht berechnet das hingegen korrekt. Ich finde schon, dass der brauchbar ist, wenn man halt versteht, was drin steht, und die Fehler korrigieren kann.

Aber wie konkret korrigierst Du Fehler im IB Steuerbericht? Oder nutzt Du nur die Angaben aus diesem Steuerbericht, reichst ihn aber nicht ein?

Welche IB Dokumente reichst Du stattdessen ein?

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Norica
vor 3 Stunden von Hamster92:

Ist aber auch nicht so ganz korrekt, weil IB den GuV bei Fremdwährungsaktien nicht "Verkaufspreis * Währungskurs am Verkaufsdatum - Kaufpreis * Währungskurs am Kaufdatum" rechnet, sondern einfach "(Verkaufspreis - Kaufpreis) * Währungskurs am Verkaufsdatum". In der Praxis wird's wohl niemanden interessieren, wenn du das so einreichst, aber ich sag nur. Der Steuerbericht berechnet das hingegen korrekt. Ich finde schon, dass der brauchbar ist, wenn man halt versteht, was drin steht, und die Fehler korrigieren kann.

 

 

Wie Du schon sagst, in der Praxis interessiert das keinen und es kommt dazu zu keiner Rückfrage vom FA wie bei der Sache mit den Fußnoten im Steuerbericht.

Die Frage die sich mir stellt, wie relevant ist das über Jahre? Vielleicht sollte man bei tausenden von Trades die Auswertung genauer machen, praktikabler wird das dadurch aber trotzdem nicht.

 

 

SG

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chirlu
vor 17 Minuten von Norica:

Wie Du schon sagst, in der Praxis interessiert das keinen und es kommt dazu zu keiner Rückfrage vom FA

 

Das stimmt halt so lange, bis es nicht mehr stimmt (z.B. Sachbearbeiter bei Fortbildung gewesen), und dann ist es ein Fall für die Strafabteilung. Deshalb würde ich nicht so vorgehen.

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Norica
vor 19 Minuten von chirlu:

Das stimmt halt so lange, bis es nicht mehr stimmt (z.B. Sachbearbeiter bei Fortbildung gewesen), und dann ist es ein Fall für die Strafabteilung. Deshalb würde ich nicht so vorgehen.

Nach meiner Erfahrung kommt in der Regel erst einmal eine Nachfrage, zu der man sich äußern kann. Fehler können passieren und die dürfen dann (auch bei einer Steuererklärung) korrigiert werden.

Aber Du hast recht, Garantie gibt es keine dafür und der eine oder andere Finanzbeamte könnte auch schnell mal übers Ziel hinausschießen. Wie überall gilt, ich muss mich für etwas entscheiden.

 

 

SG

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MeinNameIstHase

 

vor 1 Stunde von Norica:

Wie Du schon sagst, in der Praxis interessiert das keinen und es kommt dazu zu keiner Rückfrage vom FA

Bis dann die Rückfrage kommt. Die kommt aber erst und nur, wenn es sich aus Sicht des FA lohnt. Ohne Mitwirkung (Erläuterung des Stpfl.) werden jedenfalls vom FA dann keine Verluste gesondert festgestellt.

 

Unabhängig sollte jeder aber überprüfen können, was in einem Report steht. Je mehr Trades man macht, desto wichtiger ist das.

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Hamster92
· bearbeitet von Hamster92
vor 18 Stunden von Noctus100:

Aber wie konkret korrigierst Du Fehler im IB Steuerbericht? Oder nutzt Du nur die Angaben aus diesem Steuerbericht, reichst ihn aber nicht ein?

Welche IB Dokumente reichst Du stattdessen ein?

Für 2022 hab ich zum Beispiel nur den Steuerbericht eingereicht, hab aber in einem gesonderten Dokument dazu erklärt, wie die Zahlen auf der Seite 1 zustande kommen. Auf den folgenden Seiten ist ja nochmal alles detailliert aufgeschlüsselt. Der einzige Fehler, den es bei mir gab, war, dass die gezahlte Prämien aus Glattstellungsgeschäften in Zeile 24 und nicht Zeile 22 ausgewiesen wurden.

 

Bei mir gab es aber auch nur ein paar Aktienkäufe- und verkäufe, Dividendenzahlungen und Stillhaltergeschäfte. Bei Sonderkonstruktionen wie REITs usw. kann die Sache auch anders aussehen.

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Noctus100

Ich habe von CapTrader jetzt eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass die realisierten Gewinne/Verluste weder rückwirkend noch mit zukünftigen realisierten Gewinnen/Verlusten verrechnet werden.Mal schauen, ob sich mein FA nun mit dem informativen Steuerbericht zufrieden gibt.

 

Es handelt sich ganz offensichtlich um einen Fehler in den Notes von PwC.

 

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Noctus100

Update:

 

Das Finanzamt hat jetzt meine realisierten Gewinne/Verluste 1:1 wie eingereicht akzeptiert.

Hoffe, dass es dann im nächsten Jahr etwas geräuschloser durchläuft. Werde weiterhin den Informativen Steuerbericht von Interactive Brokers nutzen.

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Alfred_Marshall

Hallo, Mein Finanzamt hat ebenfalls ohne Problem die Verluste gem. dem IB-Steuerbericht richtig akzeptiert (waren trotz sehr hoher Handelvolumen nur ein paar Euro), habe den Bericht auch geprüft soweit alles i.O. ( nur Aktien gehandelt, hat IB richtig auch bei Aktien in Fremdwährungen ausgerechnet). 

 

ABER: Das Finanzamt hat trotzdem eine hohe Steuervorauszahlung auf Basis des Gewinns aus dem Verkauf von Aktien festgesetzt (Genau die Zahl aus Line 20 "Included in lines 18 and 19, income from the disposal of shares xxx €" als Kapitalerträge für die Berechnung der Jahresvorrauszahlungen 2023 angenommen), obwohl ich 2022 geringfügig höhere Verluste (Line 23 Included in lines 18 and 19, losses from the sale of shares xxx €) hatte.  Haben hier andere auch die gleiche Erfahrung gemacht? Das Finanzamt kann natürlich nicht wissen, wieviel Gewinn und Verlust ich dieses Jahr mache, aber muss es nicht den Nettogewinn/Verlust (Gewinne minus Verluste) aus dem Vorjahr als Basis für die Berechnung der Steuervorauszahlung ansetzen und hat sich hier nur vertan? Leider habe ich Dussel den Bescheid nicht gründlich bis zum Ende gelesen und mir nur die ersten Seiten gesehen und mich gefreut, eine relevante Rückzahlung zu bekommen, und die Vorauszahlung wird das Finanzamt kommenden Montag vom Konto einziehen, ist schon vorgemerkt. Gibt es hier noch eine Möglichkeit das zu stoppen oder zuviel gezahlte Vorauszahlung kurzfristig zu bekommen, oder erst im nächsten Jahr über die Steuererklärung? Da IB den Steuerbericht meist erst zur Jahresmitte zur Verfügung stellt, würde dies bedeuten, das ein Großteil der Einsparungen (bin Hauptsächlich bei IB wegen sehr geringer Währungskonvertierungs- und Transaktionskosten bei Aktienhandel in Asien/Australien) durch entgangene Zinsen auf Cash durch die hohe Vorauszahlung aufgefressen werden. 

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor einer Stunde von Alfred_Marshall:

Das Finanzamt hat trotzdem eine hohe Steuervorauszahlung auf Basis des Gewinns aus dem Verkauf von Aktien festgesetzt

§ 37 Absatz 3 EStG Satz 2 regelt die Höhe der EStG Vorauszahlungen. 

Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge (§ 36 Absatz 2 Nummer 2) bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

 

Die nachfolgenden Sätze erklären, welche Beträge (Sonderausgaben usw.) außen vor bleiben. Ich lese da nichts darüber, dass Verlustverrechnungen in § 20 EStG hier nicht mindernd zum Tragen kommen sollen. Die gehören schließlich zur Einkünfte-Ermittlung in § 20 EStG und sind eben keine den Sonderausgaben oder Steuerermäßigungsregeln vergleichbare Posten.

 

Das heißt, Du nimmst die letzte Veranlagung, schaust auf Seite 1, wie viel Steuer festgesetzt wurde. Davon ziehst du bereits im Abzugsverfahren zu leistende Steuern ab (Lohnsteuer, Abgeltungssteuer bei Banken in D und auf dt. Dividenden usw.). Der maßgebliche Betrag steht dann unter "verbleibende Steuer".

Das ist der sog. Festsetzungsteil des Steuerbescheids. Darunter kommt dann der Abrechnungsteil

 

Auf die ganzen erlaubten Korrekturen nach § 37 EStG gehe ich jetzt nicht weiter ein, denn das ist von anderen Faktoren als die Einkünfte aus Kapitalvermögen abhängig. Bezügl. der Kapitaleinkünfte interessiert nur, wie viel Steuer nach dem 25%-Tarif durch die Steuererklärung festgesetzt wird und nicht bereits im Abzugsverfahren (von Banken) einbehalten wurde.

 

Problem und Praxishinweis:

Veräußerungsgewinne sind normale lfd. Kapitaleinkünfte. Man könnte einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen nach billigem Ermessen stellen, wenn feststeht, dass keine weiteren Veräußerungsgewinne mehr möglich sind (z.B. weil alles ja schon verkauft ist und nicht erneut in Aktien investiert wurde). Gute Aussichten hat man auch, wenn das Jahr fast vorbei ist und man die Einkünfte für das Jahr schon kennt, für das rückwirkend hohe Vorauszahlungen festgesetzt werden. Quasi eine Prognose basierend auf Ist-Zahle; im Grunde die Steuererklärung für's Jahr als Kurzversion. Da reduziert man den Ermessensspielraum des FA bis auf Null, d.h. die müssen dem Antrag entsprechen). Ansonsten kommt es drauf an, an wen man beim FA gerät (Ermessensfreiheit). StB tun sich da leichter, denn von denen wird erwartet, dass sie solche Anträge nur stellen, wenn sie selbst davon überzeugt sind.

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reckoner

Hallo,

 

in der Regel kommen die Vorauszahlungen automatisch, und man kann das relativ leicht beheben. Bis Montag dürfte das aber nicht gehen (zum Glück hast du ein Lastschriftmandat erteilt, denn sonst kann es schnell passieren, dass man aus Versehen nicht zahlt, und das kostet dann wieder etwas).

 

Stefan

 

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