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Touchwood

Steuerpflichtiger Tausch (ETF) Pflichtangaben in Wertpapierabrechnung

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Touchwood

Hallo,

 

in der SuFu konnte ich leider nichts finden.

Laut Diba erfolgte ein steuerrelevanter Umtausch eines ETFs.  Dieser Umtausch erfolgte durch Kauf und Verkauf.

Die Angaben in den jeweiligen Abrechnungen halte ich für unzureichend. Die Ing Diba zeigt sich störrisch und weicht meinen Fragen bisher aus.

Es fehlen in den Abrechnungen z. T. die Kurse und die Angabe des Handelsplatzes, bzw. woher die Kurse bezogen wurden.

 

Gibt es Vorschriften, was eine Wertpapierabrechnung enthalten muss und wo finde ich die?

 

Danke im Voraus Touchwood

 

 

 

 

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Snoop90

Steuerschädlicher tausch kann bei Fondverschmelzungen oder Anbieterwechsel passieren. Z.b amundi, lyxor oder Umstellungen bezüglich ESG.

Bitte benennen Mal die betreffenden etf mit ISIN oder WKN.

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chirlu
vor 2 Stunden von Touchwood:

Laut Diba erfolgte ein steuerrelevanter Umtausch eines ETFs.  Dieser Umtausch erfolgte durch Kauf und Verkauf.

(…)

Es fehlen in den Abrechnungen z. T. die Kurse und die Angabe des Handelsplatzes

 

Es gibt einfach keinen Handelsplatz. Du hast eine falsche Vorstellung vom Umtausch.

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Touchwood
vor 1 Minute von chirlu:

Es gibt einfach keinen Handelsplatz. Du hast eine falsche Vorstellung vom Umtausch.

Es muss doch aber trotzdem einen Kurs geben, wenn man etwas verkauft und kauft.

Dann eben den Kurs der KAG, aber gar kein Kurs geht ja nicht.

 

 

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chirlu
vor 16 Minuten von Touchwood:

Es muss doch aber trotzdem einen Kurs geben, wenn man etwas verkauft und kauft.

 

Man verkauft und kauft allerdings gar nicht, sondern tauscht alte Anteile gegen neue.

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Touchwood
vor 2 Stunden von Snoop90:

Steuerschädlicher tausch kann bei Fondverschmelzungen oder Anbieterwechsel passieren. Z.b amundi, lyxor oder Umstellungen bezüglich ESG.

Bitte benennen Mal die betreffenden etf mit ISIN oder WKN.

Ja, danke das ist klar.

Mir geht es um die Angaben in der Abrechnung. Zumindest der Kurs sollte bei einem Kauf und Verkauf immer angegeben werden. Auch wenn es letztlich ein "Umtausch ist". Ich erwerbe ein komplett neues Produkt. Wird während der Zusammenlegung der Handel ausgesetzt, muss spätestens nach erfolgtem Kauf (Umtausch) ein Wert (Kaufkurs) festgelegt werden. Entweder einer der KAG, oder der 1. Kurs, wenn die Papiere wieder handelbar sind. Dann gibt es auch einen Handelsplatz.

Z. B. dieser Umtausch
Alt IE00BG5J1M21 https://www.ariva.de/etf/the_medical_cannabis_and_wellness_ucits_etf_accumulating?utp=1
Ausführung 29.09. Hier wird der Kurs des Verkaufes angegeben.

Zitat

Ihre Anteile wurden i.V.. 1:0,4198499 in die WKN A2PFPC umgetauscht.


Auch beim Verkauf der Bruchteile am 02.10. wird der Kurs (6,249 €) nebst Handelsplatz genannt.
Einen Beleg für die Einbuchung wurde gar nicht erstellt.
In den Bestanddetails, steht:
2.10. Einstandskurs / Einstandswert 6,229375 € / xx €
Aber nicht, von wo der Kurs stammt.
Die Differenz vom Kurs Verkauf der  6,25 € zu Kauf/Tausch 6,23 € am selben Tag ist zwar klein.
Dennoch würde ich eine separate "Kaufabrechnung" erwarten, auf der Kurs angegeben wird, zu dem getauscht/gekauft wurde.
Unklar auch, warum der Kurs für den Verkauf von dem des Tausches abweicht und von wo dieser bezogen wurde.
Ich will einfach nur wissen, ob diese Angaben nicht gemacht werden müssen, bzw. kein separater Beleg für die Einlieferung im Depot erstellt werden muss.

 

 

 

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Touchwood
· bearbeitet von Touchwood
vor 35 Minuten von chirlu:

Man verkauft und kauft allerdings gar nicht, sondern tauscht alte Anteile gegen neue.

Das scheint nicht generell so zu sein. Was bedeutet aus deiner Sicht neu angeschafft?

 

Z. B. beim Tausch von IE00BG5J1M21 zu IE00BJQTJ848

Zitat

Der Umtausch ist steuerpflichtig. Der alte Bestand gilt daher als verkauft. Der neue Bestand gilt als neu angeschafft.
Die Fondsgesellschaft hat eine Fondsfusion durchgeführt. Deshalb wurden Ihre Anteile der WKN A2PPE8 i.V. 1:0,4198499 umgetauscht.

 

Wobei mir hier nicht klar ist, warum eine Fusion, wo nur die ISIN getauscht wird und der alte Fonds "erlischt", bzw. in den anderen integriert wird steuerpflichtig ist.

Das scheint recht kompliziert zu sein, laut meinen Recherchen und wird von der Fondsgesellschaft festgelegt. Oft sind Fusionen aber steuerneutral, bzw. ohne Verkauf und Neukauf. Unter Umtausch verstehe ich eigentlich etwas anderes, als zu verkaufen und etwas anderes neu zu kaufen.

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Touchwood

Da fällt mir ein, es gibt ja auch den Netto Inventarwert. Theoretisch könne der Tausch ja auch zu diesem Wert erfolgen?

Aber auch dann kann/sollte oder muss(?) das doch in den Abrechnungen dokumentiert werden.

Jedes Papier hat einen Anschaffungswert zu einem bestimmten Kurs/Kurswert. Danach berechnet sich ja auch die Vorabpauschale.

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chirlu
vor 51 Minuten von Touchwood:

Was bedeutet aus deiner Sicht neu angeschafft?

 

Beachte „gilt“. Es ist eine rechtliche Fiktion.

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