Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
tino_tt

Account für das eigene Kind auf einer Zinsplattform?

Empfohlene Beiträge

tino_tt

Hallo zusammen,

 

ich möchte gerne für meine minderjährige Tochter für einen eher kurzfristigen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren auf ihren Namen Geld anlegen und wollte gerne ein Tagesgeld-Hopping vermeiden, leider scheint ein Minderjährigen-Account auf keiner der Zinsmarkt-Plattformen möglich zu sein, oder habe ich da etwas übersehen? Hat vielleicht noch jemand eine andere Idee?

 

Danke und eine schöne Weihnachtszeit

Tino

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 35 Minuten von tino_tt:

Hat vielleicht noch jemand eine andere Idee?

Kinderdepot und Geldmarktfonds / Staatsanleihen / Staatsanleihenfonds etc

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
HPeterH

Mach Dir noch Gedanken über die rechtlichen Folgen. Wenn Du ihr das Geld schenkst, dann ist es weg. Ansonsten wäre es Steuerhinterziehung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BigSpender09
vor 7 Stunden von odensee:

Kinderdepot und Geldmarktfonds / Staatsanleihen / Staatsanleihenfonds etc

+1

 

Und was soll nach den 1-2 Jahren passieren?
Wird es dann nicht mehr auf ihren Namen angelegt? Oder ist sie dann volljährig?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor einer Stunde von HPeterH:

Mach Dir noch Gedanken über die rechtlichen Folgen. Wenn Du ihr das Geld schenkst, dann ist es weg. Ansonsten wäre es Steuerhinterziehung.

Wenn es auf den Namen des Kindes läuft, dann wäre es keine Steuerhinterziehung, sondern Veruntreuung des Vermögen des Kindes mit der Konsequenz, dass das Kind (oder notfalls auch das Jugendamt in Vertretung) das Geld zurückfordern kann. Zudem wird das Kind ggf. später kein Bafög oder ähnliches bekommen, wenn es selbst Vermögen hat. Zur rechtlichen Situation empfehle ich @tino_tt das hier: Finger weg vom Sparbuch! – Leinenweber (raeleinenweber.de)

Zitat

In einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Celle ging es auch um die Frage, ob das damals minderjährige Kind mit seinem eigenen Geld seinen Führerschein bezahlen darf. Dies lehnten die Richter ab. Das Kind war zwar mit der Verwendung des Geldes für den Führerschein einverstanden – diese Zustimmung ist jedoch nicht wirksam, da Minderjährige grundsätzlich keine Zustimmung zur Verwendung ihres Geldes erteilen können. Die Eltern mussten dem Kind daher die Kosten für den Führerschein samt Zinsen erstatten.

Zur eigentlichen Frage: https://www.renault-bank-direkt.de/geldanlage/u18-konten

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...