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Michael_

Vorabpauschale bei thesaurierenden etfs eine riesengroße Frechheit?

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Ramstein
vor 19 Minuten von laurooon:

Der Ausschütter ist insofern hier bequemer, da man zumindest nicht extra tätig werden muss. Es ist also schon die einfachere Variante, wenn auch mit kleinem Renditenachteil.

Isoliert betrachtet.

Wenn du keine weiteren Anlagen (Anleihen, Aktien, Festgeld, etc.) hast, aus deren Erträgen du die Vorabpauschale zahlen kannst.

Und wenn du aus den Ausschüttungen deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst und willst, ohne dass Verkäufe gemacht werden.

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Avendo
Am 20.1.2024 um 18:43 von DividendenHannes:

Mir ging es um folgendes:

Knapp 18.5% von 2% über die Jahre mindert den Zinseszinseffekt bzw. das Ergebnis (gefühlt - nicht berechnet/überschlagen) weniger als am Ende vom Kursgewinn+Ausschüttung knapp 18,5% zu bezahlen. […]Ob das rational oder irrational ist, kann man diskutieren.

Nein das kann man nicht diskutieren, weil es irrational ist.

Wenn ich 2% Ausschüttung habe, die mit 18,5% versteuert werden zahle

ich darauf mehr Steuern als bei einem Verkauf von 2% bei dem nur der Gewinn mit 18,5% versteuert wird, nicht die komplette Summe. Der Zinseszinseffekt wird also durch den Ausschütter mehr und nicht weniger verringert. Und das nicht nur gefühlt sondern tatsächlich.

Im Worstcase sind dank Vorabpauschale Thesaurierer und Ausschütter gleich, ansonsten ist Thesaurierer immer besser.

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DividendenHannes
vor 1 Stunde von Avendo:

Nein das kann man nicht diskutieren, weil es irrational ist.

Ist schön, dass du das Zitat an entscheidender Stelle gekürzt und so die Aussage aus dem Zusammenhang gerissen hast. Der zitierte erste Teil bezieht sich auf den Ansatz irgendwann von einem Thesaurierer auf einen Ausschütter zu wechseln, den ein anderer User hier erwähnt hat.  Ich hatte das hinterher berechnet und bei 2% Ausschüttung + 6% Kursgewinn p.a. rechnete sich das nicht.

 

Am 20.1.2024 um 18:43 von DividendenHannes:

Ich persönlich nehme lieber Ausschütter und verzichte auf den Vorteil, der sich eventuell ergibt und zahle lieber die Null Komma irgendwas an Steuern und hab die Gewissheit, dass das Geld versteuert ist.  Ob das rational oder irrational ist, kann man diskutieren.

Ich habe mich nach Abwägung der Vor- und Nachteile gegen einen möglichen Steuervorteil und für versteuertes Kapital entschieden. Das kostet mich bei 2% Ausschüttung knapp 0,4% pro Jahr (durch die Vorabpauschale tendenziell weniger im Vergleich). Zusätzlich zum versteuerten Kapital kommen noch die in diesem Thread erwähnten Vorteile durch den Automatismus der Ausschüttung hinzu. Leider kenne ich mich auch zu gut und wenn ich keine Ausschüttungen bekomme, würde ich auch relativ ungern Anteile verkaufen bzw. verkonsumieren, was irrational ist. Aber auch wenn ich mein Portfolio nicht steuerlich optimiere, sind die Beweggründe für das bevorzugen von Ausschüttern (falls sinnvolle vorhanden) rational. Ich berücksichtige rational meine irrationale Seite und die Ungewissheit zukünftiger Steuerregelungen. Was soll man da nicht diskutieren können? 

 

 

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Xivender

Angenommen ich kaufe mir jetzt Fonds XX1.

Der macht im Jahr 2024 gute Gewinne.

2025 und 2026 sind auch richtig gute Jahre. In den drei Jahren wird dann schön die Vorabpauschale fällig.

 

2027 kommt dann plötzlich ein starker Einbruch, sagen wir wie 2009.

 

Ich bekomme Schiss und verkaufe meinen Fonds, mit über 50% Minus im Vergleich zum Erwerbsjahr 2024.

 

Was ist mit meinen Vorabpauschalen. Bekomme ich die wieder irgendwo her zurück?

 

Wenn nicht, dann ist das für mich - also die Vorabpauschale - eine große Verarschung der Regierung.

So wie es nämlich damals begründet wurde, warum sie diese einführen.... Ist ja wieder mal nur an den Haaren herbeigezogen wurden um noch eine Melkkuh mehr abzuzapfen...

 

 

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odensee
vor 9 Minuten von Xivender:

Wenn nicht, dann ist das für mich - also die Vorabpauschale - eine große Verarschung der Regierung.

Das hat nichts mit "Verarsche" zu tun. Es ist eine Regelung, die bekannt ist. Wenn sie dir nicht gefällt, investiere einfach nicht in Fonds. So einfach kann das Leben sein.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was ist mit meinen Vorabpauschalen. Bekomme ich die wieder irgendwo her zurück?

Die Vorabpauschale wird natürlich angerechnet, dein - steuerlicher - Verlust wird entsprechend höher sein.

 

Stefan

 

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Sapine
vor 51 Minuten von Xivender:

Ich bekomme Schiss und verkaufe meinen Fonds, mit über 50% Minus im Vergleich zum Erwerbsjahr 2024.

Möglicherweise ist das nicht sehr klug von Dir und Du hast Dich damit selbst verarscht. Insofern hält sich mein Mitleid in Grenzen. Ansonsten so wie @reckonersagt. Falls Verluste auflaufen, werden die natürlich bei der Bank entsprechend registriert. Möglicherweise werden die sogar noch im gleichen Jahr mit anderen Kapitalerträgen verrechnet, ansonsten kannst Du sie über den Verlustvortrag in späteren Jahren nutzen. Lediglich wenn Du nie mehr steuerpflichtige Gewinne hast, hättest Du Pech. 

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whister

Kommt diese Nachfrage jetzt weil du hier darauf aufmerksam geworden bist? :rolleyes:

vor 37 Minuten von Sapine:

Möglicherweise ist das nicht sehr klug von Dir und Du hast Dich damit selbst verarscht.

So sehe ich ich das auch. Wenn du denkst "Schiss" zu bekommen sollte dein Aktienanteil sofort (und nicht erst bei einem Rückgang von 50%) verringert werden.

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Bolanger

Wie sieht es da eigentlich beim Verkauf von Altbeständen von vor 2009 mit Freistellung aus?

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Sapine

Die Versteuerung der Vorabpauschale knabbert insbesondere bei Thesaurierern am Freibetrag. Man wird sozusagen ähnlich gestellt wie Leute mit ausschüttenden Fonds. 

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Bolanger

Und die Steuer muss ich jetzt bezahlen und bekomme sie beim. Eigentlich steuerfreien Verkauf nicht erstattet?

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Snoop90
· bearbeitet von Snoop90

Du bekommst dafür eine Teilfreistellung. Bei fond über 51% Aktienanteil müssen nur 70% versteuert werden. So ist es zumindest bei aktuellen kauf

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vanity
vor 15 Minuten von Bolanger:

Und die Steuer muss ich jetzt bezahlen und bekomme sie beim. Eigentlich steuerfreien Verkauf nicht erstattet?

Du verwechselst da was. Die Vorabpauschale hat nichts mit der Steuerfreiheit von Kursgewinnen der Vor-2009er zu tun. Sie dient zur Besteuerung (fiktiver) laufender Erträge, die noch nie steuerfrei waren.

 

Die Vorabpauschale wird grundsätzlich beim Verkauf angerechnet, aber wenn der selbst nicht der Steuer unterliegt, gibt es auch nichts anzurechnen (außer beim Freibetrag für Altbestände).

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Bolanger

Wie wurden denn Verkäufe von thesaurierenden Fonds vor 2009 besteuert?

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west263
vor 7 Minuten von Bolanger:

Wie wurden denn Verkäufe von thesaurierenden Fonds vor 2009 besteuert?

ganz normal.

Die jährlichen Thesaurierungen mussten direkt  versteuert werden.

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