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Hotzenplotz2

Versorgungswerk nein danke? - Pflichtversicherung in der GRV mögich?

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Hotzenplotz2

Ja sowas könnte ich mir als Spezialfall vorstellen. Es gibt auch explizite Ausnahmen von der beitragspflicht u.a. wenn man in einem anderen Versorgungswerk bereits Mitglied ist. Und ich denke die sind da auch kulant dich aufzunehmen.


Aber ich werfe jetzt nochmal eine andere Idee auf.
Der tatsächliche Vorteil am Versorgungswerk könnte ja sein, dass ich "nur" 5/10 einzahle.
Die übrigen 5/10 könnte ich also selber in meine Altersvorsorge investieren.

Wenn ich das richtig sehe habe ich die Wahl zwischen den meist sehr unatraktiven Produkten im Bereich Riester/Rurüp die ich steuerlich geltend machen könnte und einer Anlage z.B. in einen ETF was ich daonn aber erst nach Steuern tun könnte. Da man als Psychotherapeuth im besten fall oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, hat man auch einen entsprechend hohen Steuersatz von 42%. Da dürfte es schon schwierig werden das wieder zu kompensieren.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 5 Minuten von Hotzenplotz2:

meist sehr unatraktiven Produkten

Was ist an einem Nettotarif mit 100% Aktienfondsanlage und Effektivkostenquote von 0,50% p.a. inkl TER MSCI World unattraktiv ? 

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Hotzenplotz2
vor 3 Minuten von satgar:

Was ist an einem Nettotarif mit 100% Aktienfondsanlage und Effektivkostenquote von 0,50% p.a. inkl TER MSCI World unattraktiv ? 

Klingt vernünfitig dürfte aber eben auf die wenigsten Produkte zutreffen, wie heißt dieses denn?

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satgar
Gerade eben von Hotzenplotz2:

Klingt vernünfitig dürfte aber eben auf die wenigsten Produkte zutreffen, wie heißt dieses denn?

Condor C79 H

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Stunden von FranzFerdinand:

Ist denn die Aufsplittung 5/10 und den Rest zur Rentenversicherung generell möglich?

 

Das kommt wohl auf die Regelungen des jeweiligen Versorgungswerks an, aber bei diesem hier scheint man ja 5/10 frei wählen zu können, auch wenn das Einkommen höher ist. Dann kann man mit dem Restbudget machen, was man will – verjubeln, selbst anlegen (ggf. auch in einem Rürup-Mantel) oder eben in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

 

Bei Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung kann man auch pauschal ein Einkommen in Höhe der Bezugsgröße als Grundlage nehmen, das ist dann ebenfalls etwa der halbe Höchstbeitrag. Oder man nimmt eine freiwillige Versicherung (d.h. kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente), da geht jede beliebige Höhe.

 

Es ist auch nicht verboten, insgesamt mehr zu zahlen (z.B. 10/10 im Versorgungswerk und Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung), wenn man das Geld dafür übrig hat.

 

vor 2 Stunden von Hotzenplotz2:

dürfte aber eben auf die wenigsten Produkte zutreffen

 

Das ist sicher richtig, es gibt viele unglaublich überteuerte Angebote; allerdings reicht es ja, wenn es mindestens ein günstiges gibt. Man muss natürlich auch ein günstiges wählen und nicht irgendeines.

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FranzFerdinand

Wie könnte man so eine Anlage denn umsetzen, so dass sie steuerlich absetzbar als Altersvorsorge wäre. Wäre ein sehr gutes Modell für meine Frau um auch eigenes Vermögen aufzubauen.

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chirlu
vor 12 Minuten von FranzFerdinand:

Wie könnte man so eine Anlage denn umsetzen, so dass sie steuerlich absetzbar als Altersvorsorge wäre.

 

Rürup.

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Hotzenplotz2

So ich habe mir hier (https://www.ruv.de/ms/condor-pib/) mal das Produktinformationsblatt geholt und mal mit dem entsprechenden Beitrag durchgerechnet.

Weiß ich noch nicht, was ich davon halten soll. Erstmal ist 2171€ aus 5/10 Beitrag (also aktuell 655€) an sich nicht verkehrt. Dafür braucht es eben aber dann auch die sicheren 5% Rendite im Jahr und ich habe ein paar 100€ Verlust, da ich ja anstatt der GRV das Versorgungswerk wähle.

 

grafik.thumb.png.ec97e05134bb61f6fb37b3e04e49e72a.png

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chirlu
vor 1 Minute von Hotzenplotz2:

und ich habe ein paar 100€ Verlust, da ich ja anstatt der GRV das Versorgungswerk wähle.

 

Es geht natürlich auch die Kombination GRV und Rürup.

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Hotzenplotz2
· bearbeitet von Hotzenplotz2
vor 3 Minuten von chirlu:

Es geht natürlich auch die Kombination GRV und Rürup.

Also wenn ich es recht verstehe geht das doch gar nicht? (zumindest nicht ohne Steuernachteil)

Ich müsste einen Antrag auf Pflichtversicherung bei der GRV stellen. DAmit führe ich Beiträge an die GRV ab. Da das Einkommen vermutlich oberhalb der BBG liegt entsprechend auch den Höchstbeitrag den ich steuerlich geltend machen könnte.

Alternativ könnte ich ins Versorgungswerk, da ich dort nur 5/10 des Höchstbeitrags als Pflicht einzahle. Dann könnte ich mit den übrigen 5/10 die Basisrente besparen und das auch steuerlich geltend machen.

Oder kann ich Pflicht in der GRV mit der Basisrente kombinieren und zahle dann weniger an die GRV?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 18 Minuten von Hotzenplotz2:

So ich habe mir hier (https://www.ruv.de/ms/condor-pib/) mal das Produktinformationsblatt geholt und mal mit dem entsprechenden Beitrag durchgerechnet.

Weiß ich noch nicht, was ich davon halten soll. Erstmal ist 2171€ aus 5/10 Beitrag (also aktuell 655€) an sich nicht verkehrt. Dafür braucht es eben aber dann auch die sicheren 5% Rendite im Jahr und ich habe ein paar 100€ Verlust, da ich ja anstatt der GRV das Versorgungswerk wähle.

 

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Das sind die falschen Zahlen für die Condor. Bitte besorge dir ein korrektes Angebot. 

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Hotzenplotz2

Also das sind die Zahlen in deren Produktinformationsblatt. Also ich bin ja recht flexibel aber ist das nicht das rechtlich verbindliche Dokument?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 36 Minuten von Hotzenplotz2:

Also das sind die Zahlen in deren Produktinformationsblatt. Also ich bin ja recht flexibel aber ist das nicht das rechtlich verbindliche Dokument?

Du hast ein Muster benutzt. Das bezieht sich immer auf das maximal denkbare kostenniveau mit dem maximal teuersten Fonds. 
Du hast auch mtl. Angaben mit jährlichen verwechselt. Es passt leider hinten und vorne nicht mit dem, was in einem korrekt berechneten Angebot steht.

 

Deswegen ist es immer so wichtig, das man sich jemanden nimmt (Honorarberater/Vermittler), der einem ein auf die konkrete Situation berechnetes Angebot macht. Der kennt dann auch die nötigen Kniffe, um so ein Angebot maximal zu optimieren. Da gibts nämlich bei der Condor gehöriges Potenzial. Ich würde also empfehlen: lass dich ordentlich dazu beraten.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 1 Stunde von Hotzenplotz2:

Also wenn ich es recht verstehe geht das doch gar nicht? (zumindest nicht ohne Steuernachteil)

 

Was für ein Steuernachteil?

 

vor 1 Stunde von Hotzenplotz2:

Da das Einkommen vermutlich oberhalb der BBG liegt entsprechend auch den Höchstbeitrag

 

Bei der Antragspflichtversicherung besteht, wie oben erwähnt, eine andere Möglichkeit neben der Bemessung nach dem tatsächlichen Einkommen:

vor 4 Stunden von chirlu:

Bei Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung kann man auch pauschal ein Einkommen in Höhe der Bezugsgröße als Grundlage nehmen, das ist dann ebenfalls etwa der halbe Höchstbeitrag.

 

vor 1 Stunde von Hotzenplotz2:

den Höchstbeitrag den ich steuerlich geltend machen könnte.

 

Der steuerlich höchstens absetzbare Betrag für Altersvorsorge ist höher als der Höchstbeitrag in der regulären gesetzlichen Rentenversicherung (nämlich so hoch wie der Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung).

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Hotzenplotz2

 

vor 14 Minuten von satgar:

Du hast ein Muster benutzt. Das bezieht sich immer auf das maximal denkbare kostenniveau mit dem maximal teuersten Fonds. 
Du hast auch mtl. Angaben mit jährlichen verwechselt. Es passt leider hinten und vorne nicht mit dem, was in einem korrekt berechneten Angebot steht.

Mag an meiner Unkenntnis liegen aber ich kann das gerade nicht zuordnen.
Die Verwaltungskostenpro Beitrag (4,5%) werden auf jeden eingezahlten Beitrag angerechnet.
Die restlichen Kosten belaufen sich auf das komplette Guthaben was im Fonds steckt. Die Fondskosten sind im PIB doch gar nicht enthalten? Denn der Vanguard FTSE hat ja alleine schon 0,22TER und das auch auf das FOndsguthaben.

In den Screenshots hier liegen die Kosten pro Beitrag sogar noch bei 8%
https://levelv-finanz.de/condor-congenial-basis-c79-im-test-finanzmathematische-analyse/

 

Ich sehe jetzt, was du mit monatlich und jährlich meinst. Die monatlichen sind mit maximal 0,22% angegeben. Auf der oben zitierten Website wären es 0,06% monatlich und damit 12*0,06=0,72%/Jahr und damit ja deutlich höher als in meiner Berechnung.

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satgar
vor 1 Minute von Hotzenplotz2:

In den Screenshots hier liegen die Kosten pro Beitrag sogar noch bei 8%
https://levelv-finanz.de/condor-congenial-basis-c79-im-test-finanzmathematische-analyse

Hier wurde der Provisionstarif C79 getestet, nicht die Nettovariante C79H.

 

vor 2 Minuten von Hotzenplotz2:

Die Fondskosten sind im PIB doch gar nicht enthalten?

Doch. Deswegen ändert sich auch die Effektivkostenquote, je nach ausgewähltem Fonds. Und deswegen gibt es auch die Begrifflichkeit „Max“, weil die Versicherer benennen müssen was passiert, wenn man den teuersten Fonds der Fondsliste des Versicherers nutzt. Das hat mit einem realen Angebot mit Fonds xy aber nichts zu tun.

 

vor 4 Minuten von Hotzenplotz2:

wären es 0,06% monatlich und damit 12*0,06=0,72%/Jahr

Im Nettotarif steht dort mit einem MSCI World 0,04% mtl. = 0,48% je Jahr. Davon gehen 0,20% an den MSCI World und 0,28% an die Condor. Der Wert „aktuelle Kostenbelastung“ verändert sich, je nachdem, welchen Fonds man benutzt.

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Hotzenplotz2
vor 9 Minuten von chirlu:

Bei Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung kann man auch pauschal ein Einkommen in Höhe der Bezugsgröße als Grundlage nehmen, das ist dann ebenfalls etwa der halbe Höchstbeitrag.

Sorry auch das verstehe ich nur zur Hälfte. Also "Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung" verstehe ich.
Aber "pauschal ein Einkommen in Höhe der Bezugsgröße" verstehe ich nicht.
Mal angenommen ich habe einen Bruttolohn von 90k€. Dann liege ich oberhalb der BBG und würde daher eigentlich den maximalen Beitrag von 1357€ einzahlen. Wie und was wird da jetzt als neue Bezugsgröße gewählt, damit "nur" die 655€ zaht?

vor 2 Minuten von satgar:

Hier wurde der Provisionstarif C79 getestet, nicht die Nettovariante C79H

Macht das abseits der Provisionen die ja seperat ausgeschrieben sind einen Unterschied?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 3 Minuten von Hotzenplotz2:

 

Macht das abseits der Provisionen die ja seperat ausgeschrieben sind einen Unterschied?

Aber hallo!!! Denn in den Verwaltungskosten sind weitere Bestandsprovisionen versteckt, die die Versicherer als Verwaltungskosten deklarieren. Jede Verwaltungskostenposition (außer Auszahlungsphase) ist im Nettotarif geringer, und zwar erheblich zumeist.

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Hotzenplotz2

Gut das ekrlärt ja dann den Unterschied zwischen den 8% im Link und den von mir aus dem PIB des C79H übernommenen 4,5%.

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satgar
vor 1 Minute von Hotzenplotz2:

Gut das ekrlärt ja dann den Unterschied zwischen den 8% im Link und den von mir aus dem PIB des C79H übernommenen 4,5%.

Genau. Rechnet man konkrete Angebote mal als C79 und mal als baugleichen C79 H und legt dann die PIBs nebeneinander, fallen gravierende Unterschiede bei den gesamten Kosten auf.

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Hotzenplotz2

Aber dann rechne ich ja in meiner Tabelle immernoch zu gut, weil ich die Verwaltungskosten jährlich mit 0,22 angebe. für den MSCI World müsste ich dann mit 0,04 monatlich bzw. 0,48 jährlich rechnen.

Also 0,22% und 0,48%

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 13 Minuten von Hotzenplotz2:

Aber dann rechne ich ja in meiner Tabelle immernoch zu gut, weil ich die Verwaltungskosten jährlich mit 0,22 angebe. für den MSCI World müsste ich dann mit 0,04 monatlich bzw. 0,48 jährlich rechnen.

Also 0,22% und 0,48%

Nein, in den 0,48% steckt der MSCI World schon drin. Man nähme also für Kosten auf das Vertragsguthaben nur 0,48% und nichts mehr oben drauf. Außerdem würde man das ebenfalls nicht mit Einzahlungen zu 4,5% je Einzahlung ausgestalten. Auch da gibts Optimierungspotenzial.

 

Deine o.g. Berechnung von 0,23% zzgl. 0,22% war daher nah dran, und auch sogar leicht besser als die Realität. Ich erkannte aber, dass die falschen Zahlen benutzt wurden, was im weiteren Verlauf zu noch mehr Missverständnissen führen kann oder geführt hätte. Daher war es mir wichtig, genau zu erläutern, wie sich das zusammen setzt und was man richtigerweise benutzen muss.

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Hotzenplotz2

Ok wenn ich Zeit und Energie habe werde ich also mal eine Anfrage an die Condor senden.

Hier ging es ja zunächst auch mal um das Versorungswerk.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 2 Minuten von Hotzenplotz2:

Ok wenn ich Zeit und Energie habe werde ich also mal eine Anfrage an die Condor senden.

Hier ging es ja zunächst auch mal um das Versorungswerk.

Bei der Condor selbst kannst du den Nettotarif nicht beziehen, die verweisen dich an ihre Aussendienstler. Du musst also für den Nettotarif einen Honorarberater ansprechen.

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Hotzenplotz2

Ok wo kriege ich denn überhaupt so einen Nettotarif her ohne direkt wen dafür zu bezahlen?

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