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Toni_Beginner

Juniordepot zurück auf Eltern übertragen - Was gilt es zu beachten?

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Toni_Beginner

Hi,

ich habe vor ca. 2 Jahren die Häfte meines Depots an meine beiden minderjährigen Kids übertragen/gesplittet. Bank ist Consors, Kids sind 6/11J.. Beide haben je 25 % meines ursprünglichen Depots erhalten.

 

Dieses bestand aus ETFs (Msci World & EM).

 

Beide ETFs sind ausschüttend. Für diese Jahr sind jeweils ca. 600 € Dividenden/Kind ausgeschüttet worden. 

 

Nun haben sich einige Dinge Veränderung und ich würde diese beiden Kinderdepots wieder in mein Depot übertragen. 

 

Frage: Ist dies überhaupt möglich?

 

Falls ja, wie erhält es sich mit steuerlichen Aspekten?

 

Danke für eure Antworten

Toni

 

 

 

 

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Sapine

Die Depots gehören den Kindern. Eine Rückübertragung wäre eine Schenkung der Kinder an die Eltern und das könnt ihr nicht alleine machen sondern nur in ganz wenigen Ausnahmefällen und falls im Schenkungsvertrag entsprechendes vermerkt ist und auch dann nur mit einem Ergänzungspfleger (Familiengericht). Vermutlich wird euch der aber sagen, dass kein Sonderfall vorliegt. Geschenkt ist geschenkt heißt es so schön. 

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ChuckysEnkel

Wie sähe es aus wenn man von K1 auf neues (und ungeplantes) K2 (Teile) überträgt?

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chirlu
vor 6 Minuten von ChuckysEnkel:

Wie sähe es aus wenn man von K1 auf neues (und ungeplantes) K2 (Teile) überträgt?

 

Genauso unmöglich.

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vanity

Auch nicht anders. Wegschenkung- egal an wen -  des treuhänderisch verwalteten Vermögens, müsste amtlich abgesegnet werden.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 22 Minuten von Sapine:

Geschenkt ist geschenkt heißt es so schön. 

 

Und wiederholen ist gestohlen.

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Toni_Beginner

Vielen Dank für eure Antworten.

 

Wäre es stattdessen wenigstens möglich, die Ausschüttungen, welche ja auf dem Referenzkonto der Kids landen, auf das Konto der Eltern zu überweisen?

 

 

 

 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 16 Minuten von Toni_Beginner:

Wäre es stattdessen wenigstens möglich, die Ausschüttungen, welche ja auf dem Referenzkonto der Kids landen, auf das Konto der Eltern zu überweisen?

 

Natürlich genausowenig. Was hast du denn nicht verstanden an „Geschenkt ist geschenkt“?

 

Falls du inzwischen pleite bist, wäre u.U. eine Rückforderung der Schenkung möglich (bis zu zehn Jahre lang). Ansonsten kannst du auf das Geld deiner Kinder ebensowenig zugreifen wie auf das deiner Nachbarn.

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hattifnatt

Was hat sich denn für eine

vor 43 Minuten von Toni_Beginner:

Veränderung

ergeben, weshalb du mit dem Status nicht mehr zufrieden bist?

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No.Skill
vor 43 Minuten von Toni_Beginner:

Nun haben sich einige Dinge Veränderung

Was hat sich denn verändert?

 

Hab auch zwei Junior Depot daher Frage ich so blöd.

 

Grüße No.Skill 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

BGB 1641 ist ziemlich eindeutig. Was passiert wenn man es trotzdem macht weiß ich nicht, in der Praxis könnte es bei kleinen Beträgen ggf nicht auffallen. Auf jeden Fall kann das Kind bzw das Jugendamt als Vertreter die Eltern auf Schadensersatz verklagen wenn sie es sich zurückholen (= veruntreuen).

 

Ich weiß das meine Eltern mal 1000DM (Geldgeschenke von mehreren Jahren) oder so mit meiner Zustimmung als 12-jähriger von meinem Sparbuch auf ihr Giro überwiesen haben um es dann als Festgeld auf ihren Namen anzulegen. Gab keinen Ärger soweit ich weiß - ist aber auch schon 20+ Jahre her und war bei der lokalen Raiffeisen, da hat das vermutlich keinen interessiert.

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DarkBasti

Würde das Rückabwickeln der Schenkung bei Insolvenz nicht so funktionieren, das der Gerichtsvollzieher die Schenkung rückgängig macht bzw. das Geld für offene Verbindlichkeiten verwendet?

Also sprich selbst dann, können die Eltern darüber nicht frei verfügen.

 

@slowandsteady

Zu der Frage, was passiert wenn man es trotzdem macht. Wo kein Kläger kein Richter, könnte man sagen.

Aber nicht erwischt heißt wohl nicht, das es rechtlich richtig ist/war.

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Gast240408
On 1/1/2024 at 9:55 PM, Toni_Beginner said:

Vielen Dank für eure Antworten.

 

Wäre es stattdessen wenigstens möglich, die Ausschüttungen, welche ja auf dem Referenzkonto der Kids landen, auf das Konto der Eltern zu überweisen?

 

 

Die Frage nach den Gruenden hier ist schon der Schluessel, genau deswegen wird sie aber wohl auch nicht beantwortet werden. Legal gehen wahrscheinlich noch Wandlungen des Investments. Habe ich gerade gemacht, um ein paar akkumulierende Papiere in Ausschuetter umzuwandeln, um die Freibetraege des Kindes besser auszunutzen. Das spielt sich aber streng im Kreis Referenzkonto/Depot des Kindes ab, die beide ihm gehoeren. Hier will der TO aber an das Geld der Kinder selbst wie auch die Zusatzfrage zeigt. Dafuer wird es wohl erst einmal wenig Sympathie geben.

 

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Buddha20

Hallo liebe Community,

 

Ich habe auch vor meinen Kindern ein gewissen Teil meines Depots zu übertragen. Daher eine Frage: Darf das Kind ab Volljährigkeit sprich mit 18 Jahren aus eigener freien Stücken das Geld wieder zurückgeben (-schenken)? Wie schaut es auch dabei mit den Steuern an, die das Kind während der gesamten Haltezeit über seine NV Bescheinigung gespart hat?

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SlowHand7
vor 13 Minuten von Buddha20:

Hallo liebe Community,

 

Ich habe auch vor meinen Kindern ein gewissen Teil meines Depots zu übertragen. Daher eine Frage: Darf das Kind ab Volljährigkeit sprich mit 18 Jahren aus eigener freien Stücken das Geld wieder zurückgeben (-schenken)? Wie schaut es auch dabei mit den Steuern an, die das Kind während der gesamten Haltezeit über seine NV Bescheinigung gespart hat?

Natürlich darf ein volljähriges Kind mit seinem Geld machen was es will.

Aber warum sollte es etwas zurück schenken?

Abgesehen davon beträgt der Freibetrag nur 20k. Soll es dann Schenkungssteuer zahlen?

 

Irgendwie scheint sich der zwanghafte Drang mit dubiosen Tricks unbedingt Steuern sparen zu wollen immer mehr zu verbreiten.  :(

 

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odensee
vor 15 Minuten von Buddha20:

Darf das Kind ab Volljährigkeit sprich mit 18 Jahren aus eigener freien Stücken das Geld wieder zurückgeben (-schenken)? 

Warum nicht?

 

vor 15 Minuten von Buddha20:

Wie schaut es auch dabei mit den Steuern an, die das Kind während der gesamten Haltezeit über seine NV Bescheinigung gespart hat?

Wenn das Kind keine Steuern zahlen musste, dann ist das erledigt.

 

Aber: Schenkungssteuer nicht vergessen!

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Ramstein

Eventuell greift auch § 42 AO.

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odensee
vor 1 Minute von SlowHand7:

Soll es dann Schenkungssteuer zahlen?

Seit wann zahlt eine schenkende Person Steuer?

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Unvermögend&Cie
vor 19 Minuten von odensee:

Seit wann zahlt eine schenkende Person Steuer?

 

Paragraph 20 Absatz 1 ErbStG: „Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker […]“

 

Habe diese Konstellation schon beobachtet in Fällen in denen der Schenker dem Beschenkten jedwede Umtriebe und Kosten unbedingt ersparen wollte.

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SlowHand7
vor 15 Minuten von Unvermögend&Cie:

 

Paragraph 20 Absatz 1 ErbStG: „Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker […]“

 

Habe diese Konstellation schon beobachtet in Fällen in denen der Schenker dem Beschenkten jedwede Umtriebe und Kosten unbedingt ersparen wollte.

Ja, das kann man natürlich vereinbaren. Die Steuer zählt dann als zusätzlich geschenkt.

Aber warum nicht?

 

Bei SWIFT kannst du auch sagen wer die Rechnung bezahlt.   :)

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 16 Stunden von Buddha20:

Darf das Kind ab Volljährigkeit sprich mit 18 Jahren aus eigener freien Stücken das Geld wieder zurückgeben (-schenken)?

Ein Erwachsener darf machen was er will, aber:

1) wird Schenkungsteuer fällig

2) kann die Schenkung 10 Jahre zurückgefordert werden, falls "Kind" Sozialleistungen wie BaFÖG oder ALG2/Bürgergeld beantragt. Man kann sich nicht arm schenken und dann den Staat um Hilfe bitten.

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger

Warum wurde das Depot nicht unter Nießbrauch übertragen? Nur um den jährlichen Steuerfreibetrag des Kindes auszunutzen?

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StBa

ErbStG §§15,16

Eltern sind in Steuerklasse I nur bei Erbschaften, nicht bei Schenkungen, da sind sie Steuerklasse II

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FranzFerdinand

Zahlen deine Kinder keine Miete?

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Buddha20

Hallo liebe Community,

 

wenn ich meinem Kind einen gewissen Aktienanteil per Depotübertrag gebe, um letztendlich auch die NV Bescheinigung aus steuergründen bei meinem Kind auszunutzen, darf dann mein Kind ab Volljährigkeit sprich nach mehreren Jahren in der Zukunft diese Aktienanteile wieder zurück an mich übergeben. Alternative kann meine Tochter auch die Anteile komplett verkaufen und mir den Verkaufserlös per Überweisung zukommen lassen. Zeitlich liegen zwischen Übertrag und Zurückübertragung mehrere Jahre also kein zeitlicher Zusammenhang. Ist dies steuerrechtlichen Erlaubt bzw. überhaupt nachweisbar.

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