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Michaael

Nach langer Überzeugungsarbeit ein Junior Depot eröffnen

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Sapine
vor 15 Minuten von Michaael:

Von welchen Zinsanlagen sprichst du ? Festgeldkonto?

Die Zinsen werden doch vermutlich ab diesem Jahr wieder gesenkt, welche Möglichkeit gäbe es (außer Anleihen) Zinsanlagen für 6 Jahre zu besparen?

Ein Sparplan auf einen Geldmarktfonds wäre denkbar. Wenn das Konto bei der ING läuft geht auch Tagesgeldzins. Oft gibt es für Kids auch Sonderkonditionen beim Sparbuch/Festgeld. Grundsätzlich könntest Du auch eine Anleihe kaufen mit Fälligkeit in 6 Jahren, aber bei unter 1000 Euro eher zu teuer von den Spesen. Dass Dir keiner die Zinsen garantiert ist mir schon klar, aber bei der Konstellation, die Du schilderst fände ich es nicht klug, ein hohes Risiko einzugehen. Gründe dafür sind: 

- Geld wurde von risikoaverser Mutter angespart (Familienfrieden in Gefahr)

- Restanlagedauer ist mit 6 Jahren für Aktien zu kurz

- Der große Teil des Geldes soll in 6 Jahren für einen konkreten Zweck zur Verfügung stehen

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Michaael
vor 24 Minuten von satgar:

Genau. Du hattest aber mit diesem Argument die Handlung untermauern wollen.

Nein dann habe ich mich schlecht ausgedrückt. 

Mein Ziel ist es schon das mein Sohn an Finanzielle Bildung interessiert ist und er auch dementsprechend dem Umgang mit Geldanlagen erlernen soll. Wie weit ich damit Erfolg haben werde, kann ich aktuell schlecht einschätzen, das werde ich vermutlich wenn er 16 ist besser einschätzen können. Und deshalb werden wir auch kein direktes Juniordepot auf seinen Namen eröffnen, sondern auf unseren Namen. Damit wir falls er noch nicht Reif genug sein sollte, das Geld nicht ins Niwana schwindet.

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Jennerwein
· bearbeitet von Jennerwein
vor 19 Minuten von Michaael:

Und das angesparte Geld was aktuell zur Verfügung steht war überwiegend das Geld von seitens der Mutter.

Damit hat Mutter das sagen, wie dieses Geld veranlagt wird. 

Wenn du ein Depot für deinen Sohn willst, mach es mit deinem eigenen Geld, nicht mit dem Geld deiner Frau. Das bringt sonst nur Unfrieden. 

 

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Michaael
vor 5 Minuten von Pfennigfuchser:

Ganz ehrlich, vor dem Hintergrund: die paar Euro, die man auf die 6 Jahre vielleicht zusätzlich machen könnte, wären mir das Risiko, ihr sauer erspartes Geld tw zu vernichten und die entsprechende Diskussion darum nicht wert (Deine Einschätzung mit 99,99% Wahrscheinlichkeit für ein besseres Ergebnis teile ich übrigens nicht).

 

Das mit der Wahrscheinlichkeit war nicht auf das Thema hier bezogen, sondern im allgemeinen, das es für nichts eine 100% Garantie sowie Sicherheit gibt, sondern nur als Wahrscheinlichkeit gemessen wird. Ist aber jetzt OT.

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satgar
vor 26 Minuten von Michaael:

Das mit der Wahrscheinlichkeit war nicht auf das Thema hier bezogen, sondern im allgemeinen, das es für nichts eine 100% Garantie sowie Sicherheit gibt, sondern nur als Wahrscheinlichkeit gemessen wird. Ist aber jetzt OT.

Die Spannbreite ist halt recht groß, wie man bei Finanztip zum msci World sehen kann (Abschnitt: Durchschnittliche Renditen einer Anlage in den MSCI World) https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/msci-world/

 

Das man bei z.B. 5 Jahren Anlagezeitraum zu 99,99% wahrscheinlichkeit besser raus liefe als mit einem Sparbuch, stimmt soweit nicht und ist hart übertrieben. Bei solchen Berechnungen ist @stagflation aber deutlich besser.

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odensee
vor 54 Minuten von Michaael:

Die Zinsen werden doch vermutlich ab diesem Jahr wieder gesenkt, welche Möglichkeit gäbe es (außer Anleihen) Zinsanlagen für 6 Jahre zu besparen?

Die üblichen Portale kennst du? modern-banking.de, sparkonto.org, kritische-anleger.de  usw. usw.

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geldvermehrer
vor 5 Stunden von myrtle:

Das Junior-Depot geht in jedem Fall mit Volljaehrigkeit an den Sohn, dafuer sind keine verschiedenen Meinungen der Eltern relevant. Wenn also kontrolliert, dann auf eigenen Namen und spaetere Schenkung. 

So handhaben wir das auch mit unserer (noch) minderjährigen Tochter. Sie hat seit Jahren ein Depot auf Ihren Namen mit einem All World und bespart es mittlerweile mit einem Großteil ihrer Ausbildungsvergütung selbst weiter. Mit 18 Jahren kann sie vollumfänglich darüber verfügen. Gleichzeitig bekommt sie mit Volljährigkeit ETFs von dem Depot meiner Frau übertragen, bei dem Depotübertrag geben wir das als Schenkung an. Laut meinem Kenntnissstand müssen weder Schenker, noch Beschenkter eine Meldung diesbezüglich an das zuständige Finanzamt veranlassen. Ist das tatsächlich so?

 

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vanity
vor 9 Minuten von geldvermehrer:

Laut meinem Kenntnissstand müssen weder Schenker, noch Beschenkter eine Meldung diesbezüglich an das zuständige Finanzamt veranlassen. Ist das tatsächlich so?

Nein, sowohl Schenker als Beschenkter sind anzeigepflichtig. Im konkreten Fall erfolgt jedoch auf alle Fälle eine Anzeige der abgebenden Bank und bei geringeren Beträgen wird das Unterlassen wohl toleriert.

 

 

Siehe z. B. hier: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Erbschaft-_und_Schenkungsteuer/Broschuere_zur_gesetzlichen_Anzeigepflicht.pdf (zur Pflicht, nicht zur Tolerierung)

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geldvermehrer
vor 8 Minuten von vanity:

Nein, sowohl Schenker als Beschenkter sind anzeigepflichtig. Im konkreten Fall erfolgt jedoch auf alle Fälle eine Anzeige der abgebenden Bank und bei geringeren Beträgen wird das Unterlassen aber wohl toleriert.

 

 

Siehe z. B. hier: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Erbschaft-_und_Schenkungsteuer/Broschuere_zur_gesetzlichen_Anzeigepflicht.pdf (zur Pflicht, nicht zur Tolerierung)

Top, vielen Dank:thumbsup:

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Rubberduck
vor 1 Minute von geldvermehrer:

Top, vielen Dank:thumbsup:

Für Kinder sind die Freibeträge doch recht hoch. Wenn man als Schenkender nicht vorhat zeitnah zu versterben sollte das eigentlich ausreichen 

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vanity

Die Anzeigepflicht besteht auch, wenn der Freibetrag nicht erreicht wird. Aber wie gesagt ...

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Quasan
· bearbeitet von Quasan

Ich finde auch, dass es nur eine sinnvolle Empfehlung geben kann: die 1700 Euro risikoarm möglichst hoch verzinst anlegen.

 

Sparraten von dir können additiv in einen Aktien-ETF wandern. 

 

In keinem Fall würde ich den Haussegen riskieren, zumal eine Anlage in Aktien über diesen Zeitraum wirklich riskant ist.

 

Blöd ist, dass die ganze "Überzeugungsarbeit" dadurch hinfällig ist und ihr euch vermutlich die eine oder andere Diskussion hättet sparen können.

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Michaael

Ich habe von euch einiges an Vorschläge bekommen, da wird sicherlich etwas dabei sein. Ich werde mit meiner Frau in Ruhe über alle Möglichkeiten sprechen und sie soll dann ganz alleine entscheiden was ihr am liebsten ist. Die Idee das ich mit meinem Portfolie hafte, sollte das Depot am 18. Lebensjahr in einer schwierigen Lage sein,  kam mir auch in den Kopf aber hatte es ihr gegenüber noch nicht erwähnt, da ich erstmal andere Möglichkeiten wissen wollte. Vielen Dank dafür an alle Beteiligten in diesem Thread

vor 2 Stunden von odensee:

Die üblichen Portale kennst du? modern-banking.de, sparkonto.org, kritische-anleger.de  usw. usw.

Nein kannte ich bis soeben nicht. Habe nur ganz grob mal die Seite modern-banking.de geöffnet, dort werden von allen Banken u.a. die Zinsbewegungen mitgeteilt ?

Ich schaue mir das Morgen mal etwas genauer an.

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odensee
vor 29 Minuten von Michaael:

dort werden von allen Banken u.a. die Zinsbewegungen mitgeteilt ?

Dort kannst dir einen Überblick über die aktuellen Konditionen für Festgeld verschaffen.

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Cando
· bearbeitet von Cando
Am 9.1.2024 um 19:41 von Michaael:

Das war mir ehrlich gesagt nicht bewusst, sehr interessant und wichtig zu wissen, vielen Dank!

Aber das würde ja nur gelten, wenn das Geld auf seinem Namen laufen würden? Ein Depot auf ein Elternteil wäre dann davon nicht betroffen?

Und das angesparte Geld was aktuell zur Verfügung steht war überwiegend das Geld von seitens der Mutter.

Nein, das ist nicht richtig. Wenn das Geld auf einem Sparbuch Deines Sohnes liegt, gehört es ihm und sollte daher auch entsprechend angelegt werden. Mit Monty Python: „Geschenkt ist geschenkt, Wiederholen ist gestohlen.“

 

Vielleicht hilft es Dir einmal zurückzutreten und Dir klarzumachen, dass das hier nicht Dein Geld ist, sondern entweder das Geld Deines Sohnes oder das seiner risikoaversen Mutter. Zumindest die Mutter möchte es anhand Deiner Schilderung nicht riskieren. Aktienanlagen sind jedoch riskant. 


6 Jahre Anlagehorizont sind für eine Aktienanlage schlicht zu kurz. Egal wie man es dreht und wendet, es wäre Zocken und genau das möchte die Mutter nicht. Du handelst also gegen den Willen Deiner Partnerin, die das Geld angespart hat. Damit wäre das Thema für mich an Deiner Stelle vom Tisch. 
 

Mein Vorschlag ist daher, wie von einigen zuvor erwähnt: Das Geld bleibt auf dem Sparbuch. Du legst aus eigenem Geld einen separaten Sparplan auf ein auf Dich lautendes Depot an und schenkst Deinen Sohn zum Alter X, was dabei rauskommt.

 

Ich habe allerdings das Gefühl, dass die Entscheidung hier entweder schon getroffen oder sogar schon umgesetzt wurde und jetzt nur noch Argumente gesucht werden, um das zu rechtfertigen…

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satgar
vor 32 Minuten von Cando:

Wenn das Geld auf einem Sparbuch Deines Sohnes liegt, gehört es ihm und muss mündelsicher angelegt werden.

Das kann ja aber letztlich nicht bedeuten, dass jede Kapitalanlage auf ein minderjähriges Kind mündelsicher sein MUSS. Sonst würde es keine Juniordepots und Kinder-ETF-Sparpläne geben.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Das Geld auf dem mies verzinsten Sparbuch zu lassen ist wahrscheinlich die schlechteste Idee. Selbst wenn man auf Aktien verzichten will, gibt es da doch noch bessere Alternativen, die (hoffentlich) wenigstens die Inflation ausgleichen.

 

Wenn ihr euch besser damit fühlt, dann legt das vorhandene Geld "sicher" an, z.B. in einer guten Anleihe und macht mit dem neuen Geld einen Sparplan, z.B. auf den Vanguard FTSE All-World. 

 

Langfristig war es bisher immer eine schlechte Idee, auf Aktien zu verzichten. Selbst wenn es kurzfristig immer mal auch Rückschläge geben kann, so galt bisher eigentlich immer, dass es gut gewesen wäre, so früh wie möglich im Leben z.B. mit einem Sparplan angefangen zu haben. 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

 

vor 21 Stunden von Norica:

Dir ist hoffentlich auch klar, dass Du m.M.n. unter Umständen für einen entstehenden Verlust haftbar gemacht werden kannst. Zumindest besteht die Gefahr, dass dich der Eigentümer des Geldes (Kind) fragt, wohin es im Falls von Verlusten verschwunden ist und Ersatz verlangen kann.

 

vor einer Stunde von Cando:

Wenn das Geld auf einem Sparbuch Deines Sohnes liegt, gehört es ihm und muss mündelsicher angelegt werden.

Beides stimmt nicht.

Zitat

BGB § 1642 Anlegung von Geld

Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.

Eltern sind bei der Vermögensanlage des Geldes des Kindes also nicht an die strengen Vorschriften der Mündelsicherheit gebunden wie es ein gerichtlicher Betreuer ist. Obiger Paragraph schließt eine Anlage in zB ETFs mit Verlustrisiko nicht aus, es kann sogar geboten sein, wenn es sonst zB nur Negativzinsen gibt und der Anlagehorizont lang genug ist.

Zitat

BGB § 1664 Beschränkte Haftung der Eltern

(1) Die Eltern haben bei der Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber nur für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.

Wer also als Eltern selbst sein ganzes Vermögen im ETF-Depot anlegt, kann das auch mit dem Vermögen des Kindes machen und muss dann auch nicht für Verluste gegenüber dem Kind haften. Wer selbst nur Tagesgeld macht, aber beim Kind (überspitzt) plötzlich Zertifikate mit Totalverlustsrisiko kauft, der muss haften, wenn es schiefgeht (und das Kind klagt).

Im Zweifelsfall ist es aber immer eine individuelle Entscheidung des Gerichts. 100% in einen MSCI World ETF dürfte aber das Gericht meiner Meinung nach aber meist als akzeptable Geldanlage für das Vermögen des Kindes ansehen.

 

Hier zum Beispiel ein Urteil: VIS Berlin - 19 WF 12/19 | KG Berlin Senat für Familiensachen | Beschluss | Vermögenssorgepflicht der Eltern: Abschluss von Wertpapiergeschäften; Genehmigungsfähigkeit ...

Dort wird eine Anlage in Wertpapieren explizit als akzeptabel und genehmigungsfrei angesehen, Hebeln mit Lombardkredit jedoch nicht.

Zitat

1. Die den Eltern nach § 1642 BGB obliegende Pflicht zur wirtschaftlichen Vermögensverwaltung kann den Abschluss von Wertpapiergeschäften umfassen. Diese Geschäfte unterliegen jedenfalls nicht der Genehmigungspflicht des Familiengerichts nach § 1643 BGB. (Rn.19)

2. Die Erteilung einer allgemeinen Ermächtigung nach § 1825 BGB setzt voraus, dass die beabsichtigten Geschäfte nach den Maßstäben des § 1643 Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung des Kindeswohls überhaupt genehmigungsfähig sind. (Rn.20)

3. Der Abschluss und die Aufnahme eines sogenannten Effekten-Lombardkredits mit dem Ziel, mithilfe dieses Kredits Wertpapiergeschäfte zu betreiben, und allein zum Zweck des Vermögensaufbaus für das Kind ist ein riskantes Geschäftsmodell, das den Sicherheitsinteressen eines Kindes regelmäßig nicht gerecht wird und deshalb nicht genehmigungsfähig ist. (Rn.25)

 

Hier im konkreten Fall ist das Geld von der Mutter angespart worden und die scheint von ETFs nicht richtig überzeugt, also würde ich für den Familienfrieden einen Teufel tun und das Geld in einen ETF anlegen. Der Threadersteller @Michaael kann ja selbst sein eigenes Geld dem Kind schenk und in ein Juniordepot sparen, dann dürfte es auch keine Diskussion geben.

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geldvermehrer
· bearbeitet von geldvermehrer
ausgelagert

.

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Cando
vor 12 Stunden von slowandsteady:

Beides stimmt nicht.

Stimmt, in diesem Punkt ging meine Aussage zu weit. Habe es oben geändert. Am Rest der Antwort halte ich allerdings fest.

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Michaael

 

Am 10.1.2024 um 09:33 von Cando:

6 Jahre Anlagehorizont sind für eine Aktienanlage schlicht zu kurz. Egal wie man es dreht und wendet, es wäre Zocken und genau das möchte die Mutter nicht. Du handelst also gegen den Willen Deiner Partnerin, die das Geld angespart hat. Damit wäre das Thema für mich an Deiner Stelle vom Tisch. 
 

Mein Vorschlag ist daher, wie von einigen zuvor erwähnt: Das Geld bleibt auf dem Sparbuch. Du legst aus eigenem Geld einen separaten Sparplan auf ein auf Dich lautendes Depot an und schenkst Deinen Sohn zum Alter X, was dabei rauskommt.

 

Ich habe allerdings das Gefühl, dass die Entscheidung hier entweder schon getroffen oder sogar schon umgesetzt wurde und jetzt nur noch Argumente gesucht werden, um das zu rechtfertigen…

Nein eine Entscheidung ist nicht gefallen, am Wochenende wenn wir mehr Zeit haben stzen wir uns nochmal zusammen.

Am 10.1.2024 um 10:47 von slowandsteady:

 

 

Beides stimmt nicht.

Eltern sind bei der Vermögensanlage des Geldes des Kindes also nicht an die strengen Vorschriften der Mündelsicherheit gebunden wie es ein gerichtlicher Betreuer ist. Obiger Paragraph schließt eine Anlage in zB ETFs mit Verlustrisiko nicht aus, es kann sogar geboten sein, wenn es sonst zB nur Negativzinsen gibt und der Anlagehorizont lang genug ist.

Wer also als Eltern selbst sein ganzes Vermögen im ETF-Depot anlegt, kann das auch mit dem Vermögen des Kindes machen und muss dann auch nicht für Verluste gegenüber dem Kind haften. Wer selbst nur Tagesgeld macht, aber beim Kind (überspitzt) plötzlich Zertifikate mit Totalverlustsrisiko kauft, der muss haften, wenn es schiefgeht (und das Kind klagt).

Im Zweifelsfall ist es aber immer eine individuelle Entscheidung des Gerichts. 100% in einen MSCI World ETF dürfte aber das Gericht meiner Meinung nach aber meist als akzeptable Geldanlage für das Vermögen des Kindes ansehen.

 

Das wäre ja echt absurd, wenn man sich damit strafbar machen würde,  wenn die Eltern für das gemeinsame Kind Geld ansparen möchte, dies aber durch Negativzins nicht möglich ist und somit keine andere Möglichkeit hätte außer in Risikoanlagen auszuweichen (ausgenommen Anleihen).

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odensee
vor 1 Stunde von Michaael:

dies aber durch Negativzins nicht möglich ist

Das ist Unsinn. Ein Kind mit einem knapp vierstelligen "Vermögen" muss(te) keine Negativzinsen zahlen.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 3 Stunden von Michaael:

Das wäre ja echt absurd, wenn man sich damit strafbar machen würde,  wenn die Eltern für das gemeinsame Kind Geld ansparen möchte, dies aber durch Negativzins nicht möglich ist und somit keine andere Möglichkeit hätte außer in Risikoanlagen auszuweichen (ausgenommen Anleihen).

Klugscheiß: Strafbar machst du dich so oder so nicht, das BGB ist Zivilrecht.

Lese einfach mal die entsprechenden Paragraphen 1638 bis 1664 im BGB, dann weißt du was du  als Eltern für das Vermögen deines Kindes tun kannst bzw musst: BGB Abschnitt "Elterliche Sorge"

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CorMaguire
vor 5 Stunden von slowandsteady:

Klugscheiß: Strafbar machst du dich so oder so nicht, das BGB ist Zivilrecht.

Lese einfach mal die entsprechenden Paragraphen 1638 bis 1664 im BGB, dann weißt du was du  als Eltern für das Vermögen deines Kindes tun kannst bzw musst: BGB Abschnitt "Elterliche Sorge"

Untreue?

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Michaael
vor 14 Stunden von odensee:

Das ist Unsinn. Ein Kind mit einem knapp vierstelligen "Vermögen" muss(te) keine Negativzinsen zahlen.

Das habe ich auch nicht behauptet, ich meinte damit, das man u.a. als Elternteil einen andere Möglichkeit suchen muss Geld für seine Kinder anzusparen, wenn es keine Zinsen auf z.b Sparbücher gibt.

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