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AKC

Frage zu Steuerklassenwechsel während Bezug von ALG1

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AKC
· bearbeitet von AKC

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu ALG1 in Verbindung mit einem Steuerklassenwechsel.

 

Hintergrund:

 

  • Meine Frau und ich haben beide Steuerklasse 4
  • Meine Frau ist kurzfristig arbeitslos geworden bzw. wird arbeitslos zum ab nächsten Monat / Februar und hat 12 Monate Anspruch auf ALG1

 

Mir ist bewusst, dass es möglich gewesen wäre die Höhe des ALG1 vorher durch entsprechende Steuerklassenwechsel zu beeinflussen. Darum geht es mir hier aber nicht.

 

Was mich interessiert ist, welche Auswirkungen ein Steuerklassenwechsel beginnend mit dem nächsten Monat zu Folge hätte.

Ich würde gerne mit dem Beginn der Arbeitslosigkeit in die Steuerklasse 3 Wechseln und sie in die dann in die Steuerklasse 5.

 

Mein höheres Nettogehalt bekomme ich leicht berechnet. Wozu ich jedoch keine aktuelle Information bzw. Berechnungsgrundlage finde ist, inwieweit sich ein Steuerklassenwechsel in 3 zu Beginn der Arbeitslosigkeit auf die Höhe ihres Arbeitslosengeldes auswirkt. Sprich: ich weiß nicht, ob die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes dadurch reduziert wird, und wenn ja um wie viel. Mit anderen Worten, ich kann nicht quantifizieren ob sich dies überhaupt in mehr Netto für uns auszahlen würde.

 

Mir ist bewusst, dass im nächsten Jahr alles miteinander im Rahmen der Steuererklärung verrechnet wird. Trotzdem wollten wir schauen ob wir für die nächste Zeit Optimierungsmöglichkeiten für mehr Netto haben.

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PKW
vor 3 Stunden von AKC:

Was mich interessiert ist, welche Auswirkungen ein Steuerklassenwechsel beginnend mit dem nächsten Monat zu Folge hätte.

Ich würde gerne mit dem Beginn der Arbeitslosigkeit in die Steuerklasse 3 Wechseln und sie in die dann in die Steuerklasse 5.

Änderungen der Steuerklasse sind der AfA unverzüglich mitzuteilen. Änderungen, die ein höheres ALG1 bewirken werden nur unter Umständen berücksichtigt. Änderungen, die ein niedrigeres ALG1 bewirken werden natürlich berücksichtigt.
Deine Frau würde mit V noch weniger ALG1 erhalten als sie mit IV erhält. Und das ALg1 mit IV ist schon geringer als das mit III.

Das Amt hat einen eigenen Rechner https://www.pub.arbeitsagentur.de/start.html spielt eure Zahlen selbst durch.

 

vor 3 Stunden von AKC:

Mir ist bewusst, dass im nächsten Jahr alles miteinander im Rahmen der Steuererklärung verrechnet wird.

Was allerdings nichts daran ändert, dass das niedrigere ALG1 (bedingt duch eure ungünstige Steuerklassenwahl) fix ist.

Andersrum würde ein Schuh draus: Frau kriegt ab Januar StKl III und ein hohes ALG1; Mann zahlt zwar unterjährig erstmal höhere Steuern, die "Mehrsteuer" holt er sich mit der Steuererklärung zurück.
 

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AKC
· bearbeitet von AKC

 

vor 31 Minuten von PKW:

Änderungen der Steuerklasse sind der AfA unverzüglich mitzuteilen. Änderungen, die ein höheres ALG1 bewirken werden nur unter Umständen berücksichtigt. Änderungen, die ein niedrigeres ALG1 bewirken werden natürlich berücksichtigt.
Deine Frau würde mit V noch weniger ALG1 erhalten als sie mit IV erhält. Und das ALg1 mit IV ist schon geringer als das mit III.

Das Amt hat einen eigenen Rechner https://www.pub.arbeitsagentur.de/start.html spielt eure Zahlen selbst durch.

 

Was allerdings nichts daran ändert, dass das niedrigere ALG1 (bedingt duch eure ungünstige Steuerklassenwahl) fix ist.

Andersrum würde ein Schuh draus: Frau kriegt ab Januar StKl III und ein hohes ALG1; Mann zahlt zwar unterjährig erstmal höhere Steuern, die "Mehrsteuer" holt er sich mit der Steuererklärung zurück.
 

Danke! Für den Rechner!

 

Bei uns ist der Gehaltsunterschied so groß dass ich durch einen Wechsel in Klasse 3 dann 500€ netto mehr zur Verfügung hätte im Monat, während sie bei Wechsel zu Steuerklasse 5 dann 300 € weniger ALG1 erhalten würde. Monatlich macht das einen Unterschied von 200€ an Einkünften für unseren Haushalt aus. (Für die Dauer des Bezugs)

 

Was für mich grade noch nicht greifbar ist, ist ob sich dieser Vorteil (durch Wechsel zu 3/5) im Rahmen der Steuererklärung gegenüber 4/4 zu einem Nachteil verschiebt.

 

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PKW

Die Steuererklärung kennt keine

vor 9 Minuten von AKC:

Steuerklasse

Für den Steuerbescheid ist euer jährliches Bruttoeinkommen und das ALG1 (Progressionsvorbehalt) maßgebend: 60k Brutto + 15k ALG1 ergibt letztendlich mehr Kohle für euch als 60k Brutto und nur 10k ALG1. Was ist an diesem Prinzip unklar?
Wenn du kein Steuerprogramm hast, dann spiel eure Zahlen auf Elster durch.

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AKC

Ja stimmt, hast Recht. Das wäre eine kurzfristige monatliche Optimierung, die langfristig aber nachteilig wäre.

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