Zum Inhalt springen
zuversicht_2024

Rückabwicklung Honorarvereinbarung Nettopolice

Empfohlene Beiträge

zuversicht_2024

Hallo zusammen, 

 

2019 habe ich eine Netto-Police zusammen mit einem Vermittlungshonorar in Höhe von 2.830€ bei einem Versicherungsmakler abgeschlossen. 

 

Seit ich mich (leider zu spät) über die Besteuerung von Verwahrstellen für Portfolios (Depot, Fondspolice) weitergebildet habe, habe ich gemerkt, dass die Hochrechnung des Versicherungsmaklers fachlich nicht den höchsten Ansprüchen genügt. 

Es fehlen z.B. den Teilfreistellungen sowie die Produktkosten der Versicherung. Auch wird für eine Kapitalleistung aus der Versicherung in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro Gewinnen ein "Steuersatz bei Rente" von ca. 20% veranschlagt, obwohl natürlich 42% bis 45% viel realistischer wären. 
Alles in allem habe ich den Eindruck, der Mehrwert der Nettopolice würde höher dargestellt als er realistisch sein könnte, damit der Vermittler sein Honorar von 5% der Bewertungssumme besser durchsetzen kann. 

Im Glauben an die Richtigkeit der Hochrechnungen hinsichtlich Renditen, Kosten und Steuern erschien das Honorar wie ein sehr guter Deal. Angesichts von realistischen Zahlen bzw. einer vollständigen Faktenlage erscheint der Mehrwert so klein, dass ich das Honorar nicht gezahlt hätte. 

Die Police habe ich mittlerweile auf einen anderen Makler übertragen, der das Portfolio darin saniert hat. 

 

Ich möchte allerdings die ursprüngliche Honorarvereinbarung rückabwickeln, um mein Geld zurückzubekommen, weil ich dieses nur im Glauben an die Richtigkeit und Vollständigkeit der Zahlen gezahlt haben. 

Ich habe schon mit einigen Rechtsanwälten gesprochen, die das Vorhaben wegen eventueller Prozesskosten als unwirtschaftlich eingestuft und abgetan haben. 

Welche Lösungsvorschläge und persönliche Erfahrung habt ihr denn, mit denen ich mir helfen könnte?

 

Vielen Dank für jede Unterstützung!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar

Das wird ziemlich sicher nur mit nem Anwalt gehen, nehme ich an.

 

hast du zu deinen Beobachtungen eigentlich schon das Gespräch mit dem Makler gesucht ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
zuversicht_2024
vor 23 Minuten von satgar:

Das wird ziemlich sicher nur mit nem Anwalt gehen, nehme ich an.

 

hast du zu deinen Beobachtungen eigentlich schon das Gespräch mit dem Makler gesucht ?

Nein, ganz ehrlich, zum Teil aus Scham, zum Teil aus taktischer Abwägung heraus, noch nicht. Ich will erst mein Recht kennen und mich in eine möglichst gute Verhandlungsposition bringen, eventuell sogar mit massenhafter Veröffentlichung drohen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation

Das wird nicht einfach. Im Zivilprozess hat der Antragsteller die Beweislast. Du müsstest beweisen, dass der Berater Dich schlecht beraten hat - das ist naturgemäß schwierig.

 

Für einen Beweis brauchst Du handfeste Fakten. Möglich wäre es, wenn im Beratungsprotokoll steht, dass Du risikoarm anlegen willst - und der Berater Dir Hebelprodukte empfohlen hätte. Oder wenn Du ihm schriftlich mitgeteilt hättest, dass Dein Spitzensteuersatz im Alter bei 45% liegt - und er trotzdem mit 20% rechnet. Aber das ist vermutlich nicht der Fall, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
zuversicht_2024
vor 1 Minute von stagflation:

Das wird nicht einfach. Im Zivilprozess hat der Antragsteller die Beweislast. Du müsstest beweisen, dass der Berater Dich schlecht beraten hat - das ist naturgemäß schwierig.

 

Für einen Beweis brauchst Du handfeste Fakten. Möglich wäre es, wenn im Beratungsprotokoll steht, dass Du risikoarm anlegen willst - und der Berater Dir Hebelprodukte empfohlen hätte. Oder wenn Du ihm schriftlich mitgeteilt hättest, dass Dein Spitzensteuersatz im Alter bei 45% liegt - und er trotzdem mit 20% rechnet. Aber das ist vermutlich nicht der Fall, oder?

Warum sollte ich denn die Steuergesetzgebung mitteilen? Wenn ich mehrere Hunderttausende Euro aus der Versicherung als Einkünfte aus Kapitelerträgen bekomme, hängt davon der Einkommensteuersatz ab, nicht von der Höhe meiner Rente. Oder was genau meinst du bitte?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar

Ich weiß nicht ob du es wusstest, die niedrige Besteuerung kann auch durch Teilentnahmen realisiert werden (also immer wieder 50k€ ab dem 62 Lebensjahr zb) Da ist der Steuersatz auch niedriger und das 62/12er Modell gilt da auch. Für die Rentenleistung ist der Steuersatz auch niedriger. In 2 von 3 Fällen passt das also. Es kann aber auch mit einer Einmalzahlung passen. Wir wissen über die Steuergesetzgebung in 30 Jahren nicht, oder ob du Single oder verheiratet bist. Oder oder oder. So ein Berechnungsbeispiel kann daher letztlich immer nur falsch sein.

 

zur Hochrechnung: hier gibt es mindestens 4 Methoden, die die Versicherungswirtschaft einsetzt. Mehr dazu auch hier:

 

https://www.asscompact.de/nachrichten/hochrechnungen-lichtblick-am-ende-des-tunnels

https://www.fondsprofessionell.de/versicherungen/news/headline/ablaufleistung-von-fondspolicen-so-rechnen-die-versicherer-144502/

 

man denkt als Laie, Bruttorendite des Fonds abzgl aller Kosten = nettorendite . Aber das ist mitnichten so. Das ist in der Mathematik ja aber auch so. Zins und Rendite lässt sich auf mehreren Wegen berechnen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 2 Stunden von zuversicht_2024:

sowie die Produktkosten der Versicherung

Also ist die Berechnung objektiv falsch, weil diese Kosten 100% sicher sind? Wieso klagst du nicht gleich zusätzlich auf Schadensersatz? Wäre dann auch fürs Allgemeinwohl sinnvoll solche Makler vom Markt zu nehmen. Ich kann kaum glauben, dass das Weglassen dieser Kosten unterschlagen wurde in der Modellrechnung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cando
· bearbeitet von Cando

Sollte der Makler das Honorar nicht freiwillig zurückerstatten, liefe es hier auf einen Rechtsstreit hinaus. Ohne Rechtsschutzversicherung wird das Ganze zumindest mit anwaltlicher Unterstützung wirtschaftlich nicht sinnvoll darstellbar sein. Wenn es nur um das Honorar und keinen darüber hinausgehenden Schaden (auch hier: Nachweisbarkeit?) geht, wäre der Streitwert so gering, dass sich der Aufwand bei Abrechnung per RVG für den Anwalt vermutlich nicht lohnt und er das Mandat daher ablehnt. Bei Abrechnung des Anwalts über eine Honorarvereinbarung würden die Kosten dagegen schnell die eingeklagte Forderung überschreiten.

 

Dass die Anwälte hier das Mandat abgelehnt haben, ist - auch wenn es aus Mandantensicht ärgerlich erscheint - vernünftig. Denn mit etwas Abstand von der Sache ist es im Sinne des Mandaten, von einem wirtschaftlich unvernünftigen Prozess abzuraten. Das gilt besonders, falls die Erfolgsaussichten (zB aufgrund einer unklaren Beweisprognose) ungewiss sind.

 

Zu den Erfolgsaussichten möchte ich mich hier allerdings nicht äußern, da ich auf diesem Feld nicht tätig bin.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MatthiasHelberg

Warum nicht an eine Verbraucherzentrale wenden?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cjdenver

Der war gut. :narr:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...