Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
musterfrau1000

Verluste nachträglich geltend machen - Steuererklärung

Empfohlene Beiträge

musterfrau1000

Hallo zusammen,

ich befinde mich in der folgenden Situation:

1. Im Jahr 2022 habe ich ca. 25 000 € Kapitalverluste realisiert.

2. Es lag eine NV-Bescheinigung vor - der Verlusttopf wurde deswegen zum Jahresbeginn 2023 wieder auf 0 gesetzt.

3. Ich habe 2022 keine Verlustbescheinigung beantragt.

4. In meiner Steuererklärung für 2022 habe ich die Anlage KAP nicht eingereicht und damit die Verluste nicht angegeben.

5. Der Steuerbescheid liegt mir seit ca. 2 Monaten vor.

 

Hat jemand einen Rat, wie ich die hohen Verluste aus 2022 noch geltend machen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen lassen kann? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7

Ohne eine Verlustbescheinigung sehe ich da keine Möglichkeit.

Wie kann man so etwas vergessen?

Und wie kann man eigentlich ohne nennenswertes Einkommen so viel Geld verzocken?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
musterfrau1000

Ich habe nun herausgefunden, dass ich doch eine Verlustbescheinigung habe, diese scheint in die Jahressteuerbescheinigung integriert zu sein. 
Wie gehe ich in diesem Fall vor? Lege ich die Verlustbescheinigung der Steuererklärung für 2023 bei und weise die Verluste dieses Mal für 2022 und 2023 korrekt aus?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Minuten von musterfrau1000:

Lege ich die Verlustbescheinigung der Steuererklärung für 2023 bei und weise die Verluste dieses Mal für 2022 und 2023 korrekt aus?

 

Das funktioniert nicht. Die Verluste gehören ins Jahr 2022 und folglich auch in die Steuererklärung für 2022.

 

vor 27 Minuten von musterfrau1000:

Der Steuerbescheid liegt mir seit ca. 2 Monaten vor.

 

Wenn sich an der Bestandskraft nichts mehr machen lässt (Steuerberater fragen), sieht es schlecht aus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von musterfrau1000:

5. Der Steuerbescheid liegt mir seit ca. 2 Monaten vor.

 

Wenn man einen Einkommensteuerbescheid erhält, hat man eine Einspruchsfrist von 1 Monat. In diesem Zeitraum kann man Einspruch einlegen und fehlende Angaben und Dokumente nachreichen.

 

Bei 2 Monaten bist Du vermutlich knapp darüber. Nichtsdestotrotz könntest Du schauen, wann genau die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Vielleicht sind ja doch noch keine 2 Monate vergangen und Du bist noch innerhalb der Frist?

 

Ansonsten gäbe es noch folgende Möglichkeiten:

  1. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du die Frist unverschuldet überschritten hast (z.B. durch eine Krankheit), hast Du noch eine Chance.
  2. Ebenfalls eine Chance hättest Du, wenn das Finanzamt in dem Steuerbescheid einen Fehler gemacht hat.
  3. Manchmal werden Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen (§ 164 Abs. 1 S. 1 AO). Dann hättest Du sogar noch deutlich länger Zeit.

Siehe auch: hier

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 1 Stunde von musterfrau1000:

Ich habe nun herausgefunden, dass ich doch eine Verlustbescheinigung habe, diese scheint in die Jahressteuerbescheinigung integriert zu sein.

Ggf. lohnt es sich, das nochmal zu beleuchten.

 

Wenn du in einem der Vorjahre eine Verlustbescheinigung mit eingereicht hast, liegt der Topf / liegen die Töpfe ja beim Finanzamt. ("Topf FA")

Wenn du in einem Folgejahr keine Verlustbescheinigung beim Broker beantragt hast, bekommst du Verluste ja erstmal in den Topf / die Töpfe bei der Bank. ("Topf Bank")

 

Daher wäre mMn. erstmal zu klären, ob du nun wirklich keine Verlustbescheinigung beantragt hast (oder doch?) und ggf. der "Topf Bank" noch gefüllt ist aus 2022. Dann gäbe es ja überhaupt kein Problem, die Freibeträge wahlweise direkt noch zu nutzen (weil meinem Verständnis nach diese Töpfe für sich betrachtet den Jahreswechsel überleben, nur das mögliche "Transfermedium" der Verlustbescheinigung nicht) bzw. später verrechnen zu lassen.

 

Ansonsten gab es den Fall wohl bereits (zusammengefasst: ungefähr der Beitrag von @chirlu) - was nicht verwundern sollte... o:)

(Edit: Auch dort und an einigen anderen Stellen...)

 

Viel Erfolg!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 17 Minuten von wpf-leser:

Daher wäre mMn. erstmal zu klären, ob du nun wirklich keine Verlustbescheinigung beantragt hast (oder doch?)

 

Na ja, indirekt durch Einreichen der Nichtveranlagungsbescheinigung:

vor 2 Stunden von musterfrau1000:

2. Es lag eine NV-Bescheinigung vor - der Verlusttopf wurde deswegen zum Jahresbeginn 2023 wieder auf 0 gesetzt.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
t.klebi
vor 9 Stunden von musterfrau1000:

Ich befinde mich in der folgenden Situation:

1. Im Jahr 2022 habe ich ca. 25 000 € Kapitalverluste realisiert.

2. Es lag eine NV-Bescheinigung vor

...

 

 

Hat jemand einen Rat, wie ich die hohen Verluste aus 2022 noch geltend machen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen lassen kann? 

Bereits die Kombination von etwaig hohen Vermögenswerten und NV-Bescheinigungen lässt Zweifel aufkommen.

 

In Anbetracht des Steuerschadens von 6,6 TEUR kann es hier aber nur einen sinnvollen Rat geben: Die Beauftragung eines Steuerberaters mit der Prüfung des Falles. 

Der kann nach tatsächlicher Prüfung der Unterlagen recht schnell (Zeitaufwand unter 1 Stunde) einschätzen, ob die NV-Bescheinigung zu Recht erfolgte, wann die Rechtsbehelfsfrist im konkreten Fall endete, ob etwaige Änderungsermächtigungen greifen, ob der Steuerbescheid etwaig nichtig ist. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 3 Stunden von t.klebi:

Die Beauftragung eines Steuerberaters mit der Prüfung des Falles. 

Allein schon deshalb, weil der Fall umfassendes Wissen der Abgabenordnung erfordert. Außerdem werden Anträge durch einen StB vom zuständigen Sachbearbeiter beim FA durchaus anders wahrgenommen, als von einem Laien, der zur Rechtslage nur Halbwissen hat. Vor allem, wenn es sich um Ermessensentscheidungen handelt, denn da zählen Details (z.B. kein grobes Verschulden am Fehler bei einer Änderung nach § 173 AO usw.) und das kann ein Laie nicht wissen. Auch weiß ein StB genau, ob man nicht vielleicht noch via § 173a AO doch noch eine Änderung bewirken kann oder ob ein Einspruch noch statthaft ist.

 

Der Unterschied ist halt, dass mit einem Schreiben von einem StB dem FA vermittelt wird: Da hat sich jemand, der sich auskennt, mit der Angelegenheit befasst und stellt keine aussichtslosen Anträge.

 

vor 3 Stunden von t.klebi:

Steuerschadens von 6,6 TEUR

Ein Steuerschaden ist noch nicht eingetreten, denn dazu müssen erst mal entsprechende Gewinne erwirtschaftet werden. Ändert aber nichts daran, dass ein berechtigtes Interesse an einer Verlustfeststellung vorliegt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
t.klebi
vor 12 Minuten von MeinNameIstHase:

Ein Steuerschaden ist noch nicht eingetreten, denn dazu müssen erst mal entsprechende Gewinne erwirtschaftet werden.

Wir reden hier aber nicht von einer Verlustfeststellung für vortragsfähige Verluste, sondern vom FEHLEN dieser Verlustfeststellung für die bereits realisierten Verluste. ;) Der Steuerschaden ist im VZ 2022 eingetreten, denn der unanfechtbar bzw. nicht änderbar festgestellte Verlust zum Schluss des VZ, ist zwingend der Anfangsbestand im folgenden VZ. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
t.klebi
vor 28 Minuten von MeinNameIstHase:

(z.B. kein grobes Verschulden am Fehler bei einer Änderung nach § 173 AO usw.) und das kann ein Laie nicht wissen. Auch weiß ein StB genau, ob man nicht vielleicht noch via § 173a AO doch noch eine Änderung bewirken kann oder ob ein Einspruch noch statthaft ist.

Es gibt noch ein ganz klein wenig mehr Änderungsvorschriften. ^_^

Und die Frage nach der Statthaftigkeit:

Ja ein Einspruch ist statthaft :lol:, denn es soll unzweifelhaft ein Verwaltungsakt angefochten werden. An der Statthaftigkeit eines Einspruchs ändert auch die vermutliche Unanfechtbarkeit nichts. Die Finanzbehörde würde in diesem Fall den statthaften Einspruch ablehnen. 

 

Es bleibt bei der Empfehlung: Einschaltung eines Steuerberaters. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 4 Stunden von t.klebi:

Bereits die Kombination von etwaig hohen Vermögenswerten und NV-Bescheinigungen lässt Zweifel aufkommen.

Erschließt sich mir nicht - hohe Vermögenswerte <> hohe Kapitalerträge.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
t.klebi
vor einer Stunde von Glory_Days:

Erschließt sich mir nicht - hohe Vermögenswerte <> hohe Kapitalerträge.

hohe Vermögenswerte kleiner größer hohe Kapitalerträge? Das erschließt sich mir wiederum nicht. 

 

Es besteht ganz unzweifelhaft eine hohe Korrelation der Höhe der Vermögenswerte am Kapitalmarkt mit deren absoluten Kapitalerträgen. Und ein Großteil des steuerlichen Grundfreibetrags wird üblicherweise durch andere Einkünfte besetzt. Im vorliegenden Fall drängt sich das Vorhandensein einer Altersrente geradezu auf.
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor einer Stunde von t.klebi:

Wir reden hier aber nicht von einer Verlustfeststellung für vortragsfähige Verluste, sondern vom FEHLEN dieser Verlustfeststellung für die bereits realisierten Verluste

Musterfrau1000 hat dank der NV-Bescheinigung keine Steuern bezahlt, kriegt deshalb auch nichts erstattet. Ein sog. Nullbescheid (bzgl. Kapitalerträge). Klar will sie die Verluste festgestellt wissen. Einerseits die Feststellung negativer Kapitaleinkünfte im ESt-Bescheid 2022 und darauf aufbauend die gesonderte Feststellung nicht verrechenbarer Verluste auf den 31.12.2022. Das ist ihre "Beschwer". Aber ein Steuerschaden tritt erst ein, wenn sie die Verluste mit zukünftigen Gewinnen deshalb nicht verrechnen kann. Wird sie morgen vom Auto überfahren oder zieht dauerhaft ins Ausland, gibt es keinen Steuerschaden und der Fall erledigt sich aus anderen Gründen.

 

vor einer Stunde von t.klebi:

Ja ein Einspruch ist statthaft :lol:, denn es soll unzweifelhaft ein Verwaltungsakt angefochten werden. An der Statthaftigkeit eines Einspruchs ändert auch die vermutliche Unanfechtbarkeit nichts. Die Finanzbehörde würde in diesem Fall den statthaften Einspruch ablehnen. 

Da du so genau bist: Der Einspruch wird bei Nichteinhaltung der Einspruchsfrist als unzulässig verworfen, selbst wenn er statthaft und (inhaltlich) begründet ist.

Die Eingangsgeschichte wirft allerdings ein paar Fragezeichen auf, u.a. wie man so hohe Verluste mit NV-Bescheinigung machen kann und warum überhaupt eine Steuererklärung abgegeben wurde. Ich habe das Gefühl, wir kennen nur einen Teil der Geschichte. 


Falls die Verluste durch fehlerhafte Bankberatung entstanden sind, kommen auch zivilrechtliche Ersatzansprüche in Frage.

Ich frage mich, was im Risikofragebogen für Anleger alles angekreuzt war und die Bank trotz NV-Bescheinigung akzeptiert hat.
Ich sehe einen möglichen Beratungsfehler der Bank, wenn vor Ablauf des Jahres 25.000 Verlust aufgelaufen sind, und die Bank nicht darauf hinweist, dass sie besser die NV-Bescheinigung widerruft, damit diese im Bankverlusttopf landen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 13 Minuten von MeinNameIstHase:

Musterfrau1000 hat dank der NV-Bescheinigung keine Steuern bezahlt, kriegt deshalb auch nichts erstattet.

Niemand hat behauptet, dass sie im VZ 2022 Steuern erstattet bekäme (zumindest habe ich das nicht getan)

ABER
Wäre der Bescheid noch anfechtbar, wäre sie durch die fehlende Verlustfeststellung beschwert (!) und ein Einspruch zulässig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor 1 Minute von t.klebi:

Wäre der Bescheid noch anfechtbar

 

vor 13 Minuten von MeinNameIstHase:

Ich habe das Gefühl, wir kennen nur einen Teil der Geschichte. 

 

 

Deshalb soll sie mit dem ganzen Kram einen StB aufsuchen.

.. und vielleicht einen Fachanwalt, denn falls da ein Beratungsfehler vorliegt, kriegt sie mehr als nur die Verluste bescheinigt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Stunden von t.klebi:
vor 5 Stunden von Glory_Days:

hohe Vermögenswerte <> hohe Kapitalerträge.

hohe Vermögenswerte kleiner größer hohe Kapitalerträge?

 

Gemeint war wohl ungleich (≠). Gibt es in ASCII ja nicht, deshalb wird in manchen Programmiersprachen dafür „<>“ geschrieben (in anderen auch „!=“).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
Am 29.1.2024 um 13:53 von t.klebi:

Es besteht ganz unzweifelhaft eine hohe Korrelation der Höhe der Vermögenswerte am Kapitalmarkt mit deren absoluten Kapitalerträgen.

Eine Korrelation liefert lediglich eine Aussage im statistischen Sinne, die nichts über den hier relevanten Einzelfall aussagt. Genauso wie es falsch wäre vom Einzelfall auf die Statistik zu schließen, ist es falsch, von der Statistik auf den Einzelfall zu schließen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
musterfrau1000

Vielen Dank für eure Antworten und den wertvollen Input!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...