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Rexel

Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld - Spezialfrage

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Rexel

Hi zusammen,

 

Wir werden im Sommer Eltern und wollten eigentlich den Trick zum Wechsel der Steuerklasse anwenden, um so etwas mehr Elterngeld zu erhalten. Leider hatten wir im Dezember viel Stress, so dass wir erst im Januar dazu gekommen sind uns mit dem Thema auseinander zusetzen. Grundsätzlich sollte sich der ganze Stunt für uns auszahlen, da meine Frau in Elternzeit gehen wird und sie im Moment nur halbtags arbeitet. Beantragt habe ich den Wechsel Mitte Januar. Ab Februar sollten also die neuen Steuerklassen gelten.

Errechneter Geburtstermin ist Mitte August. Da meine Frau Beamtin ist, wird der Mutterschutz nicht bei der Elterngeldbetrachtung ausgeklammert. Die für die Elterngeldberechnung günstigere Steuerklasse meiner Frau gilt also von Februar bis Juli - also 6 Monate. Meine Frau ist dann 6 Monate in Steuerklasse 4 und 6 Monate in Steuerklasse 3. Da Steuerklasse 3 die zuletzt gültige Klasse war, darf diese zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden und wir erhalten mehr Elterngeld. 

 

Soweit unser Laienverständnis. Wir können also trotz etwas vergeudeter Zeit noch mit mehr Elterngeld rechnen.

Meine Frau erhält allerdings als Beamtin Ihr Februar-Gehalt schon im Januar. Jetzt haben wir festgestellt, dass das Gehalt das gleiche ist wie für Januar. Ein Wechsel der Steuerklasse ist also offensichtlich noch nicht umgesetzt worden. 

Ich vermute, dass der Wechsel zum Stichtag 01.02. stattfindet und alle Zahlungen davor noch mit der alten Steuerklasse abgerechnet werden. Jetzt kommt es aber bei uns auf jeden Monat an.

Weiß jemand welches Gehalt zur Elterngeldberechnung herangezogen wird? Klar das Gehalt von 12 Monaten vor der Geburt, in unserem Fall August 2023 - Juli 2024. Aber zählt hier das Datum der Gehaltsüberweisung (gut für uns) oder tatsächlich der Gehaltsmonat (schlecht für uns)?

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Maury
· bearbeitet von Maury

Ich glaube mich zu erinnern, dass der Durchschnitt der letzten 12 Nettogehälter genommen wird. Ist bei uns halt jetzt schon zwei Jahre her...

 

Es sollte also mit jedem Monat der Durchschnitt sinken.

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Rexel

Hallo Maury, danke für deine Antwort.

 

Man reicht bei der Elterngeldstelle die Abrechnungen der letzten 12 Monate ein. Vom Brutto berechnet die Elterngeldstelle verschiedene Abzüge. Unter anderem wird von der Elterngeldstelle die Lohnsteuer berechnet. Dafür wird die Steuerklasse herangezogen die in diesen 12 Monaten vorgeherrscht hat (bzw. bei gleicher Monatsanzahl die zuletzt gültige Steuerklasse).

Es wird nicht das Netto von der Abrechnung genutzt sondern das von der Elterngeldstelle berechnete. Es geht mir nicht um die Höhe des Elterngelds sondern eher darum welche Monate zur Berechnung herangezogen werden. Insbesondere wenn der Auszahlungsmonat vom Gehaltsmonat abweicht.

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raptor14

wenn ich mich recht entsinne, dann schauen die sich das Datum an, also ziemlich genau kalendarisch die vollen 12 Monate vor der Geburt, egal wie die durch deinen Arbeitgeber oder Dienstherr abgerechnet worden sind, da die Elterngeldstelle das noch mal fiktiv selbst rechnet.

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moonwalker
· bearbeitet von moonwalker

Beamte zahlen doch eh fast keine Steuern
Sozialabgaben. Sicher dass der Wechsel derSteuerklasse was bringt in der Konstellation?

 

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chirlu
vor 17 Minuten von moonwalker:

Beamte zahlen doch eh fast keine Steuer.

 

Wie kommst du denn darauf? Im allgemeinen zahlen sie mehr Steuern als vergleichbare Arbeitnehmer, weil sie keine Rentenversicherungsbeiträge und behilfebedingt nur verhältnismäßig geringe Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, die sie steuerlich absetzen können.

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