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Verlusttopf aus geschlossenem Depot noch nutzbar?

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Ist ein Verlusttopf nach Komplettverkauf und Depotschließung noch irgendwie nutzbar? Oder ist er verloren und wurde mit der Depotschließung gelöscht wenn keine Depotübertragung auf ein anderes Depot stattgefunden hat?

 

Das ganze liegt schon einige Jahre zurück mit dem ersten Depot...:narr:

 

Danke schonmal für die Antworten.

 

 

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fgk

Ja, die depotführende Bank sollte eine Verlustbescheinigung ausstellen, dann kann der Verlust mit der Steuererklärung festgestellt und in Zukunft vorgetragen werden.

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berlinomat

Ok. Dann bin ich mal gespannt ob man die Bescheinigung auch 9 Jahre nach Depotschließung noch erhält oder ist das eher aussichtslos?

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SlowHand7
vor 2 Minuten von fgk:

Ja, die depotführende Bank sollte eine Verlustbescheinigung ausstellen, dann kann der Verlust mit der Steuererklärung festgestellt und in Zukunft vorgetragen werden.

Wenn das aber nicht gemacht wurde und der Steuerbescheid für dieses Jahr schon rechtskräftig ist dann dürfte das rückwirkend nicht mehr möglich sein.

vor 1 Minute von berlinomat:

Ok. Dann bin ich mal gespannt ob man die Bescheinigung auch 9 Jahre nach Depotschließung noch erhält oder ist das eher aussichtslos?

Selbst wenn, was ich für sehr unwahrscheinlich halte, hilft es dir nichts mehr.

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fgk

Bei Depotschließung sollte die Bank die Verlustbescheinigung automatisch ausstellen, denn die Verluste können ja nicht mehr vorgetragen werden.

Ansonsten gilt: Verlustbescheinigung muß bei der Bank bis zum 15.12. des entsprechenden Jahres beantragt werden und wird dann Anfang des nächsten Jahres ausgestellt.

 

Nach 9 Jahren müßte also die Verlustbescheinigung längst vorliegen. Allerdings ist wohl auch die Möglichkeit zur Berücksichtigung in der Steuererklärung abgelaufen, so daß es dafür nun einfach zu spät ist.

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ZfT

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Depot geschlossen wird, bei der selben Bank aber z.B. noch ein Tagesgeldkonto weiterhin existiert. Bleibt der Verlustverrechnungstopf bei der Bank dann erhalten und werden Zinseinnahmen, sofern "passende" Verluste vorhanden sind, weiterhin verrechnet?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@berlinomat: schau mal in Deine alten Unterlagen. Vermutlich hast Du die Verlustbescheinigung damals bekommen. Möglicherweise als Teil der Jahressteuerbescheinigung?

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SlowHand7
vor 10 Minuten von stagflation:

@berlinomat: schau mal in Deine alten Unterlagen. Vermutlich hast Du die Verlustbescheinigung damals bekommen. Möglicherweise als Teil der Jahressteuerbescheinigung?

Das kann sehr gut sein.

Bei der Comdirect ist da einfach ein weiteres Kästchen angekreuzt.

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berlinomat
vor 10 Stunden von stagflation:

@berlinomat: schau mal in Deine alten Unterlagen. Vermutlich hast Du die Verlustbescheinigung damals bekommen. Möglicherweise als Teil der Jahressteuerbescheinigung?

Ja hab es gefunden. Die letzte Jahressteuerbescheinigung lag natürlich im Gegensatz zu allem anderen nicht digital vor weil sie per Post kam nach Schließung des Depots...

 

Aber ist ja eh hinfällig in der Zwischenzeit wie ich verstanden habe.

 

Danke für die Rückmeldungen

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MeinNameIstHase
vor 15 Stunden von berlinomat:

Dann bin ich mal gespannt ob man die Bescheinigung auch 9 Jahre nach Depotschließung noch erhält oder ist das eher aussichtslos?

Wenn Du den Verlust damals nicht in der Steuererklärung geltend gemacht hast, dann ist es "aussichtslos", denn Verluste muss man im Jahr der Entstehung geltend machen. Und 9 Jahre (2014 oder 2015?) heißt, dass da typisch absolute Verjährung eingetreten ist. Ein paar abgabenrechtliche Ausnahmen gibt es auch hier ... nur der Vollständigkeit halber gesagt. Fristberechnung ist manchmal nicht trivial, wenn Rechtsbehelfe eingelegt wurden.

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ZfT
Am 31.1.2024 um 23:32 von ZfT:

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Depot geschlossen wird, bei der selben Bank aber z.B. noch ein Tagesgeldkonto weiterhin existiert. Bleibt der Verlustverrechnungstopf bei der Bank dann erhalten und werden Zinseinnahmen, sofern "passende" Verluste vorhanden sind, weiterhin verrechnet?

Weiß das hier jemand? Ist der Verlusttopf zwingend an die Existenz eines Depots gebunden oder in diesem Sinne unabhängig vom Depot?

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fgk

Gehört zum Depot.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 5 Stunden von ZfT:

Weiß das hier jemand? Ist der Verlusttopf zwingend an die Existenz eines Depots gebunden oder in diesem Sinne unabhängig vom Depot?

Formal ist er an das Depot gebunden, es sei denn, man beantragt extra bei der Bank die Bescheiniung der nicht verrechenbaren Verluste (sprich Topfinhalt per Jahresende) bis zum 15.12. eines jeden Jahres. Die Bank setzt die Töpfe, für die man eine Bescheinigung beantragt hat, dann auf null.

 

Dann gibt es noch den Sonderfall, dass die Bank automatisch den Verlust bescheinigt, wenn die Geschäftsbeziehung zur Bank beendet wird, z.B. wenn das Depot (und das Konto) geschlossen wird. Für den Spezialverlusttopf Aktienverluste sollte es da ausreichen, dass das Depot geschlossen wird, denn dann sind weitere Aktiengewinne zukünftig ausgeschlossen, selbst wenn man noch ein Konto hat. Da würde ich bei der Bank nachfragen. Als Kunde kann man die Bescheinigung sonst bis zum 15.12. beantragen.

 

Und dann gibt es noch das Steuerrecht und den BFH, der in einer anderen Konstellation sagt, dass man selbst ohne Bankbescheinigung Verluste in der Steuererklärung geltend machen kann, (Zitat) "wenn ausgeschlossen ist, dass der Topf bei der Bank noch Verwendung finden kann". Also keine doppelte Verwendung ... Z.B. wenn man die Geschäftsbeziehung beendet und die Bank es vergisst, die Bescheinigung auszustellen, denn bankseitig kann ohne Kunde nichts mehr verrechnet werden.

 

Aber: Du musst die Verluste in der Steuererklärung für das Jahr der Entstehung geltend machen. User Berlinomat spricht eingangs davon, dass das 2014 oder 2015 betrifft. Und in diese Jahre kommt man normaler Weise nicht mehr rein, weil da Verjährung eingetreten ist. Da müsste er irgendwo noch (offene) Prozesse führen, dass diese alten Jahre noch änderbar wären.

 

Und dann gibt es noch die Fälle eines Depotübertrags von einer Bank zu einer anderen in Deutschland ...
Überträgt man man das ganze Depot (mind. ein Wertpapier, also kein "leeres" Depot), kann man wählen, ob man Verlusttöpfe (und anrechenbare QSt) mit übertragen möchte.
Wichtig ist hier, der Übertrag muss ohne Gläubigerwechsel stattfinden (Identität Sender/Empfänger), denn die Verlusttöpfe kann man nicht auf andere Personen übertragen.

 

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ZfT
· bearbeitet von ZfT

Es geht mir nicht um die Verlustbescheinigung, sondern darum, ob der Verlusttopf weiterhin bestehen kann/ darf, wenn nur das Depot wegfällt?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Gehört zum Depot.

Imho ist das falsch.

 

Nur bei kompletter Auflösung der Bankverbindung werden die Steuertöpfe ausgekehrt (und bescheinigt - sogar ohne Antrag bis zum 15.12.).

Solange es aber weitere Konten bei der selben Bank gibt bleiben die Steuertöpfe bestehen, und werden beispielsweise bei Sonstigen Verlusten auch für Tagesgeldzinsen verwendet.

 

Stefan

 

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fgk

Ja eben - ohne Depot keine Verlusttöpfe!

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ja eben - ohne Depot keine Verlusttöpfe!

Wie kommst du darauf?

 

Ohne Depot können natürlich keine Verluste entstehen. Aber sie können bestehen.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 3 Stunden von fgk:

Ja eben - ohne Depot keine Verlusttöpfe!

Es gibt auch Kapitalerträge ohne Depot, am bekanntesten die Habenzinsen auf dem Sparbuch. Und beim Verkauf des letzten Wertpapiers im Depot können auch Verluste entstehen. Außerdem gibt es viele Konstellationen, in der Verluste selbst ohne Wertpapiere noch entstehen können (u.a. Korrekturen, Storni im Folgejahr). Kennen viele bei Immobilienfonds.

 

Ein Depot selbst sagt noch gar nichts über dessen Inhalt aus, nur über die Eigentumsverhältnisse. 

 

Die Verlusttöpfe gibt es auch so. Und die Bank führt diese weiter, solange es eine Geschäftsbeziehung gibt.

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ZfT
Am 4.3.2024 um 21:37 von reckoner:

Nur bei kompletter Auflösung der Bankverbindung werden die Steuertöpfe ausgekehrt (und bescheinigt - sogar ohne Antrag bis zum 15.12.).

Solange es aber weitere Konten bei der selben Bank gibt bleiben die Steuertöpfe bestehen, und werden beispielsweise bei Sonstigen Verlusten auch für Tagesgeldzinsen verwendet.

Danke... So ist auch mein Verständnis, leider habe ich es noch nirgendwo "schriftlich" gefunden..

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Danke... So ist auch mein Verständnis, leider habe ich es noch nirgendwo "schriftlich" gefunden..

Ich auch nicht.

Was ich aber ebenso nicht gefunden habe ist eine teilweise Bescheinigung (imho ist das sogar unzulässig); und der Sonstiges-Topf soll ja bei einem Tagesgeldkonto wohl stehen bleiben.

 

Noch vorhandene Verlusttöpfe sollten sich aber in den Unterlagen finden lassen (Kontoauszüge, Jahresabrechnungen, oder irgendwo online im Account bei der Bank).

Und zu guter Letzt fragt man halt bei der Bank nach.

 

Stefan

 

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chirlu
vor 10 Stunden von reckoner:

Was ich aber ebenso nicht gefunden habe ist eine teilweise Bescheinigung (imho ist das sogar unzulässig)

 

In den „Einzelfragen zur Abgeltungssteuer“ steht, dass man auch eine Verlustbescheinigung für nur einen der Töpfe beantragen kann; falls du das mit teilweiser Bescheinigung meinst.

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reckoner

Hallo,

 

ok, danke, war mir nicht bekannt.

Aber trotzdem bedeutet das doch nicht, dass das automatisch erfolgt, denke ich.

 

Stefan

 

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