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Dr.Akula

PKV —> GKV —> PKV Probleme?

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Dr.Akula

Ich bin derzeit als Angestellter privat krankenversichert und möchte das eigentlich auch gerne bleiben.

 

Aber irgendwann noch vor meinem 55 LJ wird der Tag kommen, an dem ich in einen weniger anstrengenden, weniger zeitintensiven und weniger gut bezahlten Job wechseln werde. 
 

Dadurch werde ich dann voraussichtlich unter die Pflichtversicherungsgrenze für die PKV fallen. Dann sollte es mir ja möglich sein, eine große Anwartschaft abzuschließen und später wieder zurück in den gleichen Tarif zu kommen inklusive meiner Altersrückstellungen, richtig?

 

Bleiben dabei auch die zusätzlichen Altersrückstellungen aus meinem freiwilligen Beitragsentlastungstarif erhalten? Oder muss ich diesen Baustein dafür dann einfach komplett weiterführen und inklusive Arbeitgeberanteil weiterhin zusätzlich bezahlen während ich in der GKV bin?

 

Wie sieht es aus mit dem Wechsel zurück in die PKV? Ist der auch nach 55 über die Anwartschaft noch problemlos möglich? Nehmen wir an ich höre mit 58 komplett auf angestellt zu arbeiten. Kann ich dann einfach pro Forma ein Kleingewerbe anmelden und als dann Selbstständiger meine Anwartschaft wahrnehmen und wieder in die PKV? Und sobald ich dann wieder drin bin, können sie mich ja nicht mehr rauswerfen, da ich in dem alter nicht mehr in die GKV kann?

 

Kann das so klappen? Welche Schwierigkeiten übersehe ich? 


Danke für euren Input! 

 

 

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yuser
vor 21 Minuten von Dr.Akula:

Dadurch werde ich dann voraussichtlich unter die Pflichtversicherungsgrenze für die PKV fallen.

Prüfe mal, ob Du dich nicht von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen kannst - wenn der Wunsch besteht, in der PKV zu bleiben.

 

TK - Anträge exemplarisch 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 34 Minuten von Dr.Akula:

Aber irgendwann noch vor meinem 55 LJ wird der Tag kommen, an dem ich in einen weniger anstrengenden, weniger zeitintensiven und weniger gut bezahlten Job wechseln werde. 
 

Dadurch werde ich dann voraussichtlich unter die Pflichtversicherungsgrenze für die PKV fallen.

 

§ 8 Abs. 1 SGB 5:

Zitat

Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird

(…),

3. weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt, (…); Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist; (…)

(…)

Vielleicht musst du also gar nicht wechseln. Setzt aber voraus, dass du maximal die halbe reguläre Stundenzahl arbeitest; 60% oder so geht nicht.

 

vor 34 Minuten von Dr.Akula:

Bleiben dabei auch die zusätzlichen Altersrückstellungen aus meinem freiwilligen Beitragsentlastungstarif erhalten? Oder muss ich diesen Baustein dafür dann einfach komplett weiterführen und inklusive Arbeitgeberanteil weiterhin zusätzlich bezahlen während ich in der GKV bin?

 

Große Anwartschaft heißt, dass die Alterungsrückstellungen so weiter aufgebaut werden, als ob du aktiv versichert wärst. Da ein Beitragsentlastungstarif nur die Funktion hat, Alterungsrückstellungen anzusparen, gibt es keinen Unterschied zwischen dem Beitragsentlastungstarif und einer großen Anwartschaft auf den Beitragsentlastungstarif.

 

Unter welchen Voraussetzungen bzw. zu welchen Zeitpunkten die Versicherung aus der Anwartschaft wieder aktiviert werden kann, ergibt sich aus den Bedingungen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 3 Stunden von Dr.Akula:

Nehmen wir an ich höre mit 58 komplett auf angestellt zu arbeiten.

 

Das wird dann möglicherweise teuer für Dich.

 

Wenn Du mit 58 angestellt bist und gut verdienst, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der PKV Beiträge für Dich. Von Deinem Anteil kannst Du Dir einen Teil über die Steuer zurückholen.

 

Wenn Du aufhörst zu arbeiten, musst Du den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen. Wenn Du keine oder nur noch wenig zu versteuernde Einnahmen hast, bekommst Du auch nur noch einen kleinen Teil der Beiträge über die Steuer erstattet. Deine effektiven Ausgaben werden sich also mehr als verdoppeln.

 

Deshalb ist die PKV eher etwas für Angestellte/Selbständige, die lange arbeiten wollen.

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Dr.Akula
vor 2 Stunden von chirlu:

 

§ 8 Abs. 1 SGB 5:

Vielleicht musst du also gar nicht wechseln. Setzt aber voraus, dass du maximal die halbe reguläre Stundenzahl arbeitest; 60% oder so geht nicht.

 

 

Große Anwartschaft heißt, dass die Alterungsrückstellungen so weiter aufgebaut werden, als ob du aktiv versichert wärst. Da ein Beitragsentlastungstarif nur die Funktion hat, Alterungsrückstellungen anzusparen, gibt es keinen Unterschied zwischen dem Beitragsentlastungstarif und einer großen Anwartschaft auf den Beitragsentlastungstarif.

 

Unter welchen Voraussetzungen bzw. zu welchen Zeitpunkten die Versicherung aus der Anwartschaft wieder aktiviert werden kann, ergibt sich aus den Bedingungen.


vielen Dank, ebenfalls auch an yuser. 
Von der teilzeitregelung hatte ich schon gehört, dachte aber bisher das würde nur gelten, wenn man beim gleichen Arbeitgeber in Teilzeit geht. Das ist ja schonmal erfreulich, dass das auch bei einem Arbeitgeberwechsle funktioniert. 
 

wenn ich auf 50% reduziere und mich dann von der gkv-pflicht befreien lasse, ist das dann endgültig? Kann ich dannach dann auch wieder auf mehr % erhöhen und bleibe befreit? 
 

 

vor 10 Minuten von stagflation:

 

Das wird dann möglicherweise teuer für Dich.

 

Wenn Du mit 58 angestellt bist und gut verdienst, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte für Dich. Von Deinem Anteil kannst Du Dir einen Teil über die Steuer zurückholen.

 

Wenn Du aufhörst zu arbeiten, musst Du den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen. Wenn Du keine oder nur noch wenig zu versteurnde Einnahmen hast, bekommst Du auch nur noch einen kleinen Teil der Beiträge über die Steuer erstattet. Du wirst also effektiv mehr als das Doppelte bezahlen.

 

Deshalb ist die PKV eher etwas für Angestellte/Selbständige, die lange arbeiten wollen.


ist mir durchaus bewusst und mit einkalkuliert. Gebe dir prinzipiell recht, dass das relativ teuer ist. Wobei ja immerhin die Kosten für die regulären Altersrückstellungen ab 61 dann wegfallen und mir später zugute kommen und ich ggf auch schon früher die krankentagegeldversicherung kündigen könnte. 
 

Wäre wohl prinzipiell finanziell doch besser, erstmal in die GKV zu gehen und erst später über Anwartschaft zurück in die PKV wie ursprünglich oben beschrieben, sofern das so möglich ist. Allerdings möchte ich das nicht gezielt so machen und mir dann vorwerfen lassen müssen, ich würde die Sozialsysteme ausnutzen. Wenn ich die ganze Zeit über in der PKV bleiben kann, dann mache ich das. Bedeutet halt dann ein halbes Jahr mehr Vollzeitarbeit. 

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chirlu
vor 28 Minuten von Dr.Akula:

Kann ich dannach dann auch wieder auf mehr % erhöhen und bleibe befreit? 

 

Nein, wenn du über 50% gehst, aber immer noch mit dem Verdienst unter der JAEG liegst, wirst du wieder versicherungspflichtig.

 

vor 30 Minuten von Dr.Akula:

Wobei ja immerhin die Kosten für die regulären Altersrückstellungen ab 61 dann wegfallen

 

Ich würde den gesetzlichen Zuschlag, wenn, dann eher als „irreguläre Alterungsrückstellungen“ bezeichnen …

 

vor 31 Minuten von Dr.Akula:

Wäre wohl prinzipiell finanziell doch besser, erstmal in die GKV zu gehen und erst später über Anwartschaft zurück in die PKV wie ursprünglich oben beschrieben

 

Das verstehe ich nicht. Inwiefern soll es günstiger sein, Beitrag zur GKV und (Anwartschafts-)Beitrag zur PKV zugleich zu bezahlen?

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Dr.Akula
· bearbeitet von Dr.Akula
vor 14 Minuten von chirlu:

 

Nein, wenn du über 50% gehst, aber immer noch mit dem Verdienst unter der JAEG liegst, wirst du wieder versicherungspflichtig.

 

Ok, schade. 

 

 

Zitat

 

 

Ich würde den gesetzlichen Zuschlag, wenn, dann eher als „irreguläre Alterungsrückstellungen“ bezeichnen 


Verstehe ich nicht. Aber einverstanden. 

 

Zitat

 

Inwiefern soll es günstiger sein, Beitrag zur GKV und (Anwartschafts-)Beitrag zur PKV zugleich zu bezahlen?


Als Privatier ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit würde ich wenn ich das richtig sehe < 200 Euro Beitrag zur GKV bezahlen. Meine PKV kostet aktuell inkl. allem drum und dran etwa 720 Euro. Ich nehme mal an die Anwartschaft wäre deutlich günstiger als 500 Euro. 

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chirlu
vor 49 Minuten von Dr.Akula:

Als Privatier ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit

 

OK, ich dachte, es ginge um die Teilzeit-Phase.

 

Anschließend ist es schon richtig, dass die GKV ohne Einkommen (denk allerdings an Kapitalerträge, einschließlich Vorabpauschalen) billiger ist. Es könnte dann aber schwierig werden, die PKV wieder zu aktivieren. Direkt nach Ende einer Versicherungspflicht ist kein Problem, aber „irgendwann später“? Da musst du sehr genau die Bedingungen prüfen, ob die weitere Termine/Anlässe vorsehen. Die PKV (d.h. deine Mitversicherten) hat nämlich kein Interesse, dass du die Versicherung erst genau dann reaktivierst, wenn teure Behandlungen anstehen.

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Dr.Akula
vor 9 Minuten von chirlu:

 

OK, ich dachte, es ginge um die Teilzeit-Phase.

 

Anschließend ist es schon richtig, dass die GKV ohne Einkommen (denk allerdings an Kapitalerträge, einschließlich Vorabpauschalen) billiger ist.
 

Achso, auf Kapitalerträge muss ich GKV zahlen? Ok, dann wärs tatsächlich wohl nicht (viel) billiger. 
 

vor 9 Minuten von chirlu:

 

Es könnte dann aber schwierig werden, die PKV wieder zu aktivieren. Direkt nach Ende einer Versicherungspflicht ist kein Problem, aber „irgendwann später“? Da musst du sehr genau die Bedingungen prüfen, ob die weitere Termine/Anlässe vorsehen. Die PKV (d.h. deine Mitversicherten) hat nämlich kein Interesse, dass du die Versicherung erst genau dann reaktivierst, wenn teure Behandlungen anstehen.


Ja, das war ja quasi die ursprüngliche Frage: wenn ich unter die pflichtversicherungsgrenze rutsche und mich nicht befreien lasse (bzw. lassen kann), dann werde ich ja versicherungspflichtig. Und dann könnte ich ja theoretisch das ende der versicherungspflicht einleiten, indem ich meinen angestelltenjob ganz kündige und eine selbstständigkeit beginne. Dann müsste mich die pkv meine versicherung meinem verständnis nach auf jeden fall reaktivieren lassen. 

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chirlu
vor 5 Stunden von Dr.Akula:

Achso, auf Kapitalerträge muss ich GKV zahlen?

 

Ja, bei freiwillig Versicherten wird das gesamte Einkommen (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze) für die Beitragshöhe herangezogen.

 

vor 5 Stunden von Dr.Akula:

wenn ich unter die pflichtversicherungsgrenze rutsche und mich nicht befreien lasse (bzw. lassen kann), dann werde ich ja versicherungspflichtig. Und dann könnte ich ja theoretisch das ende der versicherungspflicht einleiten, indem ich meinen angestelltenjob ganz kündige und eine selbstständigkeit beginne.

 

Auch ohne die Selbständigkeit, die ist dafür nicht nötig.

 

vor 5 Stunden von Dr.Akula:

Dann müsste mich die pkv meine versicherung meinem verständnis nach auf jeden fall reaktivieren lassen.

 

Ja. Aber zwischendurch war das Szenario „einige Zeit freiwillig gesetzlich versichert bleiben, dann erst zurück in die PKV“.

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dev
· bearbeitet von dev

Bei der freiwilligen GKV gibt es einen Mindestbeitrag und soweit ich weis, liegt dieser bei ca. 220 EUR pro Monat. ( wahrscheinlich je Kasse woanders )

 

Quelle

Zitat

Verbleib in der privaten Krankenversicherung ermöglichen

Der Wille des Gesetzgebers sei, die Kontinuität des Versichertenstatus zu sichern sowie Teilzeittätigkeiten zur Entlastung des Arbeitsmarktes zu fördern. Die Befreiungstatbestände dienten daher dazu, einem Privatversicherten den Verbleib in der privaten Krankenversicherung zu ermöglichen.

 

„Denn wer sich dazu entschließt, seine Arbeitszeit zu reduzieren, soll nicht dazu gezwungen werden, einen bestehenden privaten Krankenversicherungs-Schutz aufzugeben“, so das Gericht. Dadurch würde auch verhindert, dass langjährige Altersrückstellungen entwertet würden. Im Übrigen sei zu befürchten, dass langjährig Privatversicherte davon abgehalten werden könnten, in eine Teilzeitbeschäftigung zu wechseln, sollte mit der Arbeitszeitreduzierung wieder eine GKV-Versicherungspflicht eintreten, weil damit die Jahresarbeitsentgelt-Grenze unterschritten wird.

 

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Monachus
vor 15 Stunden von stagflation:

Deshalb ist die PKV eher etwas für Angestellte/Selbständige, die lange arbeiten wollen.

Zum Glück ist es nicht verboten, mit z.B. 57 trotz PKV Privatier zu werden :D  Ich habe diese Kosten einfach einkalkuliert.

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Dr.Akula
vor 6 Stunden von dev:

Bei der freiwilligen GKV gibt es einen Mindestbeitrag und soweit ich weis, liegt dieser bei ca. 220 EUR pro Monat. ( wahrscheinlich je Kasse woanders )

 

Quelle

 


es wäre doch aber in meinem fall eine pflichtversicherung. Wenn keine versicherungspflicht bestünde, müsste ich ja eh die PKV wahrnehmen. 

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dev
vor 5 Minuten von Dr.Akula:

es wäre doch aber in meinem fall eine pflichtversicherung. Wenn keine versicherungspflicht bestünde, müsste ich ja eh die PKV wahrnehmen. 

Die Frage ist halt, willst du in der PKV langfristig bleiben, dann macht es Sinn, den PKV-Verbleib bei deiner letzten GKV zu beantragen, sonst bist du zwischenzeitlich in der GKV pflichtversichert und hast eventuell Probleme wieder zu deinen Konditionen in die PKV zu kommen.

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chirlu
vor 23 Minuten von Dr.Akula:

es wäre doch aber in meinem fall eine pflichtversicherung.

 

Du musst bitte klar trennen, wovon du jeweils sprichst.

vor 15 Stunden von Dr.Akula:

Als Privatier ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit würde ich wenn ich das richtig sehe < 200 Euro Beitrag zur GKV bezahlen.

Das ist freiwillige Versicherung.

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