olpo 8. Februar Hallo, angenommen ich kaufe von der Aktie ABC zwei Tranchen. Also im Jahr 2015 und nochmal die gleiche Anzahl im Jahr 2020. Wenn ich jetzt die Hälfte meiner ABC-Aktien verkaufe: Welches Aktienpaket wird verkauft? Das jüngere oder das ältere? In einem Aktien-Chat wurde behauptet, daß das ältere Aktienpaket verkauft wird. Hintergrund ist die meiner Frage ist die Kapitelertragssteuer, deren Berechnung sich je nach Aktienpaket ändert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
No.Skill 8. Februar Ja es gilt FiFo daher die alten werden als erstes verkauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 8. Februar Und mit solchen Fragen ist man bei Interactive Brokers. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monstermania 9. Februar Man könnte aber auch einen Übertrag der zuerst gekauften Aktien in ein 2. Depot machen und dann aus 1. Depot heraus die Aktien aus dem späteren Kauf verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
olpo 10. Februar Am 8.2.2024 um 19:05 von chirlu: Und mit solchen Fragen ist man bei Interactive Brokers. Hä? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 10. Februar vor einer Stunde von olpo: Hä? Bei einem Broker, wo man in steuerlichen Fragen überdurchschnittliche Kompetenz braucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
olpo 10. Februar Wieso das? Wird bei IB doch alles richtig abgerechnet, oder? Sind die Belege dann verwirrend geschrieben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 10. Februar vor 34 Minuten von olpo: Wird bei IB doch alles richtig abgerechnet, oder? Die Verkäufe werden richtig abgerechnet, allerdings keine Steuern abgeführt wie bei einer Deutschen Bank. Wenn du also gar nichts machst, ist das mit hoher Wahrscheinlichkeit Steuerhinterziehung, sobald du Gewinne verbuchst. Keines der von IB zur Verfügung gestellten Dokumente sollte ohne genaue Prüfung bei der Steuer eingereicht werden, denn ohne steuerliches Grundwissen+ in der Anlage KAP kann das nur schiefgehen. Oder anders: IB ist weder berechtigt noch verpflichtet, die eine "Steuerbescheinigung" auszustellen. Du musst deine Handelsaktivitäten aber mit einer Steuererklärung korrekt versteuern, da eine "auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung zu einem ausländischen Finanzinstitut" besteht. Welpenschutz ist nur insofern gegeben, als verschwiegene Gewinne unterhalb des Sparerpauschbetrags vermutlich sanktionsfrei bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 10. Februar Und ansonsten siehe die Threads hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/64850-welche-daten-vom-ib-interactive-brokers-kontoauszug-für-die-deutsche-steuererklärung/ https://www.wertpapier-forum.de/topic/63986-interactive-brokers-richtig-eintragen-anlage-kap/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag