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rebbuh

Was passiert, wenn das BVerfG den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig einstuft?

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rebbuh

Hallo,

 

in einigen Quellen ist zu lesen, dass das Bundesverfassungsgericht unter Umständen noch in diesem Jahr (2024) eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags trifft.

 

Nehmen wir an, das BVG stuft den Zuschlag als verfassungswidrig ein.

Würde man dann auch nachträglich den auf Kapitalerträge bezahlten Solidaritätszuschlag zurückerhalten, ab dem Zeitpunkt, ab dem das BVG ihn nicht mehr als rechtmäßig ansieht?

 

cf.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bfh-ixr1520-verhandlung-prozess-verfassungsmaessigkeit-soli-bundesfinanzministerium-abwesend-urteil-30-januar/

https://www.econopress.de/soziales/der-soli-und-seine-politische-bedeutung-wie-karlsruhe-die-ampel-koalition-beeinflussen-konnte/7162/

https://www.wiwo.de/my/politik/deutschland/grundsatzurteil-kippt-karlsruhe-mit-dem-soli-die-ampel/29631634.html

 

Danke für eure Einschätzungen!

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oktavian
vor 36 Minuten von rebbuh:

Nehmen wir an, das BVG stuft den Zuschlag als verfassungswidrig ein.

Würde man dann auch nachträglich den auf Kapitalerträge bezahlten Solidaritätszuschlag zurückerhalten, ab dem Zeitpunkt, ab dem das BVG ihn nicht mehr als rechtmäßig ansieht?

ich vermute nein, weil der Staat das Geld braucht. Auch verfassungswidrig erhobenes Geld kann einbehalten werden. Die Richter sind meines Wissens nach auch Beamte und haben diesbezüglich ein Eigeninteresse.

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vanity

Jetzt lehnst du dich aber ganz schön weit aus dem Fenster. Pass' auf, dass du nicht herausfällst. Und nein, Richter sind bei uns keine Beamte.

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Holgerli
vor 19 Minuten von oktavian:

Die Richter sind meines Wissens nach auch Beamte und haben diesbezüglich ein Eigeninteresse.

Sicher bezüglich des Eigeninteresses? Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben ja sehr deutlich mit ihrer Entscheidung, dass die 60 Mrd Klimafonds-Sondervermögen verfassungswirdig sind, gezeigt, dass ihnen Auswirkungen auf den Haushalt relativ wumpe sind, wenn es gegen die Verfassung geht.

 

 

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WOVA1

Bisher setzte das BVG dem Gesetzgeber meistens eine Frist, bis zu der ein verfassungswidriger Zustand abzustellen wäre - etwa wie bei dem Urteil zur  Grundsteuer.

Aber änderte damit nicht die Vergangenheit.

Ausnahme war etwa die Entscheidung zur Verzinsung von Steuerschulden - da erklärten die Richter 2021 den Zinssatz von 6% ab 2019 für nicht mehr anwendbar.

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM
vor 1 Stunde von rebbuh:

Nehmen wir an, das BVG stuft den Zuschlag als verfassungswidrig ein.

Würde man dann auch nachträglich den auf Kapitalerträge bezahlten Solidaritätszuschlag zurückerhalten, ab dem Zeitpunkt, ab dem das BVG ihn nicht mehr als rechtmäßig ansieht?

 

Vorab sei gesagt, dass es bereits mehrere negative Urteile hierzu gab. Mit jedem Jahr steigt die Chance einer Verfassungswidrigkeit zwar, aber es wäre überraschend, wenn das BVerfG plötzlich "von jetzt auf gleich" agieren würde. Ich erwarte - gerade wegen der regelmäßigen Überprüfung - eher eine Ankündigung wie z.B. (ab 2025 nicht mehr tragbar o.ä., bevor es zu einer echten, rückwirkenden Verfassungswidrigkeit kommt). Solange es eien solche Vorwanrung nicht gibt, ist die Wahrscheinlichkeit einer festgestellten Widrigkeit m.E. gering.

 

Grundsätzlich gibt es im Fall einer Verfassugnswidrigkeit immer zwei Möglichkeiten: den rückwirkenden Zwang zur Behebung und das Einräumen einer Übergangsfrist trotz Verfassungswidrigkeit (gab es z.B. beim Wahlrecht). Auch darüber entscheidet das BVerfG individuell.

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satgar

Klugscheißmodus an: das Bundesverfassungsgericht wird übrigens nicht abgekürzt wie die Berliner Verkehrsbetriebe, sondern......BVerfG.

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ImperatoM
vor 36 Minuten von satgar:

Klugscheißmodus an: das Bundesverfassungsgericht wird übrigens nicht abgekürzt wie die Berliner Verkehrsbetriebe, sondern......BVerfG.

Schrieb ich bereits ohne klugzuscheißen ;)

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oktavian
vor 2 Stunden von vanity:

Jetzt lehnst du dich aber ganz schön weit aus dem Fenster. Pass' auf, dass du nicht herausfällst. Und nein, Richter sind bei uns keine Beamte.

Formaljuristisch keine Beamten. Praktisch wie Beamte. Oder siehst du die eher wie Angestellte?

 

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Holgerli

Weder noch.

Sowohl Beamter als auch Angestellte sind weisungsgebunden. Richter sind nicht weisungsgebunden.

 

Wikipedia sagt: Richter und Soldaten sind keine Beamten; ihr Dienstrecht ist in anderen Rechtsnormen (DRiG bzw. SG) geregelt.

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oktavian
vor 33 Minuten von Holgerli:

Sowohl Beamter als auch Angestellte sind weisungsgebunden. Richter sind nicht weisungsgebunden.

Richter sind durch die Gesetze weisungsgebunden, also sollten sie nicht machen können, was sie wollen. Beamte müssen Schaden vom Dienstherren abwenden und müssten daher auch gegebenenfalls Weisungen nicht befolgen.

Mit beamtenähnlich meine ich, dass sie nicht gekündigt werden können.

vor 2 Stunden von WOVA1:

Bisher setzte das BVG dem Gesetzgeber meistens eine Frist, bis zu der ein verfassungswidriger Zustand abzustellen wäre - etwa wie bei dem Urteil zur  Grundsteuer.

Aber änderte damit nicht die Vergangenheit.

das erwarte ich auch hier.

vor 2 Stunden von WOVA1:

Ausnahme war etwa die Entscheidung zur Verzinsung von Steuerschulden - da erklärten die Richter 2021 den Zinssatz von 6% ab 2019 für nicht mehr anwendbar.

mich hat diese Entscheidung geschädigt, durch eine geringere Nachzahlung vom Staat. Das Recht ist sehr komisch. Wenn man das Finanzamt schneller gearbeitet hätte, hätte ich den alten, höheren Satz bekommen. Rechtstaat sieht anders aus, wenn der gleiche Sachverhalt unterschiedlich behandelt wird.

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vanity
vor 3 Minuten von oktavian:

Mit beamtenähnlich meine ich, dass sie nicht gekündigt werden können.

Von beamtenähnlich hast aber du nichts geschrieben (sondern es sind Beamte - immerhin durch meines Wissens relativiert - wobei sich dein Wissen auch durch deine späteren Einlassungen als nicht sonderlich belastbar herausgestellt hat).

 

Deine eigentlich abenteuerliche Aussage war aber, dass sie (deshalb?)  Eigeninteressen vertreten. Passt aber zu deinen Ansichten zum Rechtsstaat.

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oktavian
vor 6 Minuten von vanity:

Passt aber zu deinen Ansichten zum Rechtsstaat.

findest du es normal im Rechtsstaat, dass der gleiche Sachverhalt zur gleichen Zeit des Sachverhaltes unterschiedlich steuerlich behandelt wird und zwar in Abhängigkeit wann der Steuerbescheid erlassen wird? Also auch wenn die Steuererklärung zur gleichen Zeit abgegeben wurde?

Natürlich ist das eine Ausnahme. Wenn deine Ansicht wäre, dies sei normal, ist die Frage wer ein komisches Verständnis von Rechtsstaat hat.

 

vor 8 Minuten von vanity:

Von beamtenähnlich hast aber du nichts geschrieben

das ist Semantik. Mir geht es eher um die Praxis. Praktisch sind es Beamte. Oder nenne doch mal was genau Richter sind? Ich gebe zu, kein Volljurist zu sein. Auch passe ich mich dem allgemeinen Sprachgebrauch an, da ein zu elaborierter Sprachcode schlecht verstanden wird.

Copilot gibt mir:

Zitat

sind richter in Deutschland wie Beamte oder eher wie angestellte zu sehen?

Copilot

In Deutschland sind Richter weder Beamte noch Angestellte, sondern sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das dem eines Beamten ähnlich ist. Dieses Dienstverhältnis nennt sich Richterverhältnis. Hier sind einige wichtige Punkte:

Berufsrichter:

Berufsrichter sind auf Lebenszeit ernannt und haben ein Dienstverhältnis beim Bund oder einem Land.

Sie sind nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis, sondern im Richterverhältnis tätig.

Ähnlich wie Beamte sind sie verpflichtet, sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen.

Ihre Dienstpflichten umfassen unter anderem den Richtereid, das Mäßigungsgebot und die Wahrung des Beratungsgeheimnisses1.

Ehrenamtliche Richter:

Neben Berufsrichtern gibt es auch ehrenamtliche Richter.

Diese sind keine Berufsrichter, sondern werden für bestimmte Aufgaben in der Rechtsprechung ehrenamtlich eingesetzt.

 

Zusammenfassend sind Richter in Deutschland also weder reine Beamte noch reine Angestellte, sondern sie haben eine besondere Stellung im öffentlichen Dienst, die sowohl Elemente des Beamtenrechts als auch des Richterverhältnisses umfasst123.

 

vor 18 Minuten von vanity:

Deine eigentlich abenteuerliche Aussage war aber, dass sie (deshalb?)  Eigeninteressen vertreten. Passt aber zu deinen Ansichten zum Rechtsstaat.

vom Staat bezahlte Personen verfolgen tendenziell das Eigeninteresse staatliche Ausgaben hoch zu halten und auch ihre Gehälter hoch zu halten bzw. das Staatsbudget so hoch zu halten, dass sie bezahlt werden können. Bei der Besoldung könnte man auch prüfen, ob es eher nach Angestellten oder Beamten aussieht.

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B.Axelrod

Um wieder auf das eigentliche Thema zurück zu kommen:

vor 5 Stunden von oktavian:

ich vermute nein, weil der Staat das Geld braucht.

Es wäre mir neu, das Steuerbescheide (für 2023) nicht entsprechend in den Teilen für vorläufig erklärt werden, für die beim BVerfG Klagen anhängig ist.

Desweiteren steht es auch frei, gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen mit Hinweis auf anhängige Verfahren beim BVerfG.

 

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LongtermInvestor
· bearbeitet von LongtermInvestor

Bin mir ziemlich sicher, dass BVerfG zu dem Ergebnis kommen wird, dass der Soli in der jetzigen Ausgestaltung nicht verfassungskonform ist. Prof. Dr. Gregor Kirchhof sagt dazu:"...

 

 

Eine Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG ist ein subsidiäres Finanzierungsinstrument, um einem besonderen Finanzbedarf zu begegnen. Der geltende Solidaritätszuschlag wurde ganz in diesem Sinne als „solidarisches finanzielles Opfer aller Bevölkerungsgruppen“ eingeführt, um die „Vollendung der Einheit Deutschlands“ zu finanzieren (Gesetzentwurf).

 

Zwar ist der innere, kulturelle und wirtschaftliche Zusammenhalt unseres Landes weiter zu stärken. Doch ist die Wiedervereinigung 30 Jahre nach diesem historischen Großereignis vollzogen, nicht gefährdet und insoweit auch nicht mehr zu finanzieren. Ein Solidaritätszuschlag zur „Vollendung der Deutschen Einheit“ geht von einer Teilung des Landes aus, die so nicht mehr besteht. Nach dem Gesetzentwurf finanziert der Solidaritätszuschlag Renten, den Arbeitsmarkt und „überproportionale Leistungen“ für die ostdeutschen Bundesländer.

 

Das aber sind keine besonderen Mittel für die Wiedervereinigung, sondern übliche Ausgaben in einem solidarischen Bundesstaat. Strukturschwache Regionen sind zu unterstützen, mögen diese im Osten, im Norden, Westen oder Süden der Republik liegen. Der Zuschlag ist entgegen der grundgesetzlichen Vorgabe zu einem gängigen Instrument geworden, den Haushalt zu finanzieren. Die im Jahr 2019 beschlossene Entlastung von 90 Prozent der Betroffenen wird als ein „konjunktureller Impuls“ und dabei mit der besonderen „Konsumquote“ der Entlasteten gerechtfertigt (Gesetzesbegründung). Für eine allgemeine Konjunkturpolitik, die außerhalb des besonderen Finanzbedarfs liegt, ist in der Ergänzungsabgabe aber kein Platz. Der Solidaritätszuschlag verletzt in der geltenden Fassung das Grundgesetz..."

 

https://www.bundestag.de/resource/blob/835458/1eef89e236b10583504ffffde367da72/03-Kirchof-data.pdf

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Totti3004
vor 2 Stunden von oktavian:

das ist Semantik. Mir geht es eher um die Praxis. Praktisch sind es Beamte.

Weder in der Praxis noch in der Theorie sind es Beamte. Dein Wissen ist da eher mangelhaft. Nimm das Wissen anderer Leute an und lerne dazu, anstatt deine falschen Aussagen zu wiederholen. 

 

vor 2 Stunden von oktavian:

vom Staat bezahlte Personen verfolgen tendenziell das Eigeninteresse staatliche Ausgaben hoch zu halten und auch ihre Gehälter hoch zu halten bzw. das Staatsbudget so hoch zu halten, dass sie bezahlt werden können.

Das jüngste Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushalts widerlegt deine Aussage deutlich. 

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oktavian
vor 27 Minuten von Totti3004:

Das jüngste Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushalts widerlegt deine Aussage deutlich.

Dadurch wurden eher CO2-einsparende Subventionen gemindert und der Wohlstand in Deutschland für Besserverdiener, die für die Schulden gerade stehen müssten, gesteigert. Das deckt sich mit Eigeninteresse. In wie fern sollten den Richtern denn Nachteile aus dem Urteil entstanden sein?

vor 30 Minuten von Totti3004:

Weder in der Praxis noch in der Theorie sind es Beamte.

Dann Frage mal ein paar Leute: Sind Richter Beamte oder Angestellte? Wenn über 1% mit weder noch antworten, gebe ich dir recht. 

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Holgerli
vor 34 Minuten von oktavian:

Dann Frage mal ein paar Leute: Sind Richter Beamte oder Angestellte? Wenn über 1% mit weder noch antworten, gebe ich dir recht. 

Dann frage mal ein paar Leute:  Sind Aktien/ETFs eine valide Anlage oder Spekulanten-Teufelszeug? Wenn über 10% sagen dass es eine valide Anlage ist, dann gebe ich Dir recht.

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MeinNameIstHase

Es gibt drei grundsätzliche Möglichkeiten für das BVerfG.

1) Gesetz ist verfassungskonform

2) Gesetz ist verfassungswidrig und damit nichtig. Hier bleibt die Frage, von wann ab.

3) Gesetz ist verfassungswidrig und damit nichtig, aber es wird eine Weitergeltung angeordnet. Meist mit Frist für den Gesetzgeber das Gesetz verfassungskonform zu ändern/neu zu fassen.

 

Variante 3) gab es z.B. beim ErbstG.

 

Was das BVerfG nicht kann: Ein Gesetz abwandeln. Das darf nur die Legislative.

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1
vor 12 Stunden von rebbuh:

Hat eure Steuererkläurung ab 2020 einen Vorläufigkeitsvermerk bzg. Solidaritätszuschlag?

Wieso die Steuererklärung - wenn, dann hat sie der Steuerbescheid.

Und bei mir steht drin:

 

grafik.png.eda90fdc068f907321cd4580b255c0b5.png

Die ganze Sache mit dem Soli ist eh ziemlich gaga. Der Gesetzgeber hätte schon lange beschliessen können:

- der Soli wird abgeschafft,

- die Abgeltungssteuer wird auf 26,5 % erhöht,

- im oberen Progressionsbereich wird halt der Soli in die Progression eingerechnet - dann halt nicht 42% sondern 44,3 % ( bzw statt 45 % dann 47,5% ).

 

Der Haken dabei: normale Einkommensteuer wird zwischen Bund und Ländern geteilt - Soli geht allein in die Bundeskasse.

Man hat dieses Faß der Steueraufteilung nicht aufmachen wollen.

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oktavian
vor 7 Minuten von WOVA1:

Die ganze Sache mit dem Soli ist eh ziemlich gaga. Der Gesetzgeber hätte schon lange beschliessen können:

- der Soli wird abgeschafft,

- die Abgeltungssteuer wird auf 26,5 % erhöht,

- im oberen Progressionsbereich wird halt der Soli in die Progression eingerechnet - dann halt nicht 42% sondern 44,3 % ( bzw statt 45 % dann 47,5% ).

 

Der Haken dabei: normale Einkommensteuer wird zwischen Bund und Ländern geteilt - Soli geht allein in die Bundeskasse.

Man hat dieses Faß der Steueraufteilung nicht aufmachen wollen.

das sehe ich auch so. Die Aufteilung: alles an den Bund, macht das ganze angreifbar. Wenn das Geld nicht zweckgemäß eingesetzt wird, macht es wenig Sinn den Soli zu behalten. Persönlich finde ich, dass durch den Soli die Berechnung unnötig verkompliziert wird.

vor 12 Stunden von rebbuh:

Ich habe gerade noch folgende Quellen gefunden:

https://www.stb-schollmeier.de/vorlaeufige-steuerfestsetzung-solidaritaetszuschlag-ab-2020/

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/vorlaeufigkeitsvermerk-zur-erhebung-eines-solidaritaetszuschlags_164_533908.html

 

Hat eure Steuererkläurung ab 2020 einen Vorläufigkeitsvermerk bzg. Solidaritätszuschlag?

wenn man keine Günstigerprüfung beantragte, wären die Kapitalerträge gar nicht erfasst. Ich habe prophylaktisch für jedes Jahr (auch nach 2009) alles angegeben.

 

Ich erwarte keine Erstattung des Soli. Irgendwann werden die Richter entscheiden: Der Soli ist verfassungswidrig, aber es sind nur ein paar Prozente. Ein bisschen Ungerechtigkeit/Verfassungswidrigkeit ist OK. Das wäre nun zu kompliziert das Geld zurück zu zahlen für den Haushalt.

Bei der Erbschaftssteuer kann man z.B. sehen wie vehement sich das Gericht für die Verfassung einsetzte. Insgesamt halte ich unsere Gerichte für sehr gut im Vergleich. Evtl. bin ich da nicht ganz objektiv, da ich kein Superreicher bin, der von niedrigeren, realisierten Steuersätzen bei der Erbschaftssteuer profitiert, je höher das (Betriebs)Vermögen.

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 23 Stunden von oktavian:

Ein bisschen Ungerechtigkeit/Verfassungswidrigkeit ist OK.

In den Urteilen steht ja immer: Der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum.

Grenzen findet er, wenn die Gleichmäßigkeit der Belastung nicht mehr gegeben ist oder das Gesetz im Wertungswiderspruch zum "gewollten" steht (also denklogisch sich widersprüchlich verhält).

Da der Soli bei der Abgeltungssteuer aber unabhängig von der Einkommenshöhe greift, sehe ich hier durchaus einen Wertungswiderspruch zu der Begründung, dass nur hohe tarifliche Einkommen zusätzlich mit Soli belastet bleiben sollen. Da muss man schon zwei mal um die Ecke denken, gemäß dem "Linken-Weltbild", dass nur "Reiche" überhaupt Kapitalanlagen haben. Und das lässt sich sozio-ökonomisch nicht belegen. Denn es gilt eher, dass Ältere einen Kapitalstock aufgebaut haben.

 

Aber das ist nur eine Randfrage.

 

Falls der Soli vom BVerfG gekippt wird, wird die ungleichmäßige Besteuerung gewerblicher Einkünfte abhängig von der Rechtsform ausschlaggebend sein. Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftssteuer und darauf wird Soli erhoben, während Personengesellschaften diese nur ab einem bestimmten Einkommen zahlen.

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oktavian
vor 22 Stunden von MeinNameIstHase:

Da muss man schon zwei mal um die Ecke denken, gemäß dem "Linken-Weltbild", dass nur "Reiche" überhaupt Kapitalanlagen haben. Und das lässt sich sozio-ökonomisch nicht belegen

Ich glaube, dass eher reichere vom Soli im KAP-Bereich betroffen sind. Denn es gibt den Sparerpauschbetrag und Günstigerprüfung. Bei der GRV gibt es keinen Soli. Selbstständige mit geringem Einkommen und DIY Vorsorge haben Pech, wenn sie Soli auf KAP zahlen müssen, weil sie nicht den GRV Weg gehen wollen. Das ist auch politisch so gewollt. Hier im Forum sind wir wohl alle eher Exoten, denn Aktienbesitz ist immer noch nicht so weit verbreitet:

Zitat

zwischen 2017 und 2021 nicht wesentlich verändert. Lediglich der Anstieg an Haushalten, die direkt in Aktien investieren oder Fonds besitzen, fällt ins Auge. Der Anteil der Haushalte mit Aktienbesitz stieg von 11% auf 15%, der mit Fondsbesitz von 16% auf 21%. Auch jüngere Haushalte legten vermehrt in Fonds und Aktien an. Quelle

 

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