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Perseus

Verrechnungstopf allgemein wegen Verlust - wie damit optimal umgehen

Empfohlene Beiträge

Perseus
· bearbeitet von Perseus

Hallo,

 

durch einen ETF Verkauf habe ich einen Verlust erzeugt, welcher im Verrechnungstopf allgemein dokumentiert ist.

 

Ich habe jetzt folgende Fragen:

 

1. Momentan bin ich noch bei meheren Depotanbieter. Dieser Verlusttopf kann vmtl. nicht aufgeteilt werden, oder? Er verbleibt bei dem Depotanbieter wo er entstanden ist?

 

2. Ich könnte aber ein Depot auflösen, bzw. einen Depotübertrag veranlassen. Können dann die Gewinne (Dividenden,  Ausschüttungen, etc.) dann auf diesen Verlusttopf zukünftig dann angerechnet werden?

 

3. Wenn auch nicht, was bestehen dann für mich noch Möglichkeiten?

 

Danke im Voraus für eure Bemühungen.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

die einfachste Lösung ist eine Verlustbescheinigung (muss zwingend bis zum 15.12. bei der Bank beantragt werden). Die Verrechnung erfolgt dann in der Einkommensteuererklärung.

 

Alternativ geht auch zu einer anderen Bank übertragen. Das muss dann aber das ganze Depot sein, Depotauflösung ist aber nicht erforderlich.

 

Stefan

 

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Perseus

Ok, Danke für die Antwort. Ich habe mich jetzt noch etwas in das Thema Verlustbescheinigung eingelesen, bzw. YT-Videos angeschaut. Wie gesagt, ich habe das noch nie gemacht. 

Noch kurz:

 

1. Wenn ich dann das Formular KAP ausfülle, muss ich dann alle Erträge angebe, also z.B. auch Tagesgeldzinsen die ich noch mit dem Freibetrag abgedeckt habe? Oder nur die Erträge die ich mit dem Verlust verrechnen möchte.

 

2.  Und wenn der Verlust noch für das nächste Jahr verrechnet werden kann, da die Erträge die Verlusthöhe nicht übersteigen - wie geht dann der Übertrag ins nächste Jahr/Folgejahr? 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 15 Stunden von Perseus:

Wenn ich dann das Formular KAP ausfülle, muss ich dann alle Erträge angebe, also z.B. auch Tagesgeldzinsen die ich noch mit dem Freibetrag abgedeckt habe? Oder nur die Erträge die ich mit dem Verlust verrechnen möchte.

Falls du eine Verlustbescheinigung bei einer Bank beantragt hast, solltest Du in der Anlage KAP diesen eintragen. Sinnvoller Weise trägst du die Kapitalerträge auch ein, mit denen du diese Verluste verrechnen willst.

Du musst nicht alle Erträge eintragen, sondern nur die, die

a) noch nicht abgeltend besteuert wurden (betrifft vor allem ausl. Bankdepots)

b) die per Steuerbescheinigung bescheinigten Erträge, mit denen du verrechnen willst. Hier gilt: Wenn du eine Bank einträgst, dann ganz oder gar nicht gem. der Bescheinigung dieser Bank.

 

Die freie Auswahl nach b) kann man nutzen. Z.B. Bank 1 mit extra Verlustbescheinigung und Bank 2 mit positiven (versteuerten) Erträgen werden eingetragen. Aber Bank 3, wo man seinen Sparerpauschbetrag ausschöpft, lässt man außen vor. Das FA verrechnet dann Bank 1 und Bank 2, aber nicht Bank 3.

 

Die Pflicht alle Banken einzutragen hast du nur, wenn du oben in der Anlage KAP die Günstigerprüfung ankreuzt.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

zu 1.: Nein, du kannst immer noch frei wählen was von den inländischen Erträgen du erklärst und was nicht. Nichterklärte freigestellte(!) Erträge müssen aber in Zeile 17 eingetragen werden.

Noch ein paar Anmerkungen:

- bei Antrag auf Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) gilt das nicht, in dem Fall ist zwingend alles zu erklären

- wenn die Verluste verrechnet werden sollen, dann müssen logischerweise auch Gewinne in entsprechender Höhe erklärt werden

- die Verlustbescheinigung muss in dem betreffenden Jahr eingereicht werden (zu hause aufbewahren geht nicht)

- man kann die Verluste auch beim Finanzamt parken (obwohl man das eigentlich besser bei der Bank macht)

 

zu 2.: Dann trägt das Finanzamt weiter vor. Du erhälst einen gesonderten Bescheid darüber.

 

Stefan

 

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Lazaros
vor 16 Minuten von reckoner:

- bei Antrag auf Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) gilt das nicht, in dem Fall ist zwingend alles zu erklären

Darf ich mich zur Günstigerprüfung mit einer Frage ran hängen:

Sehe ich das richtig? Wenn ich den Antrag auf Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) mache und irgendeine Bank mit 23€ Zinsen vergessen habe, dann bekomme ich ein Problem?

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Sehe ich das richtig? Wenn ich den Antrag auf Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) mache und irgendeine Bank mit 23€ Zinsen vergessen habe, dann bekomme ich ein Problem?

Durchaus. So wie bei allen Angaben in der Steuererklärung.

 

Kann man das "Vergessen" aber glaubhaft machen, dann ist es kein großes Problem mehr.

 

Stefan

 

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Perseus

Danke für das Feedback. Langsam lichtet sich der Nebel.

 

Noch eine Verständnisfrage: Bei einer Bank sind z.B. 1.000 EUR Ertrag angefallen (nicht die Bank mit der Verlustbescheinigung). Zinsfreibetrag liegt bei 200 EUR. Die 800 EUR würde ich dann mit der Verlustbescheinigung auffangen wollen. Müsste ich dann in der Steuererklärung KAP nur die 800 EUR Differenzertrag angeben?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Zinsfreibetrag liegt bei 200 EUR.

Was meinst du mit "Zinsfreibetrag"? Vielleicht den Freistellungsauftrag?

 

Zitat

Müsste ich dann in der Steuererklärung KAP nur die 800 EUR Differenzertrag angeben?

Man kann nur ganze Banken erklären.

Und wie genau siehst du in der Steuerbescheinigung, dort sind die Zeilennummern aufgeführt.

 

Stefan

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 12 Stunden von Perseus:

Müsste ich dann in der Steuererklärung KAP nur die 800 EUR Differenzertrag angeben?

 

Nein, du würdest dann 1000 Euro eintragen und außerdem 200 Euro bei dem bereits genutzten Freibetrag für die erklärten Erträge.

 

vor 13 Stunden von Lazaros:

irgendeine Bank mit 23€ Zinsen vergessen

 

Du kannst bei Elster nachschauen, bei welchen Banken du freigestellte Erträge hattest. Theoretisch sollten die das alle bis Anfang März gemeldet haben; wenn sie es nicht vergessen. :narr:

 

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Belgien

Und immer die Reihenfolge der Verrechnung, die durch das FA vorgenommen wird, beachten: Erträge werden zunächst gegen die bescheinigten Verluste verrechnet und erst danach gegen den FSA. Dadurch kann es passieren, dass Teile des FSA ungenutzt verfallen. In Deinem o.a. geschilderten Fall fehlt die Höhe der Verluste, die verrechnet werden soll. Wenn Du z.B. 2000€ Verluste bescheinigt hast, so werden diese mit den 1000€ Erträgen verrechnet und Du erhälst die auf die 800€ gezahlten Steuern zurück. Du „verlierst“ dabei jedoch 200€ FSA, da das FA nach Verrechnung einen neuen Verlustvortrag nur in Höhe von 1000€ ausstellen wird.

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