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Eifelsturm

Versicherungen bei Umzug ins *Nicht*-EU-Ausland

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Eifelsturm

Ich bin zur Zeit Privat bei der Debeka Krankenversichert (Unisex) und habe auch noch eine Pflegegeldversicherung bei der DFV.

 

Da ich zu 90% dauerhaft (fur immer) nach Ostasien ziehen werde, überlege ich was ich mit den Versicherungen mache. Die Pflegeversicherung muss ich wahrscheinlich einfach kündigen denn im Ausland bringt sie mir nichts. Schade um die eingezahlten Beiträge.

 

Bei der Debeka überlege ich noch ob ich es ruhend stelle oder aktiv behalte. Zwar gibt es in meinem Land eine staatliche Krankenversicherung, aber die Debeka Leistungen sind deutlich umfangreicher und gelten ja weltweit. Wenn ich einmal ruhend stelle dann bleibt es ja auch so, außer ich verlasse das Land wieder. Wenn ich es aber aktiv lasse, dann frage ich mich, wie es mit den Rechnungen aussieht (weder deutsch noch englisch wahrscheinlich) und auch wie es zum Beispiel mit der privaten Pflegeversicherung ist, denn diese brauche ich ja dann auch nicht. Kann ich letztere ruhend stellen ohne die Krankenversicherung ruhend zu stellen?

 

Gibt es sonst noch etwas zu beachten bezüglich der Versicherungen?

 

Vielen Dank!!!

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 40 Minuten von Eifelsturm:

aber die Debeka Leistungen sind deutlich umfangreicher und gelten ja weltweit.

 

Schau mal in Deinen Vertrag, wie lange Deine PKV zahlt, wenn Du dauerhaft nach Ostasien ziehst.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 18 Minuten von stagflation:

 

Schau mal in Deinen Vertrag, wie lange Deine PKV zahlt, wenn Du dauerhaft nach Ostasien ziehst.

@EifelsturmJa, da hat Stagflation völlig recht. Das wollen die Versicherer nämlich eigentlich nicht bzw. gibt es ganz bestimmte Tarife, die man für diese Zwecke abschließen kann. Eine normale PKV-Voll ist das aber in der Regel nicht. Eine enge Abstimmung direkt mit den Versicherern ist hier daher unerlässlich.

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chirlu

Grundsätzlich ermöglicht die Debeka das schon, es kann aber ein Beitragszuschlag anfallen.

 

vor 57 Minuten von Eifelsturm:

Pflegegeldversicherung bei der DFV.

 

(…) Die Pflegeversicherung muss ich wahrscheinlich einfach kündigen denn im Ausland bringt sie mir nichts.

 

Warum?

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Cauchykriterium
vor einer Stunde von Eifelsturm:

Da ich zu 90% dauerhaft (fur immer) nach Ostasien ziehen werde

Was genau heißt das denn wirklich? Bist Du Dir einfach noch unschlüssig oder möchtest Du 10 % Deiner Restlebenszeit in Deutschland verbringen?

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Eifelsturm

Hallo danke erstmal schon für die schnellen Antworten!

32 minutes ago, stagflation said:

Schau mal in Deinen Vertrag, wie lange Deine PKV zahlt, wenn Du dauerhaft nach Ostasien ziehst.

Laut Vertrag sollte es wohl gehen, auch wenn die Preise sich ändern können. Wenn dann sollten die aber eigentlich sinken weil es günstiger ist als Deutschland. Da muss ich wohl mal nachhaken.

10 minutes ago, chirlu said:

Warum?

Weil ich doch im Ausland keinen benötigten Pflegegrad kriegen kann. Außerdem muss ich wohl gesetzlich versichert sein, so steht es in den Bedingungen. Zwar kann man den Vertrag ruhend stellen für bis zu 3 Jahre, aber das bringt mir ja nichts.

 

7 minutes ago, Cauchykriterium said:

Was genau heißt das denn wirklich? Bist Du Dir einfach noch unschlüssig oder möchtest Du 10 % Deiner Restlebenszeit in Deutschland verbringen?

Das heißt es könnte sein (10%) dass ich doch wieder dauerhaft zurückkomme. Vermutlich werde ich aber bis auf Besuche nie wieder fest nach Deutschland ziehen.

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chirlu
vor 11 Minuten von Eifelsturm:

Außerdem muss ich wohl gesetzlich versichert sein, so steht es in den Bedingungen.

 

Wenn das in deinem Tarif so ist, musst du ggf. in einen Tarif wechseln, der andere Bedingungen hat. Ich habe gerade mal in den Tarif „Deutschland-Pflege“ der DFV geschaut, da ist ein Wegzug kein Problem.

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Eifelsturm

Naja, in den Bedingungen steht zum Beispiel:

Quote

Ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades durch die Pflegekasse nicht möglich, z.B., weil die versicherte Person nicht mehr in der deutschen GKV oder deutschen PKV versichert ist oder weil sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat, werden wir auf Ihren Wunsch einen Gutachter beauftragen, der die Pflegebedürftigkeit nach den Begutachtungsverfahren des Sozialgesetzbuches (SGB), Elftes Buch (XI), feststellt. Die Kosten für die Begutachtung durch den von uns beauftragten Gutachter im Ausland haben Sie zu tragen.

Ich kenne es von meinen Verwandten. Da waren diverse, wiederholende Begutachtungen nötig, teilweise gab es zeitliche Befristigungen und bei Änderungen waren erneute Vorstellungen nötig. Da habe ich ein mulmiges Bauchgefühl. Würdet ihr an meiner Stelle die Versicherung trotzdem behalten?

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Anja Terchova
vor 3 Stunden von Eifelsturm:

Weil ich doch im Ausland keinen benötigten Pflegegrad kriegen kann. Außerdem muss ich wohl gesetzlich versichert sein, so steht es in den Bedingungen. Zwar kann man den Vertrag ruhend stellen für bis zu 3 Jahre, aber das bringt mir ja nichts.

Ich kenn mich mit dem Thema nicht wirklich aus, aber meine Vermutung wäre das eine Pflegezusatzversicherung unproblematischer als eine Krankenversicherung sein sollte, und wirklich weltweit zahlen sollte.

Bei der Krankenversicherung ist es ja eigentlich Standard das wenn wirklich jemand dauerhaft ins Ausland zieht, dann dort eine neue Krankenversicherung abschliesst. Entweder weil es eh Pflicht ist oder weil es günstiger ist. Und bei einer Rückkehr ins Heimatland kann man sich ja wieder im Heimatland versichern. Die deutsche PKV kann dann zwar problematisch sein, aber zumindest freiwillige Versicherung in der GKV sollte möglich sein.

Aber eine Pflegezusatzversicherung ist ja prinzipiell auf Langfristigkeit angelegt, und sollte deshalb schon überall gelten. Denn die kann man ja nicht ständig wechseln.

Hätte vermutet das wenn man in einem anderen Land pflegebedürftig wird ein Gutachten einreichen kann das die Pflegebedürftigkeit den deutschen Pflegegrad X entspricht, und die Pflegezusatzversicherung dann entsprechend zahlt. Aber natürlich entfällt dann die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Je nach Land wird dann die Leistung natürlich nicht reichen.

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Cauchykriterium
· bearbeitet von Cauchykriterium
vor 10 Stunden von Anja Terchova:

Aber eine Pflegezusatzversicherung ist ja prinzipiell auf Langfristigkeit angelegt, und sollte deshalb schon überall gelten.

Setzt eine Pflegezusatzversicherung nicht üblicherweise voraus, dass eine entsprechende originäre (ggf. gesetzliche) Pflegeversicherung besteht und leistet? Was, wenn in Laos das nicht existiert?

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Anja Terchova

Ich denke sie heisst Pflegezusatzversicherung weil sie eben die Lücken schliessen soll welche die gesetzliche Pflegeversicherung nicht deckt, jedenfalls wenn man keine extrem hohe Rente. Aber grundsätzlich zahlen sollte sie schon weltweit.

Wenn man jetzt nach Kanada, Australien oder Taiwan ziehen würde, dann würde man aber natürlich sicher das Problem haben das die Pflegezusatzversicherung allein nicht reichen wird, weil eben die gesetzliche Pflegeversicherung fehlt, und die Pflege dort noch teurer als in Deutschland ist.

 

In Laos könnte es aber schon gut sein, das die Pflege dort so billig ist, das man sie auch von Rente und Pflegezusatzversicherung bequem bezahlen kann. Zumindest die nächsten Jahre. Wie es langfristig aussieht, also wie in 35 Jahren das Preis- und Lohnniveau in Laos sein wird, das kann wahrscheinlich heute niemand ernsthaft vorhersagen.

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achtstellig
· bearbeitet von achtstellig

Im Normalfall nimmt niemand seine KV nach Südostasien mit. 1. Weil das fast keine Krankenversicherung mitmacht, 2. Weil die KV dort wesentlich günstiger ist 3. Weil viele dort einfach die günstigen Ärzte privat zahlen und sich, wenn überhaupt nur für Krankenhausaufenthalte versichern.

Nach meiner Erfahrung mit einigen Krankenkassen in einigen Ländern außerhalb der EU werden – solltest Du die KV tatsächlich behalten – nur Rechnungen in Landessprache (Landessprache der Versicherung) oder auf Englisch akzeptiert.

Die meisten Auswanderer, die dann doch wieder heimkehren, machen dies eher nach kürzer Zeit (0-2 Jahre), so dass eine Wiederversicherung kein Problem darstellen sollte.

Du könntest ja auch einfach eine Auslandszusatzversicherung machen (das geht so weit ich weiß bis 12 Monate), dann kannst Du bestimmt schon besser abschätzen, ob Du im Ausland bleibst. Oder nach einem Jahr einfach heimfliegen, und nochmal eine 12-monatige Zusatzversicherung machen.

Ich persönlich habe immer direkt nach Ankunft in meinem Wohnsitzland eine KV abgeschlossen. Definitiv am stresslosesten.

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Snoop90

Nur die Versicherungsbedingungen zählen, nicht die Vermutungen, oder was man denkt dass sinnvoll ist.

Wenn drin steht, außerhalb EU ist nix, dann ist es egal, ob in Laos die anfallen Kosten nur 1% von Deutschland wären.

Eine Zahnzusatzversicherung zahlt auch nur, wenn Krankenkasse übernimmt. Die ganz wenigen Ausnahmen mal beiseite gelassen, aber diese sind dann auch teurer, weil mit höheren Kosten kalkuliert werden muss.

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Eifelsturm

In meinem Zielland ist zwar die Krankenversorgung etwas günstiger, aber nicht wesentlich. Zudem behalte ich bei Beibehaltung meiner PKV die Möglichkeit, mich weltweit, also z.B. auch in Deutschland behandeln zu lassen. Wenn die Debeka Rechnungen in der Landessprache akzeptiert, dann ist das ja super.

 

Eine temporäre Auslandszusatzversicherung ist allerdings nicht ausreichend, es muss schon eine dauerhafte Lösung sein. Wie gesagt, die Chance dass ich zurückkehre ist sehr gering. Es ist jetzt nicht so, dass das nur ein Auswandertraum ist, sondern das ist sehr konkret, ich habe in den letzten 5 Jahren bereits mehr als 2 Jahre dort verbracht, auch schon einen Job und so weiter. Ansonsten wäre der Gedanke mit den 12 Monaten Testzeit aber nachvollziehbar.

 

Eine Versicherung neu abzuschließen wird aus Gesundheitsgründen leider schwierig bis unmöglich sein.

 

38 minutes ago, Snoop90 said:

Nur die Versicherungsbedingungen zählen, nicht die Vermutungen, oder was man denkt dass sinnvoll ist.

Wenn drin steht, außerhalb EU ist nix, dann ist es egal, ob in Laos die anfallen Kosten nur 1% von Deutschland wären.

Das stimmt natürlich. Mein Versicherer schreibt dazu in den Bedingungen:

Quote

Der Versicherer leistet bei Verlegung des Wohnsitzes innerhalb Europas im tariflichen Umfang. Der Versicherer kann bei Verlegung des Wohnsitzes in Länder mit deutlich höheren durchschnittlichen Gesundheitskosten Beitragszuschläge erheben. Der Versicherer erstattet dann unabhängig vom Leistungsrahmen deutscher Gebührenordnungen

 

Und weiter:

Quote

Bei Verlegung des Wohnsitzes ins außereuropäische Aus-
land kann der Versicherungsschutz unter folgenden Voraus-
setzungen fortgeführt werden:
1. Der Versicherungsnehmer hat innerhalb von drei Mona-
ten nach Verlegung des Wohnsitzes ins außereuropäi-
sche Ausland den Versicherer hierüber zu unterrichten.
2. Das Konto und die Korrespondenzadresse müssen in ei-
nem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Ver-
tragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt-
schaftsraum oder der Schweiz liegen.
3. Der Versicherer kann bei Verlegung des Wohnsitzes in
Länder mit deutlich höheren durchschnittlichen Gesund-
heitskosten Beitragszuschläge erheben. Der Versicherer
erstattet dann unabhängig vom Leistungsrahmen deut-
scher Gebührenordnungen

 

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Snoop90

Konto und Korrespondenzadresse ist dann wohl der Knackpunkt. Immer auf Familie zu verlassen wenn Briefe kommen, dürfte auch nicht einfach sein, falls das erlaubt wäre. Dafür behält man sich die Möglichkeit offen, wieder in die EU zurückzukommen und den Versichertenstatus zu behalten.

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Eifelsturm

Naja, das geht zur Not und im Zweifel über einen Anwalt. Aber da habe ich verlässliche Freunde und Familie.

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