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blue_vision

Private Rentenvorsorge per ETF Sparplan

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blue_vision
· bearbeitet von blue_vision
vor 59 Minuten von Okabe:

Merkwürdig. Also 85k aber keine Zahlungen für die Krankenkasse. Bist du denn nun selbstständig oder Arbeitnehmer? Das ist noch nicht ganz klar.

 

Um ein Für Arbeitnehmer vergleichbares Brutto zu berechnen müsstest du also die ca. 10% AG Anteil für die Rentenversicherung abziehen, aber dann auch die ca. 15% für die sonst fällige KV wieder draufrechnen. Wie sieht es aus mit Kündigungsschutz und Arbeitslosenversicherung? Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist wahrscheinlich über die KV ganz normal abgedeckt?

 

Wenn das so ungefähr stimmt, dann würde ich sagen ist das ein passables Bruttoeinkommen, da sollte genug übrig bleiben zum Sparen. die genannten 20% passen aber - soviel musst du von den 85k schon abziehen. Wärst du in der gesetzlichen RV, dann wäre es natürlich steuermindernd, d.h. effektiv werden dann nicht ~17k sondern nur ~10k pro Jahr abgezogen, die dann natürlich später im Alter mit wahrscheinlich niedrigerem Steuersatz versteuert werden.

 

Diesen Steuerstundungseffekt hast du ja aktuell nicht, was dir bewusst sein sollte. Das ist schon ein großer Nachteil - allerdings kannst du diesen auch erst "später" ausgleichen.

Ich bin Arbeitnehmer, aber im Arbeitgeberland (Schweden) läuft das mit den SV-Beiträgen komplett anders. Die zahlt dort alle 100% der Arbeitgeber.

Daher auch meine KV. Und auch Arbeitslosenversicherung.

Bzgl. Kündigungsschutz und Arbeitslosenversicherung habe ich mir bis jetzt tatsächlich Null Gedanken gemacht.

Falls wirklich etwas in die Hose geht finde ich in Deutschland innerhalb von 30 Tagen einen neuen Job. Müsste ich trotzdem mal beim AG nachfragen.

 

Ja stimmt, die 20% müssen schon gehen.

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Fondsanleger1966
vor 16 Minuten von satgar:

Hier würde ich vorsichtig widersprechen wollen. Wenn ich mich recht entsinne, lag die langfristige Inflation seit Einführung der DM bei etwas unter 2%. Ich rechne persönlich auch immer mit 2%.

Klassischer Recency Bias ;-)

 

Seit der Deutschen Wiedervereinigung (genauer ab Jan 1991, seit Einführung des VPI) waren es bis Ende 2022 fast genau 2,0% p.a. (Reihe: "VPI"), ab Einführung der DM bis zur Deutschen Wiedervereinigung fast genau 3,0% p.a. (Reihe: "Preisindex für die Lebenshaltung / 4-Personen-Haushalte von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen", siehe https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Publikationen/Downloads-Verbraucherpreise/verbraucherpreisindex-lange-reihen-pdf-5611103.pdf?__blob=publicationFile ).

 

In meiner Ausbildung habe ich noch rund 2,75% p.a. als durchschnittliche Größe für die bundesdeutsche Inflation gelernt. Heute würden gut 2,5% p.a. besser passen. Es gab aber auch Jahrzehnte mit deutlich stärker Inflation, z.B. die 1960er/70er mit durchschnittlich 3,75% p.a. über 2 Jahrzehnte.

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Okabe
vor einer Stunde von blue_vision:

Ich bin Arbeitnehmer, aber im Arbeitgeberland (Schweden) läuft das mit den SV-Beiträgen komplett anders. Die zahlt dort alle 100% der Arbeitgeber.

Daher auch meine KV. Und auch Arbeitslosenversicherung.

Bzgl. Kündigungsschutz und Arbeitslosenversicherung habe ich mir bis jetzt tatsächlich Null Gedanken gemacht.

Falls wirklich etwas in die Hose geht finde ich in Deutschland innerhalb von 30 Tagen einen neuen Job. Müsste ich trotzdem mal beim AG nachfragen.

 

Ja stimmt, die 20% müssen schon gehen.

Nach meinem Rechtsverständis bist du in Deutschland grundsätzlich bei deinem Einkommen erstmal sozialversicherungspflichtig. Solange du hier deinen Lebensmittelpunkt hast, ist es egal, wo dein AG sitzt.Davon gibt es Ausnahmen, siehe hier: https://www.westphal-wp.de/auslaendische-arbeitgeber-sozialversicherungspflicht.html

 

Sei aber vorsichtig, denn im Zweifel holt sich die Rentenkasse das Geld nämlich erstmal von dir, weil dein AG nicht in Deutschland ist.

 

Hast du Kollegen mit gleicher Situation, die schon mehrere Jahre dabei sind? Wenn nicht, und wenn das dein erstes Jahr und ein neuer Job ist, dann würde an deiner Stelle zur Sicherheit rechtliche Beratung hinzuziehen.

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blue_vision
vor 11 Stunden von Okabe:

Nach meinem Rechtsverständis bist du in Deutschland grundsätzlich bei deinem Einkommen erstmal sozialversicherungspflichtig. Solange du hier deinen Lebensmittelpunkt hast, ist es egal, wo dein AG sitzt.Davon gibt es Ausnahmen, siehe hier: https://www.westphal-wp.de/auslaendische-arbeitgeber-sozialversicherungspflicht.html

 

Sei aber vorsichtig, denn im Zweifel holt sich die Rentenkasse das Geld nämlich erstmal von dir, weil dein AG nicht in Deutschland ist.

 

Hast du Kollegen mit gleicher Situation, die schon mehrere Jahre dabei sind? Wenn nicht, und wenn das dein erstes Jahr und ein neuer Job ist, dann würde an deiner Stelle zur Sicherheit rechtliche Beratung hinzuziehen.

Der Link funktioniert nicht.

Nein, ich bin der einzige in dieser Situation.

Ich arbeite jetzt seit zwei Jahren dort.

Über rechtliche Beratung hatte ich auch schon nachgedacht, da ich mit meinem Latein am Ende bin, werde ich angehen!

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Alex-Aktie
vor 18 Stunden von blue_vision:

Hi zusammen,

 

ich arbeite für einen Arbeitgeber im Ausland und zahle daher nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Vor sechs Monaten hatte ich ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung.

Dabei kam im Prinzip raus, dass ich lieber selbst in einen ETF sparen sollte, das bringt mehr.

Vom Arbeitgeber erhalte ich dafür auch eine Zulage, welche ich dann selbst noch aufstocke.

Nun bin ich nochmal am Überlegen, wieviel ich denn schlussendlich selbst Ansparen sollte.

Das ist nicht mein einzigstes Investment, ich habe noch andere ETFs, welche ich seit ~ 15 Jahren bespare.

Ich bin mir nun unsicher, wie ich die fehlende gesetzliche Rentenversicherung am besten ersetze.

 

Bislang habe ich immer simpel das Endkapital berechnet, ohne die Inflation zu betrachten.

Im angehängtem Beispiel hat die Inflation über 27 Jahre ja einen gravierenden Einfluss.

Bei einer ewigen Rente 755 € je Monat zu 1.288 € je Monat.

 

Passt das oder übersehe ich irgendetwas?

 

Viele Grüße

 

 

 

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Hi,

Du hast Recht, dass es sinnvoll ist, in ETFs zu sparen. ETFs bieten eine gute Möglichkeit, breit gestreut und kostengünstig in Aktien zu investieren.

Es ist auch gut, dass du die Inflation bei deiner Planung berücksichtigst. Die Rendite deiner ETFs ist ein wichtiger Faktor für die Höhe deiner späteren Rente. Du solltest daher eine realistische Renditeerwartung haben. Eine Rendite von 7% p.a. ist über einen langen Zeitraum möglich, aber nicht garantiert. Mein Tipp aus Erfahrung: Investiere nicht nur in ETFs, sondern auch in andere Anlageklassen, z.B. Anleihen und Immobilien.

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hilflos
vor 2 Stunden von blue_vision:

Über rechtliche Beratung hatte ich auch schon nachgedacht, da ich mit meinem Latein am Ende bin, werde ich angehen!

Das würde ich zuerst machen.

Es ist ungewöhnlich einen Mitarbeiter in einem anderen Land sitzen zu haben, der weder in der Zentrale noch in der örtlichen Tochtergesellschaft angestellt ist.  

Es ist schwer vorstellbar in Deutschland steuerpflichtig zu sein, in Schweden Krankenversicherungspflichtig und nirgends Rentenversicherungspflichtig und das innerhalb der EU.

DRV hat außer der schlechteren Rendite gegenüber ETF andere Vorteile, wie EM Rente, Witwen /Waisenrente, Reha, Rente ab 35/45 Beitragsjahren.  Ich würde zumindest einen geringen Beitrag da reinzahlen.

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Cauchykriterium
vor einer Stunde von hilflos:

DRV hat außer der schlechteren Rendite gegenüber ETF andere Vorteile, wie EM Rente, Witwen /Waisenrente, Reha, Rente ab 35/45 Beitragsjahren.  Ich würde zumindest einen geringen Beitrag da reinzahlen.

Wer auf die EM-Rente der GRV schielt, sollte einen hohen Durchschnitt wahren und keinesfalls jeden Monat einen geringen Beitrag "reinzahlen".

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chirlu

Erwerbsminderungsrente gibt es ohnehin nur bei Pflichtbeiträgen.

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Okabe
vor 55 Minuten von chirlu:

Erwerbsminderungsrente gibt es ohnehin nur bei Pflichtbeiträgen.

Im Ernst? Also ein Selbstständiger der freiwillig in die GRV einzahlt bekommt keine EM Rente? Wer denkt sich denn sowas aus...

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chirlu
Gerade eben von Okabe:

Also ein Selbstständiger der freiwillig in die GRV einzahlt bekommt keine EM Rente?

 

Er kann (innerhalb der ersten fünf Jahre der Selbständigkeit) beantragen, pflichtversichert zu werden. Dann gibt es im Fall einer Erwerbsminderung auch eine Rente. Bei rein freiwilligen Beiträgen, die er jederzeit in der Höhe beliebig variieren oder ganz aussetzen kann, nicht.

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