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wurschti

Verrechnung von Aktienverlusten

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wurschti

Moin moin,

 

ich hätte da eine Frage zur Verrechnung von Aktienverlusten: Die kann ich im Prinzip überhaupt nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen? Oder womit kann ich die Verluste verrechnen, und was passiert langfristig mit dem Topf (keine Ahnung, aber verfällt das bspw. irgendwann?)?

 

Hintergrund: Ich habe dieses Jahr irgendwo relevant hohe Aktienverluste erlitten und besitze keine Aktien mehr. Strategisch setze ich mittlerweile auf ETFs. Ansonsten habe ich einen Immobilienfonds (bei einer anderen Bank), und bin über eine Beteiligungsgesellschaft bei meinem Arbeitgeber beteiligt (kann ich jetzt diesbezüglich nicht einordnen - ich zahle ein, das wirft Rendite in Form von Kapitalerträgen ab, aber es kann nichts geben, was Kursgewinnen ähnelt).

 

Ich freue mich über Hinweise :)

 

Viele Grüße,

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 13 Minuten von wurschti:

eine Frage zur Verrechnung von Aktienverlusten: Die kann ich im Prinzip überhaupt nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen?

 

Ja. (Die Verrechnungsbeschränkung liegt beim Bundesverfassungsgericht. Vielleicht entscheidet das irgendwann, dass sie nicht verfassungsgemäß ist und man doch verrechnen darf, vielleicht entscheidet es aber auch das Gegenteil.)

 

vor 13 Minuten von wurschti:

was passiert langfristig mit dem Topf (keine Ahnung, aber verfällt das bspw. irgendwann?)?

 

Ja, Verlusttöpfe verfallen mit deinem Tod; sie gehen nicht an deine Erben über.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

In Ergänzung: Wenn die Aktien vor 2009 gekauft wurden, kannst du Verluste nicht (mehr) geltend machen. Salopp gesagt stammen sie dann aus einer Zeit, als es noch keine "Töpfe" gab.

 

vor 4 Stunden von wurschti:

... und bin über eine Beteiligungsgesellschaft bei meinem Arbeitgeber beteiligt (kann ich jetzt diesbezüglich nicht einordnen - ich zahle ein, das wirft Rendite in Form von Kapitalerträgen ab, aber es kann nichts geben, was Kursgewinnen ähnelt).

Da kommt es auf die Details an, vielleicht sind's doch Aktien, die du letztlich von der Beteiligungsgesellschaft treuhänderisch verwalten lässt. Einfach das Personalbüro/Lohnbuchhaltung fragen. Kostet ja nichts.

 

vor 4 Stunden von wurschti:

Frage zur Verrechnung von Aktienverlusten: Die kann ich im Prinzip überhaupt nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen?

Auch hier gibt es Stolperfallen. Wenn die im Depot bei einer Bank in Deutschland gehalten wurden, führt die Bank den Verlusttopf bis auf weiteres. Dann musst du erst mal gar nichts tun.

Wenn es aber ein ausländischer Broker (oder eine Bank) ist, bist du gut beraten, die Veräußerungsverluste per Anlage KAP in der Steuererklärung geltend zu machen. Und zwar in der Steuererklärung für das Jahr, in dem du die Verluste realisiert hast. Nur dann hast du dann überhaupt ein Verlusttopf (beim Finanzamt persönlich).

 

Auch wenn du zukünftig nicht vor hast, noch mal Aktien zu kaufen .... verschenke den Topf nicht ohne Not. Vielleicht erbst du ja Aktien mit Gewinn ... wer weiß?

 

Last but not least: Die Einschränkung für die Verrechnung von Aktien-Veräußerungsverlusten ist beim BVerfG in Frage gestellt. Wenn die entscheiden sollten, dass dies verfassungswidrig ist, kannst du die Verluste mit allen anderen Kapitalerträgen vielleicht doch noch verrechnen.

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wurschti
vor 4 Stunden von chirlu:

Ja, Verlusttöpfe verfallen mit deinem Tod; sie gehen nicht an deine Erben über.

Das dauert hoffentlich noch eine ganze Weile :)

 

Verschenken will ich ja nichts, deswegen frage ich hier. Also noch mal beim AG nachfragen und sonst auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil warten und wer weiß was die Zukunft sonst so bringt.

 

Danke euch beiden!

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GreatGatsby

Weiterführende Frage: Wenn man diese Verluste einmal beim FA geltend gemacht hat und z.B. in darauffolgenden Jahren keine verpflichtende Steuererklärung abgeben muss, werden die Verluste dann automatisch in Folgejahre fortgetragen oder muss man zwingendermaßen für jedes Folgejahr zumindest die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags beantragen?

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mmusterm

@GreatGatsby:
In diesem Thread wurde Deine Frage mit Ja (= jedes Folgejahr Pflicht zur Steuererklärung) beantwortet:

 

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