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benne28

Hallo zusammen,

meine Mutter 83 hat bei "Weltsparen" ein Konto eröffnet, um nicht immer wieder das Post Ident durchführen zu müssen, wenn die guten Zinssätze auslaufen.

Jetzt habe ich gesehen, dass bei Weltsparen leider keine deutsche Bank mit dabei ist. Und die anderen fast alle keine Quellensteuer einbehalten.

Jetzt ist es so, dass meine Mutter keine Steuererklärung abgeben muss, da ihre Rente zu gering ist. Die Zinsen, die erzielt werden, liegen auch unter den 1000€ Freibetrag.

Wäre ich bei einer Anlage z.B. einer schwedischen Bank und 800€ Zinsertrag verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Ich befürchte mal schon. Wahrscheinlich kann man das ganze nur umgehen bei einer Anlage in Deutschland und Abgabe eines Freistellungsauftrages?

 

Schon mal vielen Dank und einen schönen Abend

benne

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west263
vor 3 Minuten von benne28:

Wäre ich bei einer Anlage z.B. einer schwedischen Bank und 800€ Zinsertrag verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

nein

und sollte sie über 1k€ kommen, zahlt sie für den Betrag oberhalb Abgeltungssteuer und dann ist auch keine Steuererklärung notwendig

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benne28
vor 7 Minuten von west263:

nein

und sollte sie über 1k€ kommen, zahlt sie für den Betrag oberhalb Abgeltungssteuer und dann ist auch keine Steuererklärung notwendig

Hallo west263,

vielen Dank für deine Antwort - nur eine Frage hätte ich noch dazu.

Falls sie über 1k€ kommen würde, wie kann sie dann Abgeltungssteuer zahlen ohne eine Steuererklärung abzugeben?

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chirlu
vor 27 Minuten von west263:

nein

und sollte sie über 1k€ kommen, zahlt sie für den Betrag oberhalb Abgeltungssteuer und dann ist auch keine Steuererklärung notwendig

 

Leider beides falsch (wobei beim ersten Punkt es in der Praxis das Finanzamt nicht so sehr interessieren dürfte). Hast du verstanden, dass es um ausländische Erträge geht?

 

vor 34 Minuten von benne28:

Ich befürchte mal schon.

 

Was ist denn daran so schlimm? Zeitaufwand, wenn es nur Rente und Zinsen gibt, geschätzt zwanzig Minuten im ersten Jahr und danach jährlich fünf Minuten.

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oktavian
vor einer Stunde von chirlu:

Hast du verstanden, dass es um ausländische Erträge geht?

Ich glaube es liegt an der Bank, wo die den Sitz hat. Bei mir werden ausländische Erträge mit Abgeltungsteuer belegt solange ich das bei einer dt Bank führe. Bei einer ausländischen Bank wiederum werden meine dt. Erträge mit Quellensteuer und nicht mit Abgeltungsteuer belegt.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Bei mir werden ausländische Erträge mit Abgeltungsteuer belegt solange ich das bei einer dt Bank führe.

Auch den Eröffnungsbeitrag nicht gelesen?

 

Zitat

Bei einer ausländischen Bank wiederum werden meine dt. Erträge mit Quellensteuer und nicht mit Abgeltungsteuer belegt.

Quellensteuern auf Zinsen gibt es, sind aber selten. Trotzdem sollte man natürlich darauf achten.

 

Stefan

 

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eugenkss

Letztendlich geht es ursächlich nicht darum, ob die Erträge bei einer deutschen Bank angefallen sind, sondern ob sie der deutschen Besteuerung unterlegen haben.

Mit anderen Worten: Ist entweder Abgeltungssteuer abgezogen worden oder sind die Erträge durch bei der Bank hinterlegtem Freistellungsauftrag von der Abgeltungssteuer freigestellt worden.

Wenn beides nicht der Fall ist, dann müssen die Erträge in der Steuererklärung angegeben werden. Auch dann wenn sie am Ende unter 1000 Euro liegen und im Steuerbescheid dann gar keine Steuer abgezogen wird.

 

https://bettina-kuhn.de/besteuerung-von-einnahmen-aus-p2p-krediten/#2_Muss_ich_eine_Steuererklarung_abgeben

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