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CaDau80

NV Bescheinigung bei bestehenden Verlusten

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CaDau80

Liebes Forum,

 

vielleicht eine absurde Frage, aber ich hab echt bei Internet-Recherche keine klaren Antworten gefunden, bzw. irgendwie gar keine… es geht um folgendes:

 

Wir haben ein Depot für unseren Minderjährigen Sohn (Schüler ohne Verdienst) mit folgender Konstellation:

1) realisierte Verluste aus Aktienverkäufen über mehrere Tausend EUR (akkumuliert und leider eben ein paar ‚quasi Totalausfälle‘) 

2) Buchgewinne über ETFs (höher als Sparerfreibetrag)

 

im Portfolio keine Aktien mehr, nur noch ETFs. 

 

Nun möchten wir umschichten und dachten uns, dass es ganz pfiffig wäre, das doch ohne den  Kapitalerstragssteuerabzug, Soli und Kirchensteuer zu machen (den man sonst mühsam im Folgejahr über eine Steuererklärung wiederbekäme) und haben beim Finanzamt eine NV Bescheinigung beantragt und bekommen. 
 

Frage nun: Wenn wir dem Institut die NV Bescheinigung geben, dann werden ja keine Gewinne mehr versteuert und keine Verlusttöpfe mehr geführt, bzw. reportiert. 
Das ist ja für die Gewinne bei den ETFs ja gut und gewollt. 
Was passiert aber dann mit den Aktienverlusten? Verrechnen kann er  die ja nicht, anderer Topf. Wenn die nicht ausgewiesen werden. Verliert er die dann, oder werden die irgendwie eingefroren und er kann die dann, wenn die NV nicht mehr greift, weil er Zuviel verdient, gegen evtl zukünftige Aktiengewinne wieder reaktivieren. 
 

Vielleicht  hatte einer von euch schon die Situation / oder kennt sich hier aus. 
Danke für die Hilfe. 
 

 

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chirlu
vor 3 Minuten von CaDau80:

ich hab echt bei Internet-Recherche keine klaren Antworten gefunden, bzw. irgendwie gar keine…

 

 

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reckoner

Hallo,

 

erstmal schön, dass du vorher fragst. :thumbsup:

 

Zitat

Was passiert aber dann mit den Aktienverlusten?

Ich würde immer vom worst case ausgehen, also dass die Bank den Verlusttopf einfach löscht, und das auch nicht umkehrbar ist.

 

Daher mein Rat: Keine NVB bei gefülltem Verlusttopf; zumindest wenn die Verluste aus vergangenen Jahren stammen.

 

Ideen, was man konkret machen könnte:

1. Ein neues Depot bei einer anderen Bank eröffnen (unbedingt auf den selben Namen), und nur dort die NVB einreichen. Dann die ETFs in das neue Depot übertragen und dort verkaufen.

2. Eine Verlustbescheinigung beantragen, und die NVB erst im nächsten Jahr einreichen (ob Verlustvortrag und NV gemeinsam gehen hatte ich aber in einem der verlinkten Threads schon mal in Frage gestellt - ich kann mir gut vorstellen, dass das Finanzamt dann trotz NV auf eine Anlage KAP besteht).

 

Stefan

 

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Sapine

Was wäre wenn man auf dem Altdepot eine Miniposition stehen lässt? 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was wäre wenn man auf dem Altdepot eine Miniposition stehen lässt?

Das ändert nichts. Entscheidend ist imho, dass die NVB nicht auf einen Verlusttopf trifft. Alles andere ist egal.

Nur auflösen sollte man das Depot nicht (sonst wandert der Verlust zum Finanzamt, mit den in den anderen Threads schon erwähnten möglichen Folgen).

 

Einen Vorteil hätte eine Restposition aber doch. Denn nur damit könnte das gesamte Depot incl. der Verlusttöpfe zu einer anderen Bank übertragen werden, das geht ohne Wertpapier nicht. Aber eigentlich ist das kein großes Problem, denn eine kleine Position kann man ja immer schnell erzeugen - beispielsweise für den Fall, dass die Bank das Depot kündigt (bei leeren Depots vielleicht gar nicht so selten).

 

Was ich noch vergessen hatte: Der ganze Aufwand lohnt sich nur, wenn die Person irgendwann einmal wieder Aktien kaufen möchte. Bei Minderjährigen ist das aber wohl nicht ganz unwahrscheinlich, da ist ja noch viel Zeit.

Und falls die Eltern selber noch Aktien mit Buchgewinn haben (aber keine Altbestände von vor 2009 - muss man auch immer dazu sagen) wäre eine Überlegung, diese Aktien an den Sohn zu verschenken (Depotübertrag Schenkung in das Depot mit dem Verlusttopf). Er könnte die dann steuerfrei verkaufen. Zurückschenken würde ich aber nicht, das könnte u.U. kritisch werden.

 

Stefan

 

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