masu 9. Mai funktioniert die Echtzeitüberweisung auch für Auszahlungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Idontcare 9. Mai Am 8.5.2026 um 12:59 von Gabriele: Sparplan-Granularität Ich bin echt beeindruckt angesichts dieser Wortschöpfung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW 9. Mai vor 4 Stunden von masu: funktioniert die Echtzeitüberweisung auch für Auszahlungen? Laut dem Faden für einen anderen Baaderklon: nein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
buchschlag1954 4. Juni Laut heutigem Schreiben tritt zum 22.06.2026 ein neues Gebührenmodell in Kraft. Man soll bis dahin via Pop-up zustimmen, ansonsten kommt es zu Handelseinschränkungen. Also ich finde bis dato weder ein neues PLV, noch konnte ich ein entsprechendes Pop-up wahrnehmen. Statt dessen werde ich seit gestern immer wieder bei der Webanwendung nach wenigen Minuten ausgeloggt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW 4. Juni vor 3 Stunden von buchschlag1954: Laut heutigem Schreiben Zitat Freilassing, 26. Mai 2026 Anpassung Gebührenmodell – Wir benötigen deine Zustimmung Guten Tag, aufgrund gesetzlicher Vorgaben stellen wir unser Gebührenmodell mit Wirksamkeit zum 22.06.2026 um. Die Anpassungen, die wir im Preis- und Leistungsverzeichnis transparent darstellen, sind im Ergebnis für dich kostenneutral. Mit anderen Worten: Die Änderungen führen für dich als Kundin/Kunde zu KEINER Erhöhung der Kosten. WIE kann die Zustimmung zur Vertragsänderung erteilt werden? Die Zustimmung kannst du jederzeit online in der Traders Place App oder im Webportal von Traders Place über ein Pop-Up-Fenster erteilen. Die geänderten Verträge werden zusätzlich in der elektronischen Postbox für dich hinterlegt. Wir bitten dich, die Zustimmung spätestens bis zum 21.06.2026 zu erteilen. Bei Fragen steht unser Kundenservice unter kundenservice@tradersplace.de gerne zur Verfügung. WAS passiert, wenn keine Zustimmung zur Vertragsänderung erteilt wird? Wir sind verpflichtet, unsere Dienstleistungen im Einklang mit gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zu erbringen. Solltest du der Änderung nicht zustimmen, führt dies ab 22.06.2026 zu Einschränkungen beim Handel mit Wertpapieren. Ab dem 22.06.2026 sind bei fehlender Zustimmung weder Käufe noch Verkäufe von Aktien, Derivaten, ETFs, und Fonds über gettex und Baader Trading sowie betreffend Derivate über unsere Premiumpartner möglich. Entsprechende Kauf- oder Verkaufsaufträge, die vor dem 22.06.2026 erteilt, aber erst nach diesem Zeitpunkt ausgeführt werden, können ebenfalls nicht mehr getätigt werden. Für Verkäufe steht dir selbstverständlich auch ab 22.06.2026 ein alternativer Handelsplatz zur Verfügung. Wir bedanken uns für dein Verständnis und deine Kooperation. Bei Fragen oder für weitere Informationen kannst du dich gerne an uns wenden. Freundliche Grüße Traders Place GmbH & Co. KGaA Ich finde aber auch nur die "alten" AGB Stand 4/2026 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 4. Juni Klingt so, als ob sie auf ein Modell mit höheren Gebühren und im Gegenzug ausgekehrten Rückvergütungen umsteigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nomad 4. Juni Weder auf meinem Android Phone noch auf meinem Laptop habe ich ein Pop-Up Fenster bekommen, wo ich Zustimmen oder Ablehnen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW 5. Juni Am 4.6.2026 um 20:08 von nomad: Weder auf meinem Android Phone noch auf meinem Laptop habe ich ein Pop-Up Fenster bekommen, wo ich Zustimmen oder Ablehnen kann. Als ich dabei war eine Order zu platziere, kam die Abfrage. Versuch es mal zu provozieren ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
buchschlag1954 6. Juni Wenn man eine Order über gettex oder baader eingeben will, dann erscheint die Zustimmungserklärung. Das neue PLV ist jetzt ebenfalls einsehbar. Auf den ersten Blick bleibt letztlich alles unverändert. Lediglich die PFOF werden durch Bonifikationen an den Kunden ersetzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
buchschlag1954 6. Juni · bearbeitet 6. Juni von buchschlag1954 Hattet ihr zuletzt auch in hektischen Börsenphasen das Problem beobachtet, dass Orders nach Eingabe zwar sofort im Orderbuch angezeigt werden, aber erst mit z.T. enormem Zeitversatz an den Börsenplatz geroutet werden. Auch Orderstreichungen führen in diesen Phasen zwar zur sofortigen Löschung der Order im tp Orderbuch, werden aber nicht sofort weitergeleitet, so dass u.U. die Order dann doch noch zur Ausführung kommt und anschließend nach weiterem zeitlichen Versatz erneut und als ausgeführt im Orderbuch wieder erscheint? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nomad 7. Juni Am 6.6.2026 um 00:59 von PKW: Als ich dabei war eine Order zu platziere, kam die Abfrage. Versuch es mal zu provozieren ... Das hat funktioniert, danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MasterP 7. Juni Hallo zusammen, beim neuen PLV sind mir ein paar Gedanken durch den Kopf gegangen. 1. Bonifikation von 3,15 € pro Geschäft => Ich lese es so, dass wenn ich bei Gettex (0,50 Handelsgebühr) handle, bekomme ich pro Order 3,15 Euro Cash erstattet als Bonifikation. Dann würde ich ja pro Trade 5,30 Euro "Plus" machen wenn der Kurs sich nicht ändert? 3,15 - 0,50 sind 2,65. Also 2,65 Euro Netto für die Kauforder und 2,65 Euro Netto für die Verkaufsorder. Korrekt oder Denkfehler? 2. Bonifikationen sind meines Wissens steuerpflichtig. Schnelle Recherche ergibt: Es gibt eine Freigrenze von 256 Euro. Solche Prämien gelten als „sonstige Einkünfte“ gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Sie sind steuerfrei, solange die gesamten sonstigen Einkünfte (inklusive Bonuszahlungen) unter 256 Euro pro Kalenderjahr liegen. Bedeutet 256 Euro / 3,15 Euro = 81,2 Order. Das bedeutet wenn ich über 40 Trades mache (Kauf und Verkauf) bin ich über der Freigrenze und muss das in der Steuererklärung angeben?! Das ist unschön und Mehraufwand. Korrekt oder Denkfehler? Wie seht ihr das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 7. Juni vor einer Stunde von MasterP: Schnelle Recherche ergibt: Es gibt eine Freigrenze von 256 Euro. Solche Prämien gelten als „sonstige Einkünfte“ gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Ich bezweifle extrem stark, das diese Art der bonifikation unter diese steuerliche Regelung fällt. Daher würde ich an Stelle einer schnellen Recherche, wenn es dich interessiert, genauer recherchieren oder dort nachfragen. Aber ich glaube das keinesfalls. Das wäre verrückt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Euronensammler 7. Juni vor 21 Stunden von buchschlag1954: Auch Orderstreichungen führen in diesen Phasen zwar zur sofortigen Löschung der Order im tp Orderbuch, werden aber nicht sofort weitergeleitet, so dass u.U. die Order dann doch noch zur Ausführung kommt und anschließend nach weiterem zeitlichen Versatz erneut und als ausgeführt im Orderbuch wieder erscheint? Das ist mir neulich auch passiert. Sehr, sehr unschön! In meinem Fall hatte die Order einen überschaubare Größe. Ich hatte mich entschieden, nichts zu unternehmen, weil die Sachlage dann doch passte. Daraufhin habe ich bei meiner letzten Orderstreichung 2-3 Stunden gewartet, bis ich eine neue Order mit anderem Limit abgeschickt habe. Außerdem habe ich von der Streichung einen Screenshot gemacht, um im Problemfall etwas in der Hand zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 7. Juni vor 1 Stunde von MasterP: Hallo zusammen, beim neuen PLV sind mir ein paar Gedanken durch den Kopf gegangen. 1. Bonifikation von 3,15 € pro Geschäft => Ich lese es so, dass wenn ich bei Gettex (0,50 Handelsgebühr) handle, bekomme ich pro Order 3,15 Euro Cash erstattet als Bonifikation. Dann würde ich ja pro Trade 5,30 Euro "Plus" machen wenn der Kurs sich nicht ändert? 3,15 - 0,50 sind 2,65. Also 2,65 Euro Netto für die Kauforder und 2,65 Euro Netto für die Verkaufsorder. Korrekt oder Denkfehler?... Im PLV steht: "* Traders Place steht eine Vermittlungsgebühr von € 2,65 und der Baader Bank AG eine Abwicklungsgebühr in Höhe von € 0,50 je Order, zusammen Orderspesen in Höhe von € 3,15 zu. Um eine für den Kunden kostenlose Order zu ermöglichen, gewährt die Baader Bank AG dem Kunden eine Bonifikation in Höhe von € 3,15. Die Ordergebühren, konkret die Vermittlungsgebühr von Traders Place und die Abwicklungsgebühr der Baader Bank AG, werden durch die Baader Bank AG ebenso wie die Bonifikation direkt auf dem Verrechnungskonto des Kunden gebucht." Du machst also kein "Plus". vor 1 Stunde von MasterP: ... 2. Bonifikationen sind meines Wissens steuerpflichtig. Schnelle Recherche ergibt: Es gibt eine Freigrenze von 256 Euro. Solche Prämien gelten als „sonstige Einkünfte“ gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Sie sind steuerfrei, solange die gesamten sonstigen Einkünfte (inklusive Bonuszahlungen) unter 256 Euro pro Kalenderjahr liegen. Bedeutet 256 Euro / 3,15 Euro = 81,2 Order. Das bedeutet wenn ich über 40 Trades mache (Kauf und Verkauf) bin ich über der Freigrenze und muss das in der Steuererklärung angeben?! Das ist unschön und Mehraufwand. Korrekt oder Denkfehler?... Das dürfte zutreffen, da "die Bonifikation direkt auf dem Verrechnungskonto des Kunden gebucht." wird. Also müsste sie ja vorher als Kosten in der Abrechnung enthalten (belastet) sein. Sobald Du über 256€ (auch z. B. mit Bonus einer anderen Bank) kommst ist alles (nicht nur der übersteigende Betrag)zu versteuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MasterP 7. Juni vor 49 Minuten von CorMaguire: Im PLV steht: "* Traders Place steht eine Vermittlungsgebühr von € 2,65 und der Baader Bank AG eine Abwicklungsgebühr in Höhe von € 0,50 je Order, zusammen Orderspesen in Höhe von € 3,15 zu. Um eine für den Kunden kostenlose Order zu ermöglichen, gewährt die Baader Bank AG dem Kunden eine Bonifikation in Höhe von € 3,15. Die Ordergebühren, konkret die Vermittlungsgebühr von Traders Place und die Abwicklungsgebühr der Baader Bank AG, werden durch die Baader Bank AG ebenso wie die Bonifikation direkt auf dem Verrechnungskonto des Kunden gebucht." Du machst also kein "Plus". Das dürfte zutreffen, da "die Bonifikation direkt auf dem Verrechnungskonto des Kunden gebucht." wird. Also müsste sie ja vorher als Kosten in der Abrechnung enthalten (belastet) sein. Sobald Du über 256€ (auch z. B. mit Bonus einer anderen Bank) kommst ist alles (nicht nur der übersteigende Betrag)zu versteuern. Ah alles klar. Ich habe das PLV angeschaut welches direkt im Webportal von Baader zur Verfügung gestellt wurde. Da fehlt der Teil mit der TP Vermittlungsgebühr 2,65€. Auf der Website von TP habe ich das "komplette" PLV gefunden und auch das gefunden was du schreibst. Bin gespannt wie das auf den Abrechnungen aussieht. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roti 7. Juni · bearbeitet 7. Juni von Roti Ergänzung vor 2 Stunden von MasterP: Ah alles klar. Ich habe das PLV angeschaut welches direkt im Webportal von Baader zur Verfügung gestellt wurde. Da fehlt der Teil mit der TP Vermittlungsgebühr 2,65€. Auf der Website von TP habe ich das "komplette" PLV gefunden und auch das gefunden was du schreibst. Bin gespannt wie das auf den Abrechnungen aussieht. Danke! okay verstanden und danke für die Zusammenfassung, würde mir dennoch das vom Trades Place Kundenservice explizite bestätigen lassen für die eigenen Unterlagen ... Viel Erfolg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ohnePeil 7. Juni Ganz ehrlich gesagt: Einmal eine Order durchführen und danach die Abrechnung genau checken. Falls unter dem Strich zusätzliche Kosten auftreten, dann Depotübertrag zu einem anderen Broker ;-) LG ohnePeil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kratos 7. Juni vor 7 Stunden von MasterP: Das bedeutet wenn ich über 40 Trades mache (Kauf und Verkauf) bin ich über der Freigrenze und muss das in der Steuererklärung angeben?! Das ist unschön und Mehraufwand. Und wenn du drunter liegst, wärst du sogar besser gestellt, da die bei Verkauf relevanten Anschaffungskosten erhöht sind und die Gratifikation steuerfrei eingestrichen wird? Würde mich interessieren, wie das genau funktioniert, auch im Vergleich zu Finanzen Net Zero, wo die Zahlungen wohl nicht direkt über das Verrechnungskonto laufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roti 12. Juni Am 7.6.2026 um 14:49 von Kratos: ... Würde mich interessieren, wie das genau funktioniert, auch im Vergleich zu Finanzen Net Zero, wo die Zahlungen wohl nicht direkt über das Verrechnungskonto laufen. Guten Abend, der Support von Traders Place wegen Bonifikationen schrieb (Auszug): Bonifikationen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Auswirkungen haben. In diesen Fällen wird die Bonifikation nicht unmittelbar als Kapitalertrag besteuert, sondern mindert die Anschaffungskosten der erworbenen Wertpapiere. Durch die Reduzierung der Anschaffungskosten erhöht sich bei einem späteren Verkauf die steuerliche Bemessungsgrundlage, sodass gegebenenfalls ein höherer steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht. Dies entspricht den Vorgaben des BMF-Schreibens zur Abgeltungsteuer vom 14. Mai 2025. Danach mindern Geldprämien, die im Zusammenhang mit einem Depotübertrag oder einer Depoteröffnung gewährt werden und an den Erwerb von Wertpapieren geknüpft sind, die Anschaffungskosten der erworbenen Wertpapiere. Die Verrechnung erfolgt mit den Anschaffungskosten der erworbenen Wertpapiere in der Reihenfolge ihres Erwerbs. Vielen Dank für Ihr Verständnis. (Auszug Ende) Viel Erfolg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kratos 13. Juni vor 18 Stunden von Roti: Durch die Reduzierung der Anschaffungskosten erhöht sich bei einem späteren Verkauf die steuerliche Bemessungsgrundlage, sodass gegebenenfalls ein höherer steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht. Und die gleichhohe Gebühr erhöht die Anschaffungsdaten, also ist am Ende alles wie bisher!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tharos 13. Juni vor einer Stunde von Kratos: Und die gleichhohe Gebühr erhöht die Anschaffungsdaten, also ist am Ende alles wie bisher!? Genau... statt 0 Gebühr hast du 3 Gebühr und 3 Bonifikation --> am Ende genau das selbe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato 13. Juni · bearbeitet 13. Juni von Mato Das scheint mir sehr ähnlich zum System bei Finanzen.net-Zero zu sein. Letztlich bleibt es beim kostenlosen Handel trotz PFOF-Verbot. Finde ich gut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rebentao 17. Juni · bearbeitet 17. Juni von Rebentao heißt das jetzt steuerlich muss man nichts beachten ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rebentao 22. Juni · bearbeitet 22. Juni von Rebentao Ich kann beim auszahlen per App kein richtiges Komma eingeben. will ich z. 1,99 Euro auf mein Referenzkonto auszahlen lassen und gebe 1.99 Euro ein wird daraus sofort 199 Euro . Ist das bei euch auch so ? man kann das ausprobieren und es ganz durchzuziehen. einfach keine TAN eingeben. es gibt nur den Punkt (Button)Taste, keine Komma Taste. Kopiere ich aus einer Notizen App die 1,99 Euro wwird die 1,99 Euro korrekt übernommen. Ich habe die Deutsche Sprache und eine Deutsche Samsung Tastataur eingestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag