Zum Inhalt springen
derklotz

VL-Sparen bei finvesto

Empfohlene Beiträge

Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 21 Minuten von SmithA:

Klar, aber wenn ich einen VL-Vertrag habe, der ausschließlich diese VL-Leistungen beinhaltet?

Ich verstehe nicht, was das aus Anbieter-Sicht bitte schön ändern soll. Gerade wenn du nur VL-Anteile hast, wird der Betrag doch ohnehin lächerlich gering sein. Wenn ein Anbieter nur einen Stand seiner Bedingungen akzeptiert, wird er dich als Kunde kündigen - und zuallererst diejenigen, die ihm am wenigsten einbringen.

Aber wir haben hier alle keine Glaskugel oder Insider-Informationen. Es kann zur Kündigung kommen, muss aber nicht. Das Risiko liegt bei dir, oder du schaust mal, ob du vergangene Erfahrungsberichte für diesen Anbieter findest, um das Risiko ggf. besser einschätzen zu können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SmithA

Ok, ich habe mal nachgefragt. Das ist die Antwort:

 

Der VL-Vertrag bei FNZ Bank ist kein Vertrag mit einer festen Laufzeit, denn dies ist mit dem Kunden nicht vereinbart. Der Kunde kann innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist auch über seine Anteile prämienschädlich verfügen. Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) seitens des Kunden der VL-Vertrag als beendet …Auszug aus den VL Bedingungen: “4.2 Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage rückwirkend bei Verkäufen innerhalb der gesetzlichen Sperrfristen, sofern keine gesetzliche Ausnahmeregelung Anwendung findet (§ 13 Abs. 5 S. 3 Vermögensbildungsgesetz).

Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) der VL-Vertrag als beendet…..“

FNZ Bank kann somit gemäß den vertraglichen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingung die Vertragsbeziehung auch bei einem VL-Vertrag beenden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
vor 1 Stunde von SmithA:

Ok, ich habe mal nachgefragt. Das ist die Antwort:

Danke fürs Teilen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
indianahorst

Was ist hier nun die Conclusio? Wenn man die Arbeitnehmersparzulage nicht riskieren will (weil die FNZ bei Nichtzustimmung das VL-Depot prämienschädlich auflöst), dann muss man der Gebührenerhöhung zähneknirschend zustimmen? (und die FNZ auf seine persönliche Blacklist setzen)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
optiontrader
· bearbeitet von optiontrader

Was passiert mit den Anteilen bei Nicht-Zustimmung bzw. Ablehnung der neuen AGB? Werden die einfach veräußert (so dass auch im worst case drei- bis vierstellig Steuern anfallen können), ohne dass man eine Chance hat, sie zu einem "richtigen" Broker zu übertragen oder bekommt man noch eine Gnadenfrist zum Depotübertrag?

 

Ich bin am Überlegen, diese Gebührenerhöhung als Gelegenheit zu nutzen, bald zu Fidelity (mit Sonderkonditionen) zu wechseln, da ich dieses Jahr aufgrund einer beruflichen Sondersituation sowieso keine VL bekomme und in der Vergangenheit auch nie die Arbeitnehmersparzulage erhalten habe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 5 Minuten von optiontrader:

Ich bin am Überlegen, diese Gebührenerhöhung als Gelegenheit zu nutzen, bald zu Fidelity (mit Sonderkonditionen) zu wechseln, da ich dieses Jahr aufgrund einer beruflichen Sondersituation sowieso keine VL bekomme und in der Vergangenheit auch nie die Arbeitnehmersparzulage erhalten habe.

 

Wenn keine Arbeitnehmersparzulage auf dich wartet, kannst du ja jederzeit den Vertrag auflösen und die Anteile auf jedes beliebige andere Depot übertragen. Kostet halt ein paar (12?) Euro Gebühr.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
optiontrader
Am 4.2.2025 um 21:42 von Geduldsanleger:

[...] die 10€ Depotgebühr werden zu Beginn des Jahres über automatischen Fondsteileverkauf gewonnen, was ein Nachtteil ist, da wohl entsprechend FIFO die ältesten Anteile veräußert werden und entsprechend Abgeltungssteuer anfällt., die ich über einen Freistellungsauftrag abdecke.

Die Depotgebühr sollte bei Guthaben auf dem Flex-Verrechnungskonto oder bei erteiltem SEPA-Mandat von einem externen Konto abgebucht werden.

Der Verkauf von ETF-Anteilen zur Begleichung der Vorabpauschale lässt sich auch Vermeiden durch das Formular "Auftrag zur Abrechnung der Vorabpauschale".

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
optiontrader
· bearbeitet von optiontrader
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Wenn keine Arbeitnehmersparzulage auf dich wartet, kannst du ja jederzeit den Vertrag auflösen und die Anteile auf jedes beliebige andere Depot übertragen. Kostet halt ein paar (12?) Euro Gebühr.

Die VL-Depotgebühren werden ja offenbar grundsätzlich immer rückwirkend fürs ganze vorangegangene Jahr erhoben, ganz gleich ob 12 Monate eine Kundenbeziehung besteht oder nicht. Zumindest interpretiere ich diesen Passus so:

Zitat

Das VL-Vertragsentgelt wird jährlich am ersten Bankarbeitstag des folgenden Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr berechnet und anschließend abgerechnet.

Bei einer unterjährigen Beendigung des Wertpapier-Sparvertrags zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen oder bei einer Gesamtverfügung über den Bestand im Wertpapier-Sparvertrag zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen wird das VL-Vertragsentgelt zum Beendigungszeitpunkt bzw. zum Gesamtverfügungszeitpunkt für das gesamte Kalenderjahr berechnet und anschließend abgerechnet.

Frage mich, was der letzte Satz soll. Da gibt es ja nichts zu "berechnen", wenn sowieso immer die volle Jahresgebühr veranschlagt wird.

 

Habe leider letztes Jahr nicht dran gedacht, das VL-Depot zu kündigen nach der letzten VL-Zahlung. Naja, passiert. Mit 10 EUR "Strafe" für vorzeitige Beendigung kann ich leben. 

 

Wahrscheinlich ist es zu riskant, nicht zu akzeptieren und dann zu hoffen, dass man die Anteile noch rechtzeitig bis 30.06. übertragen bekommt. Leider wird nirgends eine "Gnadenfrist" erwähnt bzw. ob der Depotübertrag überhaupt noch vorgesehen ist in so einem Fall. Am Wichtigsten ist mir eigentlich, dass keine Gewinne dieses Jahr realisiert werden durch einen ungewollten Verkauf.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
optiontrader

Hatte gestern mal bei finvesto nachgefragt: finvesto wird die Kunden benachrichtigen, die bis zum 30.06. nicht zugestimmt haben. Dann wird man vor die Wahl gestellt, ob man einen Depotübertrag durchführen möchte oder die Anteile verkauft werden sollen. Vor dem Stichtag passiert auf jeden Fall nichts, also kein Grund in Panik zu verfallen. Ein Depotübertrag von VL-ETF-Anteilen bei finvesto zu einem anderen Anbieter (z. B. Fidelity) ist auch nicht möglich, ohne die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Man muss sich das eben persönlich mal durchrechnen. Sollte man gerade erst seinen VL-Vertrag abgeschlossen haben und ist ohnehin nicht sparzulagenberechtigt, könnte es sich lohnen, einmal in den sauren Apfel zu beißen und die 10 EUR zu berappen. Bei einem oder zwei Jahren Restlaufzeit lohnt es sich tendenziell nicht - immerhin entsprechen 10 EUR für die vorzeitige Auflösung fünf Jahren mit erhöhtem VL-Vertragsentgelt - immer vorausgesetzt, es kommt nicht in gleich die Erhöhung. auf 15 EUR etc. Die erhöhte Fremdwährungsmarge, die sie einsacken sind bestimmt auch nochmal im kleinen zweistelligen EUR-Bereich.

Das ist im Idealfall ein hochautomatisiertes Geschäft, was die FNZ Bank wohl kaum was kostet bei gleichzeitig wenig Konkurrenz, insofern ist der Kunde da dem Broker schutzlos ausgeliefert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
optiontrader
Am 20.6.2025 um 15:30 von chirlu:

 

Wenn keine Arbeitnehmersparzulage auf dich wartet, kannst du ja jederzeit den Vertrag auflösen und die Anteile auf jedes beliebige andere Depot übertragen. Kostet halt ein paar (12?) Euro Gebühr.

 

Sehr ihr das eigentlich auch so, dass bei folgender Formulierung strenggenommen eigentlich auch kein Aufwandsersatz für die vorzeitige Beendigung des VL-Vertrags anfallen darf? Schließlich hab ich mir ja nicht die einseitige Verschlechterung des PLV ausgesucht...

Zitat

Sofern dies nicht erfolgt, müssten wir die Geschäftsverbindung mit lhnen beenden. Wenn Sie die Geschäftsbeziehung nicht fortführen wollen, haben Sie jederzeit das Recht zu einer kostenfreien und fristlosen Kündigung des Depot-/Kontovertrags.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...