Glory_Days April 11, 2025 · bearbeitet April 11, 2025 von Glory_Days vor 21 Minuten von SmithA: Klar, aber wenn ich einen VL-Vertrag habe, der ausschließlich diese VL-Leistungen beinhaltet? Ich verstehe nicht, was das aus Anbieter-Sicht bitte schön ändern soll. Gerade wenn du nur VL-Anteile hast, wird der Betrag doch ohnehin lächerlich gering sein. Wenn ein Anbieter nur einen Stand seiner Bedingungen akzeptiert, wird er dich als Kunde kündigen - und zuallererst diejenigen, die ihm am wenigsten einbringen. Aber wir haben hier alle keine Glaskugel oder Insider-Informationen. Es kann zur Kündigung kommen, muss aber nicht. Das Risiko liegt bei dir, oder du schaust mal, ob du vergangene Erfahrungsberichte für diesen Anbieter findest, um das Risiko ggf. besser einschätzen zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SmithA April 15, 2025 Ok, ich habe mal nachgefragt. Das ist die Antwort: Der VL-Vertrag bei FNZ Bank ist kein Vertrag mit einer festen Laufzeit, denn dies ist mit dem Kunden nicht vereinbart. Der Kunde kann innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist auch über seine Anteile prämienschädlich verfügen. Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) seitens des Kunden der VL-Vertrag als beendet …Auszug aus den VL Bedingungen: “4.2 Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage rückwirkend bei Verkäufen innerhalb der gesetzlichen Sperrfristen, sofern keine gesetzliche Ausnahmeregelung Anwendung findet (§ 13 Abs. 5 S. 3 Vermögensbildungsgesetz). Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) der VL-Vertrag als beendet…..“ FNZ Bank kann somit gemäß den vertraglichen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingung die Vertragsbeziehung auch bei einem VL-Vertrag beenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days April 15, 2025 vor 1 Stunde von SmithA: Ok, ich habe mal nachgefragt. Das ist die Antwort: Danke fürs Teilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
indianahorst Mai 28, 2025 Was ist hier nun die Conclusio? Wenn man die Arbeitnehmersparzulage nicht riskieren will (weil die FNZ bei Nichtzustimmung das VL-Depot prämienschädlich auflöst), dann muss man der Gebührenerhöhung zähneknirschend zustimmen? (und die FNZ auf seine persönliche Blacklist setzen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
optiontrader Juni 20, 2025 · bearbeitet Juni 20, 2025 von optiontrader Was passiert mit den Anteilen bei Nicht-Zustimmung bzw. Ablehnung der neuen AGB? Werden die einfach veräußert (so dass auch im worst case drei- bis vierstellig Steuern anfallen können), ohne dass man eine Chance hat, sie zu einem "richtigen" Broker zu übertragen oder bekommt man noch eine Gnadenfrist zum Depotübertrag? Ich bin am Überlegen, diese Gebührenerhöhung als Gelegenheit zu nutzen, bald zu Fidelity (mit Sonderkonditionen) zu wechseln, da ich dieses Jahr aufgrund einer beruflichen Sondersituation sowieso keine VL bekomme und in der Vergangenheit auch nie die Arbeitnehmersparzulage erhalten habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juni 20, 2025 vor 5 Minuten von optiontrader: Ich bin am Überlegen, diese Gebührenerhöhung als Gelegenheit zu nutzen, bald zu Fidelity (mit Sonderkonditionen) zu wechseln, da ich dieses Jahr aufgrund einer beruflichen Sondersituation sowieso keine VL bekomme und in der Vergangenheit auch nie die Arbeitnehmersparzulage erhalten habe. Wenn keine Arbeitnehmersparzulage auf dich wartet, kannst du ja jederzeit den Vertrag auflösen und die Anteile auf jedes beliebige andere Depot übertragen. Kostet halt ein paar (12?) Euro Gebühr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
optiontrader Juni 20, 2025 Am 4.2.2025 um 21:42 von Geduldsanleger: [...] die 10€ Depotgebühr werden zu Beginn des Jahres über automatischen Fondsteileverkauf gewonnen, was ein Nachtteil ist, da wohl entsprechend FIFO die ältesten Anteile veräußert werden und entsprechend Abgeltungssteuer anfällt., die ich über einen Freistellungsauftrag abdecke. Die Depotgebühr sollte bei Guthaben auf dem Flex-Verrechnungskonto oder bei erteiltem SEPA-Mandat von einem externen Konto abgebucht werden. Der Verkauf von ETF-Anteilen zur Begleichung der Vorabpauschale lässt sich auch Vermeiden durch das Formular "Auftrag zur Abrechnung der Vorabpauschale". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
optiontrader Juni 20, 2025 · bearbeitet Juni 20, 2025 von optiontrader vor 1 Stunde von chirlu: Wenn keine Arbeitnehmersparzulage auf dich wartet, kannst du ja jederzeit den Vertrag auflösen und die Anteile auf jedes beliebige andere Depot übertragen. Kostet halt ein paar (12?) Euro Gebühr. Die VL-Depotgebühren werden ja offenbar grundsätzlich immer rückwirkend fürs ganze vorangegangene Jahr erhoben, ganz gleich ob 12 Monate eine Kundenbeziehung besteht oder nicht. Zumindest interpretiere ich diesen Passus so: Zitat Das VL-Vertragsentgelt wird jährlich am ersten Bankarbeitstag des folgenden Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr berechnet und anschließend abgerechnet. Bei einer unterjährigen Beendigung des Wertpapier-Sparvertrags zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen oder bei einer Gesamtverfügung über den Bestand im Wertpapier-Sparvertrag zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen wird das VL-Vertragsentgelt zum Beendigungszeitpunkt bzw. zum Gesamtverfügungszeitpunkt für das gesamte Kalenderjahr berechnet und anschließend abgerechnet. Frage mich, was der letzte Satz soll. Da gibt es ja nichts zu "berechnen", wenn sowieso immer die volle Jahresgebühr veranschlagt wird. Habe leider letztes Jahr nicht dran gedacht, das VL-Depot zu kündigen nach der letzten VL-Zahlung. Naja, passiert. Mit 10 EUR "Strafe" für vorzeitige Beendigung kann ich leben. Wahrscheinlich ist es zu riskant, nicht zu akzeptieren und dann zu hoffen, dass man die Anteile noch rechtzeitig bis 30.06. übertragen bekommt. Leider wird nirgends eine "Gnadenfrist" erwähnt bzw. ob der Depotübertrag überhaupt noch vorgesehen ist in so einem Fall. Am Wichtigsten ist mir eigentlich, dass keine Gewinne dieses Jahr realisiert werden durch einen ungewollten Verkauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
optiontrader Juni 25, 2025 Hatte gestern mal bei finvesto nachgefragt: finvesto wird die Kunden benachrichtigen, die bis zum 30.06. nicht zugestimmt haben. Dann wird man vor die Wahl gestellt, ob man einen Depotübertrag durchführen möchte oder die Anteile verkauft werden sollen. Vor dem Stichtag passiert auf jeden Fall nichts, also kein Grund in Panik zu verfallen. Ein Depotübertrag von VL-ETF-Anteilen bei finvesto zu einem anderen Anbieter (z. B. Fidelity) ist auch nicht möglich, ohne die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Man muss sich das eben persönlich mal durchrechnen. Sollte man gerade erst seinen VL-Vertrag abgeschlossen haben und ist ohnehin nicht sparzulagenberechtigt, könnte es sich lohnen, einmal in den sauren Apfel zu beißen und die 10 EUR zu berappen. Bei einem oder zwei Jahren Restlaufzeit lohnt es sich tendenziell nicht - immerhin entsprechen 10 EUR für die vorzeitige Auflösung fünf Jahren mit erhöhtem VL-Vertragsentgelt - immer vorausgesetzt, es kommt nicht in gleich die Erhöhung. auf 15 EUR etc. Die erhöhte Fremdwährungsmarge, die sie einsacken sind bestimmt auch nochmal im kleinen zweistelligen EUR-Bereich. Das ist im Idealfall ein hochautomatisiertes Geschäft, was die FNZ Bank wohl kaum was kostet bei gleichzeitig wenig Konkurrenz, insofern ist der Kunde da dem Broker schutzlos ausgeliefert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
optiontrader Juni 30, 2025 Am 20.6.2025 um 15:30 von chirlu: Wenn keine Arbeitnehmersparzulage auf dich wartet, kannst du ja jederzeit den Vertrag auflösen und die Anteile auf jedes beliebige andere Depot übertragen. Kostet halt ein paar (12?) Euro Gebühr. Sehr ihr das eigentlich auch so, dass bei folgender Formulierung strenggenommen eigentlich auch kein Aufwandsersatz für die vorzeitige Beendigung des VL-Vertrags anfallen darf? Schließlich hab ich mir ja nicht die einseitige Verschlechterung des PLV ausgesucht... Zitat Sofern dies nicht erfolgt, müssten wir die Geschäftsverbindung mit lhnen beenden. Wenn Sie die Geschäftsbeziehung nicht fortführen wollen, haben Sie jederzeit das Recht zu einer kostenfreien und fristlosen Kündigung des Depot-/Kontovertrags. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DennyK 4. Januar Da ich noch auf die Abrechnung der VL Anlage von Ende Dezember warte, habe ich mir vorhin noch mal die letzten Abrechnungen angesehen. Dabei ist mir aufgefallen, das Ende November und anscheinend auch im Dezember die 8ct Transaktionskosten nicht angefallen sind. Ende September und Oktober waren diese noch dabei. (Habe das VL Depot) erst seit September 2025.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OceanCloud 4. Januar · bearbeitet 4. Januar von OceanCloud Finvesto hat immer mal wieder so eine Aktion, dieses mal ab November. Das gilt auch für VL. Ende Januar erfolgt meine letzte VL Einzahlung, dann habe ich 6 Jahre voll. Mein derzeitiger Stand ist, dass ich dann kein VL mehr machen werde. Gründe sind: - voraussichtlich in 4,5 Jahren gehe ich in Rente (wenn ich nicht vorher Privatier werde) und das Geld wäre 7 Jahre geblockt. - wegen Teilzeit zahlt mir der AG eh nur 21,27€ und ich stocke selbst bis auf 40 EUR auf. - ich bekomme mehr netto (es fallen alleine 10€ weniger Steuer an), die ich selbst investieren kann - ING 1% ist mir zu wenig Hat jemand andere Ideen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 4. Januar vor 14 Minuten von OceanCloud: Mein derzeitiger Stand ist, dass ich dann kein VL mehr machen werde. Gründe sind: - voraussichtlich in 4,5 Jahren gehe ich in Rente (wenn ich nicht vorher Privatier werde) und das Geld wäre 7 Jahre geblockt. - wegen Teilzeit zahlt mir der AG eh nur 21,27€ und ich stocke selbst bis auf 40 EUR auf. - ich bekomme mehr netto (es fallen alleine 10€ weniger Steuer an), die ich selbst investieren kann Daraus werde ich nicht schlau. Wenn das Geld für sieben Jahre blockiert ist, dann wegen der Arbeitnehmersparzulage von in deinem Fall 400 Euro (5 Jahre mal 80 Euro), die du nirgends berücksichtigst. Wenn die Steuer von 10 Euro wegfällt, fällt im Gegenzug auch der zusätzliche Lohn von 21,27 Euro weg, so dass dein Netto nicht steigt, sondern fällt. Und warum stockst du auf 40 Euro auf, wo doch 33,34 Euro für die volle Arbeitnehmersparzulage genügen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DennyK 4. Januar Vielleicht liegt ist das zu versteuernde Einkommen trotz Teilzeit bei ihm über der Grenze, wo er die Arbeitnehmersparzulage bekommen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OceanCloud 4. Januar · bearbeitet 4. Januar von OceanCloud Ich habe mit den brutto-netto Rechner gerechnet. Beispiel: im Januar habe ich einen Nettoverdienst von 2500 EUR, wovon ich aber nur 2460 überwiesen bekomme (der Rest ist VL) ab Februar habe ich einen Nettoverdienst von 2490 EUR; ich habe also 30€ mehr auf dem Konto übrig, die ich selbst in ETFs investieren kann Arbeitnehmersparzulage habe ich erst seit der Erhöhung der Bemessungsgrenze, also mit der Steuererklärung für 2024 Außerdem habe ich am Anfang des Vertrages einen Fehler gemacht (siehe erste Seite des Threads) und auch selbst zu viele ETF Anteile zusätzlich gekauft, weil ich nicht wusste, dass Nov und Dez VL als freie Anteile zählen. Nun bin ich über 1000€ freie Anteile und muss auch noch 6€ Depotgebühr pro Quartal zahlen zusätzlich zur VL Vertragsgebühr. Ich weiß nun nicht, ob ich meine selbst gekauften Anteile verkaufen kann: Zitat 4.2 Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage rückwirkend bei Verkäufen innerhalb der gesetzlichen Sperrfristen, sofern keine gesetzliche Ausnahmeregelung Anwendung findet (§ 13 Abs. 5 S. 3 Vermögensbildungsge- setz). Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) der VL-Vertrag als beendet. Bezieht sich "vorzeitige Verfügung" auch auf die freien Anteile (dazu zählen eigene Käufe, die automatisch wieder angelegten Dividenden und die Nov und Dez VL Zahlungen) ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 4. Januar Klar, wenn du die Einzahlung in den VL-Vertrag als Konsum wertest, wundert mich nichts mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Turmalin 4. Januar Lass doch einfach nur die Zahlung des Arbeitgeber in einen neuen Vertrag einfließen, du musst doch nicht auf 40€ aufstocken, oder? 4,5 Jahre x 12 Monate x21,27 € sind auch ohne Zinsen über 1000 € und das Ausfüllen eines Antrags wert, denke ich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OceanCloud 4. Januar · bearbeitet 4. Januar von OceanCloud vor 2 Stunden von chirlu: Klar, wenn du die Einzahlung in den VL-Vertrag als Konsum wertest, wundert mich nichts mehr. Ich sehe die Einzahlung nicht als Konsum an. Mit 21 EUR weniger vom Arbeitgeber kann ich selbst entscheiden, in was ich die 30€ mehr investiere und bin nicht mehr an den VL-ETF gebunden. Denn meinem gewählten VL-ETF habe ich nach 6 Jahren aktuell eine absolute Performance von 4.15% (inklusive Dividenden). Auf jeden Fall waren eure Hinweise gut - danke dafür - und ich werde mir mal das Weiterbesparen überlegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DennyK Mittwoch um 09:31 Fehlen euch auch noch Abrechnungen? Für die Anlage des VL Betrages von Ende Dezember fehlt mir noch die Abrechnung und für die wiederanlage der Ausschüttung ebenfalls, wobei letztere erst gestern gebucht wurde. Bisher waren die Abrechnungen immer am nächsten Tag im Postfach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OceanCloud Mittwoch um 10:13 · bearbeitet Mittwoch um 10:17 von OceanCloud Ich habe einen Depotauszug vom 17.12. mit der Wiederanlage der Dividende (Zahltag war der 11.12., Wiederanlage am 16.12.) und dann einen weiteren Auszug am 24.12. mit der Anlage der nächsten VL Zahlung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
forceone Mittwoch um 12:23 Am 4.1.2026 um 16:01 von OceanCloud: Ich sehe die Einzahlung nicht als Konsum an. Mit 21 EUR weniger vom Arbeitgeber kann ich selbst entscheiden, in was ich die 30€ mehr investiere und bin nicht mehr an den VL-ETF gebunden. Denn meinem gewählten VL-ETF habe ich nach 6 Jahren aktuell eine absolute Performance von 4.15% (inklusive Dividenden). Auf jeden Fall waren eure Hinweise gut - danke dafür - und ich werde mir mal das Weiterbesparen überlegen. Welchen ETF du wählst hast du ja in der Hand - der läuft ja nicht anders als einem sonstigen Depot. Wenn die die VL nicht nutzt, hast du effektiv weniger Geld. Macht den Kohl am Ende nicht fett, aber warum auf Geld verzichten? Prüf doch auch Mal, ob man den nach 4,5 Jahren ruhend stellen kann und dann ggf..auch nicht auf die Arbeitnehmersparzulage verzichten muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mittwoch um 15:02 vor 2 Stunden von forceone: Prüf doch auch Mal, ob man den nach 4,5 Jahren ruhend stellen kann und dann ggf..auch nicht auf die Arbeitnehmersparzulage verzichten muss. Ja, das geht auf jeden Fall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag