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krett

Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 22 Minuten von Bolanger:

Oder für diese Anlageform wird auch Protektor bemüht, wie füe andere Versicherungen auch.

Das passiert nicht. Das war auch bisher nicht so und wird sich auch nicht ändern. Protektor gilt nur für Lebensversicherer. Es wäre systemisch auch gar nicht denkbar, jetzt plötzlich eine Sutor Bank da mit rein zu holen, oder einen Finanzen.net Zero. Von daher klares Nein: die AV Depotlösungen, die NICHT über einen Lebensversicherer laufen werden immer andere Insolvenz Regeln haben als die diese.

 

Von daher ist für mich schon entscheidend, auf welchen Partner man sich da verlässt. Einen neobroker ohne vollbanklizenz der vielleicht morgen das Handtuch wirft oder sich einfach aus dem deutschen Markt zurückziehen will. Oder halt eine ING, comdirect, DKB, Oder oder oder.

 

Da es keinen Zwang zur Guthaben-Übernahme gibt und geben wird, kann man zwar rein theoretisch jederzeit einen Anbieter verlassen. Weiß aber nicht, ob ein anderer das immer und zu jederzeit aufnehmen wird. Von daher interessiert mich schon, wer das Produkt auflegt und welche Risiken des Marktaustritts lauern.

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Bolanger

Es mag ja sein, dass ein AV-Depot im Insolvenzfall anders behandelt wird als ein Lebensversicherer. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass fdas Depot an sich Sondervermögen wird und keine Insolvenzmasse. Im Falle der Insolvenz des Anbieters wird es einen vorher bestimmten Ablauf geben, beid em die Förderung nicht zurückgezahlt wird und das AV-Depot weitergeführt werden kann.

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satgar
vor 1 Minute von Bolanger:

Falle der Insolvenz des Anbieters wird es einen vorher bestimmten Ablauf geben, beid em die Förderung nicht zurückgezahlt wird und das AV-Depot weitergeführt werden kann.

Dazu hatte Chirlu zur rüruprente schon was gesagt. Wenn ein Depotanbieter wie bei RaisinRürup mit Sutorbank im Hintergrund pleite geht, ist das mit dem Sondervermögen ja schön und gut. Aber das ändert nichts daran, dass der Kundenstamm von jemandem gekauft werden muss, um fortgeführt werden zu können. Findet sich niemand, wird das abgewickelt und ich kriege mein Sondervermögen als Sparer zurück. Und das ist halt förderschädlich bei Rürup, Riester 1.0 und Riester 2.0.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Deswegen würde ich eigentlich gerne nochmal auseinander klamüsern, welche Vor- und Nachteile man bei der Wahl eines Anbieters hat. Das wird im nächsten Jahr ja auch verstärkt hier auflaufen. Ist es genau dasselbe, ob ich bei Finanzen.net Zero so einen Riester 2.0 abschließe mit Baader Bank im Hintergrund oder Raisin eventuell mit Sutor Bank.

 

Oder eine Commerzbank…..oder aber eine Tochtergesellschaft wie Comdirect. Oder oder oder..

 

Diese Frage könnte man schon stellen, wenn das dahinter stehende Produkt (rein in der Theorie) bei allen exakt gleich ist mit allen Konditionen. Dann würde sich diese Frage schon stellen, wo man es macht.

 

Kommt dann aber noch hinzu, dass es eine ING nicht so günstig wird hinkriegen können wie der günstigste aller Startup Neobroker ohne Vollbanklizenz stellt sich die Frage, wie man das bewerten soll.

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rotten.demin
vor 33 Minuten von satgar:

Dazu hatte Chirlu zur rüruprente schon was gesagt. Wenn ein Depotanbieter wie bei RaisinRürup mit Sutorbank im Hintergrund pleite geht, ist das mit dem Sondervermögen ja schön und gut. Aber das ändert nichts daran, dass der Kundenstamm von jemandem gekauft werden muss, um fortgeführt werden zu können. Findet sich niemand, wird das abgewickelt und ich kriege mein Sondervermögen als Sparer zurück. Und das ist halt förderschädlich bei Rürup, Riester 1.0 und Riester 2.0.

Wenn es tatsächlich so ist, dass das Altersvorsorgedepot nicht einfach per „Depotübertrag“ zu einem anderen Anbieter übertragen werden kann, macht das die Sache deutlich unattraktiver. In diesem Fall würde ich mir noch einmal überlegen, ob ich es dann tatsächlich nutzen möchte. Es würde mich im Vergleich zu einem normalen Depot deutlich einschränken. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von rotten.demin:

Wenn es tatsächlich so ist, dass das Altersvorsorgedepot nicht einfach per „Depotübertrag“ zu einem anderen Anbieter übertragen werden kann, macht das die Sache deutlich unattraktiver. In diesem Fall würde ich mir noch einmal überlegen, ob ich es dann tatsächlich nutzen möchte. Es würde mich im Vergleich zu einem normalen Depot deutlich einschränken. 

Die Guthaben-Abgabe wie derzeit wird gesetzlich fixiert. Da bleibt alles so, wie bisher. Abgabe geht immer. Man muss nur einen Anbieter finden, der das Guthaben in sein bestehendes AV Depotprodukt übernehmen will. Dazu gab es bisher keine Verpflichtung und soll auch nicht kommen. Und bei Riester 1.0 gab es, wenn auch oft wegen anderer Gründe wie der Kapitalgarantie,insbesondere in der Niedrigzinsphase für die Anbieter kein Interesse mehr, dass Geld aus anderen Verträgen aufzunehmen. Die haben es dann einfach abgelehnt. Erlaubt ist das. Man weiß also über einige Jahrzehnte nicht, ob es solche AV Depotprodukte fortlaufend geben wird, in die ich dann mein Geld übertragen lassen kann. 
 

Noch gänzlich unklar ist für mich, ob das in der Auszahlungsphase mit Auszahlplan zwischen 65 und 85 noch gehen soll. Oder ist man spätestens dann auf seinen Anbieter festgelegt. Da es bisher nur lebenslange Verrentungen gab, hatte sich diese Frage für einen Wechsel in der Auszahlungsphase nie gestellt.

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satgar

Von Finanztip kommen dazu jetzt fortlaufend (die freuen sich sicherlich über so ein neues Thema was man rauf und runter bespielen kann mit Content :D)….Videos 

 

 

 

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west263
vor 3 Minuten von satgar:

Von Finanztip kommen dazu jetzt fortlaufend

Es ist einfach nur beschämend, was die Politik bei dem Thema Altersvorsorge permanent da abliefert.

Man beschließt diese zu stärken und gleichzeitig kommen dann, aus der anderen Richtung, der Ruf nach höheren Steuern.

 

Wenn man sich dann die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt anschaut, wird die Anzahl derer die da privat anlegen können, kleiner und kleiner. und auch Betriebsrente, ist eine freiwillige Leistung die immer weniger Firmen anbieten.

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Bolanger
vor einer Stunde von rotten.demin:

In diesem Fall würde ich mir noch einmal überlegen, ob ich es dann tatsächlich nutzen möchte. Es würde mich im Vergleich zu einem normalen Depot deutlich einschränken. 

Warum? Im Worstcase müsstest Du Zuschüsse zurückzahlen, die Du ansonsten nie bekommen hättest (... und vond eren Zinseszins Du noch dazu profitierst hast) und Du würdest Dich ärgern, einem Depotanbieter eine Verwaltungsgebühr bezahlt zu haben (... die anscheinend aber ziemlich gering ausfallen könnte). Ich sehe die Nachteile beim AV-Depot vgl. zu einer freien Anlage beim Broker der Wahl nicht. Ggf. besteht ja sogar die Möglichkeit, die Wertpapiere im Insolvenzfall auf das eigene, freie Depot zu übertragen, um die verkaufssteuern zu verschieben.    

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Schwachzocker
vor 1 Minute von west263:

Es ist einfach nur beschämend, was die Politik bei dem Thema Altersvorsorge permanent da abliefert....

Beschämend ist allenfalls das Verhalten der Verbraucher. Die haben es in der Hand. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 3 Minuten von Bolanger:

die Wertpapiere im Insolvenzfall auf das eigene

Gibts ja auch, wie bei sonstigen Brokerinsolvenzen auch. Beim AV Depot mit dem Nachteil der Förderschädlichkeit (sofern man kein alternatives AV Depot findet und es wirklich aufs private Depot geht).

 

vor 3 Minuten von Bolanger:

Worstcase müsstest Du Zuschüsse zurückzahlen, die Du ansonsten nie bekommen hättest

Nicht ganz. Es gibt für diese Anteile auch keine Teilfreistellung von 30%. Man muss also nicht nur die Förderung zurück bezahlen, sondern erhält auch keine 30% Teilfreistellung wie bei Aktienetfs im privaten Depot. Das ist letztlich der worst case insgesamt. Insbesondere dann, wenn man nicht die ETF Anteile erhielte, sondern zu einem schlechten Termin alles verkauft würde. Das wäre der Super Gau. Ob das realistisch ist und wann genau dieser Fall eintreten würde, weiß ich nicht.

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Bolanger
vor 5 Minuten von satgar:

Es gibt für diese Anteile auch keine Teilfreistellung von 30%. Man muss also nicht nur die Förderung zurück bezahlen, sondern erhält auch keine 30% Teilfreistellung wie bei Aktienetfs im privaten Depot.

Un wenn ich auch ungefördert ins AV-Depot spare? Das wird man aufdröseln können müssen, welcher Anteil aus der Förderung kommt und welcher Anteil nicht. dann hoffe ich, dass man nur auf den geförderten Anteil auf die teilfreistellung verzichten muss. 

Unterm Strich spekulieren wir hier aber viel herum. Wir könnten auch einfach warten, bis die Details geklärt sind :-)

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satgar
vor 2 Minuten von Bolanger:

Un wenn ich auch ungefördert ins AV-Depot spare? Das wird man aufdröseln können müssen, welcher Anteil aus der Förderung kommt und welcher Anteil nicht.

Das ist ja ein anderer Fall, den du skizzierst. Natürlich wird der geförderte Teil vom ungeförderten vom Anbieter aufgetrennt. Das ist auch bisher schon so, wenn man Riester 1.0 überzahlt hatte. Der Anbieter hatte die Überzahlung dann intern separat geführt, weil diese eben auch anders versteuert wird.

 

Du hattest ja geschildert, was passiert, wenn der geförderte Teil aufs private Depot kommt. Und sowas darf nicht passieren, da es förderschädlich ist. Damit die Förderung erhalten bleibt, muss es immer im Mantel „Riester“ verbleiben und darf diesen nicht verlassen. Weder ins private Depot noch als Auszahlung aufs Giro.

 

Wie sich das mit ungeförderten Beträgen und Guthaben verhält, ist eine gute Frage. Das kann ich nicht beantworten. Da auch deren Anteile ja aber anders „behandelt werden“ (ohne Vorabpauschale z.b.), als im privaten Depot, könnte es dort auch nochmal ergänzende Regeln zu geben.

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Barqu
19 minutes ago, satgar said:

Insbesondere dann, wenn man nicht die ETF Anteile erhielte, sondern zu einem schlechten Termin alles verkauft würde. Das wäre der Super Gau.

Dann kauft man asap wieder das gleiche. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 10 Minuten von Barqu:

Dann kauft man asap wieder das gleiche. 

Stimmt. Rein von der Anlage her ist das natürlich egal. Mir geht’s um den Verlust den ich durch das Procedere erleide. Also das ich die Förderung zurück zahlen muss, keine Teilfreistellung erhalte. Wie es hinsichtlich möglicher Verrechnung von Verlusten aussieht ( falls diese real eingetreten sind) und man diese mit anderen Gewinnen verrechnen kann, da bin ich überfragt.

Aber nochmal zur Ausgangsfrage von mir: wird es euch egal sein, bei welchem Anbieter ihr es macht, es möge nur Hauptsache gescheit billig sein? Oder spielt letztlich wie jede Kaufentscheidung und eventuell auch jeder normale Broker Vertrag es eine Rolle für euch, wo ihr das unterschreibt?

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Lampalya
Am 21.3.2026 um 14:00 von das_mcc:

In dem Finanztip Podcast Folge von dieser Woche lies der Saidi durchblicken das ihm mindestens 1 NeoBroker bekannt sei der wahrscheinlich bereits im Sommer/Anfang Herbst 2026 sein Produkt announcen wird mit einer TER (ETF Kosten+ Marge) von 0,2-0,3%.

Name wurde natürlich nicht genannt - nur halt das sie im direkten Austausch seien und daher die Info stammen.

Die ING wird auch etwas anbieten. Das ist aber schon seit 2025 bekannt. 

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Conker
Am 21.3.2026 um 14:00 von das_mcc:

In dem Finanztip Podcast Folge von dieser Woche lies der Saidi durchblicken das ihm mindestens 1 NeoBroker bekannt sei der wahrscheinlich bereits im Sommer/Anfang Herbst 2026 sein Produkt announcen wird mit einer TER (ETF Kosten+ Marge) von 0,2-0,3%.

Name wurde natürlich nicht genannt - nur halt das sie im direkten Austausch seien und daher die Info stammen.

Tippe auf Scalable. Die haben Anfang des Monats bereits Info-Mails rausgeschickt inkl. Link zu nem Rechner:

 

https://de.scalable.capital/altersvorsorgedepot?wt_cc1=cta_link_2#calculator

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Bolanger

Hmmm... ich habe gerade mal den Rechner bemüht und mich halbwegs an den Voreinstellungen orientiert. Eigenbeitrag von 100 EUR, jährlich inkl. reinvestiertem max Steuervorteil werden insgesamt 1856 EUR eingezahlt. Macht dann 189 KEUR Depotvolumen, welches man sich mit dem persönlichen Steuersatz von wiederum 42% auszahlen lässt. Bleiben 109 K netto-Auszahlung, unter der Annahme, dass es keine Wertsteigerungen in der Auszahlphase gibt.

Spare ich ohne Förderung monatlich 100 EUR (und zahle jährlich meine Kapitalertragssteuer auf Gewinne bzw. Wertzuwachs, allerdings mit 30% Teilfreistellung), dann komme ich zum Rentenbeginn auf 107 KEUR Depotvolumen, fertig versteuert und bereit zum Konsum. Begeisterung für das AV-depot löst dieser schnelle Überschlag bei mir nicht aus. 

 

  

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fgk

Der Kapitaleinsatz wäre dann aber in der ungeförderten Variante höher. Um €100 einzahlen zu können, müßten bei einem Grenzsteuersatz von 42% €172 verdient werden. Außerdem müßte Steuer auf Vorabpauschale bezahlt werden. 

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Bolanger

Kapitaleinsatz ist gleich. Ich zahle entweder 1200 EUR aus dem netto oder 1856 EUR gefördert (1200 aus netto plus Steuerrückerstattung + direkter Förderung). Ob nun eine Steuer auf Vorabpauschale anfällt oder auf die angenommene rendite von 7,5% ist egal. Macht nachher keinen Unterschied, ob ich Steuer auf Dividenden oder Wertsteigerungen zahle. 

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rotten.demin
vor 42 Minuten von Bolanger:

Macht dann 189 KEUR Depotvolumen, welches man sich mit dem persönlichen Steuersatz von wiederum 42% auszahlen lässt. Bleiben 109 K netto-Auszahlung

Es sind nur die Gewinne im Halbeinkünfteverfahren zu versteuern.

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Bolanger
vor 43 Minuten von rotten.demin:

Es sind nur die Gewinne im Halbeinkünfteverfahren zu versteuern.

da habe ich beim Vorsorgedepot eine andere Meinung. Wenn ich auch meine Einzahlung absetzen kann, dann muss ich auch auf deren Auszahlung in der Auszahlungsphase Steuern zahlen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 52 Minuten von Bolanger:

da habe ich beim Vorsorgedepot eine andere Meinung. Wenn ich auch meine Einzahlung absetzen kann, dann muss ich auch auf deren Auszahlung in der Auszahlungsphase Steuern zahlen.

Kann es sein, dass du hier die modalitäten von dem geförderten Teil und dem ungefährdeten Teil verwechselst ? Finanztip macht das in seinem letzten Video übrigens richtig in der Berechnung. (#1182) Dort gerne mal im verlinkten Video zuletzt auf die Kommentare Schauen und den angepinnten Kommentar von Finanztip lesen.

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satgar

Soll das Konzept Riester 2.0 auch Einzug in die betriebliche Altersvorsorge finden? Es gibt Stimmen dazu, die das fordern: https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/passt-das-altersvorsorgedepot-in-die-betriebliche-altersversorgung-155403.php

 

Ich halte das auch für sinnvoll. Auch in der bAV muss die endfällige Kapitalgarantie fallen und ein jeder Arbeitnehmer (nicht nur irgendwelche Sozialpartner Modelle oder angeflanschte Personengruppen) ohne Garantie voll in ETFs investieren dürfen. 

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chirlu
vor 8 Stunden von Bolanger:

Eigenbeitrag von 100 EUR, jährlich inkl. reinvestiertem max Steuervorteil werden insgesamt 1856 EUR eingezahlt.

 

Das wären (ohne Kinderzulagen) 1560 Euro gefördert und 296 Euro ungefördert. Die 16% ungeförderter Anteil werden dann aber bei der Auszahlung anders behandelt.

 

vor 8 Stunden von fgk:

Der Kapitaleinsatz wäre dann aber in der ungeförderten Variante höher. Um €100 einzahlen zu können, müßten bei einem Grenzsteuersatz von 42% €172 verdient werden.

 

Nein, das passt – in beiden Fällen werden brutto ca. 2070 Euro eingezahlt.

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