Urmel65 März 3, 2025 · bearbeitet März 3, 2025 von Urmel65 Hallo, ich habe versucht alle Beiträge zu dem Thema zu lesen und zu verstehen. Zumindest beim Verstehen bin ich bis jetzt gescheitert Ich habe nur ein Depot bei der Consors und nur ETFs und Fonds (fast keine Aktien) Einige der Fonds zählen zu der Gruppe der Altbestände (vor 2009) manche bis 2017 und manche danach. Nun habe ich begonnen dieses Jahr etwas Ordnung zu schaffen und zu konsolidieren. Dabei möchte ich jedoch keinen steuerlichen Fehler begehen. Das Thema Verlusttopf und Sparerfreibetrag habe ich zwar wahr genommen, aber noch nicht gänzlich verstanden. Aus einem ersten Verkauf sind nun neben den ansonsten üblichen Dividenden Erträgen erstmal Verluste entstanden. Die Bank hat den Verkauf des Fonds zunächst abgerechnet und dann aber nochmal steuerlich korrigiert. Im Detail wurde in den "Verlusttopf allgemein" zunächst ein Minus Betrag eingestellt (-846,85 EUR). Ein paar Tage später wurde der gleiche Betrag dann als positiv auf der Abrechnung dargestellt. Leider habe ich mir die Verlustverrechnung zuvor nicht angesehen, dh ich sehe nicht was sich dadurch geändert hat. Zu meiner Frage: 1. Kann mir bitte jemand das Konto meiner Verlustverrechnung 2025 erläutern. Ich kapier es nicht. Ihre allgemeinen Erträge/Gewinne: 4.963,15 EUR Ihre allgemeinen Verluste 2.572,41 EUR Ihre inländischen thesaurierten Erträge: 0,00 EUR Ihre Erträge, verrechnet mit Ihrem allgemeinen Verlustrechnungstopf: 932,74 EUR Ihre Erträge, die mit Ihrem Freistellungsauftrag verrechnet wurden: 1.000,00 EUR Nicht verrechnete Erträge/Gewinne: 3.030,41 EUR Nicht verrechnete Verluste: 1.639,67 EUR => Weshalb werden die Erträge/Gewinne nicht mit den Verlusten verrechnet Nicht verrechnete Erträge/Gewinne: Auf die nicht verrechneten Erträge aus Ihrem allgemeinen Verlustverrechnungstopf wird Abgeltungssteuer berechnet. Nicht verrechnete Verluste: Nicht verrechnete Verluste aus dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf können mit Gewinnen aus dem allgemeinen und dem Aktien-Verlustverrechnungstopf verrechnet werden. 2. Ich würde gerne noch ein paar Positionen glatt stellen. Dh Fonds tw mit Gewinnen aber auch ein paar wenige mit Verlusten verkaufen Erkennt ihr aus dieser Abrechnung welche Grenzen ich beachten sollte? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker März 3, 2025 · bearbeitet März 3, 2025 von moonraker vor 19 Minuten von Urmel65: Zu meiner Frage: 1. Kann mir bitte jemand das Konto meiner Verlustverrechnung 2025 erläutern. Ich kapier es nicht Ihre allgemeinen Erträge/Gewinne: 4.963,15 EUR Ihre allgemeinen Verluste 2.572,41 EUR Ihre inländischen thesaurierten Erträge: 0,00 EUR Ihre Erträge, verrechnet mit Ihrem allgemeinen Verlustrechnungstopf: 932,74 EUR Ihre Erträge, die mit Ihrem Freistellungsauftrag verrechnet wurden: 1.000,00 EUR Nicht verrechnete Erträge/Gewinne: 3.030,41 EUR Nicht verrechnete Verluste: 1.639,67 EUR Scheint, dass Du hier Aktienverluste von 1.639,67 € im Verlusttopf hast (?). Diese können nicht mit allgemeinen Gewinnen aus Fonds oder Festgeld verrechnet werden, da helfen nur Aktiengewinne. K.A., warum sie sonst nicht mit den Gewinnen verrechnet wurden... Den Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag) hast Du jetzt verbraucht und der allgemeine Verlusttopf sollte auch leer sein. Wenn Du noch Verluste realisierst, kannst Du die gezahlten Steuern auf die 3.030,41 € Gewinn zurückbekommen. Aber mehr Verluste als 3030€ solltest Du nicht realisieren, sonst wird der Freibetrag wieder entsprechend "aktiviert" und dieser Teil verfällt nutzlos am Jahresende. Alle zusätzlichen Gewinne aus Fonds werden mit KaESt. + Soli versteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu März 3, 2025 · bearbeitet März 3, 2025 von chirlu vor 18 Minuten von Urmel65: Ihre allgemeinen Erträge/Gewinne: 4.963,15 EUR Ihre allgemeinen Verluste 2.572,41 EUR Ihre inländischen thesaurierten Erträge: 0,00 EUR Ihre Erträge, verrechnet mit Ihrem allgemeinen Verlustrechnungstopf: 932,74 EUR Ihre Erträge, die mit Ihrem Freistellungsauftrag verrechnet wurden: 1.000,00 EUR Nicht verrechnete Erträge/Gewinne: 3.030,41 EUR Nicht verrechnete Verluste: 1.639,67 EUR 3030,41 = 4963,15 − 932,74 − 1000 1639,67 = 2572,41 − 932,74 Warum nur 932,74 Euro verrechnet wurden und nicht die vollen 2572,41 Euro, kann ich dir auch nicht sagen. Vielleicht passiert das noch. vor 18 Minuten von Urmel65: welche Grenzen ich beachten sollte? Die Gewinne sollten um 1000 Euro (Freibetrag) höher sein als die Verluste. vor 4 Minuten von moonraker: Scheint, dass Du hier Aktienverluste von 1.639,67 € im Verlusttopf hast Kann schlecht sein, wenn ausdrücklich von allgemeinen Verlusten die Rede ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel65 März 3, 2025 · bearbeitet März 3, 2025 von Urmel65 ok, dann rufe ich mal bei der Bank an. Vielleicht können die mir erklären, weshalb die restlichen Gewinne nicht mit den offenbar woher auch immer stammenden Verlusten verrechnet werden. Im Postfach habe ich gesehen, dass es zu dem Verkauf auch einen Storno zum Storno gibt. In einer dritten Abrechnung finde ich die +932,74 EUR , die in den Verrechnungstopf allgemein eingestellt wurden Das entspricht auch der o.g. Übersicht der Verlustverrechnung Ergänzende Frage zu dem Sparerfreibetrag Weshalb kann dieser verfallen? Wenn ich daneben noch einen vierstelligen Betrag an Zinsen über z.B. Festgeldanlagen bei anderen Banken erhalte, wird das nicht in der ESt Erklärung ausgeglichen? Dh wenn bei der Depotbank z.B. 700.- aus dem Freibetrag übrig bleiben, werden diese dann nicht mehr bei den insgesamten Kapitalerträgen berücksichtigt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu März 3, 2025 vor 4 Minuten von Urmel65: Ergänzende Frage zu dem Sparerfreibetrag Weshalb kann dieser verfallen? Verluste werden vorrangig genutzt. Wenn du also z.B. 5000 Euro Verluste realisierst und 2000 Euro Gewinne, dann zahlst du zwar keine Steuern, aber es werden nur 3000 Euro an Verlusten auf das Folgejahr vorgetragen. vor 8 Minuten von Urmel65: Wenn ich daneben noch einen vierstelligen Betrag an Zinsen über z.B. Festgeldanlagen bei anderen Banken erhalte, wird das nicht in der ESt Erklärung ausgeglichen? Dh wenn bei der Depotbank z.B. 700.- aus dem Freibetrag übrig bleiben, werden diese dann nicht mehr bei den insgesamten Kapitalerträgen berücksichtigt? Hier wird es kompliziert. Bei Verlusten ist es grundsätzlich keine gute Idee, das über die Steuererklärung regeln zu wollen, wenn man nicht genau weiß, was man tut. Idealerweise verbrauchst du den gesamten Freibetrag bei einer anderen Bank und gibst dann keine Anlage KAP ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel65 März 3, 2025 · bearbeitet März 3, 2025 von Urmel65 vor 20 Minuten von chirlu: Verluste werden vorrangig genutzt. Wenn du also z.B. 5000 Euro Verluste realisierst und 2000 Euro Gewinne, dann zahlst du zwar keine Steuern, aber es werden nur 3000 Euro an Verlusten auf das Folgejahr vorgetragen. Soweit wäre das ja ok, wenn ich dann im nächsten Jahr die 3000.- gegen die dann anfallenden Gewinne verrechnen kann. Es sollte halt nur der Freibetrag deswegen trotzdem noch erhalten bleiben, den ich dann z.B. gegen die Zinsgewinne bei anderen Banken steuerlich natürlich angerechnet haben möchte. Hier dachte ich, dass dies über die ESt Erklärung passiert vor 20 Minuten von chirlu: Hier wird es kompliziert. Bei Verlusten ist es grundsätzlich keine gute Idee, das über die Steuererklärung regeln zu wollen, wenn man nicht genau weiß, was man tut. Idealerweise verbrauchst du den gesamten Freibetrag bei einer anderen Bank und gibst dann keine Anlage KAP ab. Dh ich sollte den Freibetrag bei der Consors einfach auf Null setzen, und den Freibetrag zu einer Festgeldbank übertragen? Kann ich das jetzt noch machen, oder ist dieser nun schon durch die entstandenen Verluste aufgebraucht worden? vor 53 Minuten von chirlu: Warum nur 932,74 Euro verrechnet wurden und nicht die vollen 2572,41 Euro, kann ich dir auch nicht sagen. Vielleicht passiert das noch. Die Consors sagt, dass passiert 1x pro Quartal. Weshalb das eine sofort, und das andere 1x pro Quartal habe ich dann nicht mehr gefragt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 März 3, 2025 vor 4 Minuten von Urmel65: Dh ich sollte den Freibetrag bei der Consors einfach auf Null setzen, und den Freibetrag zu einer Festgeldbank übertragen? Kann ich das jetzt noch machen, oder ist dieser nun schon durch die entstandenen Verluste aufgebraucht worden? Die Consors sagt, dass passiert 1x pro Quartal. Weshalb das eine sofort, und das andere 1x pro Quartal habe ich dann nicht mehr gefragt. Einen bereits genutzen Freibetrag kann man nicht mehr reduzieren. Bei Beträgen wie hier erfolgt eine automatische Verlustverrechnung innerhalb von 2-5 Tagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu März 3, 2025 vor 7 Minuten von Urmel65: Dh ich sollte den Freibetrag bei der Consors einfach auf Null setzen, und den Freibetrag zu einer Festgeldbank übertragen? Wenn du dort auf 1000 Euro Zinsen kommst, dann ja. vor 7 Minuten von Urmel65: Kann ich das jetzt noch machen, oder ist dieser nun schon durch die entstandenen Verluste aufgebraucht worden? Durch die Gewinne. Das würde sich aber bei einer nachträglichen Verrechnung ändern, dann wäre der Freibetrag wieder frei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel65 März 3, 2025 · bearbeitet März 3, 2025 von Urmel65 vor 15 Minuten von chirlu: Durch die Gewinne. Das würde sich aber bei einer nachträglichen Verrechnung ändern, dann wäre der Freibetrag wieder frei. Falls die Verrechnung demnächst noch stattfindet, bleibt ja bisher weiterhin ein Gewinn trotz erfolgter Verrechnung des Freibetrags übrig Nicht verrechnete Erträge/Gewinne: 3.030,41 EUR - Nicht verrechnete Verluste: 1.639,67 EUR Die nächsten noch anstehenden Verkäufe werden zudem auch eher deutlich positiv sein, damit kann ich aktuell den Freibetrag da lassen wo er ist. Ergänzende Frage. vor 42 Minuten von chirlu: Hier wird es kompliziert. Bei Verlusten ist es grundsätzlich keine gute Idee, das über die Steuererklärung regeln zu wollen, wenn man nicht genau weiß, was man tut. Idealerweise verbrauchst du den gesamten Freibetrag bei einer anderen Bank und gibst dann keine Anlage KAP ab. Ich habe noch ein paar von diesen Altfonds im Depot, die ich ebenfalls evtl. demnächst mal liquidieren möchte. Dabei reden wir dann über 5 stelligen Gewinne, die ich über den Freibetrag von 100.000 EUR verrechnen möchte. In dem Fall werde ich auf jeden Fall eine KAP abgeben müssen, da die Rückerstattung der Steuer auf diese Gewinne nur über das FA erfolgt, richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel65 März 3, 2025 vor 43 Minuten von SlowHand7: Bei Beträgen wie hier erfolgt eine automatische Verlustverrechnung innerhalb von 2-5 Tagen. Der Verkauf war vor 30 Tagen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu März 3, 2025 vor einer Stunde von Urmel65: Ich habe noch ein paar von diesen Altfonds im Depot, die ich ebenfalls evtl. demnächst mal liquidieren möchte. Dabei reden wir dann über 5 stelligen Gewinne, die ich über den Freibetrag von 100.000 EUR verrechnen möchte. In dem Fall werde ich auf jeden Fall eine KAP abgeben müssen, da die Rückerstattung der Steuer auf diese Gewinne nur über das FA erfolgt, richtig? Ja. Am einfachsten solltest du dann mit den anderen Erträgen (realisierte Kursgewinne, Vorabpauschalen, Dividenden, Zinsen usw. minus realisierte Kursverluste), für die nicht dieser besondere Freibetrag gilt, auf etwas mehr als 1000 Euro kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kariya vor 10 Stunden · bearbeitet vor 10 Stunden von kariya einfache Frage für Experten: Werden Verluste die im Verlustverrechnungstopf Aktien festgeschrieben sind mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien ETFs verrechnet? Falls ja, wo liegt die grenze bei Gewinnen aus dem Verkauf von Misch - ETFs (z B Arero)? Kapitalgewinne aus Zinsen oder Dividenden (z B Ausschüttungen bei Aktien-, oder Anleihen ETFs) können, wenn ich es richtig verstanden habe, nur mit dem "allgemeinen Verlustverrechnungstopf" verrechnet werden. Richtig? Vielen herzlichen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 vor 10 Stunden vor 4 Minuten von kariya: Werden Verluste die im Verlustverrechnungstopf Aktien festgeschrieben sind mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien ETFs verrechnet? nein, Gewinne aus ETF landen im Topf Sonstige / allgemeiner Verlusttopf Aktien Verluste können nur mit Aktien Gewinnen verrechnet werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase vor 7 Stunden · bearbeitet vor 7 Stunden von MeinNameIstHase vor 3 Stunden von kariya: Werden Verluste die im Verlustverrechnungstopf Aktien festgeschrieben sind mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien ETFs verrechnet? Verluste aus Aktienveräußerungen können nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden. ETFs sind aber Investmentsfonds und alle damit verbundenen Erträge, egal ob Vorabpauschale, Ausschüttungen oder Veräußerungsgewinne sind immer Investmenterträge nach § 20 Absatz 1 Nr. 3 EStG (Topf Sonstige = Nicht aus Aktienveräußerung). Wie die Investmenterträge ermittelt werden regelt das Investmentsteuergesetz InvStG (inkl. Teilfreistellung für Aktienfonds). Obiger Paragraf verknüft das InvStG mit dem EStG, egal ob Aktienfonds oder sonstige Investmentfonds. Beachte, dass umgekehrt Gewinne aus Aktienveräußerungen, sofern sie nicht vorrangig mit Verlusten aus Aktienveräußerungen im lfd. Jahr verrechnet werden können, durchaus mit sonstigen Verlusten verrechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag