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leleliza

Kleinstanwartschaft: Bedingungen für Auszahlung erfüllt ?

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Daytona1805
Am 5.6.2025 um 09:32 von satgar:

Du sollst halt nicht irgendeinen windigen Versicherungs"berater" fragen, sondern eine E_Mail an die Versicherungs-Hauptverwaltung schreiben.

 

Klassisch mit dem Text: liebe Versicherung, hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Termin meine Betriebsrente. Bitte findet diese ab. Den Rückkaufswert zahlt Ihr bitte auf IBAN XXXXX aus"

 

Sie werden dann schreiben, ob es geht, und wenn nein, warum nicht. So hast du es schwarz auf weiß.

Weiß nicht wie du darauf kommst, dass ich irgendeinen „windigen Berater“ gefragt habe, da steht doch:

„…Ich hatte bereits kontakt mit der Versicherung.

Der Berater meint…“ 

Falls du den „windigen Berater“ aus diesem Satz ableitest, mit dem Berater hier ist der Berater von der Versicherung direkt gemeint…

Und ja so eine E-Mail in der Art habe ich geschrieben, darafhin kam nur die Rückmeldung (steht auch im Text oben): 

„…Ich hatte bereits kontakt mit der Versicherung.

Der Berater meint, dass es gesetzlich einfach nicht möglich ist, vor dem Renteneintrittsalter auszuzahlen…“ ohne sonstige Begründungen.

Weshalb ich mich an euch gewendet habe.

Aber man kriegt ja hier leider auch keine vernünftige Antworten, da viele hier erst gar nicht richtig lesen…Außer „ist halt so“, „musst du nicht verstehen“ und sonstiges unnötiges, weshalb ich mein Acc hier auch wieder löschen werde

Ein Forum ist für mich ein Ort, wo man als Laie etwas erfragt und sich evtl. weiterbildet und nicht ein Ort, wo man sich rechtfertigen muss.

vor 12 Minuten von blueprint:

Weil es Vater Staat steuerlich gefördert hat, und dafür wollte er, dass Du es nicht jetzt für irgendwelchen Quatsch ausgeben kannst, sondern erst im Alter für irgendwelchen Quatsch.

Soweit ich mitbekommen habe, gehen bei vorzeitiger Abfindung die staatlichen Förderungen Zuschüsse etc. flöten.

Auch die Sozialversicherungsabgaben werden nachträglich fällig….

Somit ist deine Antwort nicht wirklich  hilfreich.

Danke trotzdem.

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von Daytona1805:

Falls du den „windigen Berater“ aus diesem Satz ableitest, mit dem Berater hier ist der Berater von der Versicherung direkt gemeint

Ich habe darunter einen Versicherungsvertreter gemeint, also einen Außendienst Mitarbeiter im Verkauf. Die haben aber vielfach keine Ahnung. Deswegen muss man an die Hauptverwaltung gehen. Die „Berater“ draußen, sind nur für den Verkauf und verdienen damit ihre Provision.

 

Aber ich versteh auch nicht, warum du dich so gegen meinen Tipp wehrst. Schreib der Versicherung an Ihre Homepage Impressums Adresse ne Mail mit Kündigung und Wunsch auf Abfindung. Betriebsrenten sind speziell, weil es Modelle vor 2005 und nach 2005 gibt, es gibt 5 verschiedene Durchführungswege und zig Gesetze dazu. Es ist nicht mit einer einfachen Antwort getan.

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Daytona1805
vor 2 Minuten von satgar:

Ich habe darunter einen Versicherungsvertreter gemeint, also einen Außendienst Mitarbeiter im Verkauf. Die haben aber vielfach keine Ahnung. Deswegen muss man an die Hauptverwaltung gehen. Die „Berater“ draußen, sind nur für den Verkauf und verdienen damit ihre Provision.

 

Aber ich versteh auch nicht, warum du dich so gegen meinen Tipp wehrst. Schreib der Versicherung an Ihre Homepage Impressums Adresse ne Mail mit Kündigung und Wunsch auf Abfindung. Betriebsrenten sind speziell, weil es Modelle vor 2005 und nach 2005 gibt, es gibt 5 verschiedene Durchführungswege und zig Gesetze dazu. Es ist nicht mit einer einfachen Antwort getan.

 

Ja das habe ich gemacht, also sry vllt ist mit Berater ein blödes Wort gewählt worden. Also ich habe an die Hauptverwaltung geschrieben, da hat sich dieser „Berater“ gemeldet. 

War nicht zufrieden und hab einnhalbes jahr später nochmal geschrieben, kam wieder von ihm die Rückmeldung.

Als ich um einen anderen „Berater“ gebeten habe, meinte er, dass er für meine Versicherung zuständig ist und ich auch zukünftig nur von ihm eine Rückmeldung erhalten werde.

Eine Beschwerde hat bis dato nichts gebracht.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ok, dann schreib doch aber nochmal schriftlich und erbitte auch eine konkrete schriftliche Antwort. Kein bla bla am Telefon z.B.

 

Die Versicherung möge schreiben, warum eine Kündigung nicht möglich ist und worauf sie sich dabei bezieht. Du wünscht in jedem Falle eine schriftliche Auskunft. 
 

Wenn die dann nein lautet, und du das nicht akzeptieren wollen würdest, hast du folgende Möglichkeiten:

 

Beschwerde beim Versicherungsombudsmann (kostenlos)

Beschwerde bei der BaFin (kostenlos)

Klage vor Gericht (kostenpflichtig)

 

 

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blueprint
vor einer Stunde von Daytona1805:

 

Soweit ich mitbekommen habe, gehen bei vorzeitiger Abfindung die staatlichen Förderungen Zuschüsse etc. flöten.

Auch die Sozialversicherungsabgaben werden nachträglich fällig….

Somit ist deine Antwort nicht wirklich  hilfreich.

Danke trotzdem.

 

Die Förderung ist, dass die Beiträge aus dem Brutto, nicht aus dem Netto bezahlt werden.

Dann werden die Auszahlungen später - richtigerweise- versteuert und ggf. mit Sozialabgaben belegt.

Üblicherweise sind die in der Rente geringer, als zu Arbeitszeiten, da Du früher auszahlen lassen möchtest, kommt dieser Effekt eben nicht zum tragen - das ist halt Dein Problem. Nur dadurch geht Dir die Förderung verloren.

 

Meine Antwort wäre glaube schon hilfreich gewesen, nur war es leider nicht die von Dir gewünschte.

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Daytona1805
· bearbeitet von Daytona1805
vor 4 Stunden von blueprint:

Die Förderung ist, dass die Beiträge aus dem Brutto, nicht aus dem Netto bezahlt werden.

Dann werden die Auszahlungen später - richtigerweise- versteuert und ggf. mit Sozialabgaben belegt.

Üblicherweise sind die in der Rente geringer, als zu Arbeitszeiten, da Du früher auszahlen lassen möchtest, kommt dieser Effekt eben nicht zum tragen - das ist halt Dein Problem. Nur dadurch geht Dir die Förderung verloren.

 

Meine Antwort wäre glaube schon hilfreich gewesen, nur war es leider nicht die von Dir gewünschte.

 

Nicht ganz, du hast auf meine Aussage „…verstehe ich nicht, warum es nicht möglich sein soll….“ hast du als Grund genannt, dass es staatlich gefördert ist und darum nicht möglich ist.

Das ist falsch, denn diese verhindern die vorzeitige Abfindung nicht.

Bei einer rechtlich korrekten vorzeitigen abfindung werden nämlich die Sozialgaben, steuern und staatlichen förderungen in jedem fall fällig.

Somit stehen die staatl. Förderungen einer vorzeitigen abfindung auch nicht im Weg.

Ob es Sinn macht, ist eine andere Frage.

Die Bedingungen, die einer vorzeitigen Abfindung im Wege stehen, sind ganz andere. 

Bei mir wird jetzt von meinem Anealt geklärt, wer in die Rechte eines nicht mehr existierenden AG eintritt. Ich, der den Vetrag überschrieben bekommen hat oder die Versicherung. 

Falls ich alles Rechte mit überschrieben bekommen haben sollte, sollte nichts mehr im Wege stehen….

Mal sehen..

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 35 Minuten von Daytona1805:

Bei einer rechtlich korrekten vorzeitigen abfindung werden nämlich die Sozialgaben, steuern und staatlichen förderungen in jedem fall fällig.

Somit stehen die staatl. Förderungen einer vorzeitigen abfindung auch nicht im Weg.

Ob es Sinn macht, ist eine andere Frage.

Die Bedingungen, die einer vorzeitigen Abfindung im Wege stehen, sind ganz andere. 

Er hat aber in dem Sinne recht, dass genau diese staatliche Förderung, flankiert zb durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, der Grund dafür ist, dass in aller Regel eine vorzeitige Kündigung gerade nicht möglich ist. Diese ist nur in sehr engen Grenzen vorher möglich, weil der Gesetzgeber verhindern wollte, dass Altersvorsorge vorzeitig zweckentfremdet wird. Die Regeln sind dabei nochmal strenger als bei Riester, das in der sparphase jederzeit unter Verlust der Förderung kündbar ist. Und weniger streng als bei Rürup, die niemals kündbar ist. Die Betriebsrente hat dazu Regeln, aber sie hängen auch vom Durchführungsweg, der Zusageart, der gesetzlichen Grundlage nach  paragraph 40b oder 3.63 estg und und und und ab. Auf wen der Vertrag läuft, und was weiß ich nicht alles. In aller Regel kann man sagen: es geht nicht. Ausnahmen bestätigen diese Regel. 
 

Es macht daher absolut Sinn, nicht im Forum zu fragen, sondern sich zu seiner konkreten Situation vom Vertragspartner schriftlich geben zu lassen was geht, und was nicht geht, und warum. Ansonsten sind die von mir skizzierten Beschwerdewege, zzgl. einer sogenannten Vorstandsbeschwerde, offen. 
 

Wir werden dir hier für deine ganz konkrete Situation keine konkrete, zufriedenstellende antwort geben können. Und das ist nicht. Al bös gemeint. Aber es geht einfach nicht.

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Daytona1805
· bearbeitet von Daytona1805
vor 26 Minuten von satgar:

Er hat aber in dem Sinne recht, dass genau diese staatliche Förderung, flankiert zb durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, der Grund dafür ist, dass in aller Regel eine vorzeitige Regelung gerade nicht möglich ist. Diese ist nur in sehr engen Grenzen vorher möglich, weil der Gesetzgeber verhindern wollte, dass Altersvorsorge vorzeitig zweckentfremdet wird. Die Regeln sind dabei nochmal strenger als bei Riester, das in der sparphase jederzeit unter Verlust der Förderung kündbar ist. Und weniger streng als bei Rürup, die niemals kündbar ist. Die Betriebsrente hat dazu Regeln, aber sie hängen auch vom Durchführungsweg, der Zusageart, der gesetzlichen Grundlage nach  paragraph 40b oder 3.63 estg und und und und ab. Auf wen der Vertrag läuft, und was weiß ich nicht alles. In aller Regel kann man sagen: es geht nicht. Ausnahmen bestätigen diese Regel. 
 

Es macht daher absolut Sinn, nicht im Forum zu fragen, sondern sich zu seiner konkreten Situation vom Vertragspartner schriftlich geben zu lassen was geht, und was nicht geht, und warum. Ansonsten sind die von mir skizzierten Beschwerdewege, zzgl. einer sogenannten Vorstandsbeschwerde, offen. 
 

Wir werden dir hier für deine ganz konkrete Situation keine konkrete, zufriedenstellende antwort geben können. Und das ist nicht. Al bös gemeint. Aber es geht einfach nicht.

Warum ich hier und viele andere auch, in diesem Forum fragen stellen, ist ja soweit klar hoffe ich.

Es geht nicht darum ob man zufriedenstellende antworten erhält, sondern darum, ersteinschätzungen und Erfahrungen zu sammeln…

 

Deine letzte Ausführliche antwort zeigt, dass es auch möglich ist. Danke dir dafür.

Wenns nicht möglich ist, ist es nunmal nicht möglich, das wird mein Anwalt womöglich dann auch sagen.

Ich habs auch zu keinem Zeitpunkt negativ aufgenommen, ich habe mich lediglich über die kurzen „..geht einfach nicht…“ Antworten ohne jegliche details oder Begründungen aufgeregt…

Aber du hast bsp. auf die aktuelle Situation und bestimmte paragraphen hingewiesen, auf die ich auch mal ein Auge drauf werfen könnte…Wie gesagt, danke dafür.

Genau für so einen Weg halte ich Foren sinnvoll und nicht wie oben beschrieben mit „geht nicht“ und fertig antworten.

Viele haben ja nicht einmal richtig gelesen was ich geschrieben habe, du auch, zb. dass ich bereits negativen und absolut unklaren Kontakt mit der Versicherung hatte, ist dir glaub auch entgangen, da du auch schreibst, dass ich die Versicherung anschreiben sollte….

 

Hoffe du hast meine Aufregung verstanden.

 

Ich möchte das hier jetzt auch nicht fortführen, ich werfe einen Blick auf die von dir genannten Punkte und um den Rest kümmert sich halt der Anwalt jetzt.

 

Wenns geht geht, wenn nicht dann bleibts halt über 30 Jahre beitragsfrei.

 

Peace and Out

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Bolanger
Am 5.6.2025 um 09:10 von satgar:

Achte bitte auf die Folgen, die das für Selbständige im Nebenwerb haben kann oder die das planen. Das kann EXTREM nachteilig sein, so eine bAV aufzulösen.

Wo liegt denn die Besonderheit in dieser Konstellation? 

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satgar
vor 2 Stunden von Bolanger:

Wo liegt denn die Besonderheit in dieser Konstellation? 

Schau mal in den Thread hier 

 

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blueprint
Am 7.6.2025 um 20:24 von Daytona1805:

 

Nicht ganz, du hast auf meine Aussage „…verstehe ich nicht, warum es nicht möglich sein soll….“ hast du als Grund genannt, dass es staatlich gefördert ist und darum nicht möglich ist.

Das ist falsch, denn diese verhindern die vorzeitige Abfindung nicht.

Bei einer rechtlich korrekten vorzeitigen abfindung werden nämlich die Sozialgaben, steuern und staatlichen förderungen in jedem fall fällig.

Somit stehen die staatl. Förderungen einer vorzeitigen abfindung auch nicht im Weg.

Ob es Sinn macht, ist eine andere Frage.

Die Bedingungen, die einer vorzeitigen Abfindung im Wege stehen, sind ganz andere. 

Bei mir wird jetzt von meinem Anealt geklärt, wer in die Rechte eines nicht mehr existierenden AG eintritt. Ich, der den Vetrag überschrieben bekommen hat oder die Versicherung. 

Falls ich alles Rechte mit überschrieben bekommen haben sollte, sollte nichts mehr im Wege stehen….

Mal sehen..

Der Staat hat halt vorgesehen, dass der Arbeitgeber einer vorzeitigen Auszahlung zustimmen muss, um dem entgegen zu wirken. 

Nur gibt es den in deinem Fall nicht mehr, nun sieht sich hier die Versicherung in dessen Rolle.

 

Hast Du überhaupt mal gerechnet, ob sich die Kosten für den Anwalt und Deine Zeit und Mühe in der Angelegenheit auch nur ansatzweise rechnen? Nicht das die Kosten, die mögliche Mehrrendite der kommenden 30 Jahre des Geldes in der BAV deutlich übersteigen!?

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Daytona1805
· bearbeitet von Daytona1805
vor 42 Minuten von blueprint:

Der Staat hat halt vorgesehen, dass der Arbeitgeber einer vorzeitigen Auszahlung zustimmen muss, um dem entgegen zu wirken. 

Nur gibt es den in deinem Fall nicht mehr, nun sieht sich hier die Versicherung in dessen Rolle.

 

Hast Du überhaupt mal gerechnet, ob sich die Kosten für den Anwalt und Deine Zeit und Mühe in der Angelegenheit auch nur ansatzweise rechnen? Nicht das die Kosten, die mögliche Mehrrendite der kommenden 30 Jahre des Geldes in der BAV deutlich übersteigen!?

Diese Frage steht halt im Raum,weshalb sich die Versicherung in der Rolle sieht.

Meiner logik nach wirkt dieser als Vermittler.

Versicherungsnehmer und versicherter bin ich (ist aber nur meine Verständnis).

Einen über dem Erstgespräch hinausgehenden Gespräch werde ich in 3 Wochen haben.

Laut Erstgespräch ist die Bedingung der kleinanwartschaft erfüllt, der Vertrag lief keine 3,5 Jahre und der Vertrag ist aus der AG-Insolvenz heraus, aufgrund unverfällbarkeit, auf mich überschrieben worden. Das sind so die Punkte die einer Möglichkeit der vorzeitigen Abfindung zusprechen.

Mehr weiß ich auch nicht.

Ich habe eine RV ohne SB somit sind mir die Anwaltskosten erst einmal egal.

Ob es sich dann am Ende rentiert, die BAV aufzulösen, ist eine andere Frage.

Es geht mir im Vorfeld darum, zu klären, ob diese Möglichkeit in meiner Konstellation überhaupt besteht.

Bei einem „Verlust“ von sagen wir 20-25% oder mehr, ist klar, dass dieser dann beitragsfrei für die nächsten 30Jahre liegen wird. 

Hält es sich aber im Rahmen von sagen wir bis zu 20%, gibt es viel bessere Möglichkeiten 30Jahre die Summe anderweitig mit mehr Rendite anzulegen…Und das versuche ich halt herauszufinden, was ich erst weiter verfolgen kann, wenn ich überhaupt vorzeitig abfinden kann.

Wenn nicht, hat sich die Sache sowieso erledigt..

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blueprint
vor 10 Stunden von Daytona1805:

Diese Frage steht halt im Raum,weshalb sich die Versicherung in der Rolle sieht.

Meiner logik nach wirkt dieser als Vermittler.

Versicherungsnehmer und versicherter bin ich (ist aber nur meine Verständnis).

Einen über dem Erstgespräch hinausgehenden Gespräch werde ich in 3 Wochen haben.

Laut Erstgespräch ist die Bedingung der kleinanwartschaft erfüllt, der Vertrag lief keine 3,5 Jahre und der Vertrag ist aus der AG-Insolvenz heraus, aufgrund unverfällbarkeit, auf mich überschrieben worden. Das sind so die Punkte die einer Möglichkeit der vorzeitigen Abfindung zusprechen.

Mehr weiß ich auch nicht.

Ich habe eine RV ohne SB somit sind mir die Anwaltskosten erst einmal egal.

Ob es sich dann am Ende rentiert, die BAV aufzulösen, ist eine andere Frage.

Es geht mir im Vorfeld darum, zu klären, ob diese Möglichkeit in meiner Konstellation überhaupt besteht.

Bei einem „Verlust“ von sagen wir 20-25% oder mehr, ist klar, dass dieser dann beitragsfrei für die nächsten 30Jahre liegen wird. 

Hält es sich aber im Rahmen von sagen wir bis zu 20%, gibt es viel bessere Möglichkeiten 30Jahre die Summe anderweitig mit mehr Rendite anzulegen…Und das versuche ich halt herauszufinden, was ich erst weiter verfolgen kann, wenn ich überhaupt vorzeitig abfinden kann.

Wenn nicht, hat sich die Sache sowieso erledigt..

Alles klar.

Wenn die RSV die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt, macht das die Kostenkalkulation natürlich attraktiver.

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Cando
vor 10 Stunden von Daytona1805:

Diese Frage steht halt im Raum,weshalb sich die Versicherung in der Rolle sieht.

Meiner logik nach wirkt dieser als Vermittler.

Versicherungsnehmer und versicherter bin ich (ist aber nur meine Verständnis).

Einen über dem Erstgespräch hinausgehenden Gespräch werde ich in 3 Wochen haben.

Laut Erstgespräch ist die Bedingung der kleinanwartschaft erfüllt, der Vertrag lief keine 3,5 Jahre und der Vertrag ist aus der AG-Insolvenz heraus, aufgrund unverfällbarkeit, auf mich überschrieben worden. Das sind so die Punkte die einer Möglichkeit der vorzeitigen Abfindung zusprechen.

Mehr weiß ich auch nicht.

Ich habe eine RV ohne SB somit sind mir die Anwaltskosten erst einmal egal.

Ob es sich dann am Ende rentiert, die BAV aufzulösen, ist eine andere Frage.

Es geht mir im Vorfeld darum, zu klären, ob diese Möglichkeit in meiner Konstellation überhaupt besteht.

Bei einem „Verlust“ von sagen wir 20-25% oder mehr, ist klar, dass dieser dann beitragsfrei für die nächsten 30Jahre liegen wird. 

Hält es sich aber im Rahmen von sagen wir bis zu 20%, gibt es viel bessere Möglichkeiten 30Jahre die Summe anderweitig mit mehr Rendite anzulegen…Und das versuche ich halt herauszufinden, was ich erst weiter verfolgen kann, wenn ich überhaupt vorzeitig abfinden kann.

Wenn nicht, hat sich die Sache sowieso erledigt..

Wenn Dein Arbeitgeber bzw. dessen Insolvenzverwalter bei Deinem Ausscheiden die versicherungsförmige Lösung gewählt hat (so verstehe ich das hier), kannst Du die Versicherung selbst fortsetzen. Das heißt aber nicht, dass sich der Inhalt des Versicherungsvertrags ändert. Wenn ursprünglich keine vorzeitige Abfindung von Kleinstanwartschaften vorgesehen war, hast Du eben keinen Anspruch darauf. Dass Du das persönlich nicht für sinnvoll hältst, ändert daran nichts.

 

Wenn Du (noch) eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt hast und Dir so sicher bist, kannst Du ja versuchen dagegen vorzugehen. Ich kenne den Inhalt Deines Versicherungsvertrags nicht und erlaube mir daher keine Prognose, wie es ausgehen wird. Aber unabhängig vom Ausgang schreit diese Art von Rechtsstreit schon geradezu danach, dass der Rechtsschutzversicherer anschließend kündigen wird. Das würde ich mir also gut überlegen.

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Rotenstein
· bearbeitet von Rotenstein

Was Kleinstanwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge angeht, hatte ich ähnliche Erfahrungen, die allerdings schon ein paar Jahre zurückreichen. Obwohl das Gesetz sagt, dass Kleinstanwartschaften ausgezahlt werden können, wurde mir das verweigert. Offenbar hatte ich irgend etwas an der richtigen Reihenfolge nicht eingehalten (Kündigung der Versicherung / Wechsel des Arbeitgebers/ Umzug ins Ausland).

 

Auf einen Rechtsstreit hatte ich keine Lust, und natürlich sind deutsche Gesetze häufig so unverständlich formuliert, dass sie zuweilen das Gegenteil von dem aussagen, was der juristische Laie versteht. Aber ich bedanke mich herzlich beim deutschen Nanny-Staat, dass er mich durch die Rente von €10,26, die mir dann in einigen Jahrzehnten ausbezahlt werden wird, vor Altersarmut bewahrt.

 

Bis dahin bekomme ich jedes Jahr einen dicken Stoss an Papier, sogar an meine Adresse ausserhalb Deutschlands. Daraus geht hervor, dass die monatliche Anwartschaft nicht etwa mit der Inflation wächst, sondern mehr oder weniger gleich bleibt. Der Versicherung gratuliere ich zu diesem tollen Geschäftsmodell auf Kosten der naiven Versicherungsnehmer. 

 

Nie wieder. 

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Daytona1805
vor 2 Minuten von Cando:

Wenn Dein Arbeitgeber bzw. dessen Insolvenzverwalter bei Deinem Ausscheiden die versicherungsförmige Lösung gewählt hat (so verstehe ich das hier), kannst Du die Versicherung selbst fortsetzen. Das heißt aber nicht, dass sich der Inhalt des Versicherungsvertrags ändert. Wenn ursprünglich keine vorzeitige Abfindung von Kleinstanwartschaften vorgesehen war, hast Du eben keinen Anspruch darauf. Dass Du das persönlich nicht für sinnvoll hältst, ändert daran nichts.

 

Wenn Du (noch) eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt hast und Dir so sicher bist, kannst Du ja versuchen dagegen vorzugehen. Ich kenne den Inhalt Deines Versicherungsvertrags nicht und erlaube mir daher keine Prognose, wie es ausgehen wird. Aber unabhängig vom Ausgang schreit diese Art von Rechtsstreit schon geradezu danach, dass der Rechtsschutzversicherer anschließend kündigen wird. Das würde ich mir also gut überlegen.

Es steht ja gar nicht zur debatte ob man diese fortsetzen möchte oder nicht.

Es steht ja da, dass sie beitragsfrei gestellt wurde, dementsprechend ist es irrelevant ob man diese fortsetzen kann oder nicht, die Möglichkeit der vorzeitigen abfindung ist ja hier die Frage.

Und nein der Vertrag wurde weder vom AG noch Insolvenzverwalter überschrieben. Die Versicherung selbst kam nach der mitteilung vom IV auf mich zu und hat mir die Möglichkeit zur Beitragsfreistellung oder privater fortführung angeboten (damals wusste ich nicht dass es möglichkeiten zur vorzeitigen abfindung gibt). Ich hab die Beitragsfreistellung gewählt woraufhin die Versicherung dann damit kam, dass die Versicherung zunächst auf mich überschrieben werden muss und dann erst beitragsfrei gestellt werden kann. aso ist es dann auch abgelaufen.

Nochmal, bitte erst alles lesen bevor man kommentiert. Ich hab keine Lust jedes mal aufs neue mich erneut zu erklären.

ich bin nicht scharf drauf die BAV auf biegen und brechen aufzulösen.

Ich habe hier mit meiner Konstellation die Anfrage gestellt um die Möglichkeiten zu recherchieren, die Erfahrenene Mitbürgern schon gemacht haben.

Dafür ist ein Forum normalerweise da.

Einzelne Punkte aus dem Kontext rauszupicken und dadrauf zu kommentieren geht mal gar nicht.

Und ja natürlich werde ich nachhaken wenn für mich etwas nicht nachvollziehbar ist.

Ist es übrigens immernoch nicht.

Bis auf einen Member hat mir hier keiner ein sinnvolles und nachvollziehbares Argument nennen können.

Einige antworten einfach nur mit „..das Gesetz istso und punkt..“

Nein, nur weil es so drin steht, ist es nicht immer richtig. es gibt auch falsche Gesetze oder graue Zonen…

 

Ich weiß zwar nicht was für eine RV du hast, aber wurde noch nie gekündigt.

PS ich habe den Insolvenzverwalter sogar verklagt.

Solange man mit berechrigtem Interesse eine Klage startet, passiert gar nichts.

 

Und zuhuter letzt sürde ich gerne noch einmal auf darauf hinweisen, bitte alles zu lesen, denn oben im letzten Kommentar steht sehr eindeutig, dass ich sowieso eine Klage erst starten würde, wenn sich das ganze rentiert ;)

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Shylock
2 minutes ago, Daytona1805 said:

 es gibt auch falsche Gesetze

Ich glaube damit hat sich dann jede Diskussion erübrigt.

 

Das Problem ist, dass Du eigentlich kaum verwertbare Informationen lieferst. Die einzige Möglichkeit Dir Auskünfte zu erteilen ist die wahrscheinlichste Konstellation anzunehmen. Da Du selbst die Kleinstbetragsregelung ins Spiel gebracht hast ist die Information, die Du erhältst, halt das diese gesetzliche Regelung (die jetzt offenbar falsch ist) kein Recht des Arbeitnehmers ist.

 

Falls sich jemand fragt, warum unser Justizsystem überlastet ist, hier findet sich die Antwort.

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Daytona1805
· bearbeitet von Daytona1805
vor 39 Minuten von Rotenstein:

Was Kleinstanwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge angeht, hatte ich ähnliche Erfahrungen, die allerdings schon ein paar Jahre zurückreichen. Obwohl das Gesetz sagt, dass Kleinstanwartschaften ausgezahlt werden können, wurde mir das verweigert. Offenbar hatte ich irgend etwas an der richtigen Reihenfolge nicht eingehalten (Kündigung der Versicherung / Wechsel des Arbeitgebers/ Umzug ins Ausland).

 

Auf einen Rechtsstreit hatte ich keine Lust, und natürlich sind deutsche Gesetze häufig so unverständlich formuliert, dass sie zuweilen das Gegenteil von dem aussagen, was der juristische Laie versteht. Aber ich bedanke mich herzlich beim deutschen Nanny-Staat, dass er mich durch die Rente von €10,26, die mir dann in einigen Jahrzehnten ausbezahlt werden wird, vor Altersarmut bewahrt.

 

Bis dahin bekomme ich jedes Jahr einen dicken Stoss an Papier, sogar an meine Adresse ausserhalb Deutschlands. Daraus geht hervor, dass die monatliche Anwartschaft nicht etwa mit der Inflation wächst, sondern mehr oder weniger gleich bleibt. Der Versicherung gratuliere ich zu diesem tollen Geschäftsmodell auf Kosten der naiven Versicherungsnehmer. 

 

Nie wieder. 

 

Danke sehr.

Endlich mal jemand der mich hier versteht oder ähnlich denkt :)

 

Die BAV ist der letzte Müll und ein rießenfehler gewesen.

Ich kann ebenfalls jedem nur davon abraten…

 

Es ist einfach absolut nicht nachvollziehbar wie es sein kann, dass ich dazu gezwungen werde (ganz von den Förderungen oder Zinsen mal abgesehen) ein Teil meines Geldes (ja auch wenn es Bruttoentgeltumwandlung war) 30-35 Jahre lang liegen lassen muss damit andere damit arbeiten können, damit ich im Alter 12-15€ Rente bekomme.

 

Egal, ich bin jetzt an dem Punkt wo du einmal warst und werde es mit meinem Anwalt besprechen.

Wird aber wahrscheinlich so laufen wie bei dir.

 

Ich glaube ich hätte während der Insolvenz, bevor der Vertrag auf mich überschrieben wurde, die vorzeitige Abfindung beantragen müssen. Die Möglichkeit wurde mir nicht genannt und ist wahrscheinlich nun verfallen.

 

Mal sehen…

vor 14 Minuten von Shylock:

Ich glaube damit hat sich dann jede Diskussion erübrigt.

 

Das Problem ist, dass Du eigentlich kaum verwertbare Informationen lieferst. Die einzige Möglichkeit Dir Auskünfte zu erteilen ist die wahrscheinlichste Konstellation anzunehmen. Da Du selbst die Kleinstbetragsregelung ins Spiel gebracht hast ist die Information, die Du erhältst, halt das diese gesetzliche Regelung (die jetzt offenbar falsch ist) kein Recht des Arbeitnehmers ist.

 

Falls sich jemand fragt, warum unser Justizsystem überlastet ist, hier findet sich die Antwort.

Und wieder pickst du nur das raus was dir passt :)

 

Da steht nicht das Gesetz ist falsch sondern: „…es gibt auch falsche Gesetze oder Graue Zonen…“ :)

Nicht? Hast recht, die Gesetze zum GEZ sind auch korrekt :)

 

Aber ich gebe dir Recht, die Diskussion hat sich erübrigt weil du nur das aus dem Kontext rauspickst, was dir gefällt.

 

PS: Alle informationen wurden geliefert, du liest wohl aber nur das was dir gefällt und antwortest auch nur darauf.

 

Und zuguterletzt, komisch dass mein Anwalt sich dasselbe wie ich frägt und sich das genauer anschauen will um das problem zu erkennen.

Auch komisch, dass es in der Tat fälle gibt, bei denen vorzeitig abgefunden wurde.

Bleib du bei deinem „Nein geht nicht, das ist Gesetz“….

 

Ah und auch für dich: Ich bin nicht schrf drauf die Versicherung auf Biegen und Brechen aufzulösen.

Ich will meine Möglichkeiten erfahren, die die Member gemacht haben.

Und selbstverständlich hake ich nach wenn ich etwas nicht verstehe, dafür sollte ein Forum da sein.

Wenn du nichts außer „Das ist halt so Gesetz“ antworten kannst oder nur auf Streit hinaus bist um „Recht“ zu bekommen, dann lass das kommentieren doch sein.

 

Ich versuche hier etwas zu recherchieren und hake bei den Punkten nach die ich nicht verstehe.

Passts dir nicht oder willst nicht verständlich erklären, dNn lass es ganz.

 

Peace and Out

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Cando
· bearbeitet von Cando
vor 32 Minuten von Daytona1805:

Es steht ja gar nicht zur debatte ob man diese fortsetzen möchte oder nicht.

Tut es doch, denn Du hast die Versicherung (beitragsfrei) fortgesetzt und davon hängt nunmal ab, nach welchen Rahmenbedingungen sich die Frage nach der vorzeitigen Abfindung richtet. 

 

Zitat

Nochmal, bitte erst alles lesen bevor man kommentiert. Ich hab keine Lust jedes mal aufs neue mich erneut zu erklären.

 

Ich habe alles gelesen. Du hast nur nicht verstanden, was ich Dir sagen wollte. 

 

Zitat

Einzelne Punkte aus dem Kontext rauszupicken und dadrauf zu kommentieren geht mal gar nicht.

Bolanger, Shylock und ich sind genau darauf eingegangen, worum es Dir geht. Insofern kann ich Dir hier nicht folgen.

 

Zitat

Bis auf einen Member hat mir hier keiner ein sinnvolles und nachvollziehbares Argument nennen können.

 

Sinnvoll und nachvollziehbar ist also nur, was zu Deinem gewünschten Ergebnis führt? 
 

Zitat

Einige antworten einfach nur mit „..das Gesetz istso und punkt..“

Nein, nur weil es so drin steht, ist es nicht immer richtig. es gibt auch falsche Gesetze oder graue Zonen…

„Falsche“ Gesetze kannst Du vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Du kannst ja mal berichten, ob Dich Deine Rechtsschutzversicherung dabei unterstützt.

 

Dein Problem ist, dass Du mit keinem Wort auf den Inhalt Deines Versicherungsvertrags eingehst und nur anhand Deiner gefühlten Rechtslage argumentierst. Das wird Dich nicht voranbringen.

 

Zitat

 

Ich weiß zwar nicht was für eine RV du hast, aber wurde noch nie gekündigt.

 

Ich habe keine Rechtssschutzversicherung. Als Rechtsanwalt weiß ich aber sehr gut, wie Rechtsschutzversicherer mit Leuten umgehen, die von „falschen Gesetzen“ und „grauen Zonen“ sprechen.

 

Zitat

PS ich habe den Insolvenzverwalter sogar verklagt.

Deine Streitlust überrascht mich angesichts der Art, mit der Du hier auftrittst, nicht.

 

Zitat

 

Und zuhuter letzt sürde ich gerne noch einmal auf darauf hinweisen, bitte alles zu lesen, denn oben im letzten Kommentar steht sehr eindeutig, dass ich sowieso eine Klage erst starten würde, wenn sich das ganze rentiert ;)

Na dann: bei einem angenommenen Streitwert von 7.000 EUR (hattest Du oben als höchsten Betrag erwähnt), fallen für den Versicherer über zwei Instanzen (mehr zahlen sie in der Regel eh nicht) Kosten von mindestens 7.966,48 EUR an. Das sind nur die gesetzlichen Gebühren, wenn Dein Anwalt per Honorar abrechnet und der Versicherer das deckt, wird es noch mehr. Die werden sich also Deine Erfolgsaussichten genau anschauen. Viel Erfolg!

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Daytona1805
· bearbeitet von Daytona1805
vor 24 Minuten von Cando:

Tut es doch, denn Du hast die Versicherung (beitragsfrei) fortgesetzt und davon hängt nunmal ab, nach welchen Rahmenbedingungen sich die Frage nach der vorzeitigen Abfindung richtet. 

 

 

Ich habe alles gelesen. Du hast nur nicht verstanden, was ich Dir sagen wollte. 

 

Bolanger, Shylock und ich sind genau darauf eingegangen, worum es Dir geht. Insofern kann ich Dir hier nicht folgen.

 

 

Sinnvoll und nachvollziehbar ist also nur, was zu Deinem gewünschten Ergebnis führt? 
 

„Falsche“ Gesetze kannst Du vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Du kannst ja mal berichten, ob Dich Deine Rechtsschutzversicherung dabei unterstützt.

 

Dein Problem ist, dass Du mit keinem Wort auf den Inhalt Deines Versicherungsvertrags eingehst und nur anhand Deiner gefühlten Rechtslage argumentierst. Das wird Dich nicht voranbringen.

 

 

Ich habe keine Rechtssschutzversicherung. Als Rechtsanwalt weiß ich aber sehr gut, wie Rechtsschutzversicherer mit Leuten umgehen, die von „falschen Gesetzen“ und „grauen Zonen“ sprechen.

 

Deine Streitlust überrascht mich angesichts der Art, mit der Du hier auftrittst, nicht.

 

Na dann: bei einem angenommenen Streitwert von 7.000 EUR (hattest Du oben als höchsten Betrag erwähnt), fallen für den Versicherer über zwei Instanzen (mehr zahlen sie in der Regel eh nicht) Kosten von mindestens 7.966,58 EUR an. Das sind nur die gesetzlichen Gebühren, wenn Dein Anwalt per Honorar abrechnet und der Versicherer das deckt, wird es noch mehr. Die werden sich also Deine Erfolgsaussichten ganz genau anschauen. Viel Erfolg!

 

Schau mal, ich antworte dir jetzt auch ein letztes Mal:

 

1.Als Anwalt müsstest du auch Wissen, dass es in der vergangenheit schon öfter zu vorzeitigen Abfindungen kam richtig? Also gibt es Möglichkeiten.

 

2.Empfindest du die GEZ Gesetze als berechtigt? Ich gehe von Nein aus, also gibt es graue Zonen oder „falsche“ unberechtigte Gesetze. Keiner hat davon geredet, dass dieser hier falsch ist. Du hast es aus dem Kontext „Nur weil es so da steht, sollte man nicht davon ausgehen, dass es keine Möglichkeiten gibt dennoch sie zu umgehen. > Es gab schon einige vorzeitige Abfindungen :)

 

3. Ist es hier ein Forum. Ein Forum ist für mich ein Ort, bei denen andere etwas erfragen können, was sie nicht verstehen. Auf meine Frage „warum“ hast du und die zwei genannten Member nur mit „so ist das Gesetz“ geantwortet. Keine Erklärung, keine nachvollziehbaren Argumente nichts.

 

4. Laut deiner Auffassung ist man Streitlustig wenn man mit berechtigtem Interesse eine Klage startet? Super Anwalt :) PS ich habe das Verfahren gegen den Insolvenzverwalter gewonnen :)

 

5. Niemand ist hier scharf drauf die BAV auf Biegen und Brechen aufzulösen, sondern die Möglichkeit zu recherchieren, ob es a)überhaupt möglich ist b)wenn nicht, warum c) ob es sich rentiert.

 

6.Brauchst mir hier nicht irgendwas vorzurechnen. Es steht öfters oben in meinen Antworten, dass eine Klage erst gestartet wird, wenn a) es berechtigt ist b) es sich rentiert :)

 

7. Lass es doch sein zu kommentieren, wenn du nur „ist halt Gesetz“ als antwort hast. Ich als Laie kann damit nichts anfangen, wenn ich etwas nicht verstehe.

 

8. Die Zahlen aus dem Vertrag brauchst du auch nicht. Als Anwalt sollte dir reichen, dass sie nur 3,5 Jahre lief. Unterhalb der Kleinstanwartschaft liegt. Kein AG existiert, sie Beitragsfrei gestellt isz und ich als Versicherungsnehmer und Versicherter eingetragen bin. 

 

und zuguterletzt hätte ich mir erst recht von dir als ein Anwalt, bessere nachvollziehbare und verständliche antworten erhofft als „pass auf sonst kündigt dich deine RV“…

 

Und nein, du hast auch nicht nachvollziehbar geantwortet.

 

Es gab einen Punkt den ich nicht verstanden habe, nachgehakt habe auf denen keiner von euch 3 weiter eingegangen ist.

Das war der: Warum der Versicherer in die Fußstapfen des AG eintritt und alle Rechte/Ansprüche eines AG aus dem Vertrag erhält, wenn ich als Versicherungsnehmer und Versicherter eingetragen bin. Ich sozusagen keine Rechte habe.


Das war der einzige Punkt den ich nicht verstehen konnte und nachgehakt habe (wäre ein wichtiger Punkt, denn wenn der AG nicht mehr existiert und die Rechte auf mich übergehen, besteht womöglich ein Anspruch auf vorzeitige Ablöse (ACHTUNG das muss natürlich geklärt werden))

 

Aber ja wir drehen hier uns im Kreis herum, ob es sich rentiert, die RV die Klagekosten übernimmt, ob es graue zonen oder falsche ok sagen wir uneindeutige Gesetzestexte gibt etc herum.

 

Dieses Forum ist ziemlich enttäuschend und ich rate von jedem ab hier eine Frage zu stellen.

 

Peace and Out :)

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blueprint
vor einer Stunde von Cando:

Aber unabhängig vom Ausgang schreit diese Art von Rechtsstreit schon geradezu danach, dass der Rechtsschutzversicherer anschließend kündigen wird. Das würde ich mir also gut überlegen.

+1

Das sehe ich auch so.

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Cando
· bearbeitet von Cando
vor 29 Minuten von Daytona1805:

 

Schau mal, ich antworte dir jetzt auch ein letztes Mal:

 

1.Als Anwalt müsstest du auch Wissen, dass es in der vergangenheit schon öfter zu vorzeitigen Abfindungen kam richtig? Also gibt es Möglichkeiten.

Prinzipiell ist das denkbar, hängt aber vom Inhalt Deines Versicherungsvertrags ab. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es darauf nicht.

 

Zitat

 

2.Empfindest du die GEZ Gesetze als berechtigt? Ich gehe von Nein aus, also gibt es graue Zonen oder „falsche“ unberechtigte Gesetze. Keiner hat davon geredet, dass dieser hier falsch ist. Du hast es aus dem Kontext „Nur weil es so da steht, sollte man nicht davon ausgehen, dass es keine Möglichkeiten gibt dennoch sie zu umgehen. > Es gab schon einige vorzeitige Abfindungen :)

Zahle ich gerne GEZ? Nein. Stelle ich das Gesetz deshalb rechtlich in Frage? Nein. 

 

Zitat

 

3. Ist es hier ein Forum. Ein Forum ist für mich ein Ort, bei denen andere etwas erfragen können, was sie nicht verstehen. Auf meine Frage „warum“ hast du und die zwei genannten Member nur mit „so ist das Gesetz“ geantwortet. Keine Erklärung, keine nachvollziehbaren Argumente nichts.

 

Die Ratio eines Gesetzes kann man überzeugend finden oder nicht. Ich finde sie mit Blick auf Kleinstanwartschaften auch nicht unbedingt sinnvoll. Das Gesetz gilt aber nunmal trotzdem. Und am Ende geht es Dir doch darum, ob Du eine vorzeitige Abfindung bekommen kannst, oder?

 

Zitat

 

6.Brauchst mir hier nicht irgendwas vorzurechnen. Es steht öfters oben in meinen Antworten, dass eine Klage erst gestartet wird, wenn a) es berechtigt ist b) es sich rentiert :)

 

Zu a) lässt sich hier nicht mehr sagen als: sehr wahrscheinlich ist sie es nicht. Aber Genaueres werden wir nie erfahren, weil Du Dich offenbar nicht mit den Einzelheiten Deines Versicherungsvertrags befasst. 

 

Zitat

 

und zuguterletzt hätte ich mir erst recht von dir als ein Anwalt, bessere nachvollziehbare und verständliche antworten erhofft als „pass auf sonst kündigt dich deine RV“…

 

Peace and Out :)

Dass Du Verständnisprobleme mit allem hast, was nicht Deiner Meinung entspricht, hast Du eindrücklich unter Beweis gestellt. Insoweit habe ich nicht den Anspruch, Dich von irgendetwas überzeugen zu wollen.

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blueprint
vor einer Stunde von Rotenstein:

Aber ich bedanke mich herzlich beim deutschen Nanny-Staat, dass er mich durch die Rente von €10,26, die mir dann in einigen Jahrzehnten ausbezahlt werden wird, vor Altersarmut bewahrt.

Ja, so ist es. Es hat schon wirklich oft einen Beigeschmack der Lächerlichkeit in Deutschland.

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Daytona1805
vor 1 Minute von blueprint:

+1

Das sehe ich auch so.

Sehe ich nicht anders :)

Allerdings wenn man auch u berechtigterweise eine Klage startet.

Was keiner machen will.

 

Nur weil ich es jetzt mit einen Fachanwalt klären möchte, gehen die Herrschaften jetzt davon aus, dass ich blind drauf los eine Klage starten werde….:)

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Daytona1805
vor 3 Minuten von Cando:

Prinzipiell ist das denkbar, hängt aber vom Inhalt Deines Versicherungsvertrags ab. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es darauf nicht.

 

Zahle ich gerne GEZ? Nein. Stelle ich das Gesetz deshalb in Frage? Nein. 

 

 

Die Ratio eines Gesetzes kann man überzeugend finden oder nicht. Ich finde sie mit Blick auf Kleinstanwartschaften auch nicht unbedingt sinnvoll. Das Gesetz gilt aber nunmal trotzdem. Und am Ende geht es Dir doch darum, ob Du eine vorzeitige Abfindung bekommen kannst, oder?

 

 

Zu a) lässt sich hier nicht mehr sagen als: sehr wahrscheinlich ist sie es nicht. Aber Genaueres werden wir nie erfahren, weil Du Dich offenbar nicht mit den Einzelheiten Deines Versicherungsvertrags befasst. 

 

Dass Du Verständnisprobleme mit allem hast, was nicht Deiner Meinung entspricht, hast Du eindrücklich unter Beweis gestellt. Insoweit habe ich nicht den Anspruch, Dich von irgendetwas überzeugen zu wollen.

 

Geht doch, jetzt antwortest du mit „prinzipiell denkbar“ vorhin hieß es noch auf eine Art „Gesetz ist Gesetz“…

 

Also gibt es sozusageb falsche und unberechtigte Gesetze, auch wenn du sie nicht in Frage stellst, sie existieren ;)

 

Wenn das Gesetz immer gilt, gäbe es keine vorzeitigen Abfindungen. Sie existieren aber und somit greift dieses Gesetz nicht immer…

Und ich habe nichts anderes erfragt als warum sie bei mir gilt. Woraufhin ich keine verständlichen antworten bekommen habe. Außer „ist halt Gesetz“…

 

Ich halte es auch nicht für wahrscheinlich, dass ich sie problemlos und easy auflösen kann.

Auf biegen und brechen will ich es sowieso nicht. Nur weil ich einen Anwaltsgespräch nun habe, sollte man halt auch nicht direkt davon ausgehen, dass ich einen Rechtsstreit starten möchte…

 

Alle informationen aus dem Vertrag wurden genannt. Es fehlen nur die Zahlen :) 

Was willst du denn wissen?

Sie ist Beitragsfrei, ein AG existiert nicht, ich bin versicherungsnehmer und versicherter, der Vertrag lief keine 3,5 Jahre, sie ist unterhalb der Kleinstanwartschaft, sie ist unverfällbar. Was gibts noch was du wissen willst?:)

 

Dein Verständnisproblem liegt daran, dass du bisher nur auf das geantwortet hast was dir passt.

 

Ich habe immernoch keine Antwort auf meine ursprüngliche und ausschlaggebende Rückfrage erhalten, bevor diese Diskussion dieses Maß angenommen hat…

 

Du hast mich von einer Klage wegen Kündigung der RV abgeraten, du hast gesagt ich soll keine Klage starten auch wenn sie berechtigt wäre, du hast mir die Klagekosten vorgerechnet…usw usw.

Aber eine Antwort auf meine Frage kam immernoch nicht…

 

Srry aber ein Anwalt, der mit derartigen antworten kommt und nicht auf das wesentliche eingeht, brauche ich auch keine Überzeugungsarbeit.

Der schießt sich selbst ins Aus.

 

Aber du kannst ja mal aufhören zu antworten, die sowieso nichts bringen, da du eh keine antworten liefern kannst.

 

Danke :)

 

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