MeinNameIstHase Posted April 16 · Edited April 16 by MeinNameIstHase vor 1 Stunde von oktavian: Meine Ansicht hatte sich geändert durch spin-offs, die nach Informationen im Internet steuerfrei blieben Allgemein sind Kapitalmaßnahmen nicht der Maßstab, mit dem man die Arbeit des FA beurteilen sollte. Und das Internet ist diesbezüglich ein "gefährlicher" Ratgeber ... trust me (or not) . Schon vor der Abgeltungssteuer ab 2009 waren Kapitalmaßnahmen oft ein Streitpunkt. Da gings um die Frage, ob das im Sinne von § 23 EStG ein Verkauf (innerhalb der Jahresfrist) + Rückkauf (inkl. Neu-Anlauf der Jahresfrist) war oder ein Fall der Fußstapfentheorie (Abspaltung/Rechtsnachfolge vom alten Stammrecht). Wichtig ist hier aus heutiger Sicht: Die ganzen Urteile von damals betreffen den Veräußerungsbegriff im Sinne von § 23 EStG und nicht den aus § 20 Absatz 2 EStG. Share this post Link to post
Allesverwerter Posted April 16 · Edited April 16 by Allesverwerter vor 16 Stunden von Mkoll: ... Nach 6 Monaten kam immer noch Bescheid. Ich angerufen und der Sachbearbeiter meinte... ... Ich vermute es sollte heißen "Nach 6 Monaten kam immer noch KEIN Bescheid." Also bei mir kam in den letzten Jahren nie was innerhalb von "Monaten" zurück. Hab grad nochmal geschaut, 2022 hab ich Anfang März 2024 in Elster hochgeladen. 2021 hatte ich in 12/2022 abgegeben, 15 Monate später kam der erste Bescheid, der finale Bescheid mit einem Großteil der Erstattung - die man schlicht vergessen hatte - weitere 11 Monate später. Früher als es noch 6% Zinsen gab, hat diese Trödelei ja noch Spass gemacht. Share this post Link to post
oktavian Posted April 16 vor einer Stunde von MeinNameIstHase: Die ganzen Urteile von damals betreffen den Veräußerungsbegriff im Sinne von § 23 EStG und nicht den aus § 20 Absatz 2 EStG. Da blicke ich gar nicht durch, was derzeit relevant ist. Hätte gedacht Fußstapfentheorie gilt noch. Share this post Link to post
MeinNameIstHase Posted April 16 · Edited April 16 by MeinNameIstHase vor einer Stunde von oktavian: Hätte gedacht Fußstapfentheorie gilt noch. Gilt ja nach wie vor. Aber man muss doppelt hinschauen. Das FA sucht ja nach Möglichkeiten alles als Veräußerung und Rückanschaffung zu interpretieren oder gar als Sachdividende. In § 20 EStG reicht ja die "wirtschaftliche Betrachtungsweise". Sieht man doch z.B. bei Währungsgewinnen, wenn eine Zinsperiodenabrechnung als Verkauf des Bestandes und Neuanschaffung interpretiert wird. Das macht das FA bei Zinsanlagen in Fremdwährung nur nicht reicher. Ob die täglich oder nur einmal im Jahr die Devisenkursdifferenz erfassen, bleibt rechnerisch das Gleiche. Bei Aktien kann es aber teuer werden, wenn auf diese Weise die Anschaffung alter Bestände vor 2009 verloren geht, weil sie im Zuge einer Kapitalmaßnahme als verkauft und neu angeschafft gelten oder bei Abspaltung als "neu" eingebucht werden und nicht per Fußstapfentheorie das Anschaffungsdatum der abspaltenden Gesellschaft "erben". Dazu die Regelung, die neuen Anteile dann mit AK = 0 einzubuchen. Share this post Link to post
chirlu Posted April 16 vor 6 Stunden von Allesverwerter: Also bei mir kam in den letzten Jahren nie was innerhalb von "Monaten" zurück. Du bist offensichtlich kein typischer Fall. Bei mir bemisst sich die Bearbeitungsdauer in Wochen (ein bis vier). Ich habe aber auch keine Hunderte von Seiten mit Abrechnungen ausländischer Banken. Share this post Link to post
Mato Posted April 16 Bei mir sind es in den letzten Jahren auch immer nur Wochen. Ich reiche allerdings auch nie irgendwelche Belege ein. Das Finanzamt meldet sich ja, falls sie irgendetwas belegt haben wollen. Aktuell warte ich jetzt seit 2-3 Wochen auf den Bescheid, wird schon... Share this post Link to post
reckoner Posted April 17 · Edited Friday at 07:13 AM by reckoner Hallo, Zitat Der Anhang Konto_Jahresabrechnung übersteigt die maximal zulässige Anzahl von 100 Seiten. Du hast echt ein Dokument mit mehr als 100 Seiten eingereicht? Selbst wenn das durchgegangen wäre hätte es dir der Sachbearbeiter vielleicht um die Ohren gehauen. Du bist verpflichtet, die Daten in geeigneter Form zusammenzufassen. Und detailierte Belege sind nur auf Anforderung einzureichen. Stefan Share this post Link to post
Mkoll Posted April 17 Am 16.4.2025 um 11:55 von Allesverwerter: Ich vermute es sollte heißen "Nach 6 Monaten kam immer noch KEIN Bescheid." Also bei mir kam in den letzten Jahren nie was innerhalb von "Monaten" zurück. Hab grad nochmal geschaut, 2022 hab ich Anfang März 2024 in Elster hochgeladen. 2021 hatte ich in 12/2022 abgegeben, 15 Monate später kam der erste Bescheid, der finale Bescheid mit einem Großteil der Erstattung - die man schlicht vergessen hatte - weitere 11 Monate später. Früher als es noch 6% Zinsen gab, hat diese Trödelei ja noch Spass gemacht. ja "kein Bescheid". Genau in dieser Jahresbescheinigung ging es um ca 4000€ zurück und die Elterngeldstelle wollte wegen Elterngeld auch diesen Bescheid haben. Die wollten wir dann schon "zügig" haben. Der Finanzamt Sachbearbeiter meinte dann lustigerweise noch, die von der Elterngeldstelle sollen ihn ruhig anrufen wenn sie stressen weil er ja alles alleine abarbeiten muss und wie entspannt andere es hätten. Share this post Link to post
Megatron Posted April 17 Ich denke das ist immer individuell, je nach Fianzamt. Ich gebe immer auf Papier ab und es dauert im Schnitt 4 Wochen. Share this post Link to post
Allesverwerter Posted Friday at 06:36 PM · Edited Friday at 06:40 PM by Allesverwerter Am 17.4.2025 um 18:58 von reckoner: Hallo, Du hast echt ein Dokument mit mehr als 100 Seiten eingereicht? Selbst wenn das durchgegangen wäre hätte es dir der Sachbearbeiter vielleicht um die Ohren gehauen. Du bist verpflichtet, die Daten in geeigneter Form zusammenzufassen. Und detailierte Belege sind nur auf Anforderung einzureichen. Stefan Moment. ich glaub, das wurde hier falsch verstanden. Das FA bekommt ein aufbereitetes Excel, 1 Tabelle je Einkunftsart, mit den Summen. Da ist auch keine 14monatige Bearbeitung erforderlich. Aber da es halt 'mein' Excel ist, wollten sie fast jedes Jahr noch die Kontounterlagen (Es waren 133 Seiten) , ergo bekommen sie diese als Anhang - auf den verwiesen wird - mit. Das kann ich auch verstehen, ich könnte ja in das Excel sonst was reinschreiben. Ergänzung: Die Kontounterlagen sind auch die "Steuerbescheinigung" für Rückerstattung von direkter Quellensteuer Um die Ohren hauen lasse ich wiederum auch nichts, beim letzten Einspruch-Ping-Pong haben sie als "Beifang" u.a. meine Wohnung das vierte Mal 'geprüft' und wollten 200 Dokumente haben. Und zum Beispiel 36 Telefonrechnungen, alle deutschen Kapitalerträge, die sie auch schon direkt gemeldet bekommen etc. Share this post Link to post
reckoner Posted Friday at 07:13 PM Hallo, ok, dann hast du aber schon ein seltsames Finanzamt. Ich wollte halt nur sagen, dass man normalerweise keine so große Dateien hochladen muss. Wer solche Probleme hat der macht meist etwas falsch (du wahrscheinlich nicht). Stefan Share this post Link to post
Lazaros Posted Friday at 07:24 PM vor 46 Minuten von Allesverwerter: ,... alle deutschen Kapitalerträge, die sie auch schon direkt gemeldet bekommen Habe in diesem Forum gelernt, dass das nicht so ist. Share this post Link to post
morini Posted Friday at 09:47 PM Am 16.4.2025 um 09:53 von oktavian: Meine Ansicht hatte sich geändert durch spin-offs, die nach Informationen im Internet steuerfrei blieben bei manchen Anlegern, aber mein Finanzamt Geld wollte (keine Gleichbehandlung). Ohne Widerspruch hätte ich zu viel gezahlt. Das hat auch mein Vertrauen in die Abgeltungsteuer nachhaltig gestört, da man unter Umständen als Unwissender benachteiligt wird, wenn man nicht selbst aktiv wird via Steuererklärung. Daher gebe ich nun immer alles inkl. KAP an und schicke es auf Papier hin. Mir egal, wenn das mehr Arbeit macht. Ich habe den Danaher-Veralto-Spinoff mitgemacht und bin mir nicht, inwieweit es sich lohnt, hierfür eine Steuererklärung abzugeben. Ich habe übrigens Probleme, zu erkennen, ob die steuerliche Seite des Spinoffs von der Bank korrekt abgewickelt worden ist, da ich nicht wirklich durchblicke. Share this post Link to post