Rosebud Posted June 8 · Edited June 8 by Rosebud Hallo an das Forum, ich wende mich mal an euch, da ich etwas Input benötige. Folgender Sachverhalt: Mein ehemaliger Arbeitgeber hat seit Februar 2025 keine Beiträge mehr an die Krankenversicherung abgeführt, weiterhin wurden seit Februar die Gehälter nicht bezahlt, daher habe ich mit Hilfe eines Anwaltes zum 30.04. fristlos und außerordentlich gekündigt. Das arbeitsrechtliche ist hier soweit abgedeckt und am Freitag wurde Lohnklage erhoben. Das Problem erstreckt sich hier auf die Krankenkasse und das ist Sozialrecht. Da ich freiwillig gesetzlich versichert bin, meint die Krankenkasse (TK) meine Beiträge inkl. Arbeitgeberanteil für KV und PV für den Monat Februar (ab März bin ich bei der BKK firmus, welche sich noch nicht geregt hat) bei mir einzufordern. Nun ist es eben so, dass mein ehemaliger Arbeitgeber mich als Firmenzahler gemeldet hat, das interessiert die Krankenkasse jedoch nicht, denn die haben die Zahlung 2mal dem AG gestundet (28.04 und 13.05.) und jetzt fordern die eben von mir. Ich gehe aktuell nicht mehr davon aus, dass ich je das Gehalt für Februar bis April sehen werde, aber das wird sicherlich ein langer Prozess bis das festgestellt wird. Nun meine Frage: Wie kann es sein, dass ich Beiträge auf nicht gezahltes Gehalt zahlen muss? Mein ehemaliger Arbeitgeber hat zwar die Daten zum Gehalt an die Einzugsstelle gemeldet, aber dennoch kein Gehaltszahlung geleitest aus welchem eine Beitragszahlung erwachsen sollte. Die TK argumentiert hier mit dem §240 SGB V und meint, dass die Beitragszahlung auf mich übergeht, wenn der Arbeitgeber keine Gehaltszahlungen leistet und keine Beiträge abführt. Es wird auch weiter argumentiert, dass ich die Beiträge beim Arbeitgeber einklagen sollte. Generell sehe ich das nicht als Problem an, wenn ich nicht vermuten würde, dass ich nie das Geld sehen werde. Ich bezweifle, wenn ich jetzt die Beiträge an die Krankenkasse abführe und irgendwann gerichtlich entschieden wird, dass es kein Geld geben wird wegen fehlender Masse oder nur anteilig, dass ich dann Beiträge von der Krankenkasse wiederbekomme. Hat irgendwer von euch schon einmal solche Erfahrungen gemacht? Wenn ich google kommt meistens nur, dass der Arbeitgeber verpflichtet dazu ist und bei Nichtzahlung eine Straftat begeht, das hilft mir so leider nicht. Der Arbeitgeber hat bisher noch keine Insolvenz angemeldet und die Krankenkassen scheinen ihn bisher auch gewähren (Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen, die der Arbeitgeber verstreichen lässt aber somit Monate weitermachen kann) zu lassen. Schöne Pfingsten euch allen. Share this post Link to post
Greenhorn_Berlin Posted June 8 Dazu könntest Du Dich am Dienstag ab acht Uhr beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 030 221 911 004 erkundigen, die Leute dort sind sehr gut informiert und bekommen ständig Anfragen zu solchen Sachverhalten. Share this post Link to post
Rosebud Posted June 8 Da hab ich schon angerufen und die sagen immer zu Einzelfällen können wir keine Rechtsauskunft geben, da wir keine Rechtsberatung sind. Deren Auskunft war nur, dass die Krankenkasse das recht hat Beiträge bei mir einzufordern, da freiwillig versichert. Aber danke für den Tipp. Share this post Link to post
ml20 Posted June 8 · Edited June 8 by ml20 Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter trägst du den Beitrag zur Krankenversicherung gem. § 250 Abs. 2 SGB V allein. Du hast anscheinend - evtl. stillschweigend - mit deinem Arbeitgeber vereinbart, dass dieser im sog. Firmenzahlerverfahren den Beitrag für dich einbehält und an deine Krankenversicherung weiterleitet. Das hat der Arbeitgeber nicht getan, sodass die Krankenversicherung den Beitrag nun von dir einfordert. Da bleibt dir wohl leider nur übrig deinen Arbeitgeber zu verklagen, was du ja schon angeschoben hast. Eventuell kannst du die Beiträge ja auch auf den Mindestbeitrag runtersetzen lassen wenn du für die Monate kein Gehalt bekommen hast. Share this post Link to post
ein_johannes Posted June 8 · Edited June 8 by ein_johannes vor 30 Minuten von Rosebud: Deren Auskunft war nur, dass die Krankenkasse das recht hat Beiträge bei mir einzufordern, da freiwillig versichert. Womit das Thema dann doch eigentlich erledigt ist. Du zahlst die Beiträge komplett, klagst das Geld zusammen mit dem fehlenden Gehalt bei deinem Arbeitgeber ein, gewinnst die Klage aber bekommst mangels Masse wenig bis nichts. Für dich sicher unbefriedigend aber so wird es vermutlich kommen... Share this post Link to post
stagflation Posted June 8 vor einer Stunde von ein_johannes: Womit das Thema dann doch eigentlich erledigt ist. Du zahlst die Beiträge komplett, klagst das Geld zusammen mit dem fehlenden Gehalt bei deinem Arbeitgeber ein, gewinnst die Klage aber bekommst mangels Masse wenig bis nichts. Für dich sicher unbefriedigend aber so wird es vermutlich kommen... Das Thema ist schwierig und komplex. Es könnte sein, dass es genau so kommt. Möglicherweise bekommt man einen Teil der gezahlten Krankenkassenbeiträge wieder zurück, wenn man am Ende des Insolvenzverfahrens nachweisen kann, dass die Forderung für Arbeitslohn und Krankenkassenbeiträge uneinbringlich ist. Möglicherweise sollte man den gesamten Sachverhalt bereits heute schriftlich an die Krankenkasse schreiben, damit die sich nicht in einigen Jahren, wenn das Insolvenzverfahren durch ist, mit verpassten Fristen rausreden können. Share this post Link to post
Rosebud Posted June 8 Danke @stagflation. Genau so einfach ist es eben nicht. Ich bin kein Sozialrechtsfreak, aber Beiträge sind auf Einnahmen (zumindest nach § 240 SGB V) zu entrichten. Der Arbeitgeber hat aber nicht gezahlt, daher gibt es keine Einnahmen. Ich hätte kein Problem damit, wenn alles ordnungsgemäß gezahlt worden ist, aber ich kann nicht noch nachdem ich 3 Monate von meinen Rücklagen leben musste noch einen Beitrag für die Krankenkasse inkl. Arbeitgeberanteil zahlen für Arbeitsentgelt, dass es nie gab oder nie geben wird. @ein_johannes: Nur weil es die Krankenkasse sagt, muss es nicht stimmen. Immerhin hat diese ein Interesse ihre Beiträge egal woher zu bekommen. Und wenn ich jetzt zahle und die Forderungen ggü. meinem ehemaligen Arbeitgeber uneinbringlich sind und ich dann evt einen Anspruch auf Erstattung habe, stehe ich vielleicht wieder davor mir alles einzuklagen, weil irgendeine Frist, Rechtsform etc. nicht eingehalten worden ist. Share this post Link to post
ein_johannes Posted June 8 Versuchen kann man das, Hoffnungen hätte ich da aber nicht. Er ist freiwillig versichert. ER schuldet der Krankenkasse die Krankenkassenbeiträge, und zwar er alleine und vollständig. Das er und der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag - die Krankenkasse ist hier nicht Vertragspartei ! - vereinbart haben, das der AG die Hälfte zahlt war all die Jahre sicher schön für ihn und der Krankenkasse war auch egal von wem genau das Geld kam, solange es kam. Fakt bleibt aber, seine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist ein Vertrag zwischen ihm und der Krankenkasse. Das ein fremder Dritter eine Zahlungsverpflichtung ihm gegenüber nicht erfüllt ist der Krankenkasse völlig egal. vor 1 Minute von Rosebud: Nur weil es die Krankenkasse sagt, muss es nicht stimmen. Immerhin hat diese ein Interesse ihre Beiträge egal woher zu bekommen. Und wenn ich jetzt zahle und die Forderungen ggü. meinem ehemaligen Arbeitgeber uneinbringlich sind und ich dann evt einen Anspruch auf Erstattung habe, stehe ich vielleicht wieder davor mir alles einzuklagen, weil irgendeine Frist, Rechtsform etc. nicht eingehalten worden ist. Das wirst du aber in einem anonymen Internetforum, wo keine Rechtsberatung erlaubt ist (und das sich um ein völlig anderes Themenfeld dreht) nicht erfahren können. Das sind Themen für einen spezialisierten Rechtsanwalt. Rechtliche Handhabe sehe ich aber auf den ersten Blick nicht - Starbucks gibt dir den Kaffee ja auch nicht zum halben Preis, nur weil der AG dir kein Gehalt überweist. Share this post Link to post
MeinNameIstHase Posted June 8 vor 57 Minuten von ein_johannes: ER schuldet der Krankenkasse die Krankenkassenbeiträge, und zwar er alleine und vollständig. Aus dem Hinweis, dass er aktuell freiwillig gesetzlich versichert ist und von seinem ehemaligen AG spricht, lese ich heraus, dass er seinerzeit gesetzlich KV-versichert war und nicht privat. Auf Antrag sollte die Kasse die KV-Beiträge zumindest so lange stunden, wie der Lohn noch nicht bezahlt ist und nur als Anspruch geltend gemacht wird. Erst wenn dieser Anspruch wg. Insolvenz wertlos wird, entfällt auch der KV-Anspruch als Teil des Bruttolohns. Ich bin kein Arbeitsrechtler. Share this post Link to post
oktavian Posted June 8 vor einer Stunde von Rosebud: Ich hätte kein Problem damit, wenn alles ordnungsgemäß gezahlt worden ist, aber ich kann nicht noch nachdem ich 3 Monate von meinen Rücklagen leben musste noch einen Beitrag für die Krankenkasse inkl. Arbeitgeberanteil zahlen für Arbeitsentgelt, dass es nie gab oder nie geben wird. Heißt freiwillig KV hohes Gehalt über Bemessungsgrenze? Ansonsten würde ich mich frühzeitig beim Sozialamt melden. Vielleicht können die was machen. Freiwillige KV hat einen Mindestbeitrag, aber auf nicht vorhandene Einnahmen sollte kein Beitrag anfallen. Das klingt verfassungswidrig. Share this post Link to post
Ramstein Posted June 8 Was jeder Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstand wissen sollte: https://www.haufe.de/id/beitrag/arbeitgeberhaftung-fuer-lohnsteuer-und-beitraege-sozialversicherung-HI1562676.html Share this post Link to post
Rosebud Posted June 8 · Edited June 8 by Rosebud @MeinNameIstHase Die Info/Sichtweise hilft schon einmal zwecks Einordnung. @oktavian Gehalt ist über der Pflichtversicherungsgrenze der KV/PV, wo man dann automatisch weiter freiwillig in der gesetzlichen KV versichert ist, sofern man nicht Austritt und in eine private wechselt. Als Arbeitnehmer bekommst du das eigentlich nicht mit, wenn das passiert. Es gab nur in der Vergangenheit ein Schreiben der Krankenkasse, dass man nun freiwillig versichert ist. Also hatte sich nichts geändert, der AG hatte weiterhin alles wie vorher gemacht. Nur eben als Firmenzahler und nicht Privatzahler. Aber genau das mit den Beiträgen auf nicht vorhandene Einnahmen wurmt mich. @Ramstein Danke für den Hinweis, der AG bzw die Geschäftsführer haben hier nach § 266a StGB eine Straftat begangen, auch unter der Prämisse, dass weiterhin Rechnungen bezahlt worden sind und nicht die Beiträge zur SV. Ich hatte mit meiner Anwältin gesprochen, ob es sinnvoll sei einen Strafbefehl zu stellen, jedoch meinte diese, dass das iZm der Lohnklage nicht klug sei. Aber das Geld werde ich mir, sofern die Krankenkassen dies einfordern von den Geschäftsführern zurückholen. Was aber wohl auch wieder einen Anwalt braucht. Share this post Link to post
franko Posted June 8 vor einer Stunde von ein_johannes: Das er und der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag - die Krankenkasse ist hier nicht Vertragspartei ! - vereinbart haben, das der AG die Hälfte zahlt war all die Jahre sicher schön für ihn und der Krankenkasse war auch egal von wem genau das Geld kam, solange es kam. Dazu braucht es keine Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber schuldet dem Beschäftigten den Beitragszuschuss nach § 257 Abs. 1 SGB V. vor 1 Stunde von ein_johannes: Fakt bleibt aber, seine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist ein Vertrag zwischen ihm und der Krankenkasse. Nein, das ist kein zivilrechtlicher Vertrag, sondern ein sozialrechtliches Versicherungsverhältnis. vor 5 Stunden von Rosebud: Mein ehemaliger Arbeitgeber hat seit Februar 2025 keine Beiträge mehr an die Krankenversicherung abgeführt, weiterhin wurden seit Februar die Gehälter nicht bezahlt, daher habe ich mit Hilfe eines Anwaltes zum 30.04. fristlos und außerordentlich gekündigt. [...] Da ich freiwillig gesetzlich versichert bin, meint die Krankenkasse (TK) meine Beiträge inkl. Arbeitgeberanteil für KV und PV für den Monat Februar [...] bei mir einzufordern. [...] Der Arbeitgeber hat bisher noch keine Insolvenz angemeldet und die Krankenkassen scheinen ihn bisher auch gewähren (Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen, die der Arbeitgeber verstreichen lässt aber somit Monate weitermachen kann) zu lassen. Die Krankenkasse kann grundsätzlich den gesamten Beitrag (einschließlich Arbeitgeberanteil) von dir fordern. Wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlungsfähig ist, sollte irgendwann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Für die Monate Februar bis April steht dir dann Insolvenzgeld zu, und das umfasst auch den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Share this post Link to post
Rosebud Posted June 8 vor 1 Minute von franko: Wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlungsfähig ist, sollte irgendwann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Für die Monate Februar bis April steht dir dann Insolvenzgeld zu, und das umfasst auch den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Hey franko, die Geschäftsführung meldet eine Insolvenz seit Monaten nicht an, da diese immer wieder sagt, es gäbe ein positive Fortführungsprognose, es waren aber immer wieder andere seit Oktober letzten Jahres. Bist du dir sicher bzgl. Insolvenzgeld? Hier gibt es irgendwie unterschiedliche Auffassungen und ich höre deine Sichtweise immer wieder. Meiner Kenntnis nach gibt es Insolvenzgeld für den Zeitraum der Insolvenzanmeldung und der Eröffnung des Verfahrens, das liegt hier in der Zukunft, für die Vergangenheit bekomme ich mMn nichts, es wird als einfache Verbindlichkeit des Unternehmens gesehen und muss aus der Insolvenzmasse bedient werden, soweit vorhanden (ansonsten wird das Verfahren erst gar nicht wegen fehlender Masse eröffnet). Share this post Link to post
franko Posted June 8 vor 19 Minuten von Rosebud: die Geschäftsführung meldet eine Insolvenz seit Monaten nicht an, da diese immer wieder sagt, es gäbe ein positive Fortführungsprognose [...] Wenn es stimmt, kannst du dir dein Geld ja theoretisch vom Ex-Arbeitgeber holen. vor 21 Minuten von Rosebud: Bist du dir sicher bzgl. Insolvenzgeld? Hier gibt es irgendwie unterschiedliche Auffassungen und ich höre deine Sichtweise immer wieder. Meiner Kenntnis nach gibt es Insolvenzgeld für den Zeitraum der Insolvenzanmeldung und der Eröffnung des Verfahrens, das liegt hier in der Zukunft, für die Vergangenheit bekomme ich mMn nichts, es wird als einfache Verbindlichkeit des Unternehmens gesehen und muss aus der Insolvenzmasse bedient werden, soweit vorhanden (ansonsten wird das Verfahren erst gar nicht wegen fehlender Masse eröffnet). Insolvenzgeld gibt es gerade für die letzten drei Monate, die vor dem Insolvenzereignis liegen. Bei dir sind das die Monate Februar bis April, da dein Arbeitsverhältnis Ende April endete. Das ergibt sich aus § 165 SGB III. Du kannst es im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit nachlesen oder auch bei Wikipedia. Oder du fragst deine Anwälte... Share this post Link to post
Rosebud Posted June 8 @franko Danke für die Links, aus dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit geht genau das heraus vor was ich meinte. Unter 2.3 steht "Insolvenzgeld wird nur für den Lohn gezahlt, der für die letzten drei Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (bzw. vor dem gleichgestellten Ereignis – siehe »Nr. 2.1) aussteht.", die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird vom Gericht vorgenommen sofern, der vorläufige Insolvenzverwalter festgestellt hat, dass das Unternehmen genug Masse hat um das Insolvenzverfahren zu bedienen. Dazu muss die Insolvenz erst einmal angemeldet werden und ab Anmeldung hat der vorläufige Insolvenzverwalter 3 Monate Zeit um dies festzustellen. Heißt retrospektiv gibt es gar nichts. So lese ich das zumindest, auch wenn jetzt eröffnet werden würde, würde der Februar nicht mehr in die 3 Monate fallen, oder? vor 13 Minuten von franko: Wenn es stimmt, kannst du dir dein Geld ja theoretisch vom Ex-Arbeitgeber holen. Falls du auf Insolvenzverschlepppung anspielst, ist das schwierig, da das gerichtlich festgestellt werden muss und das wird dauern. Share this post Link to post
calandor Posted June 8 Die letzten drei Monate der Anstellung sind der 01.02.2025-30.04.2025 aufgrund Deiner eigenen Kündigung zum 30.04.2025. Wenn dann "später" noch eine Insolvenz des AG festgestellt wird gibt es auch für diese Zeit Insolvenzgeld. Sollte Dir ein beantragtes Insolvenzverfahren bekannt werden, stelltst Du zum einen den Antrag auf Insolvenzgeld und beantragst zum anderen die Stundung der Zahlung Deiner Beiträge bei Deiner freiwilligen KV/PV. Die kann sich darauf einlassen, muss aber nicht... Share this post Link to post
oktavian Posted June 9 Wenn der Arbeitgeber solvent ist, könnte das Nichtzahlen des Gehalts auch ein Trick sein, um dich kostengünstig ohne Abfindung los zu werden. Wir wissen es nicht. Nun hast du gekündigt (hat das auch Nachteile beim Arbeitslosengeld?). Bundesagentur für Arbeit wegen Insolvenzgeld/Arbeitslosengeld kannst du anfragen. 2 Gehälter sind nicht so wichtig. Monetär am meisten lohnt sich Fokus auf Jobsuche. Was sagt/sagte denn der Arbeitgeber eigentlich zu dem Ganzen? Share this post Link to post
Turmalin Posted June 9 vor 17 Stunden von Rosebud: Danke @stagflation. Genau so einfach ist es eben nicht. Ich bin kein Sozialrechtsfreak, aber Beiträge sind auf Einnahmen (zumindest nach § 240 SGB V) zu entrichten. Der Arbeitgeber hat aber nicht gezahlt, daher gibt es keine Einnahmen. Ich hätte kein Problem damit, wenn alles ordnungsgemäß gezahlt worden ist, aber ich kann nicht noch nachdem ich 3 Monate von meinen Rücklagen leben musste noch einen Beitrag für die Krankenkasse inkl. Arbeitgeberanteil zahlen für Arbeitsentgelt, dass es nie gab oder nie geben wird. Das ist eine nachvollziehbare, aber leider unzutreffende Annahme. Für die Sozialversicherung reicht die Entstehung des Anspruchs, also dass du einen Anspruch auf den Arbeitslohn hast. Im Steuerrecht ist es anders, da ist die Zahlung des Arbeitslohns maßgeblich. Wenn du resultierend aus der Gesamtschuldnerstellung einen Haftungsanspruch gegen die Firma oder im zweiten Schritt gegen den oder die Geschäftsführer persönlich hast, dann geht es dabei übrigens nicht um Strafrecht, sondern um einen zivilrechtlichen Anspruch. Und wieso die laufende Lohnklage da ein Hindernis ist, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist doch einfach eine weitere Forderung gegen den Arbeitgeber. Share this post Link to post
franko Posted June 9 vor 13 Stunden von Rosebud: Unter 2.3 steht "Insolvenzgeld wird nur für den Lohn gezahlt, der für die letzten drei Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (bzw. vor dem gleichgestellten Ereignis – siehe »Nr. 2.1) aussteht.", die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird vom Gericht vorgenommen sofern, der vorläufige Insolvenzverwalter festgestellt hat, dass das Unternehmen genug Masse hat um das Insolvenzverfahren zu bedienen. Dazu muss die Insolvenz erst einmal angemeldet werden und ab Anmeldung hat der vorläufige Insolvenzverwalter 3 Monate Zeit um dies festzustellen. Heißt retrospektiv gibt es gar nichts. So lese ich das zumindest, auch wenn jetzt eröffnet werden würde, würde der Februar nicht mehr in die 3 Monate fallen, oder? Doch, der Februar gehört zum Insolvenzgeld-Zeitraum, weil dein Arbeitsverhältnis am 30.4. endete. Entscheidend ist der zweite Satz unter 2.3: "Hat Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor dem Insolvenzereignis geendet, umfasst der Insolvenzgeld-Zeitraum die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses." vor 14 Stunden von Rosebud: vor 14 Stunden von franko: Wenn es stimmt, kannst du dir dein Geld ja theoretisch vom Ex-Arbeitgeber holen. Falls du auf Insolvenzverschlepppung anspielst, ist das schwierig, da das gerichtlich festgestellt werden muss und das wird dauern. Ich spiele darauf an, dass der Arbeitgeber gar nicht insolvent ist. Dann müsstest du ihn verklagen und könntest dann vollstrecken lassen. Falls dein Arbeitsvertrag dafür Ausschlussfristen festlegt, musst du die im Auge behalten. Share this post Link to post
Holgerli Posted June 9 Wenn der AG nicht insolvent ist aber die Sozialabgaben nicht bezahlt: Warum setzt Du Dich nicht mit der/den Krankenkasse(n) in Verbindung? Viele Insolvenzanträge werden in Deutschland aufgrund nicht gezahlter Sozialabgaben von den Sozialversicherungsträgern (inkl. Krankenkassen) gestellt? Share this post Link to post
Ryker Posted June 9 · Edited June 9 by Ryker @Threadersteller Warum berät dich dein zur Forderungsdurchsetzung mandatierter Rechtsanwalt nicht zu deinen Fragen? Die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge sind Teil des Arbeitslohns und der Umgang mit Forderungen von Drittgläubigern (wie hier: Krankenkasse) wird von der Mandatierung umfasst. Share this post Link to post
Rosebud Posted June 9 Hallo an alle, ich hoffe ihr hattet schöne Pfingsten. Vielen Dank für die vielen Anmerkungen seit gestern. @calandor Danke für deine Aufklärung. Das Thema Insolvenzgeld finde ich etwas konfus, aber das macht es greifbarer. Die Krankenkasse hat bereits verlautbaren lassen, das sie eine Stundung akzeptiert. @TurmalinWo kann ich mir das erlesen, bzgl. "Für die Sozialversicherung reicht die Entstehung des Anspruchs,..."? Ein Strafantrag gemäß §266a StGB ist ja erstmal perse eher Strafrecht oder? Soweit mit Zivilrecht und dergleichen bin ich noch nicht. Also meine Anwältin hat natürlich in die Lohnklage alle Bruttogehälter und auch nochmal separat die Forderung der Krankenkasse geltend gemacht. @oktavian Solvent ist der AG nicht. Er zahlte seit Mai 2024 die Gehälter stark verzögert und da ich in der Buchhaltung gearbeitet hatte, weiß ich wie das Konto und die Verbindlichkeiten aussahen. Also es ist kein Trick, mir wurde sogar gedroht, als ich vom Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung Anfang April gebrauch gemacht habe. Das ganze ist einfach nur abenteuerlich und ich bin froh da raus zu sein. Einen neuen Job habe ich seit Anfang Juni bereits und mit der Arbeitsagentur war ich seit Februar im Austausch um einer Sperre zu entgehen. Das Arbeitslosengeld habe ich für Mai auch bekommen, dennoch hat das alles ein Riesenloch gerissen. Übrigens Abfindung und Schadensersatz habe ich in meiner Kündigung geltend gemacht, ob das was hilft ist fraglich. Der AG hat meine Kündigung jedoch schriftlich so wie ich sie eingereicht habe bestätigt. @frankoDer Arbeitgeber ist schon seit längerem bilanziell überschuldet und zahlungsunfähig, da er alle Verbindlichkeiten mindestens seit Mai/Juni 2024 nicht mehr bedienen konnte. Es wurde nur seit September ein neuer Gesellschafter an Bord geholt und in dem Zusammenhang gab es mindestens 3 "Projekte" (nicht gleichzeitig) die angeblich immer wieder die positive Fortbestehensprognose begründet hätten. Nur ging keine davon auf und der neue Gesellschafter hat auch durchblicken lassen, dass er weiteres funding nur geben wird, wenn das Unternehmen break-even ist. Ausschlussfristen sind kein Thema, da ich den AG immer wieder schriftlich (6mal) seit November 2024 gemahnt hatte. Die Klage wurde am Freitag eingereicht und ich gehe davon aus, dass der AG die Forderungen anerkennen wird und weiter auf Zeit spielt, denn so hat er es auch schon einmal gemacht. Bin ja nicht der Einzige der klagt. @HolgerliMit den Krankenkassen habe ich schon mehrfach telefoniert. Die geben wegen Datenschutz keine Auskunft bzgl. des Arbeitgebers. Jedoch haben die Krankenkassen sich bisher durch Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen blenden lassen. Der AG hat aber alles bisher verstreichen lassen. @RykerMein Anwalt berät mich zum Arbeitsrecht, jedoch nicht zum Sozialrecht wozu der Verhältnis mit der KK zählt. Generell muss ich auch sagen, dass ich bisher nie ein gutes Händchen mit Anwälten hatte. Die halten Termine nicht ein, labbern ein am Telefon zu, dann auch gern wenn man im Auto sitzt und nicht mitschreiben kann, die Schreiben die ich zur Korrekturlesung bekomme sind stark fehlerhaft, obwohl man denen im Vorfeld alles haarklein aufbereitet hat. Ich denke mir immer, dass ich eigentlich wechseln will, jedoch keine Lust habe einen anderen Anwalt, der genauso keine Zeit hat einarbeiten zu müssen. Danke an alle und noch einen schönen Abend. Share this post Link to post
oktavian Posted June 9 Das klingt doch entspannter als ich dachte. 2 Monatsgehälter als Streitwert? ergeben für den Anwalt vermutlich 'wenig' Vergütung. Bei höheren Summen wäre der evtl. motivierter. Lass den Anwalt machen und distanzierte dich emotional von der Sache. Share this post Link to post
Rosebud Posted June 9 es geht in Summe mit Zinsen um aktuell 48k, also sollte er motiviert sein. Das was mich wurmt ist, dass denen keiner einen Riegel vorschiebt und man irgendwie hilflos ist. Share this post Link to post