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Rosebud

Arbeitgeber zahlt Sozialversicherungsabgaben nicht

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 47 Minuten von Rosebud:

Das was mich wurmt ist, dass denen keiner einen Riegel vorschiebt

 

Du selbst könntest den Riegel vorschieben. Wenn es so ist, das Du das Geld nicht bekommen hast, weil Dein Arbeitgeber kein Geld mehr hat, kannst Du zum Insolvenzgericht gehen und Insolvenzantrag für ihn stellen. Du könntest auch vorher Deinen Arbeitgeber kontaktieren und ihm mitteilen, dass Du vorhast, Insolvenzantrag stellen - aber davon absehen würdest, wenn das Geld innerhalb von 10 Tagen auf Deinem Konto wäre. Vielleicht überweist er es dann noch.

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Turmalin
vor 21 Stunden von Rosebud:

 

 

@TurmalinWo kann ich mir das erlesen, bzgl. "Für die Sozialversicherung  reicht die Entstehung des Anspruchs,..."? 

Ein Strafantrag gemäß §266a StGB ist ja erstmal perse eher Strafrecht oder? Soweit mit Zivilrecht und dergleichen bin ich noch nicht. Also meine Anwältin hat natürlich in die Lohnklage alle Bruttogehälter und auch nochmal separat die Forderung der Krankenkasse geltend gemacht. 

 

 

 

Such mal z.B. bei Haufe ( Fachverlag für solche Themen) Jansen, SGB IV § 22 Entstehen der Beitragsansprüche, Zus ... / 2.1 Entstehen des Beitragsanspruchs

Wenn dein Anwalt die Sozialversicherungsbeiträge betragsmäßig mit in die Forderung gegen den Arbeitgeber aufgenommen hat, ist  das doch schon mal gut, er braucht dich nicht im Sozialversicherungsrecht beraten oder vertreten, wenn die Forderung der Sozialversicherung berechtigt ist. Allerdings wenn der Arbeitgeber insolvent ist, wirst du wohl dennoch auf diesem Wege kein Geld bekommen. Aber früher oder später wir bestimmt das Finanzamt oder die Sozialversicherung einen Insolvenzantrag stellen, ich denke nicht, dass die sich lange hinhalten lassen. 
Und ja, StGB ist Strafrecht, das bringt dir eigentlich wenig. 
 

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calandor
· bearbeitet von calandor
Typo + Ergänzung
Am 9.6.2025 um 12:57 von Holgerli:

Wenn der AG nicht insolvent ist aber die Sozialabgaben nicht bezahlt: Warum setzt Du Dich nicht mit der/den Krankenkasse(n) in Verbindung? Viele Insolvenzanträge werden in Deutschland aufgrund nicht gezahlter Sozialabgaben von den Sozialversicherungsträgern (inkl. Krankenkassen) gestellt?

Prinzpiell richtig.

 

Aber wie vorab geschrieben wurde, ist der TO freiwillig versichert. Daher ist der Ansprechpartner für die KK der AN als Versicherungsnehmer.

Ob es bei dieser KK noch andere Versicherte gibt (und vor allem Pflicht-Versicherte!) wissen wir ja nicht.

Deswegen hat die KK -bezogen auf den TO- von einem Insolvenzverfahren des AG erstmal keinen Vorteil und somit vermutlich auch kein Interesse.  

 

Am 9.6.2025 um 20:13 von Rosebud:

...

Mein Anwalt berät mich zum Arbeitsrecht, jedoch nicht zum Sozialrecht wozu der Verhältnis mit der KK zählt. ...

 

 

Das ist auch so ne Sache... zur Not erwirkt der Anwalt ein Versäumnisurteil und versucht eine Vollstreckung. Die kann fruchtlos bleiben und dann heisst's: Hat leider "nichts" gebracht, aber hier ist meine Rechnung dafür. ;)

 

Recht haben, Recht erwirken und Recht in bare Münze umwandeln sind drei Paar Schuhe... 

 

Deswegen finde ich das fixe Arbeitsende zum 30.04.2025 gut, denn damit ist (zufällig) der Zeitraum des offenen Geldes ab 01.02. prinzipiell über Insolvenzgeld abgedeckt.

Am 9.6.2025 um 20:53 von stagflation:

 

Du selbst könntest den Riegel vorschieben. Wenn es so ist, das Du das Geld nicht bekommen hast, weil Dein Arbeitgeber kein Geld mehr hat, kannst Du zum Insolvenzgericht gehen und Insolvenzantrag für ihn stellen. Du könntest auch vorher Deinen Arbeitgeber kontaktieren und ihm mitteilen, dass Du vorhast, Insolvenzantrag stellen - aber davon absehen würdest, wenn das Geld innerhalb von 10 Tagen auf Deinem Konto wäre. Vielleicht überweist er es dann noch.

Auch richtig! Prinzpiell... ;)

Jeder Gläubiger kann zu Gericht gehen und ein Insolvenzverfahren beantragen. Der Haken: Er wird die Gerichtskosten vorstrecken müssen.

Vermutlich Euro - vierstellig...

 

Deswegen warten Gläubiger vermutlich "oft", das ein anderer (Finanzamt, andere KK) diesen Weg geht...

 

"Vlt. überweist er es dann noch."

Und vlt. holt sich dann ein zukünftiger Insolvenzverwalter diese Zahlung per Anfechtung zurück zur Insolvenzmasse, weil der AG sich nicht aussuchen darf, welchen Gläubiger er mit einer Zahlung besser stellen kann. (Wenn klar ist das er alle nicht mehr bedienen kann.)

 

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Rosebud

Hallo an alle, 

Ich möchte euch ein kleines Update geben.

 

Folgende Entwicklungen haben sich zugetragen. Der ehemalige AG hat die SV-Beiträge an die Techniker Krankenkasse für 02/25 gezahlt. Die Beiträge für die BKK firmus für 03/25 und 04/25 wurden nicht gezahlt. Hier ist es auch so gewesen, dass die BKK firmus mir keine Auskunft gegeben hat, dass Beiträge außenstehend waren. Daraufhin habe ich eine Beschwerde bei dem Bundesamt für Soziale Sicherung (Aufsichtsbehörde) eingereicht. Danach wurde mir die Auskunft gegeben, dass diese Beiträge offen sind und mir wurde eine Beitragsrechnung erstellt. Leider erfolgte das zu spät um dies im Gütetermin (16.07) vor dem Amtsgericht vorzubringen. Im Rahmen des Gütetermins war einer der GF anwesend und beschuldigte mich, dass es moralisch verwerflich sei meine Forderungen durchsetzen zu wollen und ich mich bereichern möchte:dumb:. Teile meiner Lohnklage wurden durch den AG anerkannt, andere Teile müssten vor dem Kammergericht weiter eingeklagt werden.

 

Zwischenzeitlich (Anfang Juli) hat der AG auch Insolvenz angemeldet, sodass allein wohl nur die außenstehenden 3 Gehälter durch das Insolvenzgeld (Antrag ist gestellt) abgedeckt sind, was natürlich nicht zu vernachlässigen ist, da hier auch die SV übernommen wird. Alle anderen Bestandteile müssen im Rahmen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich 01.09) zur Tabelle angemeldet werden. Da ich aber bezweifele, dass überhaupt genug Vermögen vorhanden ist um irgendwas zu decken, gehe ich davon aus, dass die Insolvenz mangels Masse abgewiesen wird. Das würde bedeuten, dass alle restlichen Ansprüche verloren sind, wobei auch bei einem geordneten Verfahren hat mein Anwalt mir gesagt, dass normalerweise nur 10% der Ansprüche gedeckt werden könnten. 

 

Abzuwarten bleibt, ob der vorläufige Insolvenzverwalter nicht die Zahlung an die TK zurückfordert und die Forderung dann wieder auflebt und das dann mit den Insolvenzgeld nicht so einfach wird (da mit Stellung des Antrages diese Forderung ja nicht besteht).

 

Interessant ist auch, dass ein ehemaliger Mitarbeiter mit Unterstützung anderer einen Strafantrag hinsichtlich Insolvenzverschleppung eingereicht hat.   

 

Es bleibt spannend. Was mich aktuell umtreibt ist, dass der GF im Termin auch gesagt hat, dass er mir keine Mitschuld geben will, was eher darauf zielt, dass er das wohl bedenkt. Ich weiß nicht, ob ich es eingangs erwähnt hatte, aber meine Position war CFO in der Firma (keine Organstellung und keine Prokura) und ich habe die GF`s recht regelmäßig (manchmal zweimal am Tag) über die Bankbestände und neue Rechnungen informiert. Ich habe die gesamte Kommunikation mit den beiden auch gesichert und habe bereits am 08.10.24 auf die Insolvenz das erste mal schriftlich hingewiesen. Hat hier einer Erfahrung diesbezüglich? Ich möchte auch noch anmerken, dass meine Position CFO war, jedoch meine Funktion eher Buchhalter, da meine Aufgaben darin bestanden, die Buchhaltung (Umsätze, Aufwendungen, Ausgangsrechnungen schreiben, Eingangsrechnungen in Datev vorkontieren etc.) an den externen Buchhalter weiterzuleiten. Ich habe weder Verträge abgeschlossen noch Zahlungen ohne vorherige Freigabe/Rücksprache angewiesen. 

Einen schönen Tag euch allen. 

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calandor
vor 8 Stunden von Rosebud:

 

Abzuwarten bleibt, ob der vorläufige Insolvenzverwalter nicht die Zahlung an die TK zurückfordert und die Forderung dann wieder auflebt und das dann mit den Insolvenzgeld nicht so einfach wird (da mit Stellung des Antrages diese Forderung ja nicht besteht).

 

Interessant ist auch, dass ein ehemaliger Mitarbeiter mit Unterstützung anderer einen Strafantrag hinsichtlich Insolvenzverschleppung eingereicht hat.   

 

Momentan ist es ja gezahlt und nicht offen. Sollte das zurückgefordert (und gezahlt) werden, wäre es offen und auch insolvenzgeldfähig. Dabei ist es wurscht ob mit Antragstellung beantragt, oder erst später festgestellt.

Die Abwicklung erfolgt Zug-um-Zug. Zuerst Geld zurück - dann SV wieder offen - dann Insg-fähig.

 

Mögliche Insolvenzverschleppungen werden wohl eh immer von den Staatsanwaltschaften geprüft... 

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